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2934/2018

Überplanmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplänen 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, 0202 – Gewerbewesen, 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen, 0205 – Verkehrsüberwachung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.11.2018

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7579 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/320/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2934/2018 
Freigabedatum  02.11.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplänen 0201 – Allgemeine Sicherheit und 
Ordnung, 0202 – Gewerbewesen, 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen, 0205 – 
Verkehrsüberwachung im Haushaltsjahr 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 für 
die folgenden Teilergebnispläne des Amtes für öffentliche Ordnung:  
 
1. Im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung überplanmäßige zahlungs-
wirksame Aufwendungen in Höhe von 140.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen sowie zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 100.000 
EUR und nicht zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 475.000 EUR in der Teilplan-
zeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
2. Im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 
41.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
3. Im Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen überplanmäßige Aufwendungen in Hö-
he von 120.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
4. Im Teilergebnisplan 0205 – Verkehrsüberwachung überplanmäßige Aufwendungen in Höhe 
von 360.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen so-
wie in Höhe von 750.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
Die vorläufige Deckung der Mehraufwendungen in den Teilergebnisplänen 0201, 0204 und 0204 in 
einer Gesamthöhe von 1.945.000 EUR erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 
– Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. 
 
Die Deckung der zahlungswirksamen Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewe-
sen 0202 – erfolgt teilplanintern durch zahlungswirksame Mehrerträge in gleicher Höhe in der Teil-
planzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.986.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
I. Ausgangslage  
 
Zum Aufgabenspektrum der allgemeinen Gefahrenabwehr des Amtes für öffentliche Ordnung zählt 
eine Vielzahl von Pflichtaufgaben. Unter anderem gehören dazu die ordnungsbehördlichen Bestat-
tungen, die Überwachung der Hundehaltung, die KFZ-Beseitigung bzw. Orts- und Wohnungshygiene, 
Gewerbewesen, Verkehrsüberwachung und der Ordnungsdienst. Die Fallzahlen bei diesen pflichtigen 
Aufgaben sind nicht beeinflussbar. Darüber hinaus ergeben sich durch die präventive Vermeidung zur 
Abwehr von Gefahren neue Aufgabenfelder. Aufgrund derzeitiger Prognosen zeichnet sich ab, dass 
die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen. Es wird von einem Mehrbedarf in Höhe von 
1.986.000 EUR ausgegangen. 
 
Ursächlich für die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen die folgenden Faktoren:  
 
 
Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung / Mehrbedarf 715.000 EUR 
 
 Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit wurde 2017 mit dem Umbau des Fundbüros begon-
nen. Durch noch durchzuführende Abschlussarbeiten entstehen Mehraufwendungen im 
Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 50.000 EUR. 
 Durch die Verzögerung der Inbetriebnahme von SCOWI mobil sowie des Statistikmoduls und 
den damit verbundenen Nachbesserungsarbeiten fallen zusätzliche Aufwendungen von 
60.000 EUR an.

3 
 Durch zusätzliche Stellen beim Ordnungsdienst entstehen diverse Mehrbedarfe in Höhe von 
70.000 EUR für Ausrüstung, Büromaterial und die Beschaffung konsumtiver Einrichtungsge-
genstände. 
 Niederschlagungen verursachen einen Mehrbedarf in Höhe von 475.000 EUR (nicht zah-
lungswirksam). 
 Im Sinne einer effektiven Präventionsarbeit muss durch die Kölner Anti Spray Aktion die Ent-
fernung weiterer Graffiti in Auftrag gegeben werden. Hierdurch entstehen Mehraufwendungen 
in Höhe von 60.000 EUR. 
 
Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen / Mehrbedarf 41.000 EUR 
 
 Aufgrund der Anschaffung von Vordrucken der Bundesdruckerei im Rahmen der Aufgaben-
wahrnehmung im Zusammenhang mit dem Prostitutionsschutzgesetz entstehen zusätzliche 
Aufwendungen in Höhe von 10.000 EUR. 
 Anpassungsarbeiten an der Bestandssoftware verursachen zusätzliche Aufwendungen in Hö-
he von 15.000 EUR. 
 Ein zusätzlicher Schulungsbedarf der Mitarbeiter aufgrund der Einführung neuer Module beim 
genutzten Fachverfahren ist ursächlich für einen Mehrbedarf in Höhe von 5.000 EUR. 
 Durch die geänderte Buchungspraxis bei der Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgü-
tern wie z. B. Kleinmöbel entsteht ein Mehrbedarf in Höhe von 11.000 EUR. 
 
 
Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen / Mehrbedarf 120.000 EUR 
 
Steigende Mietaufwendungen für die Räumlichkeiten der Zulassungsstelle an der Max-Glomsda-Str. 
führen zu Mehrbedarfen. 
 
 
Teilergebnisplan 0205 – Verkehrsüberwachung / Mehrbedarf 1.110.000 EUR 
 
 Aufgrund des Alters der Dienstfahrzeuge wird der Planwert für die Unterhaltung der Fahrzeu-
ge um 80.000 EUR überschritten. 
 
 Für die räumliche Umstrukturierungen und den Einbau von Duschen und Umkleiden im Stadt-
haus Deutz entstehen nicht geplante Umbaukosten in Höhe von 100.000 EUR. 
 
 Um zu gewährleisten, dass die Einführung von SCOWI mobil mit einem fehlerfreien System 
erfolgt, müssen weitere Systemarbeiten erfolgen. Die aufgrund der Verzögerungen erforderli-
che Verlängerung des Servicevertrages Mobidat führt zu Mehrbedarfen in Höhe von 220.000 
EUR. 
 Erhöhte Aufwendungen für die Funkversorgung des Verkehrsdienstes durch Aufstockung der 
Nutzungsmöglichkeiten und die Anmietung von Sonderflächen zum Abstellen von Dienstfahr-
zeugen führen zu Aufwandssteigerungen in Höhe von 630.000 EUR, da aufgrund des stei-
genden Fahrzeugbestandes mehr Stellplätze angemietet werden müssen. 
 Steigende Aufwendungen für Abschleppmaßnahmen führen zu Mehrbedarfen in Höhe von 
80.000 EUR.

4 
II. Finanzierung 
 
Die Gesamtsumme der Mehraufwendungen in den Teilplänen 0201, 0204 und 0205 beträgt 
1.945.000 EUR. Die vorläufige Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 
1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. 
 
Die Deckung der zahlungswirksamen Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewe-
sen 0202 – erfolgt teilplanintern durch zahlungswirksame Mehrerträge in Höhe von 41.000 EUR in der 
Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Hier ergeben sich zahlungswirksame 
Mehrerträge durch den Belastungsausgleich des Bundes. 
 
 
Begründung der Dringlichket 
 
Die Beschlussvorlage ist dringlich, da es ohne die überplanmäßige Mittelbereitstellung zu Li-
quiditätsengpässen kommt.

Beratungsverlauf (3)

12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 9.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Max-Glomsda-Straße

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Details

Aktenzeichen
2934/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.11.2018
Erstellt
04.09.2018 06:56