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1367/2017

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.04.2017 betreffend Güterbahnhof Ehrenfeld (AN/0643/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.05.2017, TOP 7.3.1

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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1551 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str. 419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.04.2017 
AN/0643/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017, TOP 7.3 
Güterbahnhof Ehrenfeld 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung am 8. Mai 2017 aufzunehmen.   
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld unterstützt die Anfrage des Rahmplanungsbeirates und 
möchte deren Beantwortung in die mit dem Amtsblatt vom 5. April veröffentlichte 
erneue Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs zum Güterbahnhof Ehrenfeld einbringen.  
 
Daher fragen wir an: 
1. Wie wird der Veranstaltungsort Güterhalle durch seine Verkehrsanbindung und die 
emissionstechnischen Regelungen sichergestellt? 
2. Wie wird die Verkehrserschließung an der Ostspitze des Geländes mit Kreisverkehr 
und Tiefgaragenausfahrt gestaltet? 
3. Wie hoch wird der Anteil des geförderten Wohnungsbau auf dem Gelände sein? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Petra Bossinger                            Gez. Katrin Bucher 
Fraktionsvorsitzende    Bezirksvertreterin

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3478 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 Solb KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 1367/2017 
Freigabedatum:  28.04.2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.04.2017 betreffend  
Güterbahnhof Ehrenfeld (AN/0643/2017) 
 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie wird der Veranstaltungsort Güterhalle durch seine Verkehrsanbindung und die emissions-
technischen Regelungen sichergestellt?  
2. Wie wird die Verkehrserschließung an der Ostspitze des Geländes mit Kreisverkehr und Tiefga-
ragenausfahrt gestaltet?  
3. Wie hoch wird der Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf dem Gelände sein?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1.:  
 
Im Bebauungsplan wird für die "Ostspitze" um die ehemalige Güterhalle ein Mischgebiet ausgewie-
sen, in dem mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzungen zulässig sein werden. Es gibt unter-
schiedliche Interessenten, die den Fortbestand einer soziokulturellen Nutzung befürworten. Wenn das 
Nutzungskonzept der Interessenten für die ehemalige Güterhalle die zukünftigen Festsetzungen ein-
hält, steht planungsrechtlich einer solchen Nutzung nichts entgegen. Grundsätzlich ist im Rahmen 
eines konkreten Bauantrages vom Bauherrn der Nachweis zu erbringen, dass die vorgesehene Nut-
zung sowohl im Hinblick auf die Verkehrsanbindung als auch emissionstechnisch mit der Nachbar-
schaft verträglich ist.  
 
Die konkrete Nutzung der Güterhalle ist allerdings eine Entscheidung des Eigentümers.  
 
zu 2.:  
 
Der Bebauungsplan-Entwurf trifft keine Festsetzungen zur Gestaltung beziehungsweise zur Lage der 
Tiefgaragenausfahrt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes ist eine direkte Tiefga-
ragenausfahrt zur Vogelsanger Straße möglich, eine Prüfung der genauen Ausgestaltung bleibt dem 
konkreten Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. 
 
Bezüglich der Anbindung des Plangebietes an die Vogelsanger Straße ist anzumerken, dass vom 
Knotenpunkt Vogelsanger Straße/Leyendecker Straße/Helmholtzstraße aufgrund des zweistreifigen 
Abbiegers zwei Fahrstreifen in westliche Richtung führen. Der Querschnitt der Vogelsanger Straße ist 
bis zur geplanten Einmündung in die Erschließungsstraße über 10 m breit und ermöglicht somit einen 
dreistreifigen Querschnitt. Dieser ist heute für die Verflechtung von zwei auf einen Fahrstreifen in 
westlicher Fahrtrichtung notwendig und soll künftig dabei helfen, das MI 3 mit der Tiefgarage und den 
Linksabbieger in die Planstraße zu organisieren. Des Weiteren wird eine Querungshilfe für Fußgän-

2 
 
ger westlich der Zufahrt zur Erschließungsstraße vorgesehen. Der südliche Fußweg wird neu gestal-
tet, um hier eine Mindestbreite von 2,50 m an der engsten Stelle zu erreichen. Hierzu hat die Grund-
stückseigentümerin entsprechende Flächen an die Stadt Köln übertragen.  
 
Die Einrichtung eines Kreisverkehrs ist nicht geplant. 
 
zu 3.:  
 
Im vorliegenden Fall hat die Prüfung ergeben, dass das kooperative Baulandmodell nicht zur Anwen-
dung kommt, da der erforderliche Anteil von 33 % Bodenwertsteigerung nach Abzug der Kosten und 
Lasten nicht beim Planbegünstigten verbleibt. 
 
Die Investorin hat sich jedoch in einem städtebaulichen Vertrag freiwillig dazu verpflichtet, 20 % der 
Geschossfläche für Wohnnutzung als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsprechend den Wohn-
raumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) zu errichten.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1367/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27