1367/2017
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.04.2017 betreffend Güterbahnhof Ehrenfeld (AN/0643/2017)
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SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.04.2017 AN/0643/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017, TOP 7.3 Güterbahnhof Ehrenfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Mai 2017 aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld unterstützt die Anfrage des Rahmplanungsbeirates und möchte deren Beantwortung in die mit dem Amtsblatt vom 5. April veröffentlichte erneue Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs zum Güterbahnhof Ehrenfeld einbringen. Daher fragen wir an: 1. Wie wird der Veranstaltungsort Güterhalle durch seine Verkehrsanbindung und die emissionstechnischen Regelungen sichergestellt? 2. Wie wird die Verkehrserschließung an der Ostspitze des Geländes mit Kreisverkehr und Tiefgaragenausfahrt gestaltet? 3. Wie hoch wird der Anteil des geförderten Wohnungsbau auf dem Gelände sein? Mit freundlichen Grüßen Gez. Petra Bossinger Gez. Katrin Bucher Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 612 Solb KeSB Vorlagen-Nummer 1367/2017 Freigabedatum: 28.04.2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.04.2017 betreffend Güterbahnhof Ehrenfeld (AN/0643/2017) Text der Anfrage: 1. Wie wird der Veranstaltungsort Güterhalle durch seine Verkehrsanbindung und die emissions- technischen Regelungen sichergestellt? 2. Wie wird die Verkehrserschließung an der Ostspitze des Geländes mit Kreisverkehr und Tiefga- ragenausfahrt gestaltet? 3. Wie hoch wird der Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf dem Gelände sein? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1.: Im Bebauungsplan wird für die "Ostspitze" um die ehemalige Güterhalle ein Mischgebiet ausgewie- sen, in dem mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzungen zulässig sein werden. Es gibt unter- schiedliche Interessenten, die den Fortbestand einer soziokulturellen Nutzung befürworten. Wenn das Nutzungskonzept der Interessenten für die ehemalige Güterhalle die zukünftigen Festsetzungen ein- hält, steht planungsrechtlich einer solchen Nutzung nichts entgegen. Grundsätzlich ist im Rahmen eines konkreten Bauantrages vom Bauherrn der Nachweis zu erbringen, dass die vorgesehene Nut- zung sowohl im Hinblick auf die Verkehrsanbindung als auch emissionstechnisch mit der Nachbar- schaft verträglich ist. Die konkrete Nutzung der Güterhalle ist allerdings eine Entscheidung des Eigentümers. zu 2.: Der Bebauungsplan-Entwurf trifft keine Festsetzungen zur Gestaltung beziehungsweise zur Lage der Tiefgaragenausfahrt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes ist eine direkte Tiefga- ragenausfahrt zur Vogelsanger Straße möglich, eine Prüfung der genauen Ausgestaltung bleibt dem konkreten Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Bezüglich der Anbindung des Plangebietes an die Vogelsanger Straße ist anzumerken, dass vom Knotenpunkt Vogelsanger Straße/Leyendecker Straße/Helmholtzstraße aufgrund des zweistreifigen Abbiegers zwei Fahrstreifen in westliche Richtung führen. Der Querschnitt der Vogelsanger Straße ist bis zur geplanten Einmündung in die Erschließungsstraße über 10 m breit und ermöglicht somit einen dreistreifigen Querschnitt. Dieser ist heute für die Verflechtung von zwei auf einen Fahrstreifen in westlicher Fahrtrichtung notwendig und soll künftig dabei helfen, das MI 3 mit der Tiefgarage und den Linksabbieger in die Planstraße zu organisieren. Des Weiteren wird eine Querungshilfe für Fußgän- 2 ger westlich der Zufahrt zur Erschließungsstraße vorgesehen. Der südliche Fußweg wird neu gestal- tet, um hier eine Mindestbreite von 2,50 m an der engsten Stelle zu erreichen. Hierzu hat die Grund- stückseigentümerin entsprechende Flächen an die Stadt Köln übertragen. Die Einrichtung eines Kreisverkehrs ist nicht geplant. zu 3.: Im vorliegenden Fall hat die Prüfung ergeben, dass das kooperative Baulandmodell nicht zur Anwen- dung kommt, da der erforderliche Anteil von 33 % Bodenwertsteigerung nach Abzug der Kosten und Lasten nicht beim Planbegünstigten verbleibt. Die Investorin hat sich jedoch in einem städtebaulichen Vertrag freiwillig dazu verpflichtet, 20 % der Geschossfläche für Wohnnutzung als öffentlich geförderter Wohnungsbau entsprechend den Wohn- raumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) zu errichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1367/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27