1207/2025
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
6280 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 22.05.2025 1207/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 Verkehrsausschuss 24.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025 hier: Generalsanierung der Robert-Heuser Straße von Marienburger Straße bis Leyboldstraße Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 13.06.2022 die Generalsanierung der Robert-Heuser-Straße beschlossen (Vorlagen-Nr. 1043/2022). Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 517.000 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 502.000 € für den Stra- ßenbau und rd. 15.000 € konsumtiver Aufwendungen für die Beleuchtung. Gewerk Auftrag in € (brutto) -Straßenbau 463.000 € -Gutachten und Baunebenkosten 39.000 € Gesamt 502.000 € Nach der Submission wurde die Maßnahme mit einer Auftragssumme für den Straßenbau in Höhe von rd. 579.000 € beauftragt. Im Zuge der Ausführung der Baumaßnahme kam es zu Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlich erforderlichen Leistungen. Nach Abschluss der Ar- beiten sind die einzelnen Gewerke wie folgt abzurechnen: Gewerk Kosten in € (brutto) -Straßenbau 907.500 € -Gutachten und Baunebenkosten 12.000 € Gesamt 919.500 € .. Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 934.500 € (rd. 919.500 € inves- tive Auszahlungen zuzüglich der unverändert gebliebenen konsumtiven Beleuchtungskosten 2 in Höhe von rd. 15.000 €). Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszah- lungen von 502.000 € um 417.500 € auf rd. 919.500 €. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen ist durch folgende Ursachen begründet: Die im Baubeschluss ermittelte Auftragssumme für den Straßenbau in Höhe von 463.000 € wurde nach der Vergabe bereits um rd. 116.000 € überschritten. Dies lag im Wesentlichen an der geopolitischen Lage und den damit verbundenen Preissteigerungen sowie an den be- schränkten Kapazitäten der bauausführenden Firmen. Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal- len, welche im Rahmen der Planungsüberlegungen nicht absehbar waren: 1. Mehrmengen in allen Bauabschnitten bedingt durch den schlechten Baugrund, schlech- tere Deklaration des Bauschutts und vorgefundener Fundamente im Boden. Bedingt dadurch entsprechend auch Mehrmengen beim Einbau der neuen Materialien. 2. Mehrmengen bei den Straßenabläufen aufgrund schlechter Entwässerung. 3. Zusätzliche Leistungen von neuen Kanalanschlüssen und Winkelsteinen als Abgren- zung zu Privatgrundstücken. Straßenbaubeiträge/Landesförderung nach KAG: Die Generalsanierung der Robert-Heuser-Straße erfüllt die Zuschussbedingungen der Förder- richtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertpro- zentige Förderung des Anliegeranteils durch das Land NRW vor. Die Höhe der von den Anlie- ger*innen zu zahlenden Beiträge wird deshalb unabhängig von der Höhe der tatsächlich ent- standen Kosten auf 0 Euro festgesetzt werden. Die Robert-Heuser-Straße wurde in der 285. KAG-Maßnahmensatzung vom 30.04.2023 als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung eingestuft, der Anliegeranteil beträgt damit 70 %. Da die Gehwege der Robert-Heuser-Straße die in der Stra- ßenbaubeitragssatzung festgelegten Höchstbreiten überschreiten, werden von den Mehrkos- ten voraussichtlich nur rd. 63 % über die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Land NRW übernommen. Die Bauausführung erfolgte in 2023 und ist abgeschlossen. Aktuell erfolgt die Schlussabrech- nung. Finanzierung Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 919.500 € wurden bisher rd. 846.500 € verausgabt. Die in 2025 noch benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 73.000 € stehen im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandset- zung von Straßen im Haushaltsjahr 2025 entsprechend bereit. Die konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung haben sich nicht verändert und liegen weiterhin bei 15.000 €. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die öffentliche Beleuch- tung wurden im Haushaltsplan 2025/2026 (inkl. Mittelfristplanung 2027-2029) im Teilergebnis- plan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsma- nagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen - berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderli- chen Aufwandsermächtigungen für die Straßenbeleuchtung der o.g. Maßnahme wird das De- zernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - vorsehen. 3 Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für bilanzielle Abschreibungen. Für die in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 18.390 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse inner- halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1207/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.04.2025 11:49