Mandari Insight

1207/2025

Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 22.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 10.2.7

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

6280 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/22 
 
Vorlagen-Nummer           22.05.2025 
 1207/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
 
Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 
2025 
hier: Generalsanierung der Robert-Heuser Straße von Marienburger Straße bis 
Leyboldstraße 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 13.06.2022 die Generalsanierung 
der Robert-Heuser-Straße beschlossen (Vorlagen-Nr. 1043/2022).  
 
Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 517.000 €. Diese 
setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 502.000 € für den Stra-
ßenbau und rd. 15.000 € konsumtiver Aufwendungen für die Beleuchtung. 
 
 
Gewerk Auftrag in € (brutto) 
-Straßenbau 463.000 € 
-Gutachten und Baunebenkosten 39.000 € 
Gesamt 502.000 € 
 
 
Nach der Submission wurde die Maßnahme mit einer Auftragssumme für den Straßenbau in 
Höhe von rd. 579.000 € beauftragt. Im Zuge der Ausführung der Baumaßnahme kam es zu 
Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlich erforderlichen Leistungen. Nach Abschluss der Ar-
beiten sind die einzelnen Gewerke wie folgt abzurechnen: 
 
Gewerk Kosten in € (brutto) 
-Straßenbau 907.500 € 
-Gutachten und Baunebenkosten 12.000 € 
Gesamt 919.500 € 
.. 
 
Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 934.500 € (rd. 919.500 € inves-
tive Auszahlungen zuzüglich der unverändert gebliebenen konsumtiven Beleuchtungskosten

2 
 
in Höhe von rd. 15.000 €). Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszah-
lungen von 502.000 € um 417.500 € auf rd. 919.500 €. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen ist durch folgende Ursachen begründet: 
 
Die im Baubeschluss ermittelte Auftragssumme für den Straßenbau in Höhe von 463.000 € 
wurde nach der Vergabe bereits um rd. 116.000 € überschritten. Dies lag im Wesentlichen an 
der geopolitischen Lage und den damit verbundenen Preissteigerungen sowie an den be-
schränkten Kapazitäten der bauausführenden Firmen. 
 
Des Weiteren sind im Bauverlauf folgende zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefal-
len, welche im Rahmen der Planungsüberlegungen nicht absehbar waren: 
 
1. Mehrmengen in allen Bauabschnitten bedingt durch den schlechten Baugrund, schlech-
tere Deklaration des Bauschutts und vorgefundener Fundamente im Boden. 
Bedingt dadurch entsprechend auch Mehrmengen beim Einbau der neuen Materialien. 
2. Mehrmengen bei den Straßenabläufen aufgrund schlechter Entwässerung. 
3. Zusätzliche Leistungen von neuen Kanalanschlüssen und Winkelsteinen als Abgren-
zung zu Privatgrundstücken. 
 
Straßenbaubeiträge/Landesförderung nach KAG: 
 
Die Generalsanierung der Robert-Heuser-Straße erfüllt die Zuschussbedingungen der Förder-
richtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertpro-
zentige Förderung des Anliegeranteils durch das Land NRW vor. Die Höhe der von den Anlie-
ger*innen zu zahlenden Beiträge wird deshalb unabhängig von der Höhe der tatsächlich ent-
standen Kosten auf 0 Euro festgesetzt werden. 
 
Die Robert-Heuser-Straße wurde in der 285. KAG-Maßnahmensatzung vom 30.04.2023 als 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung eingestuft, der 
Anliegeranteil beträgt damit 70 %. Da die Gehwege der Robert-Heuser-Straße die in der Stra-
ßenbaubeitragssatzung festgelegten Höchstbreiten überschreiten, werden von den Mehrkos-
ten voraussichtlich nur rd. 63 % über die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Land 
NRW übernommen. 
 
Die Bauausführung erfolgte in 2023 und ist abgeschlossen. Aktuell erfolgt die Schlussabrech-
nung. 
 
Finanzierung 
 
Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 919.500 € wurden bisher rd. 
846.500 € verausgabt. Die in 2025 noch benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 73.000 € stehen im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandset-
zung von Straßen im Haushaltsjahr 2025 entsprechend bereit. 
 
Die konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung haben sich nicht verändert und liegen 
weiterhin bei 15.000 €. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die öffentliche Beleuch-
tung wurden im Haushaltsplan 2025/2026 (inkl. Mittelfristplanung 2027-2029) im Teilergebnis-
plan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsma-
nagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen - berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderli-
chen Aufwandsermächtigungen für die Straßenbeleuchtung der o.g. Maßnahme wird das De-
zernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für 
Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - vorsehen.

3 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für bilanzielle Abschreibungen.  
 
Für die in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
18.390 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 
im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, 
Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem 
Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird 
das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des 
Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in 
der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. 
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1207/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
22.05.2025
Erstellt
22.04.2025 11:49