1462/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung am 13.05.2025 betreffend "Umsetzung der Radachsen nach Beschluss zur Ost-West-Achse" (AN/0525/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4711 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 26.05.2025 1462/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung am 13.05.2025 betreffend "Umsetzung der Radachsen nach Beschluss zur Ost- West-Achse" (AN/0525/2025) Mit Bezug auf den Änderungsantrag (AN/0332/2025) zur Vorlage „Politischer Variantenent- scheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse (1037/2024) stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgende Fragen zu der Umsetzung des Konzeptes für den Radver- kehr (AN/2374/2021) 1. In Beschlusspunkt (8) des Änderungsantrags AN/0332/2025 zur Ost-West-Achse wurde beschlossen, dass erst „Rechtzeitig vor der endgültigen Herstellung der Ober- fläche nach dem Bau der Ost-West-U-Bahn […] für die Oberflächengestaltung und Verkehrsführung dem dann erreichten Stand der Verkehrswende und der Förderrichtli- nien angepasster Vorschlag vorgelegt“ wird. Ist es Annahme der Verwaltung, dass die Oberflächengestaltung damit nicht mehr Bestandteil des Förderantrags ist, Beschluss- punkt (5) des Radachsenantrags sich somit erledigt hat, und mit dem Bau der Radver- kehrsführung auf der gesamten Ost-West-Achse begonnen werden kann? Antwort der Verwaltung Die Oberflächenwiederherstellung und die damit verbundene Neuordnung der Verkehrs- anlagen ist natürlich auch bei der Umsetzung der Tunnelalternative erforderlich und wird in dem Förderantrag der Maßnahme „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ ent- halten sein. Zum Baubeginn der Radverkehrsführung auf der gesamten Ost-West-Achse, siehe Antwort auf Frage 2. 2. Falls die Verwaltung die Oberflächengestaltung dennoch weiterhin als Bestandteil des Förderantrags sieht, wann wird mit einer Entscheidung gerechnet, welche baulichen Maßnahmen des Radachsenantrags die Förderfähigkeit der Tunnelvariante nicht ge- fährden und somit unmittelbar umgesetzt werden können? Antwort der Verwaltung Sobald die Maßnahme „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ in den ÖPNV- Bedarfsplan aufgenommen wurde, kann der Rahmenfinanzierungsantrag beim Zuwen- dungsgeber eingereicht werden. Bei Aufnahme in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan ist dies Ende 2025 der Fall; bei Aufnahme über die Neubewertung des ÖPNV-Bedarfsplans vsl. Anfang 2028. Je nach Leistungsstand der einzelnen Bereiche werden dann Einzelfinanzierungsanträge gestellt. Der Einzelantrag für den Bereich Innenstadt kann nach Abschluss der Entwurfsplanung (LP 3) mit Vorliegen der geprüften Kostenberechnung, also voraussichtlich Mitte/ Ende 2 2030, eingereicht werden. Der Termin ist bedingt durch den Zeitaufwand für die Bearbei- tung der Prüfaufträge. Ohne diesen Prüfaufwand könnte die Einreichung Anfang 2029 er- folgen. Mit den Einzelförderanträgen können auch die Vorsorgeanträge oder Anträge auf vorzeiti- gen zuwendungsunschädlichen Baubeginn gestellt werden. Wenn die Genehmigungen vorliegen, kann eine Gefährdung der Förderfähigkeit des Pro- jekts Ost-West-Achse durch tangierende Maßnahmen (z.B. Fahrstreifenreduzierung für Radfahrstreifen) ausgeschlossen werden. 3. Wird die Umsetzung der Radachsen-Maßnahmen zwischen Heumarkt und Rudolfplatz vor dem Bau des Tunnels durchgeführt werden, oder plant die Verwaltung, diese erst nach Abschluss der Tunnelarbeiten umzusetzen? Antwort der Verwaltung Siehe Antwort auf Frage 2. 4. Wie bewertet die Verwaltung den Beschlusspunkt (1) des Radachsenantrags vor dem Hintergrund, dass nun vier Stadtbahngleise (zwei oberirdisch sowie zwei in einer Tun- nelrampe) am Heumarkt geführt werden könnten? Antwort der Verwaltung Hierzu sind noch keine Aussage möglich, da diese Planungsvarianten noch nicht vorlie- gen. Durch den erhöhten Platzbedarf für die oberirdischen Stadtbahnanlagen neben den Durchdringungsbauwerken sind Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Kfz-Verkehr oder Radverkehr) wahrscheinlich. 5. Es droht eine Untätigkeitsklage zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Heumarkt und Rudolfplatz. Wie schätzt die Stadt Köln die Chance ein, dass der*die Kläger*in hier obsiegt und damit die Stadt gezwungen wird, kurzfristig den Radverkehr auf die Straße zu verlagern? Antwort der Verwaltung In 2023 wurden die Straßen Hahnenstraße, Neumarkt, Cäcilienstraße und Pilgrimstraße seitens der Straßenverkehrsbehörde überprüft und die weitere Notwendigkeit zur Auswei- sung der Radwegbenutzungspflicht festgestellt. Ein entsprechender Antrag ist zudem nicht bekannt und kann daher auch nicht Gegenstand einer Untätigkeitsklage sein. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Cäcilienstraße
- Hahnenstraße
- Pilgrimstraße
- Rudolfplatz
- Heumarkt
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 1462/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 10:46