0537/2021
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021
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Anlage 2 a - Erfolgsplan 2021
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Anlage 2
Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
Erfolgsplan
Ansatz 2021 Ansatz 2020 Ergebnis 2019 Ergebnis 2018 Erg ebnis 2017
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.135.855 3.027.053 2.965.703 2.841.506 603.769
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 2.300.000 2.300 .000 3.000.000 3.000.000 3.000.000
1.250.000 285.281 298.540 782.870 800.906
743.876 766.698 789.177 811.320 696.520
Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 386 .058 386.058 386.058 386.058 386.058
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 7.495 .800 5.664.600 5.283.900 5.180.300 5.180.300
Sonstige Erträge 8.640 8.640 1.629.336 738.184 23.127
Summe 12.184.374 9.411.278 11.387.010 10.898.732 10.086.911
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.770.000 3.680.000 3.665.433 3.648.134 3.542.744
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz 273.000 230.000 238.708 210.725 203.726
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.125.000 1.325.000 728.404 184.697 173.636
Instandhaltung technische Anlagen 350.000 340.000 356.826 373.746 354.264
Anteil Energiekosten Philharmonie 600.000 650.000 601.860 558.283 573.664
Versicherungen 91.300 65.000 71.400 64.000 59.350
Baubetreuungsentgelte 0 0 123.373 159.029 259.830
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 18.500 17. 900 17.900 17.500 17.509
Leistungsentgelte Personalgestellung 24.300 21.0 00 20.851 20.346 19.698
Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 84.367 75.905 77.143
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 741 796 892
Sonstige 200.000 130.000 128.000 208.852 209.397
Summe 2.855.100 2.951.900 2.444.430 1.945.878 2.021.109
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 7.485.800 5.885.2 00 5.531.563 4.904.198 4.986.804
Ergebnisübernahme
KÖLNKONGRESS GmbH 0 0 -2.030.972 -440.073 -861.453
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 3.365.000 3.065.000 2.890.125 3.588.779 3.774.465
Sonstige Zinsen 50.000 50.000 39.293 24.636 62.900
Summe 3.415.000 3.115.000 2.929.418 3.613.415 3.837.365
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -2.205.672 -3.193.769 -2.249.103 -811.460 -4.558.795
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 3.235 0 0
Jahresergebnis -2.205.672 -3.193.769 -2.252.338 -811.460 -4.558.795
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Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0537/2021 Freigabedatum 09.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögens- plans erforderlich ist, wird auf 111,0 Mio. Euro festgesetzt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.03.2021 Rat 23.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5.233.034 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.293.876 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirt- schaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzu- stellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2021 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassen- krediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der noch im März 2021 erforderlichen Kapitalstärkung der Koelnmesse GmbH, die über den Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln finanziert wird, ist die Behandlung der Vorlage zu einem späteren Ratstermin nicht möglich (Begründung siehe Anlage 1 – Vorbemerkung). Infolge der umfangreichen Vorabstimmungen im Zusammenhang mit der geplanten Eigenkapitalzuführung, konnte die Ratsvorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertigge- 3 stellt werden. Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2021 2. Erfolgsplan 2021 mit Erläuterungen 3. Vermögensplan 2021 mit Erläuterungen 4. Stellenübersicht 2021 5. Erläuterung mittelfristige Planung 6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2020-2024 7. Mittelfristiger Vermögensplan 2021-2024
Anlage 2 b - Erläuterungen Erfolgsplan 2021
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2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2021 Allgemeines Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- schlusses auszuweisen. Umsatzerlöse Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins von 2,5 Mio. Euro (vorher: 341 Tsd. Euro) und über das Parkhausgelände mit einem Erbbauzins von 280 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahre 1998 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 69 Tsd. Euro. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern steht eine anteilige Auflösung des Sonder- postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wird und somit den Ab- schreibungsaufwand per Saldo vermindert. Zuschuss der Stadt Köln Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2021 ist im Erfolgsplan ein Liquiditätszuschuss in Höhe von 2.300 Tsd. Euro veranschlagt. Dane- ben sind weitere städtische Mittel in Höhe von insgesamt 1.250 Tsd. Euro als Zinsanteil der Schuldendiensthilfe für das in 2008 vom Veranstaltungszentrum aufgenommene Dar- lehen in Höhe von 22,7 Mio. Euro sowie für das in 2021 noch aufzunehmende Darlehen in Höhe von 96 Mio. Euro zur Finanzierung der Kapitalzuführungen an die Koelnmesse GmbH, vorgesehen. Der korrespondierende Tilgungsanteil für das Darlehen (rd. 4.050 Tsd. Euro) wurde im Vermögensplan berücksichtigt. Für die zur Finanzierung der Florasanierung aufgenommenen Darlehen in Höhe von ins- gesamt 40,0 Mio. Euro Euro berücksichtigt der Erfolgsplan Zinsaufwendungen in Höhe von 744 Tsd. Euro, denen entsprechende Erträge als Zuschuss der Stadt gegenüberste- hen. Auch hier wurde der korrespondierende Tilgungsanteil für das Darlehen (1.183 Tsd. Euro) im Vermögensplan berücksichtigt. Abschreibungen Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie, das Alt-Gebäude und den Neubau des Gürzenichs nebst Außenaufzug sowie die auf das Sachanlagevermögen im Rheinpark 3 entfallenden Abschreibungen. Mit Abschluss der Generalsanierung der Flora sind seit 2015 zusätzliche Abschreibungswerte von rd. 1,3 Mio. Euro p.a. anzusetzen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- standhaltungsaufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Philharmonie inkl. Baubetreuungsentgelte, den Energiekosten Philharmonie sowie die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes (273 Tsd. Euro). Hervorzuheben sind bei den Instandhaltungen die Sanierung von Kanal- und Wasserleitungen (325 Tsd. Euro), die Instandsetzung der Treppen in der Philharmonie (260 Tsd. Euro) sowie die klangliche Überarbeitung der Or- gel (134 Tsd. Euro). Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Betrag betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2021 der KölnMusik. Der bei der Vor- lagenerstellung noch nicht genehmigte Wirtschaftsplan der KölnMusik GmbH für das Ge- schäftsjahr 2021 geht von einem Jahresfehlbetrag von 7.486 Tsd. Euro aus. Dies führt zu einer Abschreibung des Beteiligungswertes in gleicher Höhe. Die Gremien der KölnMusik GmbH werden den Wirtschaftsplan 2021 in ihren Sitzungen am 03.03.2021 behandeln. Wie in den Vorbemerkungen erläutert, sieht der Erfolgsplan des Veranstaltungszentrums auf der Ertragsseite einen entsprechend erhöhten Zuschuss von 7.496 Tsd. Euro vor, der darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich der Abschreibung des Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro berücksichtigt. Aufwendungen aus der Verlustübernahme Nach Veräußerung der städt. Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH entfallen zu- künftig die Aufwendungen aus Verlustübernahme. Jahresergebnis Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rech- nung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde aus- zugleichen. Vor dem Hintergrund der erkennbaren Rahmendaten ist eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Situation des Veranstaltungszentrums nicht zu erwarten.
Anlage 3 a - Vermögensplan 2021
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Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln Anlage 3
Vermögensplan
Mittelbedarf
A Betriebsteil Gürzenich
Erneuerung Klimatechnik 900.000
Punktzuganlage 120.000
Summe 1.020.000
B Betriebsteil Philharmonie
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 250.000
Erneuerung Elektronische Schließanlage 600.000
ELA-Sprechanlagen/Inspizientenanlage inkl. Leitungs netz 680.000
Beleuchtung Konzertsaaldecke 1.110.000
Erneuerung Spieltisch Orgel 181.200
Neuanschaffung Musikerstühle 74.000
Neuanschaffung Notenpulte 67.000
Summe 2.962.200
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen
Ertüchtigung Open Air-Bühne 500.000
Erneuerung Schirmaufbauten 1.000.000
Summe 1.500.000
D Betriebsteil Flora
Gesamtinvestitionen 0
Summe 0
E Betriebsteil Bastei
Generalsanierung Bastei (Planungskosten Lph 1-3) 2.000.000
Summe 2.000.000
F Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 12.040.000
Jahresverlust 2.205.672
Einlage in die Kapitalrücklage der Koelnmesse 96.000.000
Summe 110.245.672
Gesamtmittelbedarf 117.727.872
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01.2021 -3.792.127
A Eigenmittel
Abschreibungen 3.770.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 4.050.000
b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.183.034
Summe 9.003.034
B Neukreditaufnahmen
Allgemein 15.000.000
Kreditaufnahme zur Finanzierung Einlage Koelnmesse 96.000.000
Summe 111.000.000
Gesamtmittelherkunft 116.210.907
Liquide Mittel zum 31.12.2021 -1.516.964
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den ei nzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseit ig deckungsfähig.
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Anlage 3 b - Erläuterungen Vermögensplan 2021
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2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2021 Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2021 zu finanzierenden Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 2.962 Tsd. Euro berücksichtigt ausschließlich mehrjährige andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Erneuerung der Elektroakustischen Anlage inkl. Leitungsnetz und neuen Deckenaufbau (Kosten gesamt: 4.260 Tsd. Euro Ansatz 2021: 680 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleit- technik (Kosten gesamt: 2.260 Tsd. Euro, Ansatz 2021: 250 Tsd. Euro) sowie die Umsetzung eines neues Beleuchtungskonzeptes für den Konzertsaal (Kosten gesamt: 2.010 Tsd. Euro, Ansatz 2021: 1.110 Tsd. Euro). Die Erneuerung der elektronischen Schließanlage wird in 2021 abgeschossen (600 Tsd. Euro). Im Betriebsteil Gürzenich ist in 2021 die Erneuerung der Klimatechnik sowie einer Punktzug- anlage notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.020 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen wird die Planung für die Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten und der Er- tüchtigung der OpenAir-Bühne fortgeführt. Die Investitionssumme soll sich über die nächsten zwei Jahre auf insgesamt 3.150 Tsd. € belaufen, in 2021 sind hierfür Mittel in Höhe von 1.500 Tsd. Euro vorgesehen. Der Baubeschluss für die beiden zusammenhängenden Maß- nahmen soll in 2021 eingeholt werden. Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- tes mit Außengastronomie zu ermitteln und darzustellen. Dabei sollen besondere Schwer- punkte auf die baulichen Erfordernisse für einen wirtschaftlichen Gastronomiebetrieb sowie auf die haustechnischen Modernisierungsbedarfe gelegt werden. Die Ergebnisse des Pla- nungsauftrags sollen dem Ausschuss im Rahmen eines Workshops mit dem Ziel dargestellt werden, einen Baubeschluss vorzubereiten. Hierfür hat der Ausschuss die Betriebsleitung ermächtigt, Planungsleistungen bis zu einer Höhe von 600 Tsd. Euro in Anspruch zu neh- men. Dem Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bastei wurde eine grobe Kostenprog- nose von rd. 9,9 Mio. Euro zugrunde gelegt. Da derzeit noch keine spezifischere Kostenbe- rechnung vorliegt, basiert der Wirtschaftsplan weiterhin auf der groben Prognose der Bau- kosten von 9,9 Mio. Euro, die sich auf die Jahre 2021-2023 aufteilen. Die Einholung des Baubeschlusses ist noch in 2021 geplant. Der Vermögensplan sieht zur Weiterführung der Maßnahme für das Jahr 2021 vorsorglich Mittel in Höhe von 2.000 Tsd. Euro vor.
Anlage 5 - Erläuterungen Mifrifi 2021ff
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Anlage 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2020-2024 Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. Vorab ist anzumerken, dass derzeit nicht abgesehen werden kann, ob sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf den mittelfristigen Planungszeitraum erstrecken. In den wei- teren Planungen wurde unterstellt, dass ab dem Jahr 2022 der KölnMusik die vollständige Rückkehr zu einer normalen Geschäftstätigkeit möglich ist und die Koelnmesse keine weite- ren Unterstützungsleistungen seitens der Gesellschafter benötigt. Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse wei- testgehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2021. Die städtischen Betriebskosten- zuschüsse 2022 und 2023 für die KölnMusik GmbH hat der Rat der Stadt Köln in seinen Sit- zungen am 18.12.2018 (Vorlage Nr. 4008/2018) und 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 4342/2019) auf 5.807.300 Euro und 5.919.400 Euro festgelegt. Die Festlegung des Betriebskostenzu- schusses für das Jahr 2024 ist Bestandteil der eingangs erwähnten Ratsvorlage zur Zu- schussaufstockung 2021 und wird daher in gleicher Sitzung entschieden. Um der Gesell- schaft trotz der erheblichen Unsicherheiten bezüglich der weiteren Haushaltsentwicklung Planungssicherheit zu verschaffen, ist als Beschlussvorschlag vorgesehen, den Betriebskos- tenschuss für das Jahr 2024 bereits jetzt in Höhe des Betriebskostenzuschusses des Jahres 2023 zu sichern. Über eine darüber hinausgehende prozentuale Steigerung soll unter Be- rücksichtigung der weiteren Haushaltsentwicklung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Losgelöst davon berücksichtigt die Planung die Ausgleichszahlung von 10.000 Euro p.a. für die anteilige Abschreibung des von der KölnMusik GmbH als Mietereinbau errichte- ten Vordaches der Philharmonie. Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- len. Die Mittelfristplanung sieht neben bereits laufenden, mehrjährigen Sanierungsmaßnah- men, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und der Sprachalarmierungsanlage sowie die Erneuerung der Beleuchtung der Konzertsaaldecke in der Philharmonie, mit der Erneuerung der Außenwand am Biergarten in 2022 (100 Tsd. €) und des Sternwellenzeltes in 2024 (250 Tsd. €) lediglich zwei neue Maßnahmen im Tanzbrunnen vor. Die Fertigstellung der Gene- ralsanierung der Bastei ist derzeit für 2024 vorgesehen.
Anlage 7 - Mittelfristiger Vermögensplan 2021-2024
1871 Zeichen
Anlage 7
Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
Mittelfristiger Vermögensplan 2021-2024
Mittelbedarf 2021 2022 2023 2024
A Betriebsteil Gürzenich
Gesamtinvestitionen 1.020.000 0 0 0
B Betriebsteil Philharmonie
Gesamtinvestitionen 2.962.200 4.438.000 1.400.000 670.000
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen
Gesamtinvestitionen 1.500.000 1.750.000 0 250.000
D Betriebsteil Flora
Gesamtinvestitionen 0 0 0 0
E Betriebsteil Bastei
Generalsanierung Bastei 2.000.000 4.000.000 3.900.000 0
F Allgemeine Finanzwirtschaft
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 12.040.000 12 .130.000 11.550.000 12.200.000
Jahresverlust 2.205.672 979.668 1.633.605 2.645.039
Einlage in die Kapitalrücklage der Koelnmesse 96.000 .000 0 0 0
Summe 110.245.672 13.109.668 13.183.605 14.845.039
Gesamtmittelbedarf 117.727.872 23.297.668 18.483.605 15 .765.039
Mittelherkunft
Liquide Mittel zum 01.01. -3.792.127 -1.516.964 -564.633 351.762
A Eigenmittel
Abschreibungen 3.770.000 3.950.000 4.100.000 4.390.000
Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 4.050.000 4.100.000 4.080.000 4.088.000
b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.183.034 1.200.000 1.220.000 1.270.000
c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Bastei 0 0 0 252.400
Summe 9.003.034 9.250.000 9.400.000 10.000.400
B Neukreditaufnahmen
Allgemein 15.000.000 15.000.000 10.000.000 5.000.000
Kreditaufnahme zur Finanzierung der Einlage Koelnmesse 96.000.000 0 0 0
Summe 111.000.000 15.000.000 10.000.000 5.000.000
Gesamtmittelbereitstellung 116.210.907 22.733.036 18.8 35.367 15.352.162
Liquide Mittel zum 31.12. -1.516.964 -564.633 351.762 -412.877
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.
Anlage 6 - Mittelfristiger Erfolgsplan 2020-2024
2786 Zeichen
Anlage 6
Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln
Mittelfristiger Erfolgsplan 2020-2024
2020 2021 2022 2023 2024
Euro Euro Euro Euro Euro
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 3.027.053 3.135.855 3.138.655 3.138.655 3.221.821
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 2.300.000 2.300.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000
285.281 1.250.000 1.200.000 1.130.000 1.090.000
766.698 743.876 750.000 700.000 660.000
0 0 0 0 250.000
Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 38 6.058 386.058 289.537 0 0
Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.664 .600 7.495.800 5.817.300 5.929.400 5.929.400
Sonstige Erträge 8.640 8.640 8.640 8.640 8.640
Summe 9.411.278 12.184.374 11.065.477 10.768.040 10.938.040
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 3.680.000 3.770.000 3.950.000 4.100.000 4.390.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Grünpflege Tanzbrunnen 72.000 72.000 72.000 72.000 72.000
Bewachung Heinrich-Böll-Platz 230.000 273.000 290.000 310.000 330.000
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.325.000 1.125.000 300.000 350.000 970.000
Instandhaltung technische Anlagen 340.000 350.000 350.000 350.000 350.000
Anteil Energiekosten Philharmonie 650.000 600.000 650.000 650.000 700.000
Versicherungen 65.000 91.300 91.300 100.000 100.000
Baubetreuungsentgelte 0 0 0 0 0
Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 17.900 18.500 19.500 19.500 20.500
Leistungsentgelte Personalgestellung 21.000 24.300 24.600 25.000 26.000
Rechts- und Beratungskosten 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
Sonstige 130.000 200.000 200.000 200.000 200.000
Summe 2.951.900 2.855.100 2.098.400 2.177.500 2.869.500
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.885.200 7.485.800 5.856.900 5.943.200 6.049.700
Ergebnisübernahme
KölnKongress GmbH 0 0 0 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Darlehenszinsen 3.065.000 3.365.000 3.200.000 3.240.000 3.530.000
Sonstige Zinsen 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
Summe 3.115.000 3.415.000 3.250.000 3.290.000 3.580.000
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit -3.193.769 -2.205.672 -951.168 -1.604.005 -2.729.339
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0 0 0
Sonstige Steuern 0 0 0 0 0
Jahresergebnis -3.193.769 -2.205.672 -951.168 -1.604.005 -2.729.339
Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für
a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse
c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Bastei
b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora
Anlage 4 - Stellenübersicht 2021
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Anlage 4 Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied wird vom Rat zum*zur Ersten Betriebsleiter*in bestellt. Ist ein*e Beigeord- nete*r Mitglied der Betriebsleitung, so ist er*sie Erste*r Betriebsleiter*in. Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beige- ordnete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Betriebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- schluss des Rates vom 15.11.2012 Herr Frank Höller bestellt. Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Durch die Einbrin- gung der Betriebsteile Kölner Philharmonie zum 01.01.1997 und Rheinterrassen/Tanz- brunnen zum 01.01.1999 sowie die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen der Be- triebssatzung ergaben sich hier keine Änderungen. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit er- forderlich - auch Leistungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entspre- chende Betriebskostenerstattungen in Anspruch genommen. Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln kei- ne Stellen auszuweisen.
Anlage 1 - Vorbemerkungen 2021
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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2021 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln betreibt im Wege von Vermie- tungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städti- sche Einrichtungen: Betriebsteil des Veranstaltun gs zen trums : Philharmonie Gürzenich Rheinterrassen/Tanzbrunnen Flora Betriebsg esellschaft KölnMusik GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Die Beteiligungen der Stadt Köln an den oben genannten Betriebsgesellschaften sind in das Ver- mögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln eingelegt und begrün- den aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Am Stammkapital der KölnMusik GmbH ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im Wirt- schaftsplan des Veranstaltungszentrums dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausge- wiesen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen führt. Die KölnMusik GmbH ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt nach derzeitigem Stand mit einem Fehlbetrag von rd. 7,8 Mio. € ab, der den BKZ 2020 um 2,1 Mio. € übersteigt. Der überschießende Verlust führt bei der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung zu einer Abwertung der Finanzanlage und somit zu einer entsprechen- den Verschlechterung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2020 (siehe auch Mitteilung zum Quar- talsbericht IV/2020, Session-Vorlage 0396/2021). Die KölnMusik hat bereits in 2020 Mittel aus dem Kulturstärkungsfonds des Landes sowie die sog. Novemberhilfen des Bundes beantragt. Sollten die Anträge zumindest in Teilen bewilligt werden, könnte sich der Verlust 2020 entsprechend reduzie- ren, wodurch auch das Ergebnis des Veranstaltungszentrums entlastet würde. Wie in den Mitteilun- gen für den Finanzausschuss am 30.10.2020 und 07.12.2020 angekündigt (Session-Nr. 3429/2020 und 2983/2020), ist von Seiten der Stadt Köln geplant, den verbleibenden Verlust der KölnMusik GmbH durch eine Aufstockung des Betriebskostenzuschusses in 2021 nachträglich aufzufangen. Dies führt auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu einer Ergebnisstärkung in 2021. Da die Höhe des nachträglichen Aufstockungsbetrages noch nicht feststeht, sieht der aktuelle Wirt- schaftsplan hierfür noch keinen Ansatz vor. Sobald dieser vorliegt, wird die Verwaltung eine Rats- entscheidung zum nachträglichen Ausgleich des Verlustes 2020 herbeiführen. Eine erneute Be- schlussfassung des Wirtschaftsplanes 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist, da hieraus ausschließlich eine Ergebnisverbesserung erzielt wird, in dem Zuge nicht erforderlich. Auch das Geschäftsjahr 2021 der KölnMusik GmbH wird weiterhin deutlich geprägt sein von Corona-bedingten Einschränkungen im Konzertbetrieb. Der von der Gesellschaft zunächst vorge- legte Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 wurde auf Wunsch des Aufsichtsrates überarbeitet. Der ak- tualisierte Wirtschaftsplan der KölnMusik GmbH sieht einen Verlust in Höhe von rd. 7.485,8 Tsd. Euro vor, der im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums zu einer entsprechenden Abschrei- bung auf Finanzanlagen führt. Der mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 festgelegte Betriebskosten- zuschuss für das Geschäftsjahr 2021 beläuft sich auf 5.697,4 Tsd. Euro, so dass sich ein zusätzli- cher Zuschussbedarf von 1.788,4 Tsd. Euro ergibt, der - wie der überschießende Verlust des Ge- schäftsjahres 2020 - gleichfalls aus Haushaltsmitteln auszugleichen ist. Ferner wird der Gesellschaft über die Restnutzungsdauer des neuen Vordaches der Philharmonie ein Betrag in Höhe von 10 Tsd. Euro p.a. zum anteiligen Ausgleich der Abschreibungen erstattet. Insgesamt beläuft sich der Zuschussbedarf damit auf 7.495,8 Tsd. Euro. Die Verwaltung hat für die gleiche Sitzung des Rates eine Vorlage zur Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der KölnMusik GmbH bis zu einem Ma- ximalbetrag von 7.495,8 Tsd. Euro vorbereitet (siehe Session-Vorlage 0531/2021). Entsprechend ist im Wirtschaftsplan der erhöhte BKZ veranschlagt. Sollte der tatsächliche Zuschussbedarf der Köln- Musik GmbH niedriger sein (z.B. durch die Inanspruchnahme von Hilfsprogrammen in 2021), wird die Zuschussaufstockung entsprechend angepasst. Da die Höhe des Verlustes der KölnMusik und der gewährte BKZ jeweils miteinander korrespondieren, hat dies keine Auswirkungen auf das Er- gebnis des Veranstaltungszentrums. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung in Höhe von seinerzeit 79,02 % an der Koelnmesse GmbH als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. Wenn auch die steuerlichen Rahmenbedin- gungen, die ursächlich für die Einbringung der Messe-Beteiligung in das Vermögen des Veran- staltungszentrums waren, aufgrund einer Reform der Unternehmensbesteuerung (Abschaffung des Anrechnungsverfahrens im Jahre 2002) nicht mehr gegeben sind, ist die städtische Beteili- gung wegen der mittlerweile zwischen dem Veranstaltungszentrum und der Koelnmesse GmbH bestehenden Rechtsbeziehungen (die von der Stadt Köln an die Koelnmesse GmbH vermieteten und verpachteten Grundstücke befinden sich sämtlich im Sondervermögen der eigenbetriebsähn- lichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln) weiterhin in dessen Vermögen eingelegt. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum Köln zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. € getätigt, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entspre- chende Fremdmittelaufnahme finanzieren musste. In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit 2,45 Mio. € um mehr als 2,0 Mio. € über den bisherigen Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizitären Einrichtung führt. Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH verschmolzen. Die verschmolze- ne Gesellschaft firmiert nunmehr unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben der KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pachtverträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue Gesellschaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der de- fizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin be- stehenden Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet. Auch die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit besonderer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führen zu ei- nem so hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionspro- gramms Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Sei- ten der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW noch in 2021 eine Eigenkapitalstär- kung in Höhe von 120 Mio. Euro benötigt. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum Köln wird dabei einen Anteil von 96 Mio. Euro übernehmen. Dem Rat liegt für die geplante Eigenkapitalzuführung in gleicher Sitzung eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vor (siehe Session-Vorlage 0532/2021). Das Veranstaltungszentrum finanziert, einen entsprechenden Beschluss des Rates vorausgesetzt, die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme. Für die Planungen wurde ein Zins in Höhe von 1,0% sowie eine Tilgung von 3,4% unterstellt. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Finanzierung des Schuldendienstes verfügt, muss ihr dieser Betrag während der Laufzeit des Darlehens aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt wer- den. Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erbbauzinsen und dem zukünftigen Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungszentrum auch weiterhin auf Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird ei- ne – wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erzielt. Entsprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung können nach Ablauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz 273
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0537/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 15.02.2021 08:28