3245/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.01.2024 (AN/0104/2024) betreffend "Neueinrichtung absolutes Halteverbot auf der Eiler Straße zwischen Gestütt Röttgen und Eisenbahnbrücke"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2138 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 3245/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.01.2024 (AN/0104/2024) betreffend "Neueinrichtung absolutes Halteverbot auf der Eiler Straße zwischen Gestütt Röttgen und Eisenbahnbrücke" Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Was hat die Verwaltung veranlasst den jahrelangen und aus unserer Sicht be- währten Zustand des ordnungsgemäßen Parkens auf der Fahrbahn von jetzt auf gleich zu ändern? 2. Seit wann gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen hier tätig zu werden und wodurch wurden diese veranlasst? 3. Warum wurde die Bezirksvertretung nicht im Vorfeld über die Überlegungen der Verwaltung gehört? 4. Warum wurde nicht wenigstens die Möglichkeit eines eingeschränkten Halte- verbots geschaffen? Antwort der Verwaltung: Zu 1 und 2: Die Maßnahme erfolgte aufgrund wiederholter Hinweise der Verkehrsüberwachung sowie zahlreicher Rückmeldungen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilneh- mern. Diese haben auf eingeschränkte Sichtverhältnisse und Behinderungen im Ver- kehrsablauf hingewiesen, die durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich entstan- den sind. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einen ungehinderten Verkehrsfluss sicher- zustellen, wurde daher das Haltverbot angeordnet. So wird gewährleistet, dass alle Verkehrsteilnehmenden die Strecke gefahrlos nutzen können und insbesondere auch größere Fahrzeuge oder Einsatzfahrzeuge jederzeit passieren können. Zu 3: Für verkehrsrechtliche Anordnungen wie Haltverbote ist keine vorherige Anhörung der Bezirksvertretung vorgesehen. Es handelt sich um das Geschäft der laufenden Ver- waltung. Hierzu wird die Polizei vorab angehört. Zu 4: 2 Ein eingeschränktes Haltverbot kam in diesem Fall nicht in Frage, da die Verkehrssi- cherheit und der ungehinderte Verkehrsfluss nur durch ein dauerhaftes Haltverbot ge- währleistet werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3245/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 17.11.2025 10:01