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0557/2017

Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Elternarbeit, Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung und Förderung von Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche

Beschlussvorlage Ausschuss 01.03.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.2.7

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Mittelverteilung Angebote interkultureller Familienbildung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Mittelverteilung Hausaufgabengruppen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Mittelverteilung Fam.bild.stätten_Interkult. Elternarbeit

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

7346 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
IV/510/32 
Vorlagen-Nummer 
 0557/2017 
Freigabedatum 01.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller 
Elternarbeit, Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung und Förderung von 
Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus-
haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 948.776,34 Euro an die Träger 
gemäß Anlagen 1 – 3 zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen wie folgt zu gewähren: 
 
1. Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Elternarbeit an die gemäß Anlage 1 
aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 504.823,23 Euro; 
 
2. Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung in Familienbildungsstätten an die 
gemäß Anlage 2 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 30.000,00 Euro; 
 
3. Förderung von Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche an 
die gemäß Anlage 3 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 413.953,11 Euro; 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  948.776,34 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Familienbildungsstätten werden ausschließlich hinsichtlich ihrer Angebote und Veranstaltun-
gen, die inhaltlich den Kernbereichen der Familienbildung zuzuordnen sind, gefördert. Berücksichtigt 
werden können nur Eltern bzw. Familien, die ihren Wohnsitz in Köln haben. Bei internatsmäßig 
durchgeführten Veranstaltungen werden analog dem Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiter-
bildung in NRW (Weiterbildungsgesetz) nur die durchgeführten Unterrichtsstunden bezuschusst. 
Die vorgesehene Mittelvergabe gliedert sich inhaltlich wie folgt (die Ziffern beziehen sich auf die lau-
fende Nummer in der Anlage 1): 
 Ziffern 1-5 Förderung maximal 25 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten auf der Basis 
der zur Verfügung stehenden Mittel für die fünf genannten Familienbildungsstätten; 
 Ziffern 6-10 Förderung von: niederschwelligen, sozialraumorientierten Angeboten (zum Teil in 
Kooperationen) sowie einem Familienbildungsprojekt; 
 Ziffer 11 Förderung der Initiative „Guter Start mit Baby“, 
 Ziffer 12 Förderung der Angebote „FBS am Sonntag“ und „Interkultureller Elterntreff“, 
 Ziffern 13-14 Förderung der interkulturellen Elternarbeit des „Deutsch-türkischen Vereins e.V.“ 
und des „Vingster Treff“; 
 
Die jeweiligen Zuschussbeträge, die auch die pauschalen Betriebskostenerhöhungen 2016 beinhal-
ten, ergeben sich aus der Anlage 1. 
 
Angebote der interkulturellen Familienbildung: 
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms zur Förderung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Fami-
lien wurden die Familienbildungsstätten beauftragt, ihre interkulturellen Angebote weiterzuentwickeln 
und auszuweiten. Hierfür stehen im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. 
Viele, vor allem sozialräumlich organisierte Angebote werden von jungen Eltern, hier überwiegend 
Mütter, die im Zuge der Eheschließung nach Köln gekommen sind, wahrgenommen. In diesen Ange-
boten hat sich eine Doppeldozentur, Fachkraft der Familienbildung plus muttersprachliche Fachkraft,

3 
als äußerst positiv und erfolgreich erwiesen.  
 
Die Einrichtungen der Familienbildung öffnen ihre Häuser an Wochenenden für Angebote für die ge-
samte Familie in Form von Familiencafés, Spiel- und Bewegungsangeboten sowie der Kontaktauf-
nahme von Familien untereinander. Diese Angebote richten sich auch und vor allem an Flüchtlings-
familien, die in der näheren Umgebung untergebracht sind. 
Hier ist aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse der Familien eine Doppeldozentur in unterschiedli-
chen Sprachen unerlässlich zur Förderung der Kommunikation untereinander. 
 
Eingebettet in lokale Strukturen wird ein breit gefächertes Unterstützungssystem aufgebaut, das Fa-
milien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. Damit werden sowohl Bildungs- und 
Entwicklungsprozesse von Kindern gefördert als auch Eltern/Familien unterstützt. 
 
Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen, die Erwachsene und Kinder brauchen, um unter den ge-
genwärtigen Bedingungen von Gesellschaft, Arbeit und Kindheit „Familie zu leben“ und die mit Fami-
lie verbundenen Aufgaben sicher, gelassen und mit Freude zu erfüllen. 
Bei den gesetzten Zielen muss berücksichtigt werden, dass Familien eine heterogene Zielgruppe 
sind, die sich differenziert durch eine Vielfalt von divergierenden Bildungsbarrieren, Partnerschafts-
konstellationen, ethnischen Abstammungen und unterschiedlichen ökonomischen Grundlagen unter-
scheiden. 
 
Die Arbeit ist durch das Wissen geprägt, dass Kinder optimal aufwachsen und gefördert werden, 
wenn Eltern aktiv einbezogen werden. 
Deswegen wird die Beteiligungsbereitschaft der Eltern an den Bildungs- und Erziehungsprozessen 
ihrer Kinder gefördert. 
Es entsteht für die Familien eine sichtbare Verbindlichkeit und Verlässlichkeit der Angebote: 
Niederschwellige familienstärkende und – unterstützende Angebote und Hilfen für Eltern, Kinder und 
Jugendliche aller Altersstufen. 
 
Die Mittel in Höhe von 30.000 Euro sind in Produktbereich 0504, Freiwillige Sozialleistungen und In-
terkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) veranschlagt, jedoch laut Anlage zum 
Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Session-Nr. 3686/2016 „Integrationsbudget“ – Verteilung der Fi-
nanzmittel in den Jahren 2016/2017) im Rahmen der Bewirtschaftung bereits sachgerecht für den 
Produktbereich 0604, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) abgebildet. 
Die erforderliche Umbuchung wird veranlasst. 
 
Die jeweiligen Zuschussbeträge an die fünf beteiligen Träger ergeben sich aus Anlage 2. 
 
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Hausaufgabenhilfe soll gemäß § 1 
SGB VIII „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, 
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. 
Kinder und Jugendliche aus bildungsbenachteiligten Familien erleben ihren Schulbesuch häufig als 
problematisch. Geringe Sprachkenntnisse oder fehlende Unterstützung bei den Hausaufgaben führen 
zu frühen Misserfolgserlebnissen und Resignation. 
 
Die jeweiligen Zuschussbeträge an die 23 Träger, die auch die pauschalen Betriebskostenerhöhun-
gen 2016 beinhalten, ergeben sich aus der Anlage 3. 
 
 
Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Produktbereich 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 
(Transferaufwendungen) entsprechende Mittel zur Verfügung.

Anlage 2 Mittelverteilung Angebote interkultureller Familienbildung

707 Zeichen

Nr. Träger städt. Zuschuss 2017
1
Familienbildung im Ev. 
Kirchenverband Köln und 
Region e.V., Kartäuserwall 
24b, 50678 Köln 1.654,29 EUR
2
Kath. Familienbildung Köln 
e.V., Arnold-von-Siegen-Str. 7, 
50678 Köln 10.515,28 EUR
3
Progressiver Eltern- und 
Erzieherverband NW e.V., 
Stadtverband Köln (PEV), 
Severinswall 32, 50678 Köln 7.120,58 EUR
4
Begegnungs- und 
Fortbildungszentrum 
muslimischer Frauen e.V., 
Muslimisches 
Familienbildungswerk, 
Liebigstr. 120b, 50823 Köln 7.397,95 EUR
5
Elternbildungswerk Köln-
Neubrück e.V., An St. Adelheid 
5, 51109 Köln 3.311,90 EUR
Summe: 30.000,00 EUR
JHA-Vorlage Session-Nr. 0557/2017
Anlage 2 Mittelverteilung 2017
Angebote interkultureller Familienbildung

Anlage 3 Mittelverteilung Hausaufgabengruppen

1540 Zeichen

Träger
Geförderte 
Gruppen Gesamtzuschuss  2017
Bürgerzentrum Alte 
Feuerwache 2 große Gruppen 17.272,00 EUR
Diakonisches Werk 1 große Gruppe 8.636,00 EUR
Arbeitskreis für das 
ausländische Kind
6 große Gruppen            
1 kleine Gruppe 57.246,52 EUR
Interfamilia Kreisverband 
Köln e.V. 4 große Gruppen 34.544,00 EUR
Deutscher 
Kinderschutzbund 3 große Gruppen 25.908,00 EUR
FIZ e.V. 2 große Gruppen 17.272,00 EUR
Ev. Kirchengemeinde 
Kalk-Humboldt 2 große Gruppen 17.272,00 EUR
ev-angel-isch gGmbH 4 große Gruppen 34.544,00 EUR
Internationaler Bund West 
gGmbH 1 große Gruppe 8.636,00 EUR
Kölner Appell 3 große Gruppen 25.908,00 EUR
Begegnungs- u. FBZ 
muslimischer Frauen 2 große Gruppen 17.272,00 EUR
Jugendhilfe Afrika 2000 1 große Gruppe 8.636,00 EUR
Coach e.V. 5 große Gruppen 43.180,00 EUR
Deutsch-griechisches 
Kulturzentrum 1 kleine Gruppe 5.430,52 EUR
Sozialdienst Kath. Männer 5 kleine Gruppen 27.152,60 EUR
Kindernöte 2 große Gruppen 17.272,00 EUR
Madibu e.V. 1 große Gruppe 8.636,00 EUR
LOGOS - Verein für 
russische Kultur und 
Bildung e.V. 1 kleine Gruppe 5.430,52 EUR
förderungs- & bildungs-
gemeinschaft e.V. 1 kleine Gruppe 5.430,52 EUR
Pro Humanitate e.V. 1 große Gruppe 8.636,00 EUR
Offene Welt e.V. 1 große Gruppe 8.636,00 EUR
Solibund e.V.
1 kleine Gruppe 
ab 01.03. 4.525,43 EUR
Caritasverband für die 
Stadt Köln e.V.
1 große Gruppe 
ab 01.04. 6.477,00 EUR
Summe: 413.953,11 EUR
JHA-Vorlage Session-Nr. 0557/2017
Anlage 3 Mittelverteilung 2017 Hausaufgabengruppen für
bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche

Anlage 1 Mittelverteilung Fam.bild.stätten_Interkult. Elternarbeit

3263 Zeichen

1 2 3 4 5
lfd. Nr. Familienbildungsstätte/ Träger
anerkennungs-
fähige Betr.kosten max. Zuschuss (25% von Spalte 3)
städt. Zuschuss 
2017 inkl. 
vorherige 
Erhöhungen 
Euro Euro Euro
1
Kath. Familienbildung Köln e.V., 
Arnold-von-Siegen-Str. 7, 50678 
Köln ** 1.870.241,00 467.560,25                                                         124.142,14     
2
Familienbildung im Ev. Kirchen-
verband Köln und Region e.V., 
Kartäuserwall 24b, 50678 Köln ** 901.639,00 225.409,75                                                           59.848,65     
3
Elternbildungswerk Köln-Neubrück 
e.V., An St. Adelheid 5, 51109 Köln 
** 118.484,00 29.621,00                                                               7.864,69     
4
Deutsches Rotes Kreuz, 
Kreisverband Köln e.V., Oskar-
Jäger-Str. 101-103, 50825 Köln ** 124.572,00 31.143,00                                                               8.268,79     
5
Treffpunkt Familienbildungswerk 
Köln-Porz e.V., Olpener Str. 946, 
51109 Köln ** 178.825,00 44.706,25                                                             11.869,98     
Summe lfd. Nrn. 1-5 798.440,25                                                         211.994,25     
lfd. Nr. Träger Festbetragsförderungen für (Projekt, Angebot) Euro
6
Familienbildung im Ev. 
Kirchenverband Köln und Region 
e.V., Nebenstelle Knauffstr. 1-5, 
51063 Köln ** 61.245,00     
7
Muslimisches Familienbildungswerk 
e.V., Liebigstr. 120b, 50823 Köln ** 10.160,00     
8
Kath. Familienbildung Köln e.V., 
Arnold-von-Siegen-Str. 7, 50678 
Köln ** 34.711,13     
9
Offene Welt e.V., Zugweg 22, 50677 
Köln 7.518,40       
10
Progressiver Eltern- und 
Erzieherverband NW (PEV), 
Severinswall 32, 50678 Köln ** 51.614,06     
11
Kath. Familienbildung Köln e.V., 
Arnold-von-Siegen-Str. 7, 50678 
Köln ** 1.270,00       
12
Familienbildung im Ev. 
Kirchenverband Köln und Region 
e.V., Kartäuserwall 24b, 50678 Köln 
** 1.270,00       
Summe lfd. Nrn. 6-12 167.788,59   
13
Deutsch-Türk. Verein e.V., 
Abendrothstr. 20, 50769 Köln 62.551,87     
14
Vingster Treff e.V., Würzburger Str. 
11, 51107 Köln 62.488,52     
Summe lfd. Nrn. 13-14 125.040,39   
504.823,23   
**Förderung erfolgt auch über das Land NW (Weiterbildungsgesetz)
Insgesamt lfd. Nrn. 1-14
JHA-Vorlage Session Nr.: 0557/2017
Anlage 1 Mittelverteilung 2017 Familienbildungsstätten und Interkulturelle Elternarbeit
Familienbildungsangebote in Kooperation mit der CSH; 
niederschwellige und sozialraumorientierte Angebote in Kernbereichen 
der Familienbildungsarbeit in der Aussenstelle Knauffstr. sowie 
dezentrale Angebote im Sozialraum Köln-Mülheim
Familienbildungsangebote für Mütter und Kinder in multinationaler 
Zusammensetzung
Angebote der interkulturellen Elternbildung in Kooperation mit Gesamt-
, Haupt- und Förderschulen
Niederschwellige Angebote und Sozialraumprojekte in Kooperation mit 
Familienzentren, Entbindungsstationen in Kliniken und Stadtteilzentren
Niederschwelliges Projekt zur Förderung der Elternkompetenz in 
Kooperation mit der Kath. Grundschule Zugweg
Familienbildungsprojekt in Kooperation mit den Grundschulen Mainzer 
Str. und Zwirnerstr.
Initiative "Guter Start mit Baby"
Offenes Angebot: "FBS am Sonntag" und                            
"Interkultureller Elterntreff"

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Olpener Straße 946
  • Liebigstraße 120b
  • Abendrothstraße 20
  • Zwirnerstraße
  • Arnold-von-Siegen-Straße 7
  • Oskar-Jäger-Straße 101
  • Würzburger Straße 11
  • An St. Adelheid 5
  • Mainzer Straße
  • Kartäuserwall 24b
  • Knauffstraße 1
  • Severinswall 32
  • Straße 10
  • Straße 11
  • Straße 7
  • Straße 9
  • Zugweg 22

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Details

Aktenzeichen
0557/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27