AN/0558/2024
Anfrage der GOL zum Thema "Jobturbo"
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Anfrage GOL zu Jobturbo
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Liste GOL 09.04.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen Dikbaş Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.04.2024 Thema: Jobturbo Der Integrationsrat bittet die Verwal tung um folgende Informationen zum Programm „Jobturbo“: Das Programm „Jobturbo“ der Bundesagentur für Arbeit hat die „nachhaltige Arbeitsmarktintegration“ in einem 3-Phasen-Model im Fokus: - Orientierung und grundständiger Deutscherwerb - Arbeiten und Qua lifizierung in Beschäftigung: S obald grundlegende Deutschkenntnisse vorliegen, soll in Ausbildung und Arbeit vermittelt werden) - Beschäftigung stabilisieren und ausbauen: Basierend auf den „ersten Erfahrungen am Arbeitsmarkt“ sollen die teilnehmenden Personen zu Fachkräften weiterentwickelt werden In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Ziele d ieses 3 -Phasen-Modells nicht umgesetzt werden. Dazu ergeben sich folgende Fragen: 1. In der Praxis mehren sich Rückmeldungen, dass die Jobcenter schon ab Sprachkenntnisse Niveau-A2 eine Beschäftigungsaufnahme fordern. Um zum Beispiel Arbeitsverträge, Behördenkontakte oder die Begleitung von Kindern im Schulwesen (Kontakte zu Lehrkräften, Briefe etc.) selbstständig zu bewältigen, reichen die bisher erworbenen A2-Sprachkenntnisse nicht aus . Bei der Ermöglichung von Prüfungswiederholungen für die Sprachniveaus A2 oder B1 und der Zugang zu B2 -Kursen zeigt sich selbst bei Vorliegen passender schulischer oder beruflicher Perspektiven, d ass dies durch die Jobcenter sehr restriktiv gehandhabt wird. Wie soll aus Sicht des Jobcenters eine qualifizierte Beschäftigung, Ausbildung, Fortbildungen etc. aussehen, wenn dazu die Sprachkenntnisse auf einem mindestens B1-Niveau vorausgesetzt werden? 2. Junge Menschen, die die Möglichkeit auf eine Ausbildung haben, werden ebenso mit einem nicht für eine Ausbildung ausreichenden Sprachniveau aufgefordert, „irgendeine“ Arbeit aufzunehmen, anstatt den Spracherwerb zu fördern, um dann eine Ausbildung zu begin nen. Bislang ist also keine Unterscheidung zwischen Jugend und Erwachsenen, z.B. bei Ermöglichung von Bildung, Ausbildung und Studium, erkennbar. In der Praxis zeigt sich also, dass „grundständig e Deutschkenntnisse“ ausreichen und Vermittlung in Hilfstätigkeiten stattfindet. Zum einen werden damit das Engagement und die Arbeit der Beratungs- und Begleitstrukturen (auch der ehrenamtlichen) hin zu qualifizierter Arbeit durch Ausbildung, Weiterbildung oder Studium, z.B. auch der Jugendmigrationsdienst (JMD), konterkariert. Welche Krit erien liegen den Sachbearbeiter* innen des Jobcenters vor, um zu entscheiden, wer einen weiterführenden Sprachkurs besuchen kann und wer nicht? 3. In der Praxis zeigt sich ein heteronormatives, patriarchales und nicht an den Ressourcen orientiertes Vermittlungsdenken: Frauen* werden grundsätzlich Tätigkeiten als Reinigungskräfte angeboten, Männern Hil fstätigkeiten in Industrie etc. Auch Personen, die ein Studium oder / und eine qualifizierte Ausbildung in ihrem Heimatland erworben haben, werden Hilfstätigkeiten, ohne jeglichen Bezug zu ihren Kenntnissen, angeboten, anstatt zu schauen, welche Einstiegsmöglichkeiten es in den Bereichen, in denen schon Kenntnisse vorhanden sind, möglich wären. Auch werden Frauen mit Kindern mit der Frage allein gelassen, wie sie ihre Kinder betreuen lassen k önnen, wenn sie arbeiten gehen. Welche Krit erien liegen den Sachbearbeiter* innen des Jobcenters vor, um zu entscheiden, welche Arbeitsangebote gemacht werden? Wie gehen sie bspw. mit der Frage der Kinderbetreuung um? 4. Wie und von wem werden mögliche Arbeit gebende unterstützt, wenn sie Bewerbungen von Personen erhalten, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind und sie bspw. versuchen, den Ansatz „Sprache lernen im Betrieb / Beruf“ umzusetzen? Ein Fallbeispiel: Um zu verdeutlichen, was das Jobturbo für die betroffenen Personen in der Praxis bedeuten kann, stellen wir folgendes Fallbeispiel vor: Eine Person besucht einen Integrationskurs mit Alphabetisierungsbedarf in der 100. Unterrichtseinheit, das bedeutet, d ass komplette lateinische Alphabet ist noch nicht gelernt. In einem Kinderheim in der Ukraine hat die Person Arbeitserfahrungen als Hilfskraft für die medizinischen Fachkräfte gesammelt. Nun bekommt sie an einem Tag drei Vermittlungsvorschläge: Ein Kinderbetreuungsangebot in einem Unternehmen, und zwei Angebote in Kindertagesstätten, die circa 25 km. von ihrem Wohnort entfernt sind (Dieses führt dazu , dass sie den Kurs unterbrec hen müsste, weil es zeitlich nicht möglich wäre, der Arbeit nachzugehen und den Kurs zu besuchen). Sie wendet sich an die Sprachkursleitung und diese wiederum an eine Beratungskraft. Anschließend werden die Ansprechpersonen der drei angebotenen Stellen angerufen. Diese aber setzen ein Sprachniveau auf B2 voraus, da neben der Arbeit mit den Kindern, auch die Kommunikation mit den Eltern sowie die Teilnahme an den Fortbildungen etc vorausgesetzt werden, sowie die Erfahrungen im pädagogischen Bereich. Die Be ratungskraft schreibt daraufhin dem Jobcenter und bittet in der Zukunft von solchen Vermittlungsvorschlägen abzusehen, da die Person noch nicht ausreichend in der deutschen Sprache lesen, schreiben und sprechen kann. Es zeigt sich also folgendes: - Die Ver mittlungsvorschläge wurden nicht passgenau unterbreitet, weil die Person zwar zuvor in einem Kinderheim , allerdings als Hilfskraft für das medizinische Person al und nicht als pädagogische Kraft gearbeitet hat. Offensichtlich habe d as Jobcenter hierbei nur das Wort „Kinderheim“ abgespeichert, anders lassen sich solche unpassenden Vermittlungsvorschläge nicht erklären. - Obwohl in den Stellenbeschreibungen eindeutig gefordert wurde, dass pädagogische Erfahrungen sowie entsprechenden Sprachkenntnisse notwendig seien. Die betroffene Person hatte dem Jobcenter die Anmeldebestätigung für den Integrationskurs mit Alphabetisierung vorgelegt, dennoch war dem Jobcenter anscheinend nicht bekannt, welche Inhalte zu welchem Zeitpunkt in einem solchen Kurs vermittelt werden. Am Ende haben sich also zwei Personen sowie die Arbeitgebenden mit einem Fall beschäftigt, der nicht notwendig war. Damit wird vorausgesetzt, dass Ressourcen außerhalb der Jobcenter eingesetzt werden. Es gibt keine anderen zusätzlichen Mittel für flankierende Maßnahmen oder die Stärkung von bestehenden Strukturen. Kernherausforderungen, darunter insbesondere psychische Belastung, Wohnungsnot, Kinderbetreuung, Erlernen einer Sprache im Betrieb bzw. Beruf, Mobilität und weitere, werden in der Verantwortung Dritter belassen. Unklar bleibt auch insgesamt, wer für die Begleitung von nachhaltiger Teilhabe (Vertiefung von Deutschkenntnissen, Navigation bei Herausforderungen zwischen Arbeitgeber oder Verwaltung) verantwortlich ist, we nn der Leistungsbezug im Jobcenter durch eine Arbeitsaufnahme beendet wird. Hier müssten ergänzende Bundesprogramme und Landesprogramme wie zum Beispiel das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) bzw. andere neue Strukturen greifen. Zum Hintergrund der Anfrage: Integration bedeutet natürlich weit mehr als „nur“ die Teilhabe am Arbeitsleben, dabei ist es ein wichtiger und in vielen Fällen auch ein entscheidender Schritt. Grundsätzlich ist ein früher Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, aus eigener Kraft den eigenen (bzw. familiären) Lebensunterhalt zu finanzieren, ein geteiltes Interesse von allen gesellschaftlichen Akteur*innen bzw. den Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. Grundsätzlich sind auch frühe Kontakte zu Arbeit und Ausbildung, auch zur praktischen Anwendung von Sprache richtig. Allerdings ist die Grundhaltung von gesellschaftlichem Diskurs geprägt, wonach Geflüchtete unterstellt wird, „eine zu lange Förderung und / oder Bürgergeld“ zu beanspruchen. Damit wird der Einsatz von Sanktionen begründet, wodurch bis zu 500 Millionen Euro gespart werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass der fiskalische Druck über passende, nachhaltige Qualifizierung dominieren wird, und somit wiederum der Arbeitsmarktintegration nach dem 3-Phasen-Modell im Wege stehen. Basierend auf den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts , ist e s leider auch zu befürchten, dass Schutzsuchende jetzt rasch zur Arbeitsaufnahme gedrängt werden , dass wiederum in wenigen Jahren ein Rücklauf in die Grundsicherung droht. Auch wi rd ein Großteil der Schutzsuchenden in Hilfstätigkeiten im Grundsicherungsbezug bleiben, da aufgrund gestiegener Kosten sowie der Mietpreise in Köln, der Mindestlohn nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Work -first-Ansatz wie in Dän emark weist darauf hin, dass sich eine (zu) frühe Arbeitsaufnahme sogar negativ auf den Spracherwerb auswirkt, und so die Folgekosten für nachholende Integration, - Sprachkurse, Beratungsangebote, soziale Sicherung - weiter steigen. Wir begrüßen grundsätzlich das Programm, aber in der Praxis zeigt sich leider, dass von nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt nicht gesprochen werden kann. Wir freuen uns, wenn es Möglichkeiten gibt, in Bezug auf das Programm, mit Akteur*innen, die schon mehrere Jahre in diesem Bereich tätig sind , für Köln eine Strategie auszuarbeiten, um eine tatsächliche Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch eine qualifizierte Arbeit zu ermöglichen. Davon profitiert am Ende die ganze Gesellschaft, denn qualifizierte Arbeit führt zu höherem Einkommen, besserer Ausgangslage für Bildungsteilhabe, höhere Steuereinnahmen und so weiter . Wir bitten die Anfrage sowie die Beantwortung auch im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen, Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Dorsa Billstein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0558/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 11.04.2024
- Erstellt
- 11.04.2024 13:00