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AN/0558/2024

Anfrage der GOL zum Thema "Jobturbo"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 11.04.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 04.06.2024, TOP 4.1

Anfrage GOL zu Jobturbo

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Anfrage GOL zu Jobturbo

9972 Zeichen

Liste GOL          09.04.2024 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş  
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.04.2024 
 
 
Thema: Jobturbo 
 
Der Integrationsrat bittet die Verwal tung um folgende Informationen zum Programm 
„Jobturbo“: 
Das Programm „Jobturbo“ der Bundesagentur  für Arbeit  hat die „nachhaltige 
Arbeitsmarktintegration“ in einem 3-Phasen-Model im Fokus:  
- Orientierung und grundständiger Deutscherwerb 
- Arbeiten und Qua lifizierung in Beschäftigung: S obald grundlegende 
Deutschkenntnisse vorliegen, soll in Ausbildung und Arbeit vermittelt werden)  
- Beschäftigung stabilisieren und ausbauen: Basierend auf den „ersten 
Erfahrungen am Arbeitsmarkt“ sollen die teilnehmenden Personen zu 
Fachkräften weiterentwickelt werden  
In der Praxis zeigt sich  jedoch, dass die Ziele d ieses 3 -Phasen-Modells nicht 
umgesetzt werden.  
Dazu ergeben sich folgende Fragen: 
1. In der Praxis mehren sich Rückmeldungen, dass die Jobcenter schon ab 
Sprachkenntnisse Niveau-A2 eine Beschäftigungsaufnahme fordern. Um zum 
Beispiel Arbeitsverträge, Behördenkontakte oder die Begleitung von Kindern im 
Schulwesen (Kontakte zu Lehrkräften, Briefe etc.) selbstständig zu bewältigen, 
reichen die bisher  erworbenen A2-Sprachkenntnisse nicht aus . Bei der 
Ermöglichung von Prüfungswiederholungen für die Sprachniveaus A2 oder  B1 
und der Zugang zu B2 -Kursen zeigt sich selbst bei Vorliegen passender 
schulischer oder beruflicher Perspektiven, d ass dies durch die Jobcenter sehr 
restriktiv gehandhabt wird.  
Wie soll aus Sicht des Jobcenters eine qualifizierte Beschäftigung, Ausbildung, 
Fortbildungen etc.  aussehen, wenn dazu die Sprachkenntnisse auf einem 
mindestens B1-Niveau vorausgesetzt werden?  
2. Junge Menschen, die die Möglichkeit auf eine Ausbildung haben, werden 
ebenso mit einem nicht für eine Ausbildung ausreichenden Sprachniveau

aufgefordert, „irgendeine“ Arbeit aufzunehmen, anstatt den Spracherwerb zu 
fördern, um dann eine Ausbildung zu begin nen. Bislang ist also keine 
Unterscheidung zwischen Jugend und Erwachsenen, z.B. bei Ermöglichung 
von Bildung, Ausbildung und Studium, erkennbar. In der Praxis zeigt sich also, 
dass „grundständig e Deutschkenntnisse“ ausreichen  und Vermittlung in 
Hilfstätigkeiten stattfindet. Zum einen werden damit das Engagement und die 
Arbeit der Beratungs- und Begleitstrukturen (auch der ehrenamtlichen) hin zu 
qualifizierter Arbeit durch Ausbildung, Weiterbildung oder Studium, z.B. auch 
der Jugendmigrationsdienst (JMD), konterkariert.  
Welche Krit erien liegen den Sachbearbeiter* innen des Jobcenters vor, um zu 
entscheiden, wer einen weiterführenden Sprachkurs besuchen kann und wer nicht?  
3. In der Praxis zeigt sich ein heteronormatives, patriarchales und nicht an den 
Ressourcen orientiertes Vermittlungsdenken: Frauen* werden grundsätzlich 
Tätigkeiten als Reinigungskräfte angeboten, Männern Hil fstätigkeiten in 
Industrie etc.  Auch Personen, die ein Studium oder  / und eine qualifizierte 
Ausbildung in ihrem Heimatland erworben haben, werden Hilfstätigkeiten, ohne 
jeglichen Bezug zu ihren Kenntnissen, angeboten, anstatt zu schauen, welche 
Einstiegsmöglichkeiten es in den Bereichen, in denen schon Kenntnisse 
vorhanden sind, möglich wären. Auch werden Frauen mit Kindern mit der Frage 
allein gelassen, wie sie ihre Kinder betreuen lassen k önnen, wenn sie arbeiten 
gehen. 
Welche Krit erien liegen den Sachbearbeiter* innen des Jobcenters vor, um zu 
entscheiden, welche Arbeitsangebote gemacht werden? 
Wie gehen sie bspw. mit der Frage der Kinderbetreuung um? 
 
4. Wie und  von wem werden mögliche Arbeit gebende unterstützt, wenn sie 
Bewerbungen von Personen erhalten, deren Sprachkenntnisse nicht 
ausreichend sind und sie bspw. versuchen, den Ansatz „Sprache lernen im 
Betrieb / Beruf“ umzusetzen?  
 
Ein Fallbeispiel: 
Um zu verdeutlichen, was das Jobturbo für die betroffenen Personen in der Praxis  
bedeuten kann, stellen wir folgendes Fallbeispiel vor: 
Eine Person besucht einen Integrationskurs mit Alphabetisierungsbedarf in der 100. 
Unterrichtseinheit, das bedeutet, d ass komplette lateinische Alphabet ist  noch nicht 
gelernt.  
In einem Kinderheim  in der Ukraine hat die Person Arbeitserfahrungen als Hilfskraft 
für die medizinischen Fachkräfte gesammelt. Nun bekommt sie an einem Tag drei 
Vermittlungsvorschläge: Ein Kinderbetreuungsangebot in einem Unternehmen, und 
zwei Angebote in Kindertagesstätten, die  circa 25 km. von ihrem Wohnort entfernt sind 
(Dieses führt dazu , dass sie den Kurs unterbrec hen müsste, weil es zeitlich nicht 
möglich wäre, der Arbeit nachzugehen und den Kurs zu besuchen).  
Sie wendet sich an die Sprachkursleitung und diese wiederum an eine Beratungskraft. 
Anschließend werden die Ansprechpersonen der drei angebotenen Stellen angerufen. 
Diese aber setzen  ein Sprachniveau auf B2 voraus, da neben der Arbeit mit den 
Kindern, auch die Kommunikation mit den Eltern sowie die Teilnahme an den

Fortbildungen etc  vorausgesetzt werden, sowie die Erfahrungen im pädagogischen 
Bereich.  
Die Be ratungskraft schreibt daraufhin dem Jobcenter und bittet in der Zukunft von 
solchen Vermittlungsvorschlägen abzusehen, da die Person noch nicht ausreichend 
in der deutschen Sprache lesen, schreiben und sprechen kann.  
Es zeigt sich also folgendes:  
- Die Ver mittlungsvorschläge wurden nicht passgenau unterbreitet, weil die 
Person zwar zuvor  in einem Kinderheim , allerdings  als Hilfskraft für das 
medizinische Person al und nicht  als pädagogische Kraft  gearbeitet hat. 
Offensichtlich habe d as Jobcenter hierbei nur das Wort „Kinderheim“ 
abgespeichert, anders lassen sich solche unpassenden 
Vermittlungsvorschläge nicht erklären.  
- Obwohl in den Stellenbeschreibungen  eindeutig gefordert wurde, dass 
pädagogische Erfahrungen sowie entsprechenden Sprachkenntnisse 
notwendig seien. 
Die betroffene Person hatte dem Jobcenter die Anmeldebestätigung für den 
Integrationskurs mit Alphabetisierung vorgelegt, dennoch war dem Jobcenter  
anscheinend nicht bekannt, welche Inhalte  zu welchem Zeitpunkt  in einem 
solchen Kurs vermittelt werden. 
Am Ende haben sich also zwei Personen sowie die Arbeitgebenden mit einem Fall 
beschäftigt, der nicht notwendig war. Damit wird vorausgesetzt, dass Ressourcen 
außerhalb der Jobcenter eingesetzt werden. Es gibt keine anderen zusätzlichen Mittel 
für flankierende Maßnahmen oder die Stärkung von bestehenden Strukturen. 
Kernherausforderungen, darunter insbesondere psychische Belastung, Wohnungsnot, 
Kinderbetreuung, Erlernen einer Sprache im Betrieb bzw. Beruf, Mobilität und weitere, 
werden in der Verantwortung Dritter belassen.  
Unklar bleibt auch insgesamt, wer für die Begleitung von nachhaltiger Teilhabe 
(Vertiefung von Deutschkenntnissen, Navigation bei Herausforderungen zwischen 
Arbeitgeber oder Verwaltung)  verantwortlich ist, we nn der Leistungsbezug im 
Jobcenter durch eine Arbeitsaufnahme beendet wird. Hier müssten ergänzende 
Bundesprogramme und Landesprogramme wie zum Beispiel das Kommunale 
Integrationsmanagement (KIM) bzw. andere neue Strukturen greifen.  
Zum Hintergrund der Anfrage:  
Integration bedeutet natürlich weit mehr als „nur“ die Teilhabe am Arbeitsleben, dabei 
ist es ein wichtiger und in vielen Fällen auch ein entscheidender Schritt. 
Grundsätzlich ist ein früher Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, aus eigener 
Kraft den eigenen (bzw. familiären) Lebensunterhalt zu finanzieren, ein geteiltes 
Interesse von allen gesellschaftlichen Akteur*innen bzw.  den Menschen, die in 
Deutschland Schutz suchen. Grundsätzlich sind auch frühe Kontakte zu Arbeit und 
Ausbildung, auch zur praktischen Anwendung von Sprache richtig.  
Allerdings ist die Grundhaltung von gesellschaftlichem Diskurs geprägt, wonach 
Geflüchtete unterstellt wird, „eine zu lange Förderung und  / oder Bürgergeld“ zu 
beanspruchen. Damit wird der Einsatz von Sanktionen begründet, wodurch bis zu 500 
Millionen Euro gespart werden sollen.

Es ist davon auszugehen, dass der fiskalische Druck über passende, nachhaltige 
Qualifizierung dominieren wird, und somit wiederum der Arbeitsmarktintegration nach 
dem 3-Phasen-Modell im Wege stehen. 
Basierend auf den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts , ist e s leider auch  zu 
befürchten, dass Schutzsuchende jetzt rasch zur Arbeitsaufnahme gedrängt werden , 
dass wiederum in wenigen Jahren ein Rücklauf in die Grundsicherung droht. 
Auch wi rd ein Großteil der Schutzsuchenden in Hilfstätigkeiten im 
Grundsicherungsbezug bleiben, da aufgrund gestiegener Kosten sowie der Mietpreise 
in Köln, der Mindestlohn nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten. 
Der Work -first-Ansatz wie in Dän emark weist darauf hin, dass sich eine (zu) frühe 
Arbeitsaufnahme sogar negativ auf den Spracherwerb auswirkt, und so die 
Folgekosten für nachholende Integration, - Sprachkurse, Beratungsangebote, soziale 
Sicherung - weiter steigen. 
Wir begrüßen grundsätzlich das Programm, aber in der Praxis zeigt sich leider, dass 
von nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt nicht gesprochen werden kann. Wir 
freuen uns, wenn es Möglichkeiten gibt, in Bezug auf das Programm, mit Akteur*innen, 
die schon mehrere  Jahre in diesem Bereich tätig sind , für Köln eine Strategie 
auszuarbeiten, um eine tatsächliche Teilhabe und Teilnahme am gesellschaftlichen 
Leben durch eine qualifizierte Arbeit  zu ermöglichen. Davon profitiert am Ende die 
ganze Gesellschaft, denn qualifizierte Arbeit führt zu höherem Einkommen, besserer  
Ausgangslage für Bildungsteilhabe, höhere Steuereinnahmen und so weiter . 
 
Wir bitten die Anfrage sowie die Beantwortung auch im Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren vorzulegen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Dorsa Billstein

Beratungsverlauf (1)

04.06.2024 Integrationsrat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0558/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
11.04.2024
Erstellt
11.04.2024 13:00