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SV-2010/0030

Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 7. April 2010 betr. Verlässliche Planungsgrundlagen für Verbände und Vereine schaffen

Antrag 13.04.2010

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SV-2010/0030

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SV-2010/0030

2947 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2010/0030 
 
 
Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 7. April 2010 betr. Verlässliche 
Planungsgrundlagen für Verbände und Vereine schaffen 
 
STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT 
LAUTESCHLÄGERSTRASSE 38    64289 DARMSTADT 
TELEFON: 0 61 51/6 14 30    TELEFAX: 0 61 51/6 14 01 
E-MAIL: FRAKTION@GRUENE-DARMSTADT.DE 
 
       7. APRIL 2010 
 
ANTRAG 
 
Verlässliche Planungsgrundlagen für Verbände und Vereine schaffen! 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließen, 
der Magistrat wird beauftragt 
 
1. die Liquiditätsreserve für gemeinnützige Vereine und Verbände von derzeit 20 % der 
Gesamtausgaben auf 40 % zu erhöhen. 
2. zu prüfen, ob finanzielle Rücklagen als zuschussfähige Ausgaben gewertet werden können.  
3. zu berichten, ob aus einer  kontinuierlichen, mehrjährigen Zahlung von Zuschüssen an freie, 
gemeinnützige Träger im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ein so genanntes 
„Gewohnheitsrecht“ im Sinne einer sicheren und kalkulierbaren Einnahmequelle abgeleitet 
werden kann. 
 
Begründung: 
Die Haushaltslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird insbesondere für freie Träger zu einer 
besonderen Belastung. Die verspätete Einbringung des Haushaltes und die daraus resultierenden 
langen Überbrückungszeiten für Vereine und Verbände führen zu kaum zu bewältigenden 
Herausforderungen vor allem für kleinere Träger, ohne dass diese dafür die Verantwortung tragen.  
Um die soziale, kulturelle bzw. sportliche Infrastruktur in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht zu 
gefährden, müssen flexible und unkonventionelle Herangehensweisen beschlossen bzw. geprüft 
werden, die ein Überleben der Vereine und Verbände und damit die Daseinsvorsorge für Darmstädter 
Bürgerinnen und Bürger sichern.  
Durch eine Erhöhung der Liquiditätsreserve wird Trägern, die eine Liquiditätsreserve ansparen 
können, ermöglicht, Planungssicherheit unabhängiger von kommunalen oder anderen 
Haushaltsrisiken herzustellen und Verpflichtungen im Personal- und Sachkostenbereich verbindlich 
nachzukommen. 
Die Bewertung der finanziellen Rücklagen als zuschussfähige Ausgaben fördert sparsames Verhalten 
der Vereine und Verbände  und erhöht die Flexibilität für künftige Ausgabenverpflichtungen. 
Gleichzeitig wird der administrative Aufwand bei der Rückforderung nicht verausgabter Mittel 
reduziert. Der Ermessensspielraum für Rücklagen muss geprüft und individuell an der Zuschusshöhe 
orientiert festgelegt werden.

2 
Es muss verbindlich geklärt werden, ob die kontinuierliche Förderung so genannter freiwilliger 
Leistungen ein „Gewohnheitsrecht“ begründet. Dieses „Gewohnheitsrecht“ müsste dann 
gegebenenfalls und folgerichtig in den allgemeinen Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt über 
die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen verankert werden. 
 
Hildegard Förster       Brigitte Lindscheid 
Christian Grunwald       (Fraktionsvorsitzende) 
Yücel Akdeniz 
(Stadtverordnete)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0030
Typ
Antrag
Datum
13.04.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00