SV-2010/0030
Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 7. April 2010 betr. Verlässliche Planungsgrundlagen für Verbände und Vereine schaffen
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SV-2010/0030
2947 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2010/0030
Antrag der Fraktion Bü 90/Grüne vom 7. April 2010 betr. Verlässliche
Planungsgrundlagen für Verbände und Vereine schaffen
STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT
LAUTESCHLÄGERSTRASSE 38 64289 DARMSTADT
TELEFON: 0 61 51/6 14 30 TELEFAX: 0 61 51/6 14 01
E-MAIL: FRAKTION@GRUENE-DARMSTADT.DE
7. APRIL 2010
ANTRAG
Verlässliche Planungsgrundlagen für Verbände und Vereine schaffen!
Die Stadtverordnetenversammlung beschließen,
der Magistrat wird beauftragt
1. die Liquiditätsreserve für gemeinnützige Vereine und Verbände von derzeit 20 % der
Gesamtausgaben auf 40 % zu erhöhen.
2. zu prüfen, ob finanzielle Rücklagen als zuschussfähige Ausgaben gewertet werden können.
3. zu berichten, ob aus einer kontinuierlichen, mehrjährigen Zahlung von Zuschüssen an freie,
gemeinnützige Träger im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ein so genanntes
„Gewohnheitsrecht“ im Sinne einer sicheren und kalkulierbaren Einnahmequelle abgeleitet
werden kann.
Begründung:
Die Haushaltslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird insbesondere für freie Träger zu einer
besonderen Belastung. Die verspätete Einbringung des Haushaltes und die daraus resultierenden
langen Überbrückungszeiten für Vereine und Verbände führen zu kaum zu bewältigenden
Herausforderungen vor allem für kleinere Träger, ohne dass diese dafür die Verantwortung tragen.
Um die soziale, kulturelle bzw. sportliche Infrastruktur in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht zu
gefährden, müssen flexible und unkonventionelle Herangehensweisen beschlossen bzw. geprüft
werden, die ein Überleben der Vereine und Verbände und damit die Daseinsvorsorge für Darmstädter
Bürgerinnen und Bürger sichern.
Durch eine Erhöhung der Liquiditätsreserve wird Trägern, die eine Liquiditätsreserve ansparen
können, ermöglicht, Planungssicherheit unabhängiger von kommunalen oder anderen
Haushaltsrisiken herzustellen und Verpflichtungen im Personal- und Sachkostenbereich verbindlich
nachzukommen.
Die Bewertung der finanziellen Rücklagen als zuschussfähige Ausgaben fördert sparsames Verhalten
der Vereine und Verbände und erhöht die Flexibilität für künftige Ausgabenverpflichtungen.
Gleichzeitig wird der administrative Aufwand bei der Rückforderung nicht verausgabter Mittel
reduziert. Der Ermessensspielraum für Rücklagen muss geprüft und individuell an der Zuschusshöhe
orientiert festgelegt werden.
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Es muss verbindlich geklärt werden, ob die kontinuierliche Förderung so genannter freiwilliger
Leistungen ein „Gewohnheitsrecht“ begründet. Dieses „Gewohnheitsrecht“ müsste dann
gegebenenfalls und folgerichtig in den allgemeinen Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt über
die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen verankert werden.
Hildegard Förster Brigitte Lindscheid
Christian Grunwald (Fraktionsvorsitzende)
Yücel Akdeniz
(Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Lauteschlägerstraße 38
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0030
- Typ
- Antrag
- Datum
- 13.04.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00