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3804/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE betreffend "Bebauungsplanverfahren "Linder Höhe" in Köln-Porz: Verfahren aufgegeben wegen Lärmproblematik

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 17.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.12.2022, TOP 10.2.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
613 Lema Az 
Vorlagen-Nummer 17.11.2022 
 3804/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion 
DIE LINKE  aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses  vom 27.10.2022  
betreffend "Bebauungsplanverfahren "Linder Höhe" in Köln-Porz: Verfahren aufgegeben wegen 
Lärmproblematik" 
Anfragetext: 
Bezugnehmend auf die Mitteilung 2929/2022 fragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die 
LINKE in der Sitzung des StEA vom 27.10.2022 an, was künftig mit dem Gelände der „Linder Höhe“ 
passieren soll und bitten um erste Indikatoren zum Sitzungslauf am 01.12.2022.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27.10.2022 den Tagesordnungspunkt zur Mitteilung über die 
Verfahrensaufgabe „Linder Höhe“ bis zur nächsten Sitzung am 01.12.2022 zurückgestellt. In diesem 
Zusammenhang bitten verschiedene Fraktionen um erste Indikatoren, was künftig mit dem Gelände 
passieren soll. 
 
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Areals und der zentrale Immobi-
liendienstleister des Bundes. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Wohnraumschaffung, aber insbe-
sondere auch die Aufgabe, den verschiedenen Dienststellen der Bundesverwaltung Dienstliegenschaf-
ten zur Verfügung zu stellen. Das betrifft zum Beispiel die Bundeswehr, die Bundespolizei und den Zoll. 
Im Rahmen der Verfahrensvorbereitungen zur „Linder Höhe“ wurden die zivilen Nutzungsmöglichkeiten 
geprüft: Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht möglich, während eine gewerbliche Nutzung von Seiten der 
BImA für dieses Areal nicht gewünscht ist. Die Entwicklung und Veräußerung von Gewerbegebieten fällt 
nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der BImA. 
 
Im Großraum Köln/Bonn bestehen jedoch nach Auskunft der BImA sehr große Bedarfe an Bundes-
Dienstliegenschaften. Auch Flächen für die Landesverteidigung sind angesichts der aktuellen Ereignisse 
in Europa verstärkt nachgefragt. Darüber hinaus hat sich die BImA gegenüber der Verwaltung bisher 
weder zu konkreten Nutzungsabsichten geäußert, noch zu prioritären Zielen bei den Überlegungen zur 
künftigen Nutzung. Aussagen zur künftigen Nutzung können daher zum jetzigen Zeitpunkt nur in diesem 
sehr vagen Rahmen getroffen werden. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3804/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
17.11.2022
Erstellt
10.11.2022 14:40