Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE betreffend "Bebauungsplanverfahren "Linder Höhe" in Köln-Porz: Verfahren aufgegeben wegen Lärmproblematik
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3804/2022 vom 17.11.2022
Stand: Am 01.12.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 613 Lema Az Vorlagen-Nummer 17.11.2022 3804/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 betreffend "Bebauungsplanverfahren "Linder Höhe" in Köln-Porz: Verfahren aufgegeben wegen Lärmproblematik" Anfragetext: Bezugnehmend auf die Mitteilung 2929/2022 fragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE in der Sitzung des StEA vom 27.10.2022 an, was künftig mit dem Gelände der „Linder Höhe“ passieren soll und bitten um erste Indikatoren zum Sitzungslauf am 01.12.2022. Antwort der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27.10.2022 den Tagesordnungspunkt zur Mitteilung über die Verfahrensaufgabe „Linder Höhe“ bis zur nächsten Sitzung am 01.12.2022 zurückgestellt. In diesem Zusammenhang bitten verschiedene Fraktionen um erste Indikatoren, was künftig mit dem Gelände passieren soll. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Areals und der zentrale Immobi- liendienstleister des Bundes. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Wohnraumschaffung, aber insbe- sondere auch die Aufgabe, den verschiedenen Dienststellen der Bundesverwaltung Dienstliegenschaf- ten zur Verfügung zu stellen. Das betrifft zum Beispiel die Bundeswehr, die Bundespolizei und den Zoll. Im Rahmen der Verfahrensvorbereitungen zur „Linder Höhe“ wurden die zivilen Nutzungsmöglichkeiten geprüft: Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht möglich, während eine gewerbliche Nutzung von Seiten der BImA für dieses Areal nicht gewünscht ist. Die Entwicklung und Veräußerung von Gewerbegebieten fällt nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der BImA. Im Großraum Köln/Bonn bestehen jedoch nach Auskunft der BImA sehr große Bedarfe an Bundes- Dienstliegenschaften. Auch Flächen für die Landesverteidigung sind angesichts der aktuellen Ereignisse in Europa verstärkt nachgefragt. Darüber hinaus hat sich die BImA gegenüber der Verwaltung bisher weder zu konkreten Nutzungsabsichten geäußert, noch zu prioritären Zielen bei den Überlegungen zur künftigen Nutzung. Aussagen zur künftigen Nutzung können daher zum jetzigen Zeitpunkt nur in diesem sehr vagen Rahmen getroffen werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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01.12.2022
TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.12.2022 zuletzt
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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