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AN/0186/2022

Anfrage der CDU-Fraktion "Gründe für die Ablehnung einer Reihenhausbebauung im Stadtgebiet Wahn?"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 24.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.02.2022

Anfrage CDU - Reihenhausbebauung

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Anfrage CDU - Reihenhausbebauung

2448 Zeichen

in der Bezirksvertretung Porz 
     
 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 20.01.2022 
 
Anfrage zur Sitzung der BV Porz am 27.01.2022  
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der BV Sitzung zu setzen   
 
Gründe für die Ablehnung einer Reihenhausbebauung im Stadtgebiet Wahn? 
 
Von einem Investor besteht die Absicht in einem Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhausbe- 
bauung eine Reihenhausanlage mit 16 Reihenhäusern und einer Tiefgarage zu errichten. Bei 
dem Grundstück handelt es sich um ausgewiesenes Bauerwartungsland mit der im FNP ausge- 
wiesenen Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet bei 1-2-geschossiger Bauweise. Der Zugriff 
auf das Grundstück ist für den Investor über einen Optionsvertrag gesichert.  
 
Der Investor steht diesbezüglich seit Sommer letzten Jahres mit dem Stadtplanungsamt in Kon- 
takt und hat im neuen Jahr die Auskunft erhalten, dass das Planungsamt und die Bauaufsicht 
von der Erteilung einer Genehmigung Abstand nehmen. Dies betrifft sowohl eine Genehmigung 
nach §34 BauGB, als auch für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens. Als Begrün- 
dung wird angegeben, dass diese Ablehnung auf den ausgerufenen Klimaleitlinien der Stadt 
Köln und einer unterdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung fußt.  
 
An einer mangelhaften ÖPNV-Anbindung kann es jedoch nicht liegen, da sich in nur 300 Meter 
Entfernung vom Grundstück eine Bushaltestelle mit den Linien 162, 167 und 505 befindet. Der 
162er fährt nach Porz-Markt, der 505 zum S-Bahn- und RE-Haltepunkt Wahn. 
 
Deshalb stellt die CDU folgende Fragen: 
 
1. Ist das in Rede stehende Grundstück grundsätzlic h für Wohnungsbau ausgewiesen und 
geeignet? 
2. Ist es zutreffend, dass die Verwaltung dennoch e ine Bebauung grundsätzlich ablehnt, 
und wenn ja, aus welchen Gründen? 
3. Welche Vorstellungen hat die Verwaltung zur weit eren Entwicklung dieses Grundstücks? 
4. Will die Stadt Köln mit dieser Reaktion darauf h inweisen, dass künftig der Bau von Einfa- 
milienhäusern im Stadtgebiet aus Gründen einzuhaltender Klimaschutzziele nicht mehr 
genehmigungsfähig ist? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Stefan Götz   Anton Neuberger     
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0186/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
24.01.2022
Erstellt
24.01.2022 10:04