AN/0186/2022
Anfrage der CDU-Fraktion "Gründe für die Ablehnung einer Reihenhausbebauung im Stadtgebiet Wahn?"
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Anfrage CDU - Reihenhausbebauung
2448 Zeichen
in der Bezirksvertretung Porz
Gleichlautend:
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Porz, den 20.01.2022
Anfrage zur Sitzung der BV Porz am 27.01.2022
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der BV Sitzung zu setzen
Gründe für die Ablehnung einer Reihenhausbebauung im Stadtgebiet Wahn?
Von einem Investor besteht die Absicht in einem Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhausbe-
bauung eine Reihenhausanlage mit 16 Reihenhäusern und einer Tiefgarage zu errichten. Bei
dem Grundstück handelt es sich um ausgewiesenes Bauerwartungsland mit der im FNP ausge-
wiesenen Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet bei 1-2-geschossiger Bauweise. Der Zugriff
auf das Grundstück ist für den Investor über einen Optionsvertrag gesichert.
Der Investor steht diesbezüglich seit Sommer letzten Jahres mit dem Stadtplanungsamt in Kon-
takt und hat im neuen Jahr die Auskunft erhalten, dass das Planungsamt und die Bauaufsicht
von der Erteilung einer Genehmigung Abstand nehmen. Dies betrifft sowohl eine Genehmigung
nach §34 BauGB, als auch für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens. Als Begrün-
dung wird angegeben, dass diese Ablehnung auf den ausgerufenen Klimaleitlinien der Stadt
Köln und einer unterdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung fußt.
An einer mangelhaften ÖPNV-Anbindung kann es jedoch nicht liegen, da sich in nur 300 Meter
Entfernung vom Grundstück eine Bushaltestelle mit den Linien 162, 167 und 505 befindet. Der
162er fährt nach Porz-Markt, der 505 zum S-Bahn- und RE-Haltepunkt Wahn.
Deshalb stellt die CDU folgende Fragen:
1. Ist das in Rede stehende Grundstück grundsätzlic h für Wohnungsbau ausgewiesen und
geeignet?
2. Ist es zutreffend, dass die Verwaltung dennoch e ine Bebauung grundsätzlich ablehnt,
und wenn ja, aus welchen Gründen?
3. Welche Vorstellungen hat die Verwaltung zur weit eren Entwicklung dieses Grundstücks?
4. Will die Stadt Köln mit dieser Reaktion darauf h inweisen, dass künftig der Bau von Einfa-
milienhäusern im Stadtgebiet aus Gründen einzuhaltender Klimaschutzziele nicht mehr
genehmigungsfähig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Götz Anton Neuberger
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0186/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.01.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 10:04