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Anfrage der CDU-Fraktion "Gründe für die Ablehnung einer Reihenhausbebauung im Stadtgebiet Wahn?"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0186/2022 vom 24.01.2022

Stand: Am 17.02.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Anfrage CDU - Reihenhausbebauung

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    in der Bezirksvertretung Porz Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 20.01.2022 Anfrage zur Sitzung der BV Porz am 27.01.2022 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der BV Sitzung zu setzen Gründe für die Ablehnung einer Reihenhausbebauung im Stadtgebiet Wahn? Von einem Investor besteht die Absicht in einem Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhausbe- bauung eine Reihenhausanlage mit 16 Reihenhäusern und einer Tiefgarage zu errichten. Bei dem Grundstück handelt es sich um ausgewiesenes Bauerwartungsland mit der im FNP ausge- wiesenen Nutzungsart: Allgemeines Wohngebiet bei 1-2-geschossiger Bauweise. Der Zugriff auf das Grundstück ist für den Investor über einen Optionsvertrag gesichert. Der Investor steht diesbezüglich seit Sommer letzten Jahres mit dem Stadtplanungsamt in Kon- takt und hat im neuen Jahr die Auskunft erhalten, dass das Planungsamt und die Bauaufsicht von der Erteilung einer Genehmigung Abstand nehmen. Dies betrifft sowohl eine Genehmigung nach §34 BauGB, als auch für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens. Als Begrün- dung wird angegeben, dass diese Ablehnung auf den ausgerufenen Klimaleitlinien der Stadt Köln und einer unterdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung fußt. An einer mangelhaften ÖPNV-Anbindung kann es jedoch nicht liegen, da sich in nur 300 Meter Entfernung vom Grundstück eine Bushaltestelle mit den Linien 162, 167 und 505 befindet. Der 162er fährt nach Porz-Markt, der 505 zum S-Bahn- und RE-Haltepunkt Wahn. Deshalb stellt die CDU folgende Fragen: 1. Ist das in Rede stehende Grundstück grundsätzlic h für Wohnungsbau ausgewiesen und geeignet? 2. Ist es zutreffend, dass die Verwaltung dennoch e ine Bebauung grundsätzlich ablehnt, und wenn ja, aus welchen Gründen? 3. Welche Vorstellungen hat die Verwaltung zur weit eren Entwicklung dieses Grundstücks? 4. Will die Stadt Köln mit dieser Reaktion darauf h inweisen, dass künftig der Bau von Einfa- milienhäusern im Stadtgebiet aus Gründen einzuhaltender Klimaschutzziele nicht mehr genehmigungsfähig ist? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Anton Neuberger Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 17.02.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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