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2070/2021

Sachstand zum Filmhaus Maybachstraße

Mitteilung Ausschuss 11.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021, TOP 8.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6604 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  11.06.2021 
 2070/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Sachstand zum Filmhaus Maybachstraße 
Anlass: 
 
In der aktuellen Presseberichterstattung zum Filmhaus Köln wurden zum Teil missverständliche Aus-
sagen zu verschiedensten Sachverhalten rund um das Projekt getroffen. Mit dieser Mitteilung gibt die 
Verwaltung Auskunft zum aktuellen Stand. 
Sachstand Baumaßnahme und Mietvertrag: 
Die umfangreichen Sanierungs- Instandsetzungsmaßnahmen im Bestand des denkmalgeschützten 
Gebäudes in der Maybachstr. 111 und die für die zukünftige filmkulturelle Nutzung zusätzlich erfor-
derlichen Anpassungen an Brandschutz und Baugenehmigung sind bis auf kleinere Restarbeiten 
(Nacharbeiten von Malerarbeiten, Reinigen etc.) und Einstellungen (Schließanlage, Türen, etc.) ab-
geschlossen.  
Das Gebäude kann nach der Abnahme durch die Untere Bauaufsichtsbehörde an die Generalmieterin 
übergeben werden.  
Avisiert ist eine Bauabnahme in der 14. Kalenderwoche 2021, so dass nach erfolgter Abnahme ein 
Übergabetermin mit der FK Filmhaus UG vereinbart werden kann. Voraussichtlich kann das Filmhaus 
(ohne Innen- und Außengastronomie) zum 01.07.2021 bzw. 15.07.2021 übergeben werden. 
Die Mietvertragsverhandlungen mit der FK Filmhaus Köln UG stehen bis auf letzte Detailabstimmun-
gen vor dem Abschluss. 
Sachstand Umsetzung Nutzungskonzept laut Dialogverfahren. 
Das Ergebnis des Dialogverfahrens brachte den Zuschlag für das Nutzungskonzept der heutigen 
Filmhaus UG Betreibergesellschaft. Laut diesem Konzept entsteht eine neue Betreibergesellschaft 
(FK Filmhaus UG) aus erfahrenen Akteur*innen mit umfassenden Kenntnissen aus den Bereichen der 
Filmkultur, des Kinobetriebs, der Aus- und Weiterbildung, der Filmbildung und der Hausverwaltung. 
Die FK Filmhaus Köln UG ist für die Vermietung von Büros und Lagerräumen an Initiativen der Film-
kultur und weitere Interessierte verantwortlich.  
Der Betrieb des Filmhauses benötigt eine Anlaufphase, da Angebote vor Ort entwickelt werden müs-
sen, ein Stamm der langfristigen Untermieter sich aufbauen muss und kurzfristige Untervermietungen 
erst nach Einzug und Vorlaufzeit möglich sind.  
Aufgrund dieser erforderlichen Anlaufphase sowie eines aktualisierten und ausgeglichenen Wirt-
schaftsplanes der künftigen Betreiberin hat der Rat der Stadt Köln am 23.03.2021 (BV 0911/2021) 
beschlossen, die Mietkonditionen in Bezug auf die zu zahlende Kaltmiete in der Anlaufphase und die 
Vertragslaufzeit wegen der Bauverzögerung anzupassen. Mit Blick auf die Dringlichkeit und den Zeit-
ablauf war dabei nach einem Erörterungstermin mit Vertretern und Vertreterinnen der Ratsfraktionen 
auf die übliche Beratungsfolge verzichtet worden.

2 
 
Aktuelle Entwicklungen und Presseberichte: 
Durch Bauverzögerungen (u.a. auch wegen Corona) und den Mietvertragsnachverhandlungen der 
künftigen Betreiberin konnte die FK Filmhaus Köln UG sich gegenüber Dritten noch nicht binden.  
Auf Wunsch der künftigen Betreiberin wurde ein zweiter Bauantrag gestellt, damit die gleichzeitige 
Nutzung von Kinosaal und Kinofoyer sowie die Erhöhung der zulässigen Personenzahl im Dachge-
schoss ermöglicht wird. Hierdurch wurde der Baufortschritt erheblich verzögert. Die gesamte Bau-
maßnahme war letztendlich umfangreicher als ursprünglich geplant. Darüber hinaus führten uner-
kannte Mängel im Bestandsbau zu weiteren Bauverzögerungen. Letztendlich kam noch eine fehler-
hafte Brandschutzbeschichtung hinzu, die den Abschluss der Baumaßnahme verzögert hat, da Arbei-
ten erneut ausgeschrieben werden mussten. 
Diese gesamten Umstände führten dazu, dass das Projekt nicht wie ursprünglich geplant fertiggestellt 
werden konnte. 
Mit dem Mieterlassbegehren der FK Filmhaus UG, welches zu dem o.g. Ratsbeschluss führte, wurde 
ein aktualisierter sowie ausgeglichener Wirtschaftsplan vorgelegt. Die Verwaltung musste daher  
– anders als dies teilweise in der Presseberichterstattung dargestellt wurde – noch bis vor kurzem 
davon ausgehen, dass sich das wirtschaftliche Konstrukt der FK Filmhaus UG, wie in der Ausschrei-
bung des Dialogverfahrens vorgesehen, trägt.  
Die von der FK Filmhaus UG von ihren künftigen filmkulturellen Untermieter*innen zu erwirtschafteten 
Mieten sind aufgrund der Bedingungen aus dem Dialogverfahren gedeckelt.  
Die FK Filmhaus Köln UG ist für den künftigen Betrieb und den kalkulierten Finanzbedarf selbst ver-
antwortlich. Der artikulierte Finanzbedarf hat sich seit dem Dialogverfahren, insbesondere in der kür-
zeren Vergangenheit, erheblich verändert. Die städtischen Vorgaben sind auf die Parameter des Dia-
logverfahrens, die institutionelle Förderung sowie in der Startphase den befristeten Kaltmieterlass 
begrenzt. Dies bedeutet, dass festgestellte Veränderungen in der Kostenstruktur unternehmerisch 
gelöst werden müssen, also entweder durch Kostenreduzierung oder Einnahmesteigerung.  
Leider fokussiert die Filmhaus UG seit kurzem aber deutlich auf eine Anhebung der institutionellen 
Förderung von 50.000€ auf 250.000€ p.a.  
Das im Dialogverfahren ausgeschriebene Betreiberkonstrukt sah und sieht ausdrücklich eine Querfi-
nanzierung des filmkulturellen Bereichs durch (film)wirtschaftliche Segmente vor. Eine Förderung in 
Richtung einer Vollsubventionierung war und ist ausdrücklich nicht im Sinne des Dialogverfahrens. 
Das Betreiberkonstrukt ist somit unternehmerisch eigenverantwortlich durch die FK Filmhaus UG um-
zusetzen. 
Gleichzeitig wird öffentlich die Höhe der Betrieb- und Heizkosten, die die FK Filmhaus UG auf die 
Untermieter*innen umlegen wird, kritisiert. Die Stadt Köln begehrt die Betriebs- und Heizkosten von 
der FK Filmhaus Köln UG, die für ein derartiges Gebäude mit dieser technischen Ausstattung anfal-
len, quasi als durchlaufenden Posten. Die darüber hinaus anfallenden weiteren Nebenkosten, die die 
FK Filmhaus Köln UG aufgrund eigener Kalkulation von ihren Untermieter*innen begehrt, sind Ver-
handlungssache zwischen der FK Filmhaus Köln UG und ihren potentiellen Untermieter*innen. 
Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Start des Betriebes mit den im Dialogverfahren definierten Zielen 
sowie bei in der aktuellen, kritischen Umsetzungsphase abgestimmter Vorgehensweise und Kommu-
nikation zielführend. Das Verhältnis zwischen Verwaltung und Filmhaus UG war und ist weiter aus-
drücklich vertrauensbasiert. 
Abschließend wird noch einmal betont, dass die Verwaltung ein hohes Interesse an der Umsetzung 
des Konzeptes für ein zentrales Filmhaus hat. 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2070/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.06.2021
Erstellt
31.05.2021 09:24