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AN/1551/2021

Soforthilfefonds der Stadt Köln: Schnelle und unbürokratische Hilfe für von Unwetterschäden Betroffene gewähren

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 19.07.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.08.2021, TOP 4.1

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

2834 Zeichen

An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.07.2021 
 
AN/1551/2021 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 19.07.2021 
 
Soforthilfefonds der Stadt Köln: Schnelle und unbürokratische Hilfe für von 
Unwetterschäden Betroffene gewähren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des Haupt-
ausschusses am 19.07.2021 aufzunehmen: 
 
 
 Beschluss:  
 
1. Die Stadt Köln richtet einen Soforthilfefonds in Höhe von 5 Mio. Euro ein, um in erster 
Linie nicht-kommerzielle Institutionen wie Vereine oder bürgerschaftliche Initiativen 
und Organisationen bei der Bewältigung der durch den extremen Starkregen und das 
Hochwasser verursachten Schäden zu unterstützen.  Der Soforthilfefonds unterstützt 
auch Privatpersonen und Gewerbetreibende bzw. Unternehmen, sofern deren Schä-
den nachweislich nicht von Versicherungen, aus vorhandenen Sach- bzw. Finanzmit-
teln oder aus Nothilfemitteln des Landes oder des Bundes gedeckt werden können. 
Der Hilfsfonds kann durch Spenden, z. B. aus der Bürger*innschaft, aufgestockt wer-
den.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch ein einfaches Antragsverfahren Finanzhilfen 
aus dem Fonds zügig und unbürokratisch zu verteilen.  
3. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass Landes- und Bundesmittel in ausreichender 
Höhe bereitgestellt sowie schnell und unbürokratisch an Unwetter-Opfer ausgezahlt 
werden.  
 
 
Begründung:  
Die extremen Unwetter in NRW und Rheinland -Pfalz haben zu katastrop halen Folgen ge-
führt. Erste Rechnungen gehen von Schäden in Millionenhöhe aus. Auch in Köln hat der 
Starkregen zu einer gefährlichen und chaotischen Lage geführt und zwei Menschenleben 
gekostet. Bis zum Wochenende kam in einigen Stadtteilen zu Stromausfällen.

- 2 - 
 
Die Stadt Köln muss jetzt sofort handeln, um den von den Unwettern betroffenen Menschen 
schnelle und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen. Die SPD -Fraktion schlägt einen 
Hilfsfonds vor, der auch durch Spenden aus der Bürger*innenschaft aufgestock t werden 
kann.  
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Das dem Antrag zugrunde liegende Ereignis ist erst nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten. 
Die Gewährung von Hilfen für von Unwetterschäden Betroffene  ist zudem dring lich. Wenn 
die Stadt Köln nun schnell und unbürokratisch Soforthilfen zur Verfügung stellen soll, muss 
der Hauptausschuss am 19.07.2021 entscheiden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.08.2021 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1551/2021
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
19.07.2021
Erstellt
17.07.2021 19:14