V/0465/2025
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge
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Anlage A
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Anlage A zur V/0465/2025 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Nienberge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0465/2025 V/0465/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge Beratungsfolge 28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge wird gewählt: Herr Carsten Reinecke 63 Jahre alt oder Herr Klaus Peter Tegeler 58 Jahre alt. Herr Reinecke und Herr Tegeler haben ihren Wohnsitz im Bezirk Nienberge. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Wänke ist seit 5 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Nienberge tätig. Seine Amtszeit endet im August 2025. Herr Wänke steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfü- gung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Herr Reinecke und Herr Tegeler haben sich beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl durch die Be- zirksvertretung Münster-West, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 17.07.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0465/2025 Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Reinecke und Herrn Tegeler erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0465/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2025
- Erstellt
- 14.07.2025 11:22