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V/0465/2025

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge

Vorlagen 15.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.08.2025, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1326 Zeichen

Anlage A zur V/0465/2025 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Nienberge. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2004 Zeichen

V/0465/2025 
V/0465/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 7 Münster-Nienberge wird gewählt: 
 
Herr Carsten Reinecke 
63 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Klaus Peter Tegeler 
58 Jahre alt. 
 
Herr Reinecke und Herr Tegeler haben ihren Wohnsitz im Bezirk Nienberge. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Wänke ist seit 5 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Nienberge tätig. Seine 
Amtszeit endet im August 2025. Herr Wänke steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfü-
gung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
Herr Reinecke und Herr Tegeler haben sich beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl durch die Be-
zirksvertretung Münster-West, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
17.07.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0465/2025 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75.  Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Reinecke und Herrn Tegeler erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0465/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2025
Erstellt
14.07.2025 11:22