0373/2021
Teilnahme der Stadt Köln am Landesprojekt „Guter Lebensabend NRW“
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Anlage 1 Projektskizze
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„Guter Lebensabend NRW“ für kultursensible Altenhi lfe und Altenpflege Projektskizze / Projektkurzbeschreibung „Guter Lebensabend NRW“ Projektbezeichnung / Titel Guter Lebensabend Köln. Thema Die interkulturelle Öffnung von Regelangebote n für Senior*innen mit Migrationsgeschichte. Aufgabenstellung / Auftrag / Ziele Das Modellprojekt soll dazu beitragen, Zugangsbarrie- ren abzubauen und Senior*innen mit Einwanderungs- geschichte und ihren Angehörigen den Zugang zu be- stehenden Regelangeboten der Altenhilfe und Alten- pflege zu erleichtern. Sie sollen durch die im Rahmen des Projektes realisierten Maßnahmen in die Lage ver- setzt werden, die Angebote der Regelversorgung in gleichem Maße zu nutzen wie die Senior*innen der Mehrheitsgesellschaft. Sie werden als Expert*innen in eigener Sache bei der bedarfsgerechten Weiterent- wicklung der Angebote beteiligt. Die involvierten Orga- nisationen sollen nach Abschluss des Projektes in der Lage sein, den Prozess der interkulturellen Öffnung zu starten oder weiter zu führen. Auftraggeber/In Ausführende Organe • Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und I n- tegration NRW. • Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln und • Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln, Kommunales Integrationszentrum (KI) mit Koope- rationsvereinbarung. Strategische Kooperations- partner • SBK Sozial-Betriebe-Köln g GmbH. • Deutsch-Türkischer Verein Köln e.V.. Weitere Kooperationspartner, Expert*innen, Mitglieder des Beratergremiums • Liga der freien Wohlfahrtspflege. • Arbeitskreis Migration und Gesundheit der Ge- sundheitskonferenz. • Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren. • Integrationsagenturen. • Seniorennetzwerke. • Seniorenvertretung. • Integrationsrat. • Gesundheitszentrum für Migrant*innen. • Herr Arif Ünal als Experte im Themengebiet kultur- sensible Altenhilfe und -pflege. Sonstige Akteure • Angehörige. • Weitere Migrantenorganisationen. • Moschee-Gemeinden. • Weitere Religionsgemeinschaften. Raumbedarf Es wird angestrebt, auf bereits bestehe nde stadtweite Strukturen zurückzugreifen. Dazu zählt auch die Raumdisposition. Es ist vorgesehen, sowohl die Quali- fizierung der Mitarbeitenden als auch die Beratungsar- beit selbst in bereits vorhandenen Räumlichkeiten der beteiligten Träger und Ämter durchzuführen. Standort Die Beratungsarbeit findet bei den strateg ischen Ko- operationspartner*innen statt. Das Beratergremium „Guter Lebensabend NRW“ für kultursensible Altenhi lfe und Altenpflege wird voraussichtlich periodisch in Räumen der Stadt- verwaltung Köln tagen. Alternativ können auch online- Konferenzen stattfinden. Die Federführung des Projek- tes in Köln übernimmt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln. Zuständig für u.a. das Monitoring und die Evaluation des Projek- tes ist das Amt für Integration und Vielfalt, Haus Neu- erburg, Gülichplatz 1-3, 50667 Köln. Konzeption Die Projektpartner - das Amt für Soziale s, Arbeit und Senioren sowie das Amt für Integration und Vielfalt (Kommunales Integrationszentrum), die SBK und der DTVK bringen ihre jeweilige Expertise ein, um das Konzept, im Rahmen einer drei-schrittigen Aufgaben- wahrnehmung • Transparenz, • Vernetzung und • Strategische Steuerung weiterzuentwickeln und umzusetzen. Im Rahmen der Transparenz geht es zunächst um die Erfassung des Handlungsfeldes. Hierzu gehört neben der Auseinandersetzung mit der aktuellen seniorenpo- litischen Fachdiskussion auch die Eruierung der Be- darfe im Sinne des Programms, der (sozialräumlichen) Strukturen und der relevanten Akteure der Altenhilfe und Altenpflege. Gleichzeitig gilt es, sich mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Situation älterer Menschen mit Migrationsgeschichte und diesbezügli- chen Handlungsansätzen zu befassen. Zudem sollen vorliegende Daten und Informationen zur älteren Be- völkerung mit Migrationsgeschichte in der Stadt Köln gesichtet und aufbereitet werden. Auf Grundlage der Bedarfsanalyse erfolgt schließlich die Priorisierung von Arbeitsschritten im Rahmen des Umsetzungsprozesses. Im Arbeitsschritt Vernetzung geht es darum, die struk- turellen Voraussetzungen für die Förderung einer mig- rationssensiblen Ausrichtung im Handlungsfeld „Alten- hilfe / Altenpflege“ zu schaffen und Mitwirkende bei der Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes zu gewinnen. Konkret bedeutet dies, Schlüsselpersonen und Multiplikator*innen der örtlichen Altenhilfe und Se- niorenarbeit als Mitwirkende zu gewinnen. Gleichzeitig wird die Etablierung eines Beratergremiums ange- strebt, um auf die Expertise weiterer Träger der Alten- hilfe / Altenpflege der Stadt Köln zurückgreifen und diese in die Ausgestaltung des Projektes einbringen zu können. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen im konstruktiven Austausch stehen und das Projekt über die gesamte Projektlaufzeit begleiten. Die strategische Steuerung der Strukturen und Pro- zesse hat die effiziente Entwicklung und Umsetzung eines integrierten Handlungskonzeptes zum Ziel. In „Guter Lebensabend NRW“ für kultursensible Altenhi lfe und Altenpflege dessen Rahmen werden adäquate Maßnahmen entwi- ckelt, die durch ein ständiges Monitoring überwacht und stetig bedarfsorientiert optimiert werden sollen. Zusammenhang mit anderen Maßnahmen desselben Aufga- benbereiches. Die Interkulturelle Öffnung der Seniorenarbeit ist in der Stadt Köln sowohl im Amt für Soziales, Arbeit und Se- nioren als auch im Amt für Integration und Vielfalt (KI) institutionell verortet. Eine Kooperation der beiden Ver- waltungsbereiche ist im Sinne von Integration als Querschnittsaufgabe und der guten Verankerung bei- der in den jeweiligen Netzwerken und Strukturen der fachlichen Kontexte besonders zielführend. Die Stadt Köln sieht in der interkulturellen Öffnung von Organisationen ein immens wichtiges Aufgabenfeld. Beispielhaft kann hierzu auf das „Konzept zur Stär- kung der integrativen Stadtgesellschaft“ verwiesen werden. In diesem Konzept werden die Grundvoraus- setzungen, Leitlinien, Ziele, Verfahren und wichtigsten Handlungsfelder, die besonders mit Zuwanderung ver- bunden sind, für eine inhaltlich und strukturell ver- netzte Integrationsarbeit in Köln benannt. Ziel ist die gleichberechtigte Teilnahme von Migrant*innen am öf- fentlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in Köln. Laufzeit des Projektes 01.04.2021 – 31.12.2022 Zeitlicher Ablauf (Grobplanung) • 01.04.2021-31.05.2021 Klärung der Aufgaben und der Rollenverteilung mit den Kooperationspartner*innen. Identifizierung der Expert*innen der einzelnen Akteur*innen und Insti- tutionen für das Beratungsgremium. Feststellung erster Aus- und Fortbildungsbedarfe für das Bera- tungsteam und Start der Umsetzung. Analyse zu möglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, vor- liegenden Erfahrungen, Akteuren und Netzwerken. • 01.06.2021-30.06.2021 Berufung des Beirates und konstituierendes Tref- fen dieses Gremiums. • 01.07.2021-31.09.2021 Konzeptdetailplanung, Entwicklung von Maßnah- men und Indikatoren zur Erfolgsmessung. • 01.10.2021–30.11.2021 Einbindung des Beratungsgremiums und der politi- schen Gremien. • 01.12.2021–31.12.2022 Multiplikator*innen-Arbeit in vorhandenen Netzwer- ken. flankierend: • 01.06.2021-31.12.2022 Beratungsgremium, Netzwerke und politische Gre- mien werden laufend beteiligt und adäquat infor- miert. Beratungsteam und Fachkräfte in der offenen Se- niorenarbeit und in der ambulanten und stationä- ren Pflege werden laufend bedarfsgerecht ge- schult. „Guter Lebensabend NRW“ für kultursensible Altenhi lfe und Altenpflege • 01.10.2022-31.12.2022 Erstellung eines Abschlussberichtes mit besonde- rer Berücksichtigung der erzielten Strukturverbes- serung . • 01.04.2021-31.12.2022 Über die Gesamtlaufzeit des Projektes findet ein auf den Ergebnissen eines permanenten Monito- ring aufgebauter kontinuierlicher Verbesserungs- prozess statt, der laufend adäquat transparent ge- macht wird. Die Verwaltung erarbeitet hierzu eine Zusammenstellung der Ergebnisse. Mehrwert / Nachhaltigkeit Im Rahmen des Projektes s ollen die beteiligten Träger und Organisationen sowie ihre jeweiligen Angebote kultursensibel geöffnet werden. Der damit einherge- hende Prozess soll in den Strukturen und Netzwerken auch nach Projektende gepflegt und weiter entwickelt werden. Die Stadt Köln sieht sich in der Lage, die zu schaffenden Strukturen im Rahmen der regulären Er- ledigung der Fachaufgaben weiter zu begleiten. Auch durch flankierende Pressearbeit soll die Thematik der kultursensiblen Altenhilfe und Altenpflege verstärkt in den gesellschaftlichen Diskurs getragen werden. Mittel Material, Medien, Informations- und Kommunikationsmittel usw. Im Zuge des Projektes ist vorgesehen, geeignetes In- formationsmaterial zu erstellen und zugänglich zu ma- chen. Die Kommunikation zwischen den beteiligten Ämtern und den Kooperationspartner*innen erfolgt auf Basis traditioneller Kommunikationsmittel (Telefonate, Brief- und Mailverkehr) Gleichzeitig werden regelmä- ßige persönliche Treffen angestrebt. Aufgrund der ak- tuellen Pandemiesituation besteht die Möglichkeit, auf Videokonferenzen auszuweichen. Aufwandschätzung Der finanzielle Gesamtaufwand wird für das Jahr 2021 mit 110.837,50 € veranschlagt. Hierbei werden Perso- nalkosten (Einrichtung von 1,5 Stellen) mit 90.787,50 € berechnet. Der Eigenanteil der Stadt Köln beträgt 22.167,50 €. Es wird demnach für das Jahr 2021 eine Landesförderung von 88.670,00 € beantragt. Für Fortbildungen von Akteur*innen und Multiplika- tor*innen der Altenarbeit und –pflege im Themenfeld interkulturelle Öffnung wird dem Beratungsteam pro Jahr ein Festbetrag in Höhe von 5.500,00 € für die Durchführung von Workshops oder Vorträgen zur Ver- fügung gestellt. Dieser ist unter Berücksichtigung ei- nes 20%igen städtischen Eigenanteils in die Aufwand- schätzung eingeflossen. Für weitere spezifische Fort- bildungsbedarfe des Beraterteams selbst hat das Land darüber hinaus für die Projektlaufzeit ein Zeitvolumen von ca. 75 Std. vorgesehen. Diese sind punktuell beim Land zu beantragen und werden zu 80 % erstat- tet, die Kommune trägt einen Eigenanteil von 20%. Eine Berücksichtigung in der Aufwandsberechnung ist nicht erfolgt. „Guter Lebensabend NRW“ für kultursensible Altenhi lfe und Altenpflege Ausblick: Für 2022 betragen diese Kosten nach Berücksichti- gung einer Tarifkostensteigerung von 2 % insgesamt 148.371,00 € bei Personalkosten von 123.471,00 €. Die beantragte Landesförderung beträgt 118.696,80 € bei einem Eigenanteil der Stadt von 29.674,20 €. Sonstiges
Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 5.1 Gesundheitsausschuss 02.03.2021
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Herr Krämer Telefon: (0221) 221-23820 Fax : (0221) 221-26500 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 03.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 02.03.2021 öffentlich 5.1 Teilnahme der Stadt Köln am Landesprojekt „Guter Lebensabend NRW“ 0373/2021 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt unter dem Vorbehalt der Förderung aus Projekt- mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) die Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm „Guter Lebensabend NRW“ für die Zeit vom 01.04.2021 bis 31.12.2022 mit einem Gesamtprojektvolumen von 259.208,50 €. Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils von 22.167,50 € im Haushaltsjahr 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozial- leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15., Transferaufwendungen. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ist der Eigenanteil von 29.674,20 € innerhalb des dann zugewiesenen Budgets des Dezernates für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen ggf. durch Umschichtung zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Der Gesundheitsausschuss stimmt der Vorlage unter der Maßgabe zu, dass die Frage der Träger als offen angesehen wird. Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/503/1
Vorlagen-Nummer
0373/2021
Freigabedatum 18.02.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Teilnahme der Stadt Köln am Landesprojekt „Guter Lebensabend NRW„
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter dem Vorbehalt der Förderung aus Projektmitteln des Ministe-
riums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) die Teilnahme der Stadt Köln am Lan-
desprogramm „Guter Lebensabend NRW“ für die Zeit vom 01.04.2021 bis 31.12.2022 mit einem Ge-
samtprojektvolumen von 259.208,50 €.
Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils von 22.167,50 € im Haushaltsjahr 2021 erfolgt aus
veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplan-
zeile 15., Transferaufwendungen. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ist der Ei-
genanteil von 29.674,20 € innerhalb des dann zugewiesenen Budgets des Dezernates für Soziales,
Umwelt, Gesundheit und Wohnen ggf. durch Umschichtung zu berücksichtigen.
Integrationsrat 23.02.2021
13.04.2021
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021
Gesundheitsausschuss 02.03.2021
Finanzausschuss 15.03.2021
Rat 23.03.2021
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 110.837,50 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 88.670 € %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 148.371 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Erträge 118.696,80 €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Ausgangslage:
Die erste Generation der Migrant*innen, die auf Basis des Anwerbeabkommens seit dem Jahr 1955
zur Erwerbsaufnahme nach Deutschland gekommen ist, hat schon seit geraumer Zeit das Seniorenal-
ter erreicht.
In diesem Zusammenhang werden Zugangshindernisse dieser Mitbürger*innen zur medizinischen
Regelversorgung – und damit auch zu Angeboten der Altenhilfe und -pflege – vielfältig diskutiert. Es
müssen nachhaltige Lösungen für eine deutliche Verbesserung der Versorgungssituation erarbeitet
werden.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat
vor diesem Hintergrund ein Modellprojekt für Kommunen ins Leben gerufen, um kultursensible Alten-
hilfe und –pflege für Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte verstärkt zu etablieren und nachhal-
tig zu sichern. Die Stadt Köln wurde im Rahmen dieses Modellprojektes mit dem Titel „Guter Lebens-
abend NRW“ auf Basis einer erstellten Interessensbekundung, das Programm in Köln umsetzen zu
wollen, als Modellkommune ausgewählt.
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Hieraus resultiert die Chance, mit dem Fokus auf Kultursensibilität intensiviert daran zu arbeiten, Zu-
gangsbarrieren abzubauen und Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte den Zugang zu Regelan-
geboten zu ebnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Senior*innen mit Migrationsgeschichte häufig
nicht oder nicht ausreichend darüber informiert sind, welche Beratungsangebote und Leistungen
ihnen für eine bedarfsorientierte Altenhilfe- und Pflegeversorgung zustehen. Sie sollen mit Hilfe des
Projektes in die Lage versetzt werden, die bestehenden Angebote in gleichem Maße zu nutzen wie
alte Menschen ohne Migrationsgeschichte. Durch die Heranführung an Präventionsangebote soll zu-
dem der Eintritt einer möglichen Pflegebedürftigkeit hinausgezögert bzw. deren Grad gemindert wer-
den. Es stehen auch die Angehörigen im Fokus, die ebenfalls von den Informationen und Beratungen
profitieren sollen, um diese innerhalb ihrer Familien weiterzugeben; aber auch um Unterstützung für
sich selbst als Pflegende zu erfahren.
Zur optimalen Aufgabenerledigung erfolgt neben einer innerstädtischen Kooperation des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren und des Amtes für Integration und Vielfalt eine enge Zusammenarbeit
mit zwei in der Seniorenarbeit etablierten Akteuren, welche die Expertise der Verwaltung mit ihren
wertvollen Erfahrungen aus der täglichen Arbeit in der offenen Altenhilfe und der ambulanten wie sta-
tionären Pflege ergänzen können. Die Stadt Köln hat die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH sowie den
Deutsch -Türkischen Verein e.V. für eine gemeinsame Projektarbeit gewinnen können, um Synergie-
effekte bei der Projektarbeit nutzen und eine Etablierung kultursensibler Ansätze befördern zu kön-
nen. Senior*innen mit Migrationsgeschichte soll ein selbstbestimmter Lebensabend ermöglicht und
bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit vorhandene kulturell bedingte Bedürfnisse erkannt und berück-
sichtigt werden.
Die Projektumsetzung wird wissenschaftlich begleitet und die Arbeitsergebnisse werden evaluiert.
Zielsetzung ist, vorhandene Barrieren zu lokalisieren und bedarfsorientierte Konzepte zu entwickeln.
Bereits vorhandene Erkenntnisse und bewährte Ansätze einer interkulturellen Öffnung der Altenhilfe
und –pflege werden weiterentwickelt und gesichert. Hieraus sollen Handlungsempfehlungen entwi-
ckelt und auch anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Rahmenparameter des Landesprojekts Guter Lebensabend NRW:
Landesseitig werden projektbezogene Ausgaben, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsa-
men Mittelverwendung zur Erreichung des Zuwendungszweckes erforderlich sind, gefördert. Die För-
derung erfolgt durch eine Anteilsfinanzierung. Die Kommune muss einen Eigenanteil für die Projek-
tumsetzung erbringen. Die Laufzeit des Modellprojektes endet am 31.12.2022.
Nachfolgend werden die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projektes aufgeführt. Die
vorgesehene Umsetzung in Köln ist in der als Anlage beigefügten Projektskizze bzw. Durchführungs-
planung dargestellt.
Personal:
Grundgedanke ist die Einrichtung eines kultursensibel agierenden Teams von bis zu drei Bera-
ter*innen, das aus Mitarbeitenden der Kommune, der Freien Wohlfahrtspflege und/oder einer Migran-
tenselbstorganisation gebildet werden kann. Jede Kommune kann hierfür eine Förderung von bis zu
1,5 Vollzeitstellen erhalten; projektbezogene Personalstellen müssen dabei zwingend durch zusätzli-
ches Personal abgedeckt werden.
In Abstimmung mit dem Ministerium ist es vorgesehen, die geförderten Personalstellen ausschließlich
bei Trägern anzubinden. Die vom Land geforderte personelle Anbindung bei der Kommune wird vor
allem durch Einsatz eines Mitarbeitenden beim Amt für Integration und Vielfalt im Rahmen seiner Tä-
tigkeit als Fachkoordinator für Soziales und Senioren im Kommunalen Integrationszentrum sicherge-
stellt. Weiterhin wird eine Mitarbeitende des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren mit einem gerin-
gen Arbeitszeitanteil ebenfalls mit der Durchführung des Modellprojektes betraut.
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Finanzen:
Der Zuwendungsrahmen des MKFFI beträgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung für Kommunen, die
sich nicht in der Haushaltssicherung befinden, grundsätzlich bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ge-
samtausgaben.
Abrufbar sind eine Förderung für bis zu 1,5 Vollzeitstellen zuzüglich Büroarbeitsplatzkosten (ohne
weitere Sachausgaben wie Miete, Reisekosten, Geschäftsbedarf etc.) sowie Mittel für bedarfsorien-
tierte Fortbildungen der Mitarbeitenden im Altenhilfe- und Pflegebereich.
Förderbedingungen:
Im Rahmen der Umsetzung des Modellprojektes sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Gewährleistung einer adäquaten Fortbildung des Teams der Seniorenberater*innen.
Inanspruchnahme der vom Land vorgesehenen wissenschaftlichen Prozessberatung.
Ergebnisvorstellung und –diskussion beim interkommunalen Erfahrungsaustausch.
Teilnahme an der durch das MKFFI durchgeführten Evaluation des Gesamtprojektes.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe des Modellprojektes sind Menschen ab dem 65. Lebensjahr mit Einwanderungsge-
schichte. Häufig ist für diese Zielgruppe der Zugang zur Altenhilfe und -pflege aufgrund der im Alter
oftmals wieder schlechter werdenden Deutschkenntnisse sowie kultureller und religiöser Hürden er-
heblich eingeschränkt.
Auch in Köln wächst der Anteil dieser Zielgruppe an der Gesamtbevölkerung kontinuierlich. So ist die
Zahl der älteren Bürger*innen ab 60 Jahren seit dem Jahr 2010 um 33 Prozent gestiegen, der Anteil
der Älteren ab 80 Jahren mit Migrationsgeschichte sogar um 133 Prozent. Zahlreiche Studien bele-
gen zudem, dass die Pflegebedürftigkeit bei Menschen mit Migrationsgeschichte etwa zehn Jahre
früher einsetzt als in der autochthonen Bevölkerung. Trotz einer sehr gut ausgebauten Trägerland-
schaft und vieler ambitionierter - oft ehrenamtlicher – Akteur*innen ist es bislang auch in Köln nicht
gelungen, die Zugangsbarrieren zur Regelversorgung für diese Gruppe zuverlässig ab- und entspre-
chend geeignete Angebote aufzubauen.
Mehrwert:
Zentrales Ziel des Modellprojektes ist eine Förderung der Partizipation von Senior*innen mit Einwan-
derungsgeschichte am Regelsystem der Altenhilfe und Altenpflege. Bei der Projektumsetzung wird
den spezifischen Bedürfnissen der Zielgruppe als gleichberechtigtem Teil unserer Gesellschaft Rech-
nung getragen; dies auch, um deren Lebensleistung ausdrücklich anzuerkennen und zu würdigen.
Gleichzeitig sollen die beteiligten Träger und Organisationen sowie ihre jeweiligen Angebote der
Altenarbeit und der Pflege kultursensibel geöffnet werden. Der damit einhergehende Prozess muss in
den Strukturen und Netzwerken auch nach Projektende fortgeführt werden. Daher wird ein interkom-
munaler Erfahrungsaustausch zwischen den teilnehmenden Kommunen etabliert, um zu einer lan-
desweiten Weiterentwicklung der Qualität und einer Verbesserung der Teilhabe von Senior*innen mit
Einwanderungsgeschichte beizutragen. Das Landesprogramm bietet somit eine herausragende
Chance zur Entwicklung und Umsetzung bedarfsorientierter und nachhaltiger Maßnahmen, um die
Chancen- und Generationengerechtigkeit für die Bevölkerungsgruppe der Senior*innen mit Migrati-
onsgeschichte zu stärken.
Kosten / Finanzierung:
Das kalkulierte Projektvolumen für die Jahre 2021 und 2022 beläuft sich auf insgesamt 259.208,50 €.
Bei der Projektkalkulation wurde die Einrichtung von 1,5 Stellen in der Entgeltgruppe 11 des Tarifver-
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trages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) berücksichtigt. 1,0 Stelle wird beim Deutsch - Türkischen
Verein e.V. eingerichtet, bei der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH erfolgt die Einrichtung von 0,5 Stellen.
Weiterhin können laut Förderrichtlinie Sachkosten für die Einrichtung eines Büroarbeitsplatzes mit
einem Betrag von bis 9.700,00 € jährlich beantragt werden.
Bezuschusst werden zudem Fortbildungskosten für das Beratungsteam für 75 Stunden innerhalb der
Projektlaufzeit, um spezifische Weiterbildungen entsprechend der jeweiligen Qualifikationen der Bera-
ter*innen je nach Bedarf sicherzustellen. Ein bestimmter Förderrahmen ist an dieser Stelle jedoch
nicht vorgesehen, so dass die Mittelbeantragung durch einen Einzelantrag (auch hierfür ist ein Eigen-
anteil zu leisten) erfolgen muss. Mögliche Kosten sind nicht in das Projektvolumen eingeflossen.
Eine Berücksichtigung erfolgt jedoch hinsichtlich des bereitgestellten Etats in Höhe von jährlich
5.500,00 €, welches das Seniorenberatungsteam dazu einsetzen soll, die Beschäftigten aus der Al-
tenhilfe und der Pflege im Themenfeld der interkulturellen Öffnung, z.B. im Rahmen eines Workshops
oder einer Vortragsreihe, zu schulen.
Im Jahr 2021 entstehen Gesamtkosten von 110.837,50 €. Es wird demnach eine Landesförderung in
Höhe von 88.670,00 € beantragt, der städtische Eigenanteil beträgt 22.167,50 €. Die Finanzierung
erfolgt aus veranschlagten Mitteln in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, des Teilergebnisplans
0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity. Aufgrund der bis auf weiteres anhaltenden Be-
schränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeichnet sich ab, dass ein Teil der hier veran-
schlagten Fördermittel nicht in vollem Umfang abgerufen wird.
Für 2022 betragen die Gesamtkosten nach Berücksichtigung einer Tarifkostensteigerung von 2 % bei
den Personalkosten 148.371,00 €. Es wird eine Landesförderung in Höhe von 118.696,80 € bean-
tragt, der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf 29.674,20 €. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Ge-
sundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
Die konkrete Berechnung bzw. Zusammensetzung der Kosten für die Jahre 2021 und 2022 ist in der
nachfolgenden Tabelle übersichtlich dargestellt:
Projektdurchführung Guter Lebensabend Köln 2021 2022
01.04.-31.12. 01.01.-31.12.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
voraussichtlich bewilligte Förderung 88.670,00€ 118.696,80€
Gesamtertrag für die Stadt Köln 88.670,00 € 118.696,80 €
Personalaufwendungen
Personalkosten 1,5 Stelle E11 TVöD
anteilig für 9/12 Monaten im Jahr 2021, für das Jahr 2022 zu-
züglich 2% aufgrund Tarifkostensteigerung. 90.787,50 € 123.471,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sachkosten: Bürokostenausstattung für 2 Arbeitsplätze je
9.700,00 €. Im Jahr 2021 anteilig für 9/12 Monaten. 14.550,00 € 19.400,00 €
Fortbildungskosten
Jährlich einmalig für das Beratungsteam 5.500,00 € 5.500,00 €
Summe der Aufwendungen 110.837,50 € 148.371,00 €
Eigenanteil Stadt Köln (20%) 22.167,50 € 29.674,20 €
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Bei der Durchführung des Modellprojektes „Guter Lebensabend in Köln“ handelt sich um eine freiwilli-
ge Aufgabe, die zusätzlich zur Förderung des Landes eines kommunalen Eigenanteils bedarf.
Vor dem Hintergrund der aktuellen pandemischen Lage, welche die Situation vieler zugewanderter
Kölner und Kölnerinnen hinsichtlich des Zugangs zu bestehenden Angeboten der Altenhilfe und der
Pflege zusätzlich erschwert, ist die beabsichtigte Optimierung des Abbaus vielfältiger Barrieren zu
den Regelangeboten zur Sicherstellung einer Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit sowie zur
Krisenbewältigung dringend geboten. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung sind so-
mit erfüllt. Es handelt sich hier um die Wahrnehmung freiwilliger Leistungen, die der Sicherung der
bestehenden Strukturen dienen.
Begründung der Dringlichkeit:
Das landesweite Projekt, das in den anderen beteiligten Kommunen bereits gestartet werden konnte,
ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Für April 2021 hat das Land das erste landesweite Informations- und Vernetzungstreffen für die
Fachkräfte der beteiligten Kommunen angekündigt.
Es ist erforderlich, dass die Teilnahme Kölns zu diesem Zeitpunkt bereits formal abschließend ent-
schieden ist. Dafür muss der Rat in seiner Sitzung am 23.03.2021 erreicht werden.
Die Vorlage konnte wegen der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen (u.a. Klärung der
Deckung des finanziellen Eigenanteils) nicht fristgerecht eingebracht werden.
Anlage: Projektskizze
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlussvorlage 0373/2021
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/ 2 Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussvorlage 0373/2021 1. Derzeitige Beschlusslage Nachdem die in der Beratungsfolge der Vorlage vorgesehenen Sitzungen des Integrati- onsrates am 23.02.2021 und des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 abgesagt wurden, hat der Gesundheitsausschuss die Vorlage als erstes Gremium in sei- ner Sitzung am 02.03.2021 beraten und ihr einstimmig unter der Maßgabe zuge- stimmt, dass die Frage der Träger als offen angesehen wird. Der Finanzausschuss tagte am 15.03.2021 und gab die Vorlage ohne Votum an den Rat zur Entscheidung weiter. 2. Ausgangslage des Projektes Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und ihrer Regelsysteme ist eine Querschnitts- aufgabe, an der viele Dienststellen der Stadtverwaltung auch mit eigenen Projekten ar- beiten. Im Fokus des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren steht dabei gerade auch die erste Generation der Migrant*innen, die auf Basis der Anwerbeabkommen seit dem Jahr 1955 zur Erwerbsaufnahme nach Deutschland gekommen ist, und die schon seit geraumer Zeit das Seniorenalter erreicht hat. Bestehende Zugangshindernisse dieser Kölner*innen zur medizinischen Regelversor- gung – und damit auch zu Angeboten der Altenhilfe und –pflege - werden mit dem Ziel untersucht, nachhaltige Lösungen für eine deutliche Verbesserung der Versorgungssitu- ation zu erarbeiten. Der Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 01.09.2020 wurde durch die Verwaltung als gute Gelegenheit be- wertet, diese Aufgabe landesgefördert verstärkt anzugehen. Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Amt für Integration und Vielfalt sind daraufhin eine Projektkooperation eingegangen. Die Verwaltung hat am 13.10.2020 eine Interessensbekundung beim Land zur Realisierung des Projektes in Köln eingereicht und wurde in der Folge als Modellkommune ausgewählt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben für das Projekt und des landesseitig gewünschten umgehenden Projektstarts wurde in Kooperation der beiden Ämter der Förderantrag er- arbeitet und – unter Vorbehalt eines entsprechenden positiven Ratsvotums – beim Land inklusive einer geforderten Projektskizze eingereicht. Bereits bei Einreichung des Förderantrags war die konkrete Benennung der Projekt- partner*innen aus dem Trägerbereich und der kooperierenden strategischen Partner*in- nen der Stadtverwaltung vom Land gefordert. Zur Auswahl der Kooperationspartner*in- nen hatte das Land im Vorfeld Empfehlungen gegeben, die bei der Auswahl der Part- ner*innen zu berücksichtigen waren, so z.B. der Wunsch, das Projekt gemeinsam mit ei- ner Migrant*innen-Organisation umzusetzen. 3. Derzeitiger Sachstand Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses im Gesundheitsausschuss mögliche Ver- änderungen zu dem Projekt hinsichtlich der Trägeröffnung mit der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) mit folgendem Ergebnis abgestimmt: - 2 - Ein Austausch der Träger ist auch nach der Bewilligung des Projektes grundsätzlich möglich, muss aber der Bewilligungsbehörde schriftlich mitgeteilt werden Ein erneutes breites und formales Trägerauswahlverfahren würde bedeuten, dass das Köl- ner Projekt nicht - wie bewilligt - zum 01.04.2021 starten könnte. Für ein breites Interessenbekundungsverfahren, in dem sich Träger um die Durchführung des Projektes bewerben können, ist erfahrungsgemäß ein Zeitraum von mindestens 6 Wo- chen anzusetzen, da durch die Verwaltung ein bewertbares Anforderungsprofil erstellt wer- den muss und interessierte Träger die Gelegenheit haben müssen, qualifizierte Bekundun- gen erarbeiten zu können, die durch die Verwaltung bewertet werden müssen. Anschließend wären mit den ausgewählten Trägern die notwendigen Vereinbarungen zur Projektumset- zung abzuschließen. Die Bewilligungsbehörde hat zudem darauf hingewiesen, dass bei Veränderungen, die den Durchführungszeitraum oder die einzelnen finanziellen Positionen (Finanzierungsplan) be- treffen – dies ist bei einem verspäteten Projektstart zwangsläufig der Fall – ein Änderungsan- trag bzw. ein daraus folgender Änderungsbescheid unbedingt erforderlich sind. Dieser kann erst nach der Auswahl und dem Abschluss der Vereinbarungen mit den ausge- wählten Trägern gestellt werden. Insgesamt hätte dies zur Folge, dass mit einem verzögerten Start des Projektes nicht vor 2-3 Monaten zu rechnen wäre. Nach den Abstimmungen mit der Bewilligungsbehörde lassen sich die Folgen/Risiken einer formalen erneuten Trägerauswahl wie folgt zusammenfassen: - Ein Trägeraustausch ist grundsätzlich förderunschädlich möglich. - Durch einen zwangsläufig späteren Start des Modellprojektes und der damit veränderten Finanzierungsplanung ist die Stellung eines Änderungsantrags bei der Bewilligungsbe- hörde erforderlich. Eine Verlängerung des Projektzeitraums aufgrund des verzögerten Starts würde dabei geprüft, wurde aber von der Bewilligungsbehörde bei den Abstim- mungen nicht zugesagt. - Sollte innerhalb des erneuten Auswahlverfahrens keine den Kriterien des Landes und den für diese Projekt hohen fachlichen Anforderungen entsprechenden Kooperations- partner*innen gefunden werden können, wird das Projekt nicht durchgeführt. Um diese Risiken und die zeitlichen Verzögerungen zu vermeiden und dennoch gleichzeitig „die Trägerfrage als offen zu betrachten“ gäbe es allerdings eine alternative Vorgehens- weise: Die Verwaltung könnte noch vor dem 01.04.2021 anhand einer an den Landeskriterien und den fachlichen Anforderungen erstellten Kriterien-Matrix ergebnisoffen die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Migrantenorganisationen und die großen Interkulturellen Zentren einord- nen, bewerten und anschließend auswählen. Den politischen Gremien würden das Verfahren und die getroffene Auswahl anschließend in einer ausführlichen Mitteilung dargestellt. So wäre eine zusätzliche Transparenz bei der Trägerauswahl erfüllt und das Projekt könnte planmäßig zum 01.04.2021 starten. Ein Änderungsantrag wäre in diesem Fall nicht notwen- dig, ggf. wäre lediglich eine Mitteilung über einen Trägerwechsel an die Bewilligungsbehörde erforderlich.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0373/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.03.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 11:42