3606/2019
Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 - 2024
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Beschlussvorlage Rat
5741 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3606/2019 Freigabedatum 18.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 - 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für das Haushaltsjahr 2020 im Bereich der Bildenden Kunst nachfolgende Mietzuschüsse zu gewähren: Zuschuss Frau Britta Bogers (Malerei, Zeichnungen) 2.520 Euro Zuschuss Frau Claudia Desgranges (Malerei) 1.800 Euro Zuschuss Frau Brigitte Dunkel 1.620 Euro (Medienübergreifende Installation, Performance) Zuschuss Herrn Michael Heym (Bildhauerei, Mixed Media) 1.620 Euro Zuschuss Frau Katharina Jej (Performance) 552 Euro Zuschuss Herrn Alwin Lay (Bildende Kunst) 2.520 Euro Zuschuss Frau Sirin Simsek (Medienkunst) 1.068 Euro Zuschuss Frau Viktoria Strecker (Bildende Kunst, Freie Kunst) 1.620 Euro Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschusshöhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. Die Mittel in Höhe von 66.600 Euro (5 * 13.320 Euro) sind im Rahmen der mittel- fristigen Finanzplanung für den genannten Bewilligungszeitraum von 2020 bis 2024 im Projektbudget des Förderbereiches Bildende Kunst gebunden. Falls ein/e Künstler*in vorzeitig aus der Bewilligung ausscheidet, wird zunächst Herr Thomas Böing (Bildhauerei) mit einem Zuschuss von jährlich 1.440 Euro nachrücken, bei einem weiteren ausschei- den rückt Frau Nicola Schudy (Installation, Zeichnung) mit einem Zuschuss von 1.620 Euro nach. Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 13.320 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Ausgangssituation Auf der Basis des Förderkonzeptes für Bildende Kunst in Köln vom November 2012 werden Ateliers mit Mietzuschüssen gefördert. Im ersten Förderzeitraum wurden 14 Ateliers im Atelierhaus „Opekta Ateliers“ in der Zeit von 2010 bis 2014 bezuschusst. In der Zeit von 2015 bis 2019 wurden Mietzu- schüsse an 9 Künstler*innen in privat angemieteten Ateliers im Stadtgebiet Köln vergeben. 2. Antragsverfahren Intention der Förderung ist es, Bildende Künstler*innen mit der geforderten künstlerischer Qualität und professionellen Ausstellungspraxis private Atelierräume in Köln bezahlbar zu machen. Die Ab- wanderung in andere Städte soll so verhindert werden, bzw. der Zuzug unterstützt werden. Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.). Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend darge- legt werden können. 2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre). 3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis. 4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) sollen einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 5. Vorlage eines Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 Euro/m² und 14 Euro/m² Interessierte Bewerber*innen konnten bis zum 16. September 2019 einen Förderantrag stellen. Ins- gesamt haben sich 36 Künstler*innen beworben. Hiervon erfüllten 16 Künstler*innen nicht die forma- 3 len Voraussetzungen (Punkt 5), die an den Mietvertrag gestellt waren. Ihre Bewerbung wurde daher nicht dem Beirat vorgelegt. 3. Votum des Beirats Von den 20 dem Beirat vorgelegten Bewerbungsmappen hat der Atelierbeirat ein positives Votum für insgesamt 8 Bewerbungen gegeben. Außerdem wurden zwei Nachrückerplätze vergeben. Die Aus- wahl des Beirats erfolgte auf der Grundlage der Beurteilung des künstlerischen Werdegangs jedes einzelnen Bewerbers (siehe Bewertungskatalog für den Atelierbeirat im Internet). Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats an. 4. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Demzufolge ist eine Förderung der Künstler*innen entsprechend dieser Beschlussvorlage nur mög- lich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährlichen Zu- schusshöhen aus dem Jahr 2020 bis zum 31.12.2024 beibehalten und jahresbezogen bewilligt. Die erforderlichen Mittel werden unter diesen Voraussetzungen in dem Teilplan 0416- Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Förderbereich Bildende Kunst – Auftrag P30000000003 - in der jährlichen Höhe von 13.320 Euro reserviert. Begründung der Dringlichkeit Durch Verzögerungen im Abstimmungsprozess konnte die Vorlage erst spät eingebracht werden. Ein Beschluss zu den Mietzuschüssen in 2019 ist unbedingt erforderlich, damit die Zuschussnehmer frühzeitig Planungssicherheit erhalten und die Zahlungen ab Januar 2020 termingerecht angewiesen werden können.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3606/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2019
- Erstellt
- 16.10.2019 09:57