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1965/2021

Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1070/2021

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 28.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

5341 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  28.05.2021 
 1965/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 01.06.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1070/2021 
Mit seinem Änderungsantrag AN/1070/2021 fordert Herr Turan Özküçük folgende Änderungen zur 
Vorlage 0517/2021 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe:  
 
1. Im Konzept wird die Konstruktion des Beirates für Interkultur so präzisiert, dass 
a die Zahl der Sitze für die zu fördernden Gruppen festgelegt werden; 
b die Zahl der Sitze, die den einzelnen Gruppen zugeordnet werden, der Gruppengröße 
entsprechen; 
c die Nominierung der Beiratsmitglieder durch politische Gremien, wie Integrationsrat 
und Stadtarbeitsgemeinschaften erfolgt. 
 
2. Im Konzept wird präzisiert, auf welche Weise und durch welche Konstruktion die Mittel für In-
terkulturelle Projekte und die allgemeinen Fördermitteln auseinander gehalten werden, so 
dass eine Prüfung für politische Gremien möglich wird. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu 1: 
 
a. Der Antragsteller fordert eine andere Verteilung der Sitze innerhalb des Beirates gemessen an 
der zahlenmäßigen Repräsentation der einzelnen Gruppierungen innerhalb der Stadtgesell-
schaft. Er begründet dies mit einem möglichen Konkurrenzkampf. Bedingt könnte man dies 
verstehen, sofern der Beirat entscheiden würde, wie hoch der Anteil der Projektmittel für inter-
kulturelle Kunstprojekte am Gesamtförderbudget für kulturelle Teilhabe ist. Dies ist aber nicht 
der Fall ist. Sondern es existiert ein fester Betrag im Haushalt für interkulturelle Kunstprojekte. 
Der Beirat lediglich sicher, dass innerhalb der Projektförderung für Interkulturelle Kunstprojek-
te alle Perspektiven von Teilhabe vertreten werden. Hinzu kommt, dass eine Beiratsperson 
natürlich auch mehrere Perspektiven gleichzeitig einnehmen kann. Gerade vor dem Hinter-
grund, dass auch von Vertreter*innen aus städtischen Gremien angebracht wurde, dass ältere 
Menschen, aber vor allem auch die LSBTIQ-Community kein Bereich der Kulturellen Teilhabe 
sei, scheint die multiperspektivische Besetzung des Beirates auch für die Vergabe von Pro-
jektmitteln für interkulturelle Kunstprojekte von enormer Wichtigkeit. Rein formal muss auch 
darauf hingewiesen werden, dass eine Quote der Teilhabeperspektiven - gekoppelt an deren 
Repräsentanz innerhalb der Bevölkerung -geradezu das Anliegen des Konzeptes der kulturel-
len Teilhabe umkehrt. Denn es ist gerade sein Anliegen das kulturelle Schaffen von und für 
Minderheiten unabhängig von deren Größe zu gewährleisten. Im Gegenteil gerade kleinen 
Minderheiten muss eine Stimme gegeben werden, da sie oft „unterrepräsentiert sind“.  
 
b. Der Antragsteller kritisiert die Wahl der Beiratsmitglieder durch die Kulturschaffenden sowie 
die Nichtbeteiligung von Politik bei der Vergabe der Mittel. Dies ist jedoch eine seit Jahren an-

2 
 
gewandte Praxis für alle Fachbeiräte des Kulturamts. Zu behaupten, dass die Wahl der Bei-
ratsmitglieder aus der Kunst- und Kulturszene heraus zu „Vetternwirtschaft“ führe, deckt sich 
zudem in keiner Weise mit den bisherigen Vergabe-Erfahrungen, da die Besetzung der Beirä-
te regelmäßig wechselt. Zudem stellt das Förderkonzept dar, dass bei der initialen Wahl expli-
zit auch ein*e Rezipient*innen Vertreter*innen mit wahlberechtig sind. Überdies kann sich ge-
mäß des vorliegenden Förderkonzeptes jede*r zur Wahl aufstellen lassen. Dies beinhaltet 
grundsätzlich auch Personen, die politische Ämter bekleiden. 
Zurecht schreibt der Antragsteller, dass es „ausreicht […] wenn sie interessierte Kunstkonsu-
menten sind“. Allerdings war es einer der im Bürgerbeteiligungsverfahren vorgebrachten zent-
ralen Kritikpunkte am bisherigen Fachbeirat, dass einige Beiratsmitglieder*innen wenig/bis 
keine Projekte der Künstler*innen (über die dann entschieden werden soll) schauen bzw. ken-
nen. 
 
c. Der Antragsteller kritisiert den Entzug der Kontrolle über die Vergabe von Mitteln. Dies ist je-
doch darüber gewährleistet, dass die Politik darüber entscheidet, wie die einzelnen Budgets 
für die Teilbereiche festgesetzt werden. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu 2: 
 
Der Antragsteller fragt, wie gewährleistet werden soll, dass die Fördermittel für Interkultur nicht mit 
anderen Fördermitteln „vermengt“ werden. Dies ist bereits jetzt dadurch gewährleitestet, dass es im 
Haushalt voneinander getrennte Förderbudgets gibt. Wenn man sich auf eine Förderung im Bereich 
Interkultur bewirbt ist dieser Bereich budgetmäßig, wie bereits häufiger erwähnt, von allen anderen 
Förderbereichen abgetrennt. Genauso werden beispielsweise in den Bereichen Tanz und Theater die 
beiden Förderbereiche nicht miteinander vermengt. Zudem gibt es seit mehreren Jahren den Ge-
schäftsbericht des Kulturamtes, welcher transparent und detailliert die Vergabe von Fördermitteln 
kommuniziert. 
 
Daher empfiehlt die Verwaltung, den, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung formulierten 
und im Förderkonzept verschriftlichten Desideraten der Bürger*innen, zu folgen und den Än-
derungsantrag nicht zu beschließen. 
 
Würde dem Änderungsantrag zugestimmt, müsste das dann geänderte Förderkonzept in einer 
neuen Beratungsfolge nochmals in alle vorberatenden Gremien gegeben werden. 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (2)

01.06.2021 Integrationsrat
Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1965/2021
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
28.05.2021
Erstellt
21.05.2021 15:02