1965/2021
Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1070/2021
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
5341 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 28.05.2021 1965/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 01.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Stellungnahme zum Änderungsantrag AN/1070/2021 Mit seinem Änderungsantrag AN/1070/2021 fordert Herr Turan Özküçük folgende Änderungen zur Vorlage 0517/2021 Förderkonzept Kulturelle Teilhabe: 1. Im Konzept wird die Konstruktion des Beirates für Interkultur so präzisiert, dass a die Zahl der Sitze für die zu fördernden Gruppen festgelegt werden; b die Zahl der Sitze, die den einzelnen Gruppen zugeordnet werden, der Gruppengröße entsprechen; c die Nominierung der Beiratsmitglieder durch politische Gremien, wie Integrationsrat und Stadtarbeitsgemeinschaften erfolgt. 2. Im Konzept wird präzisiert, auf welche Weise und durch welche Konstruktion die Mittel für In- terkulturelle Projekte und die allgemeinen Fördermitteln auseinander gehalten werden, so dass eine Prüfung für politische Gremien möglich wird. Antwort der Verwaltung zu 1: a. Der Antragsteller fordert eine andere Verteilung der Sitze innerhalb des Beirates gemessen an der zahlenmäßigen Repräsentation der einzelnen Gruppierungen innerhalb der Stadtgesell- schaft. Er begründet dies mit einem möglichen Konkurrenzkampf. Bedingt könnte man dies verstehen, sofern der Beirat entscheiden würde, wie hoch der Anteil der Projektmittel für inter- kulturelle Kunstprojekte am Gesamtförderbudget für kulturelle Teilhabe ist. Dies ist aber nicht der Fall ist. Sondern es existiert ein fester Betrag im Haushalt für interkulturelle Kunstprojekte. Der Beirat lediglich sicher, dass innerhalb der Projektförderung für Interkulturelle Kunstprojek- te alle Perspektiven von Teilhabe vertreten werden. Hinzu kommt, dass eine Beiratsperson natürlich auch mehrere Perspektiven gleichzeitig einnehmen kann. Gerade vor dem Hinter- grund, dass auch von Vertreter*innen aus städtischen Gremien angebracht wurde, dass ältere Menschen, aber vor allem auch die LSBTIQ-Community kein Bereich der Kulturellen Teilhabe sei, scheint die multiperspektivische Besetzung des Beirates auch für die Vergabe von Pro- jektmitteln für interkulturelle Kunstprojekte von enormer Wichtigkeit. Rein formal muss auch darauf hingewiesen werden, dass eine Quote der Teilhabeperspektiven - gekoppelt an deren Repräsentanz innerhalb der Bevölkerung -geradezu das Anliegen des Konzeptes der kulturel- len Teilhabe umkehrt. Denn es ist gerade sein Anliegen das kulturelle Schaffen von und für Minderheiten unabhängig von deren Größe zu gewährleisten. Im Gegenteil gerade kleinen Minderheiten muss eine Stimme gegeben werden, da sie oft „unterrepräsentiert sind“. b. Der Antragsteller kritisiert die Wahl der Beiratsmitglieder durch die Kulturschaffenden sowie die Nichtbeteiligung von Politik bei der Vergabe der Mittel. Dies ist jedoch eine seit Jahren an- 2 gewandte Praxis für alle Fachbeiräte des Kulturamts. Zu behaupten, dass die Wahl der Bei- ratsmitglieder aus der Kunst- und Kulturszene heraus zu „Vetternwirtschaft“ führe, deckt sich zudem in keiner Weise mit den bisherigen Vergabe-Erfahrungen, da die Besetzung der Beirä- te regelmäßig wechselt. Zudem stellt das Förderkonzept dar, dass bei der initialen Wahl expli- zit auch ein*e Rezipient*innen Vertreter*innen mit wahlberechtig sind. Überdies kann sich ge- mäß des vorliegenden Förderkonzeptes jede*r zur Wahl aufstellen lassen. Dies beinhaltet grundsätzlich auch Personen, die politische Ämter bekleiden. Zurecht schreibt der Antragsteller, dass es „ausreicht […] wenn sie interessierte Kunstkonsu- menten sind“. Allerdings war es einer der im Bürgerbeteiligungsverfahren vorgebrachten zent- ralen Kritikpunkte am bisherigen Fachbeirat, dass einige Beiratsmitglieder*innen wenig/bis keine Projekte der Künstler*innen (über die dann entschieden werden soll) schauen bzw. ken- nen. c. Der Antragsteller kritisiert den Entzug der Kontrolle über die Vergabe von Mitteln. Dies ist je- doch darüber gewährleistet, dass die Politik darüber entscheidet, wie die einzelnen Budgets für die Teilbereiche festgesetzt werden. Antwort der Verwaltung zu 2: Der Antragsteller fragt, wie gewährleistet werden soll, dass die Fördermittel für Interkultur nicht mit anderen Fördermitteln „vermengt“ werden. Dies ist bereits jetzt dadurch gewährleitestet, dass es im Haushalt voneinander getrennte Förderbudgets gibt. Wenn man sich auf eine Förderung im Bereich Interkultur bewirbt ist dieser Bereich budgetmäßig, wie bereits häufiger erwähnt, von allen anderen Förderbereichen abgetrennt. Genauso werden beispielsweise in den Bereichen Tanz und Theater die beiden Förderbereiche nicht miteinander vermengt. Zudem gibt es seit mehreren Jahren den Ge- schäftsbericht des Kulturamtes, welcher transparent und detailliert die Vergabe von Fördermitteln kommuniziert. Daher empfiehlt die Verwaltung, den, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung formulierten und im Förderkonzept verschriftlichten Desideraten der Bürger*innen, zu folgen und den Än- derungsantrag nicht zu beschließen. Würde dem Änderungsantrag zugestimmt, müsste das dann geänderte Förderkonzept in einer neuen Beratungsfolge nochmals in alle vorberatenden Gremien gegeben werden. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- 1965/2021
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 28.05.2021
- Erstellt
- 21.05.2021 15:02