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AN/2302/2022

Struktursicherung der anerkannten Betreuungsvereine in Köln

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 08.12.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 3.1.8

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

3426 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion  
DieLinke-Fraktion 
FDP-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/2302/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 08.12.2022 
 
Struktursicherung der anerkannten Betreuungsvereine in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord-
nung des Rates am 8. Dezember 2022 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Die Struktursicherung der anerkannten Betreuungsvereine in Köln ist mit Mitteln des 
Haushalts 2022 zu gewährleisten, um die Arbeit der Betreuungsvereine in der derzei-
tigen Krise zu sichern. 
 
2. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen: 
- die Struktursicherung ist an die Anerkennung des Betreuungsvereines mit Sitz in 
Köln gekoppelt; 
- die Förderung ist abhängig von der Übernahme und Führung rechtlicher Betreu-
ungen für Personen mit einer Meldeadresse in Köln; 
- die zu unterstützenden Betreuungsvereine müssen ihre Bedarfslage und insbe-
sondere eine anderweitig drohende Insolvenz nachprüfbar darlegen 
- Das Sozialdezernat wird mit Blick auf das Risiko möglicher Trägerausfälle beauf-
tragt, strategische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung einer breiteren 
und ggf. spezialisierteren Trägerstruktur, zu entwickeln und hierüber zu berichten.  
3. Die Finanzierung erfolgt aus den im Teilplan 0503 Teilplanzeile 15 Transferaufwen-
dungen veranschlagten Mitteln in Höhe von 360.000 Euro.

- 2 - 
 
 
Begründung und Begründung der Dringlichkeit: 
 
Der Gesetzgeber hat die besondere Aufgabe der Betreuungsvereine in der Bundesrepublik 
Deutschland durch das Betreuungsorganisationsgesetz anerkannt, das zum 1.1.2023 in Kraft 
treten wird. Dort sind bestimmte Aufgaben (sog. Querschnittsaufgaben zur Gewinnung und 
Begleitung von Ehrenamtlichen) hinsichtlich ihrer finanziellen Ausstattung neu definiert, hier-
zu erfolgt grundsätzlich eine kostendeckende Förderung durch das Land NRW. Davon unbe-
rührt ist jedoch eine kommunale Regelung zur Unterstützung der Betreuungsvereine für den 
Bereich der Betreuungsführung im Einzelfall. 
 
Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2022 besteht die Gefahr, dass die vier anerkannten Betreu-
ungsvereine in Köln, die elementarer Bestandteil der Daseinsfürsorge in der Betreuungs-
struktur sind, in der derzeitigen Krisensituation diese defizitäre Aufgabe zwangsläufig abge-
ben müssen. 
Die Vereine leisten schwerpunktmäßig die Führung von teilweise langwierigen und hoch-
komplexen Betreuungsfällen,  wodurch die grundsätzlich auskömmliche Landesförderung 
nicht ausreicht, um die Vereine finanziell am Leben zu halten. In der Folge könnte dies dazu 
führen, dass die Stadt Köln diese anspruchsvollen und hochkomplexen Betreuungen selbst 
übernehmen muss, ohne jedoch eine anteilige Refinanzierung des Landes zu erhalten. Die 
Auszahlung der Mittel nach Einreichung entsprechenden Unterlagen ist daher dringlich.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Lino Hammer      Niklas Kienitz    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Michael Weisenstein      Ulrich Breite 
DieLinke-Fraktionsgeschäftsführer    FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Lucas Sickmöller    
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/2302/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
08.12.2022
Erstellt
08.12.2022 13:35