AN/2302/2022
Struktursicherung der anerkannten Betreuungsvereine in Köln
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion DieLinke-Fraktion FDP-Fraktion Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/2302/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 08.12.2022 Struktursicherung der anerkannten Betreuungsvereine in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord- nung des Rates am 8. Dezember 2022 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Die Struktursicherung der anerkannten Betreuungsvereine in Köln ist mit Mitteln des Haushalts 2022 zu gewährleisten, um die Arbeit der Betreuungsvereine in der derzei- tigen Krise zu sichern. 2. Folgende Parameter sind dabei zu berücksichtigen: - die Struktursicherung ist an die Anerkennung des Betreuungsvereines mit Sitz in Köln gekoppelt; - die Förderung ist abhängig von der Übernahme und Führung rechtlicher Betreu- ungen für Personen mit einer Meldeadresse in Köln; - die zu unterstützenden Betreuungsvereine müssen ihre Bedarfslage und insbe- sondere eine anderweitig drohende Insolvenz nachprüfbar darlegen - Das Sozialdezernat wird mit Blick auf das Risiko möglicher Trägerausfälle beauf- tragt, strategische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung einer breiteren und ggf. spezialisierteren Trägerstruktur, zu entwickeln und hierüber zu berichten. 3. Die Finanzierung erfolgt aus den im Teilplan 0503 Teilplanzeile 15 Transferaufwen- dungen veranschlagten Mitteln in Höhe von 360.000 Euro. - 2 - Begründung und Begründung der Dringlichkeit: Der Gesetzgeber hat die besondere Aufgabe der Betreuungsvereine in der Bundesrepublik Deutschland durch das Betreuungsorganisationsgesetz anerkannt, das zum 1.1.2023 in Kraft treten wird. Dort sind bestimmte Aufgaben (sog. Querschnittsaufgaben zur Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen) hinsichtlich ihrer finanziellen Ausstattung neu definiert, hier- zu erfolgt grundsätzlich eine kostendeckende Förderung durch das Land NRW. Davon unbe- rührt ist jedoch eine kommunale Regelung zur Unterstützung der Betreuungsvereine für den Bereich der Betreuungsführung im Einzelfall. Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2022 besteht die Gefahr, dass die vier anerkannten Betreu- ungsvereine in Köln, die elementarer Bestandteil der Daseinsfürsorge in der Betreuungs- struktur sind, in der derzeitigen Krisensituation diese defizitäre Aufgabe zwangsläufig abge- ben müssen. Die Vereine leisten schwerpunktmäßig die Führung von teilweise langwierigen und hoch- komplexen Betreuungsfällen, wodurch die grundsätzlich auskömmliche Landesförderung nicht ausreicht, um die Vereine finanziell am Leben zu halten. In der Folge könnte dies dazu führen, dass die Stadt Köln diese anspruchsvollen und hochkomplexen Betreuungen selbst übernehmen muss, ohne jedoch eine anteilige Refinanzierung des Landes zu erhalten. Die Auszahlung der Mittel nach Einreichung entsprechenden Unterlagen ist daher dringlich. Mit freundlichen Grüßen Lino Hammer Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Michael Weisenstein Ulrich Breite DieLinke-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2302/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
- Datum
- 08.12.2022
- Erstellt
- 08.12.2022 13:35