0066/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 15.05.2025 betr. "Lichtverschmutzung reduzieren" (AN/0575/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 14.01.2026 0066/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 15.05.2025 betr. "Lichtverschmutzung reduzieren" (AN/0575/2025) Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Ämter waren im Vorfeld der Installation der Dombeleuchtung involviert und wie sieht die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde hierzu aus? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage durfte die bauliche Veränderung mit Auswirkungen auf die Umwelt ohne Genehmigung erfolgen? 3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln jetzt im Nachhinein noch, um auf eine ökolo- gisch verträgliche Nachjustierung hinzuwirken? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Nach dem Ratsbeschluss im Jahr 2019 wurden für die energetische Sanierung der Dombe- leuchtung auf LED-Technik 2,3 Mio. € zur Verfügung gestellt. Weitere Abstimmungen erfolgten mit dem federführenden Amt für Verkehrsmanagement und dessen Dienstleisterin und Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen RheinEnergie AG, sowie der Dombauhütte. Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist der Lichtmasterplan (LMP), nach dessen Vorgaben die gesamten Beleuchtungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet umge- setzt werden, bekannt. Der Beleuchtungsumbau am Dom vollzog sich von Anfang 2022 bis April 2025 und wurde me- dienwirksam begleitet, um die Öffentlichkeit an den Veränderungen dieses bedeutenden Bau- werks teilhaben zu lassen. Die Einholung einer Stellungnahme bei der Unteren Naturschutz- behörde war aufgrund fehlender Betroffenheit (kein Landschaftsschutzgebiet) nicht erforder- lich. Innerhalb des gesamten Kölner Stadtgebietes erfolgt die Umstellung alter konventioneller Beleuchtungen auf LED-Technik seit Jahren sukzessive. Hierbei bleiben bis auf vereinzelte Ausnahmen Park- und Grünanlagen beleuchtungsfrei. Sofern Neuerrichtungen von Beleuch- tungsanlagen in Landschaftsschutzgebieten gefordert werden und unumgänglich sind, findet das Genehmigungsverfahren über die Untere Naturschutzbehörde Beachtung. Zu Frage 2: Der Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG dient als Grundlage für alle Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland. Die RheinEnergie AG setzt diese nach den Vorgaben des LMP um. 2 Der LMP dient als Orientierungsrahmen für die Stadtlichtgestaltung. Er ist als lebendiges Werk zu betrachten, der sich laufend weiterentwickelt. Neben den Anforderungen an Sicherheit und Stadtgestaltung sind ebenso den Umwelt-/Klima- schutzaspekten und dem Tierschutz Rechnung zu tragen. Der Dom als besonderes Wahrzei- chen der Stadt genießt nach dem LMP eine Vorrangstellung. Die übrigen Anstrahlungen im Umfeld sind zurückhaltender zu gestalten und haben sich dem Dom unterzuordnen. Zusam- men mit dem Lichtplanungsbüro „LichtKunstLicht“ hat die RheinEnergie AG ein Lichtkonzept für den Dom entwickelt, das die gesamte Erscheinung des Doms bei Dunkelheit in der Nah- und Fernblickwahrnehmung deutlich verbessert. Im Vergleich zu den vorherigen, alten Metall- Dampf-Halogen-Lampen, die der Anstrahlung des Doms jahrzehntelang dienten, werden die neuen LED-Leuchten den Anforderungen an den Umwelt-/Klima-/Tierschutz gerechter. Durch die LED-Leuchten reduziert sich der Energieverbrauch (auf ein Fünftel, 20%) bei gleichzeitig deutlich verbesserter Lichtqualität. Lichtemissionen werden vermindert, was zu einem höhe- ren Insektenschutz beiträgt. Die Helligkeit und die Lichtfarben sind steuerbar, die Beleuch- tungszeiten reduzierbar. Aktuell liegt die Farbtemperatur bei 3.000 Kelvin und ab 1 Uhr nachts wird die Beleuchtung gedimmt. Insgesamt sind Nachjustierungen dieser LED-Technik jeder- zeit möglich. Bei der Entwicklung des LMP wurde das Thema Lichtverschmutzung wie die übrigen relevan- ten Themen gleichermaßen berücksichtigt. Der Anlage sind dazu Auszüge aus dem LMP bei- gefügt. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird bei der weiteren Konkretisierung des LMP eine maßgebliche Rolle spielen. Dabei wird die Einarbeitung der Ergebnisse aus der „nächtlichen Befliegung“ von besonderer Bedeutung sein. Zu Frage 3: Eine Nachjustierung ist grundsätzlich möglich über eine Reduktion der Beleuchtungszeiten. Zudem könnten technische Anpassungen vorgenommen werden, um Helligkeit und Lichtfarbe der Leuchten zu regeln. Gez. Wolfgramm Anlage: Anlage 1 Auszüge Lichtmasterplan
Anlage 1 Auszüge Lichtmasterplan
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Köln Lichtmasterplan GESTALTUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES (EINHEITLICH) KLARE VORGABEN __ FÜR ALLE 2.3 LEITLINIEN Köln ist eine der ältesten Städte Deutschlands, bekannt als Wirtschafts- und Kulturmetropole mit internationaler Bedeutung. Durch ihr attraktives Stadtbild, das insbeson dere durch die nach dem 2. Weltkrieg wiederaufgebauten Gebäude und Kirchen und vor allem den Dom geprägt ist, stellt die Stadt Köln einen unvergleichlichen Besucher magnet dar. Diese Attraktivität soll sich in den Abend- und Nachtstun den fortsetzen und ein sicheres und attraktives Nachtbild für die Bewohner der Stadt und deren Gäste garantieren. Das Kulturerbe auch bei Nacht sichtbar zu machen ist eine der wichtigsten Verpflichtungen des LMPs. Unter Beach tung der öffentlichen Sicherheit sowie ökologischen und nachhaltigen Belange wurden alle diese Aspekte in den Leitlinien abgebildet, die im AK Licht erarbeitet wurden (siehe Kasten unten). Diese Leitlinien beinhalten generelle Grundaussagen zu vier übergeordneten Themengebieten mit jeweiligen Ziel vorgaben und dienen als Orientierung im Umgang mit städtischem Licht. Die Kriterien für funktionales und gestalterisches Stadtlicht bilden die Basis für die Konzepterstellung. Sie sollen mit ihren Merkmalen die Kommunikationsplattform für Planer, Betreiber, Politik und Verwaltung bilden. Die aktuelle LED-Technologie bietet neue Möglichkeiten in der Lichtplanung, birgt aber auch viele Gefahren, die in einem ganzheitlichen LMP nicht außer Acht gelassen wer den sollen. Das neue Licht ist flexibel, intelligent und effizi ent. Diese Aspekte sollen aufgegriffen werden und für die technische und dekorative Beleuchtung in Köln entlang der formulierten Leitlinien ihre Beachtung finden. Das Kulturerbe auch bei Nacht sichtbar zu machen ist zu rechtfertigen, allerdings unter Beachtung von ökologischen Aspekten gemäß den Leitlinien. Das Problem der Lichtverschmutzung verpflichtet zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalteri schem Licht: Zu viel und vor allem falsch ausgerichtetes, schlecht gesteuertes Licht in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Dieses Phänomen be einträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Lebewesen, stört Pflanzen und belastet die Gesundheit der Menschen (vgl. Kapitel 6.2 Stadtbeleuchtung und Öko logie, S. 143). Leitlinien für den LMP Sicherheit und Ordnung Nachtgestaltung Die Stadtbeleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Straßen, Wege und Plätze erhalten eine Beleuch tung mit Lichtniveau und Gleichmäßigkeit gemäß den lichttechnischen Normen und Standards Fußgänger und Radfahrer sollen bei Dunkelheit gut erkennbar sein. Durch die Wahl einer warm weißen Lichtfarbe (3.000 K) wird eine gute Wahr nehmung ermöglicht Blendfreie Lichtquellen mit guten Farbwiedergabe- Eigenschaften verleihen dem Stadtraum eine ange nehme Licht-Atmosphäre Besondere Stadträume und Stadtbild prägende Bau ten erhalten eine qualitätsvolle Lichtgestaltung Die Aufenthaltsqualität für Bewohner und Besucher sowie das Image der Stadt wird verbessert 20 Anlage 1 2. VORGEHENSWEISE Abb. 10: Leitlinien LMP Neue Möglichkeiten der Lichtplanung durch LED-Technologie Nachhaltigkeit „Das neue Licht ist flexibel, intelligent und effizient.“ Ökologie funktionales und gestalterisches Licht Sicherheit und Stadtbild bei Nacht Ordnung Ökologie und Umweltschutz Nachhaltigkeit Energieeffiziente Leuchten mit gezielter Lichtlenkung reduzieren den Energieverbrauch und die CO2-Emis- sion Abgeschirmte Leuchten vermeiden Lichtimmissionen in den Nachthimmel In Parkanlagen und Grünflächen wird auf eine Wege beleuchtung verzichtet. In begründeten Ausnahmefäl len ist die Beleuchtung insektenfreundlich und auf das Notwendigstes reduziert zu gestalten Langlebige Leuchtenkomponenten und die Be grenzung der Leuchtentypen verringert den Mate rialeinsatz, die Lagerhaltung und die Entsorgungs mengen Moderne Steuerungssysteme ermöglichen ein effi zientes Lichtmanagement und sparen Energie und Kosten 21 6. LICHTGESTALTERISCHE VORGABEN 6.2 STADTBELEUCHTUNG UND ÖKOLOGIE Die Stadtbeleuchtung wirkt auf vielfältige Weise auf die Natur und den Menschen ein. Die Anforderung an eine ganznächtliche Stadtbeleuchtung erzeugt ständigen Bedarf an elektrischer Energie. CO2- Emissionen und der damit verbundene Klimawandel sowie störende Lichtimmissionen sind die Folgen, die auf Men schen, Flora und Fauna wirken. Die Wechselbeziehung erfordert zum Schutz der Umwelt, der Menschen und Tiere einen umsichtigen und nachhalti gen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Neben den sicherheits- und stadtgestalterischen Aspekten sind daher auch ökologische Maßstäbe zu berücksichti gen. Dabei gelten in urbanen Zentren sowie Stadträumen mit hoher Verkehrs- und Wohndichte sicherlich andere Kriterien als in Grünflächen und Gewässerbereichen des Stadtgebietes. Ein umweltschonender Einsatz von Material und Energie sowie eine verträgliche Entsorgung bzw. stoffliche Ver wertung der mit den Beleuchtungsanlagen verbundenen Abfallstoffe sind von hoher Bedeutung. Ein Bestandteil des Lichtkonzeptes ist daher die kontinu ierliche Umsetzung von Maßnahmen: die Beleuchtung der Straßen und Wege weiterhin optimale Lichtpunktabstände erzielt werden. Für Erneuerungen und Erweiterungen kommen Leuchten zum Einsatz, die kein Licht in den oberen Halbraum ab geben und somit der Aufhellung des Nachthimmels (s. g. Lichtverschmutzung) entgegenwirken. Betrieb der Stadtbeleuchtung Reduzierung des Beleuchtungsniveaus bei geringer Ver kehrsdichte durch Dimmung bzw. Leistungsreduzierung der Lampen und Abschalten der Beleuchtung gemäß den im Kapitel 6.3 „Steuerung und Schaltzeiten“ beschriebe nen Kriterien. 1. 2. 3. 4. zur Energieeinsparung und Reduzierung der CO2- Emissionen zum Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten zur Vermeidung störender Lichtimmissionen und Licht verschmutzung zur umweltverträglichen Entsorgung und Verwertung eingesetzter Materialien 6.2.1 Energieeffizienzmaßnahmen/Anwendungen zur Generierung von Einsparpotenzialen, Leucht- mitteln und Vorschaltgeräten Leuchtmittel Kontinuierlicher Austausch ineffizienter Lampen, wie z. B. Leuchtstofflampen, Quecksilberdampf-Hochdrucklampen sowie ellipsoidförmiger Natriumdampf-Hochdrucklampen mit effizienter LED-Beleuchtung, tubeförmigen Natrium dampf-Hochdrucklampen und Metalldampf-Halogenlam pen sowie der Einsatz von dimmbaren und verlustarmen elektronischen Vorschaltgeräten im Zuge von Instandhal tungsmaßnahmen. 6.2.2 Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten Künstliche Beleuchtung beeinflusst das Verhaltensmuster nachtaktiver Tiere und Insekten. Je nach Lichtspektrum, Intensität, Örtlichkeit und Betriebs dauer der Lichtquelle können für lichtsensible Lebewesen erhebliche negative Folgen auftreten. Nachtaktive Insekten werden vornehmlich von Lichtquellen mit hohem UV- und Blauanteil angelockt und umkreisen ständig das künstliche Licht. Dies hat zur Folge, dass die Nahrungsaufnahme und Fortpflanzungsaktivitäten erheb lich beeinträchtigt werden oder die Insekten durch Aufprall und Verbrennungen an der Lichtquelle sterben. Das obenerwähnte Phänomen kann durchaus negative Folgen für die Nahrungsaufnahme von Vögeln, Fledermäu sen und Fischen haben, da die getöteten Insekten nicht mehr der Nahrungskette zur Verfügung stehen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass die Auswirkungen der Licht verschmutzung Veränderungen im gesamtökologischen System mit sich ziehen. Leuchten Kontinuierliche Umsetzung eines Modernisierungspro grammes zur Ablösung veralteter Leuchtentechnologien vorwiegend durch wartungsarme LED-Leuchtensysteme mit effizienten optischen Systemen und hohem Leuchten wirkungsgrad. Eine auf das Anwendungsgebiet abgestimmte Lichtstär keverteilung des optischen Systems bewirkt, dass der Lichtstrom der Leuchten optimal auf die zu beleuchtenden Flächen gelenkt wird und somit störende Lichtimmissionen für die Anwohner vermieden werden. Hierdurch können für Was ist Lichtverschmutzung? Einleitend zum Thema wird zunächst der Begriff,,Lichtver schmutzung“ erklärt. Im Allgemeinen versteht man unter dem Ausdruck Lichtverschmutzung, auch Licht smog genannt, die übermäßige Aufhellung des Nacht himmels durch Kunstlicht [4], Straßenleuchten, Reklame tafeln, Schaufenster und ähnliche Beleuchtungsanlagen, die über Nacht eingeschaltet sind, produzieren Licht, das direkt oder indirekt (durch Oberflächenreflexionen) in die Atmosphäre gelangt. Auf dem Weg dorthin werden ver schiedene molekulare Bestandteile der Luft durch Refle xionen sichtbar gemacht. Der Nachthimmel wird dadurch künstlich aufgehellt. Die Intensität der Aufhellung ist hierbei abhängig von der aerosolen Zusammensetzung und kann an verschiedenen Tagen oder sogar innerhalb weniger Stunden unterschied lich sein. Der dadurch entstehende Lichtschleier über den Städten wird als Lichtglocke oder Urban Sky Glow bezeichnet [5], Die renommierten internationalen Vereinigungen Dark Skies Awarness und The International Dark-Sky Association, die sich gegen die Lichtver- 143 Köln lichtmasterplan 6.2 STADTBELEUCHTUNG UND ÖKOLOGIE schmutzung einsetzen, haben den Begriff um drei weitere Schlüsselbegriffe erweitert. Zum Urban Sky Glow kom men Light Trespass, Glare und Clutter hinzu [6]. Unter Light Trespass versteht man falsch gesteuer tes bzw. falsch gelenktes Licht, das in Bereiche strahlt, in denen kein Licht vorgesehen ist und somit keinen Zweck erfüllt. Der Begriff Glare bedeutet in diesem Zusammen hang die störende Blendung durch Lichtquellen. Clutter ist der Ausdruck für Leuchtengruppen, die beispielsweise zu eng beieinanderstehen und als Gesamtkonsequenz eine unnötig überhöhte Lichtmenge emittieren (vgl. Abb. 165). Licht im Kontext mit Lichtverschmutzung beinhaltet hier- Abb.165: Pictografische Erklärung der Begriffe: Trespass, Glare, Clutter (Goronczy) Glare ClutterTrespass 2 LU bei nicht nur, die für den Menschen sichtbaren Bereiche der elektromagnetischen Strahlung zwischen 380 und 780 nm, sondern auch die der angrenzenden Bereiche, Infrarot (IR) und Ultraviolett (UV). Die IR- und UV-Strahlung befin det sich im Sehbereich unterschiedlicher Organismen der Flora und Fauna und hat somit ebenso einen Einfluss auf die Umwelt (siehe Abb. 166) [7], Resümierend beinhaltet der Begriff Lichtverschmutzung also: • Aufhellung des nächtlichen Himmels • Überschüssiges Licht sowohl von der Intensität als auch räumlich betrachtet (Licht, das in Bereichen ungewollt vorhanden ist) • Blendung Einwirken der Lichtquellen auf Insekten (vgl. Goronczy, 2018: Lichtverschmutzung in Metropolen) Lichtquellen jeglicher Art locken Insekten an. Eine beson dere Anlockwirkung besitzen hierbei Leuchten die UV- und Blauanteile besitzen. Infolge der Anlockwirkung durch die Lichtquelle, kann es beispielsweise zur Orientierungslosig keit bei einigen Insektenarten kommen. Dies hat zur Folge, dass sich das Zeitfenster der Nahrungssuche erweitert und andere Aktivitäten wie beispielsweise Fortpflanzungsakti vitäten verkürzen. Eine längere Nahrungssuche bedeutet zudem auch ein erhöhtes Risiko selbst Beute durch Fress feinde zu werden. Folglich kann eine negative Beeinflus sung der Reproduktionsrate eine Konsequenz daraus sein. Eine weitere Gefahr, die die Lichtverschmutzung mit sich bringt, ist der Urban Sky Glow. Die Mehrheit der Organis men auf der Welt besitzen einen Biorhythmus, der sich an den 24-Stunden-Lauf der Sonne orientiert. Hierbei sind be sonders die Hell- und Dunkelphasen des Tages und der Nacht wichtig. Eine direkte Gefahr kann zudem der Leuchtkopf selbst sein. Hier besteht bei zu heißen Leuchtenköpfen (vor wiegend bei konventionellen Leuchtentechnologien) die Gefahr der Verbrennung am Leuchtenkopf selbst. Bei un dichten Leuchtenkonstruktionen besteht um ein weiteres das Risiko von eindringenden Insekten, die jedoch nicht wieder aus der Konstruktion herausfinden und dadurch in der Leuchtenkonstruktion verenden (s. Abb. 167). Abb. 166: Lichtwahrnehmung von Insekten, Menschen, Reptilien (gemäß Bartenbach) uv uv UV 1Q0 200 3M 400 50D 600 70D SCO 300 1000 1100 100 200 30*0 400 500 600 700 600 300 1000 1100 Bzgl. der Anlockwirkung von Lichtquellen auf Insekten wur den zudem folgende Zusammenhänge beobachtet: • je höher der Lichtpunkt, desto höher die Anflugrate von Insekten • größere Lichtpunkte sind attraktiver für Insekten • je heller der Lichtpunkt, desto mehr Insekten werden angelockt • je homogener der urbane Raum ausgeleuchtet wird, desto geringer die Anflugrate von Insekten • in bestimmten Fällen besitzen Full-Cut-Off-Leuchten (vgl. Abb. 168, S. 147) durch ihre gute Entblendung eine geringe Anflugrate von Insekten (Waldgebiete oder ähnliches) Die Anlockwirkung der Lichtquellen auf Insekten kann ne gative Folgen für die Flora und Fauna haben. Das natürli che Gleichgewicht zwischen „Beute“ und „Jäger“ wird da durch beeinträchtigt. Welche Folgen sich daraus ergeben sind artenspezifisch zu betrachten. Nichts desto minder stellen schlecht geplante Lichtquellen ein unnatürliches Einwirken in die Natur dar, die Verände rungen am gesamtökologischen System als Folge haben können. IR 100 200 3M 400 500 600 700 800 SOO 10OD 110g Einwirken der Lichtquellen auf nachtaktive Tiere im Allgemeinen (vgl. Goronzcy, 2018: Lichtverschmutzung in Metropolen) Artenunspezifisch betrachtet, ist die größte Gefahr von schlecht geplanten Lichtquellen eine erhöhte Gesamtlicht- 144 6. LICHTGESTALTERISCHE VORGABEN emission, wodurch sich ein Urban Sky Glow entwickeln kann. Wie im vorangegangenen Teil erwähnt, hat dies einen Einfluss auf biorhythmische Abläufe unterschiedlich ster Organismen. Beeinträchtigt werden können jahres- oder tagesspezifi sche Abläufe aber auch hormonelle Vorgänge. So konnte man bei unterschiedlichsten Vogelarten beob achten, dass der Urban Sky Glow nicht nur den Zeitraum der Nahrungssuche über den Tag beeinträchtigt, sondern auch eine vorzeitige Brutzeit im Winter herbeiführen kann. Das frühzeitige Schlüpfen in den Wintermonaten kann zur Folge haben, dass noch nicht ausreichend Nahrung in Form von Insekten vorhanden ist. Der Urban Sky Glow verhindert zudem die klare Sicht zum Nachthimmel. Es existieren Insekten-, Vogel- oder auch Fledermausgattungen, die sich phasenweise am Sternen himmel orientieren. In Städten mit besonders ausgeprägter Lichtverschmutzung ist dies nicht mehr möglich. Lösungen zur Minimierung der Lichtverschmut zung Obwohl Insekten durch ihre wichtige Rolle im Ökosystem einen besonderen Schutz vor der Lichtverschmutzung benötigen, sollten die Lösungen artenübergreifend, orts spezifisch und nicht pauschalisierend sein. Dies hat zur Folge, dass es auch zu Kompromisslösungen kommen muss. So gibt es beispielsweise Empfehlungen bläulich-grünes Licht einzusetzen, um die Orientierung von Zugvögeln nicht zu stören und warmweißes Licht dahinge hend zu meiden. Bzgl. Insekten wird jedoch genau das Ge genteil empfohlen. Resultierend daraus empfiehlt es sich als Kompromiss für Regionen, die sich inmitten der Zug vögelrouten befinden, mit warmweißen LEDs zu planen. Warmweiße LEDs besitzen ein Licht mit niedrigem Blau anteil. Der Blauanteil bei Lichtquellen ist bei orientierungs spezifischen Abläufen für Zugvögel von Vorteil. Dennoch ist dieser so gering, dass nur wenige Insekten angelockt werden. Anhand der vorangegangenen Erkenntnisse sollen folgen de Grundsätze im Sinne des Lichtkonzeptes umgesetzt werden: • Einsatz von Lampen mit möglichst geringem kurzwelli gen UV- und Blauspektrum, hier vorwiegend Natrium dampf-Hochdrucklampen und warmweiße LEDs • Verwendung von Leuchten mit folgenden Kriterien: • geringe leuchtende Fläche bei „loser“ urbaner Bebau ung oder Waldgebieten hohe Schutzart, mind. IP 65 optische Systeme, die das Licht vorwiegend nach unten auf die zu beleuchtende Fläche lenken möglichst auf Non-Cutoff Leuchten verzichten (vgl. Abb. 168) seitliche Abschirmung sowie des oberen Halb raumes bei „loser“ urbaner Bebauung PMMA-Abdeckungen bei Leuchten mit Lampen die einen UV-Anteil besitzen (PMMA filtert den UV-Anteil heraus) dimmbare Vorschaltgeräte ermöglichen, die Lichtintensität in verkehrsarmen Zeiten zu verrin gern Gemäß den Beschlüssen des Ausschusses Tiefbau und Verkehr vom 25.05.1982 und des Grünausschusses vom 29.01.2004 sollen im Stadtgebiet Köln keine Park- und Grünflächen beleuchtet werden. Einige Wege sind jedoch aufgrund ihrer Bedeutung, z. B. Schulwegverbindungen oder Wege mit besonderer verkehrlicher Nutzung, be leuchtet. Hier sollen Lichtpunkte mit möglichst geringer Lichtpunkthöhe (4 m bis max. 5 m) und Leuchten, wie oben beschrieben, eingesetzt werden, die eine bedarfsgerechte Beleuchtung zulassen. Je geringer die Lichtpunkthöhe, desto geringer ist der auf die Insekten wirkende Lichtraum. Eine ganznächtige Beleuchtung soll nur in Ausnahmen, wenn der Sicherheitsaspekt eine besondere Rolle spielt, zugelassen werden. In gewässernahen Bereichen ist di rektes Licht aufWasserflächen aus gewässerökologischen Gründen zu vermeiden. Indirekte Lichtabstrahlungen durch Beleuchtung ufernaher Wege auf Wasserflächen sind durch abgeschirmte Leuchten mit möglichst geringer Lichtintensität zu minimieren. Abb. 167: Undichte Leuchte mit Insekten (Käppler unveröffentlicht, entnommen aus „Lichtverschmutzung in Metropolen“, Goronczy) 145 Köln Llchtmasterplan 6.2 STADTBELEUCHTUNG UND ÖKOLOGIE 6.2.3 Zuviel künstliches Licht schadet dem Men schen Die besonders in Ballungsgebieten zunehmende Beleuch tung von Straßen, Plätzen, Gebäuden, Produktionsstätten, Werbeflächen und Schaufenstern etc. zu einer Zeit, in der normalerweise natürliche Dunkelheit herrscht, kann auch negative Auswirkungen auf den Menschen haben. Verschiedene Forschungsergebnisse zeigen auf, dass der durch die Einwirkung künstlicher Lichtquellen verursach te „Verlust der Nacht“ einen negativen Einfluss auf den chronobiologischen Rhythmus des Menschen haben kann. Der natürliche Wechsel zwischen Tag und Nacht wird ge stört, zu viel Dauerbeleuchtung hat negative Auswirkungen auf den Hormonhaushalt und kann Schlafstörungen ver ursachen. Nächtliche Lichteinwirkung kann die Melatonin ausschüttung stören, die für einen guten und gesunden Schlaf notwendig ist. Medizinische Untersuchungen konn ten darauf hindeuten, dass chronische Schlafstörungen Bluthochdruck, Diabetes, Fettleibigkeit und Depressionen bewirken können. Ein Bericht der europäischen Kommis sion zeigt ebenfalls auf, dass zu viel künstliches Licht das Risiko an Schlafstörungen und Depressionen, sowie an Brust- und Prostatakrebs zu erkranken, erhöhen kann. Zusammenfassend lässt sich allerdings sagen, dass einige der Konsequenzen, die das nächtliche Kunstlicht mit sich bringt, durchaus vermeidbar sind. So ist es möglich, nächt liches Kunstlicht von den Straßen, das in Wohnungen ge langt, durch Eigenmaßnamen (z. B. durch Anbringen von lichtdichten Vorhängen) „auszusperren“. Die im Lichtmasterplan zusammengestellten Leuchten typen, die in Abb. 168 abgebildet sind, wurden unter Berücksichtigung der Inhalte des Kapitels 6.2 Stadtbe leuchtung und Ökologie sowie der CIE Empfehlungen der internationalen Licht-Kommission ausgewählt. Diese Empfehlungen wurden allerdings um die neuesten Er kenntnisse aus der Lichtforschung ergänzt. Man hat Unter suchungen durchgeführt und stellte fest, dass Full-Cutoff- Leuchten dieselben Lichtemissionen im urbanen Raum besitzen wie Semi-Cutoff-Leuchten. Die Annahme, dass Full-Cutoff-Leuchten weniger Lichtverschmutzung produ zieren, ist somit falsch. Die Simulationen haben unter anderem ergeben, dass die größten Lichtemissionen durch die vertikalen Flächen verursacht werden. [2] (Goronczy, E. (2018) In Fußgän gerzonen sowie Wohnstraßen, wo der sichtbare Stadt raum bei Nacht eine wichtige Rolle bei der Erzeugung des Sicherheitsgefühls aber auch der Identität des Ortes spielt, sollen Semi-Cutoff-Leuchten oder Cutoff-Leuchten einge setzt werden dürfen. Die CityLight Komponente, die durch Streulicht lebt, muss und darf an diesen Orten nicht fehlen. Beim behutsamen Einsatz und entsprechender Steuerung der modernen Lichtquellen ist CityLight immer noch effi zienter und umweltfreundlicher als konventionelle Licht systeme. Das Ziel des Lichtkonzeptes sollte sein, insbesondere für Stadträume mit hohem Wohnanteil nur so viel künstliches Licht wie unbedingt notwendig für die Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen unter Einhaltung der Güte kriterien der DIN 13201 einzusetzen. Die Wahl der Leuchtenstandorte, der Abstand der Licht quelle zu Fensterflächen, der Einsatz von abgeschirmten Leuchten mit gerichtetem Licht und ggf. mit Blendschutz sind so vorzusehen, dass die empfohlenen Grenzwerte der LiTG-Publikation „Messung und Beurteilung von Lichtim missionen künstlicher Lichtquellen“ [8] eingehalten wer den. Auch bei öffentlichen Objektanstrahlungen sind Strahler mit optimierter Lichtlenkung zur flächen- und punktgenau en Anstrahlung einzusetzen. Unnötige Beeinträchtigungen von in den Gebäuden lebenden Menschen durch zu viel streuendes Licht sollen möglichst vermieden werden. Der Verzicht dynamischer, greller und bunter Anstrahlungen ist grundsätzlich einzuhalten. Diese Grundsätze sollen auch für das von privaten Gebäuden und Objekten ausgehende Kunstlicht gelten. Die Stadtverwaltung sollte im Zuge von Baugenehmi gungsverfahren rechtzeitig den Bauträgern die Anforde rungen darlegen, ihnen beratend zur Seite stehen und gemeinsam Lösungsansätze finden. 6.2.4 Umweltschutz und Entsorgung Zum Schutz der Umwelt ist es erforderlich und bindend, die Entsorgung von Elektro- und Elektronik geräten ordnungsgemäß und umweltverträglich ge mäß den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) anzusetzen. Damit wird verhindert, dass Giftstoffe, z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium nicht die Umwelt belas ten und zu Gesundheitsgefährdungen für Menschen, Tiere und Pflanzen führen. Bezogen auf den Materialeinsatz für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung sind von der Richtlinie betroffen: • Leuchtstofflampen • Entladungslampen, einschl. Halogenmetalldampf- und Natriumdampf-Hochdrucklampen • Natriumdampf-Niederdrucklampen • Leuchten • sämtliche Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung und Streuung von Licht Die Materialien sind sachgerecht, insbesondere für die Leuchtmittel bruchsicher zu sammeln und in Behältern zu lagern. Die Verwertung der Altstoffe erfolgt durch zertifizierte Recycleunternehmen, die die Lampen in verwertbare und nicht verwertbare Stoffe zerlegen. Verwertbare Stoffe kön nen somit wieder in neue Produktionsabläufe eingebunden werden. Zur Reduzierung der Entsorgungsmengen werden lang lebige Leuchtmittel und Leuchten Systeme sowie Steuer- 146 6. LICHTGESTALTERISCHE VORGABEN komponenten eingesetzt. Für hochwertige Leuchtstofflampen und Natriumdampf- Hochdrucklampen beträgt derzeit die Lampenlebensdauer 32.000 h und mehr, d. h., frühestens nach acht Jahren Ein satz erfolgt die Entsorgung im Zuge einer Turnuswartung. Daher sind bei der Auswahl von Leuchtengehäusen und Leuchtenkomponenten die Kriterien Langlebigkeit und gute Recyclefähigkeit der eingesetzten Materialien von entscheidender Bedeutung. Abb. 168: Konstruktive Leuchtensysteme NON-CUTOFF LEUCHTE ■ I SEMI-CUTOFF LEUCHTE LL-STARK ODER CL LEUCHTEN CUTOFF LEUCHTE LL-SCHWACH FULL-CUTOFF LEUCHTE F 147
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0066/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 08.01.2026 13:30