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0066/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 15.05.2025 betr. "Lichtverschmutzung reduzieren" (AN/0575/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.01.2026

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Anlage 1 Auszüge Lichtmasterplan

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4625 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 14.01.2026 
 0066/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 15.05.2025 betr. "Lichtverschmutzung 
reduzieren" (AN/0575/2025) 
Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche Ämter waren im Vorfeld der Installation der Dombeleuchtung involviert und wie 
sieht die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde hierzu aus? 
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage durfte die bauliche Veränderung mit Auswirkungen 
auf die Umwelt ohne Genehmigung erfolgen? 
3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln jetzt im Nachhinein noch, um auf eine ökolo-
gisch verträgliche Nachjustierung hinzuwirken?  
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu Frage 1: 
 
Nach dem Ratsbeschluss im Jahr 2019 wurden für die energetische Sanierung der Dombe-
leuchtung auf LED-Technik 2,3 Mio. € zur Verfügung gestellt. 
Weitere Abstimmungen erfolgten mit dem federführenden Amt für Verkehrsmanagement und 
dessen Dienstleisterin und Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen RheinEnergie AG, sowie 
der Dombauhütte. Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist der Lichtmasterplan (LMP), 
nach dessen Vorgaben die gesamten Beleuchtungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet umge-
setzt werden, bekannt.  
Der Beleuchtungsumbau am Dom vollzog sich von Anfang 2022 bis April 2025 und wurde me-
dienwirksam begleitet, um die Öffentlichkeit an den Veränderungen dieses bedeutenden Bau-
werks teilhaben zu lassen. Die Einholung einer Stellungnahme bei der Unteren Naturschutz-
behörde war aufgrund fehlender Betroffenheit (kein Landschaftsschutzgebiet) nicht erforder-
lich. Innerhalb des gesamten Kölner Stadtgebietes erfolgt die Umstellung alter konventioneller 
Beleuchtungen auf LED-Technik seit Jahren sukzessive. Hierbei bleiben bis auf vereinzelte 
Ausnahmen Park- und Grünanlagen beleuchtungsfrei. Sofern Neuerrichtungen von Beleuch-
tungsanlagen in Landschaftsschutzgebieten gefordert werden und unumgänglich sind, findet 
das Genehmigungsverfahren über die Untere Naturschutzbehörde Beachtung.  
 
Zu Frage 2: 
 
Der Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG dient als 
Grundlage für alle Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland. Die RheinEnergie 
AG setzt diese nach den Vorgaben des LMP um.

2 
 
Der LMP dient als Orientierungsrahmen für die Stadtlichtgestaltung. Er ist als lebendiges 
Werk zu betrachten, der sich laufend weiterentwickelt.   
Neben den Anforderungen an Sicherheit und Stadtgestaltung sind ebenso den Umwelt-/Klima-
schutzaspekten und dem Tierschutz Rechnung zu tragen. Der Dom als besonderes Wahrzei-
chen der Stadt genießt nach dem LMP eine Vorrangstellung. Die übrigen Anstrahlungen im 
Umfeld sind zurückhaltender zu gestalten und haben sich dem Dom unterzuordnen. Zusam-
men mit dem Lichtplanungsbüro „LichtKunstLicht“ hat die RheinEnergie AG ein Lichtkonzept 
für den Dom entwickelt, das die gesamte Erscheinung des Doms bei Dunkelheit in der Nah- 
und Fernblickwahrnehmung deutlich verbessert. Im Vergleich zu den vorherigen, alten Metall-
Dampf-Halogen-Lampen, die der Anstrahlung des Doms jahrzehntelang dienten, werden die 
neuen LED-Leuchten den Anforderungen an den Umwelt-/Klima-/Tierschutz gerechter. Durch 
die LED-Leuchten reduziert sich der Energieverbrauch (auf ein Fünftel, 20%) bei gleichzeitig 
deutlich verbesserter Lichtqualität. Lichtemissionen werden vermindert, was zu einem höhe-
ren Insektenschutz beiträgt. Die Helligkeit und die Lichtfarben sind steuerbar, die Beleuch-
tungszeiten reduzierbar. Aktuell liegt die Farbtemperatur bei 3.000 Kelvin und ab 1 Uhr nachts 
wird die Beleuchtung gedimmt. Insgesamt sind Nachjustierungen dieser LED-Technik jeder-
zeit möglich.  
Bei der Entwicklung des LMP wurde das Thema Lichtverschmutzung wie die übrigen relevan-
ten Themen gleichermaßen berücksichtigt. Der Anlage sind dazu Auszüge aus dem LMP bei-
gefügt.   
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird bei der weiteren Konkretisierung des LMP eine 
maßgebliche Rolle spielen. Dabei wird die Einarbeitung der Ergebnisse aus der „nächtlichen 
Befliegung“ von besonderer Bedeutung sein. 
 
Zu Frage 3: 
 
Eine Nachjustierung ist grundsätzlich möglich über eine Reduktion der Beleuchtungszeiten. 
Zudem könnten technische Anpassungen vorgenommen werden, um Helligkeit und Lichtfarbe 
der Leuchten zu regeln. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlage:  
 
Anlage 1 Auszüge Lichtmasterplan

Anlage 1 Auszüge Lichtmasterplan

23532 Zeichen

Köln Lichtmasterplan
GESTALTUNG
DES ÖFFENTLICHEN RAUMES
(EINHEITLICH) KLARE VORGABEN 
__ FÜR ALLE
2.3 LEITLINIEN
Köln ist eine der ältesten Städte Deutschlands, bekannt 
als Wirtschafts- und Kulturmetropole mit internationaler 
Bedeutung. Durch ihr attraktives Stadtbild, das insbeson­
dere durch die nach dem 2. Weltkrieg wiederaufgebauten 
Gebäude und Kirchen und vor allem den Dom geprägt ist, 
stellt die Stadt Köln einen unvergleichlichen Besucher­
magnet dar.
Diese Attraktivität soll sich in den Abend- und Nachtstun­
den fortsetzen und ein sicheres und attraktives Nachtbild 
für die Bewohner der Stadt und deren Gäste garantieren. 
Das Kulturerbe auch bei Nacht sichtbar zu machen ist eine 
der wichtigsten Verpflichtungen des LMPs. Unter Beach­
tung der öffentlichen Sicherheit sowie ökologischen und 
nachhaltigen Belange wurden alle diese Aspekte in den 
Leitlinien abgebildet, die im AK Licht erarbeitet wurden 
(siehe Kasten unten).
Diese Leitlinien beinhalten generelle Grundaussagen zu 
vier übergeordneten Themengebieten mit jeweiligen Ziel­
vorgaben und dienen als Orientierung im Umgang mit 
städtischem Licht.
Die Kriterien für funktionales und gestalterisches Stadtlicht 
bilden die Basis für die Konzepterstellung. Sie sollen mit 
ihren Merkmalen die Kommunikationsplattform für Planer, 
Betreiber, Politik und Verwaltung bilden.
Die aktuelle LED-Technologie bietet neue Möglichkeiten 
in der Lichtplanung, birgt aber auch viele Gefahren, die in 
einem ganzheitlichen LMP nicht außer Acht gelassen wer­
den sollen. Das neue Licht ist flexibel, intelligent und effizi­
ent. Diese Aspekte sollen aufgegriffen werden und für die 
technische und dekorative Beleuchtung in Köln entlang der 
formulierten Leitlinien ihre Beachtung finden.
Das Kulturerbe auch bei Nacht sichtbar zu machen ist zu 
rechtfertigen, allerdings unter Beachtung von ökologischen 
Aspekten gemäß den Leitlinien.
Das Problem der Lichtverschmutzung verpflichtet zum 
nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalteri­
schem Licht: Zu viel und vor allem falsch ausgerichtetes, 
schlecht gesteuertes Licht in kalten Lichtfarben führt zu 
einer Aufhellung des Himmels. Dieses Phänomen be­
einträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver 
Lebewesen, stört Pflanzen und belastet die Gesundheit 
der Menschen (vgl. Kapitel 6.2 Stadtbeleuchtung und Öko­
logie, S. 143).
Leitlinien für den LMP
Sicherheit und Ordnung Nachtgestaltung
Die Stadtbeleuchtung dient der Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer
Straßen, Wege und Plätze erhalten eine Beleuch­
tung mit Lichtniveau und Gleichmäßigkeit gemäß 
den lichttechnischen Normen und Standards
Fußgänger und Radfahrer sollen bei Dunkelheit 
gut erkennbar sein. Durch die Wahl einer warm­
weißen Lichtfarbe (3.000 K) wird eine gute Wahr­
nehmung ermöglicht
Blendfreie Lichtquellen mit guten Farbwiedergabe- 
Eigenschaften verleihen dem Stadtraum eine ange­
nehme Licht-Atmosphäre
Besondere Stadträume und Stadtbild prägende Bau­
ten erhalten eine qualitätsvolle Lichtgestaltung
Die Aufenthaltsqualität für Bewohner und Besucher 
sowie das Image der Stadt wird verbessert
20
Anlage 1

2. VORGEHENSWEISE
Abb. 10: Leitlinien LMP
Neue Möglichkeiten der 
Lichtplanung durch 
LED-Technologie Nachhaltigkeit
„Das neue Licht ist flexibel, intelligent und effizient.“
Ökologie
funktionales und gestalterisches 
Licht
Sicherheit und
Stadtbild bei Nacht Ordnung
Ökologie und Umweltschutz Nachhaltigkeit
Energieeffiziente Leuchten mit gezielter Lichtlenkung 
reduzieren den Energieverbrauch und die CO2-Emis- 
sion
Abgeschirmte Leuchten vermeiden Lichtimmissionen 
in den Nachthimmel
In Parkanlagen und Grünflächen wird auf eine Wege­
beleuchtung verzichtet. In begründeten Ausnahmefäl­
len ist die Beleuchtung insektenfreundlich und auf das 
Notwendigstes reduziert zu gestalten
Langlebige Leuchtenkomponenten und die Be­
grenzung der Leuchtentypen verringert den Mate­
rialeinsatz, die Lagerhaltung und die Entsorgungs­
mengen
Moderne Steuerungssysteme ermöglichen ein effi­
zientes Lichtmanagement und sparen Energie und 
Kosten
21

6. LICHTGESTALTERISCHE VORGABEN
6.2 STADTBELEUCHTUNG UND ÖKOLOGIE
Die Stadtbeleuchtung wirkt auf vielfältige Weise auf die 
Natur und den Menschen ein.
Die Anforderung an eine ganznächtliche Stadtbeleuchtung 
erzeugt ständigen Bedarf an elektrischer Energie. CO2- 
Emissionen und der damit verbundene Klimawandel sowie 
störende Lichtimmissionen sind die Folgen, die auf Men­
schen, Flora und Fauna wirken.
Die Wechselbeziehung erfordert zum Schutz der Umwelt, 
der Menschen und Tiere einen umsichtigen und nachhalti­
gen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Neben den sicherheits- und stadtgestalterischen Aspekten 
sind daher auch ökologische Maßstäbe zu berücksichti­
gen. Dabei gelten in urbanen Zentren sowie Stadträumen 
mit hoher Verkehrs- und Wohndichte sicherlich andere 
Kriterien als in Grünflächen und Gewässerbereichen des 
Stadtgebietes.
Ein umweltschonender Einsatz von Material und Energie 
sowie eine verträgliche Entsorgung bzw. stoffliche Ver­
wertung der mit den Beleuchtungsanlagen verbundenen 
Abfallstoffe sind von hoher Bedeutung.
Ein Bestandteil des Lichtkonzeptes ist daher die kontinu­
ierliche Umsetzung von Maßnahmen:
die Beleuchtung der Straßen und Wege weiterhin optimale 
Lichtpunktabstände erzielt werden.
Für Erneuerungen und Erweiterungen kommen Leuchten 
zum Einsatz, die kein Licht in den oberen Halbraum ab­
geben und somit der Aufhellung des Nachthimmels (s. g. 
Lichtverschmutzung) entgegenwirken.
Betrieb der Stadtbeleuchtung
Reduzierung des Beleuchtungsniveaus bei geringer Ver­
kehrsdichte durch Dimmung bzw. Leistungsreduzierung 
der Lampen und Abschalten der Beleuchtung gemäß den 
im Kapitel 6.3 „Steuerung und Schaltzeiten“ beschriebe­
nen Kriterien.
1.
2.
3.
4.
zur Energieeinsparung und Reduzierung der CO2- 
Emissionen
zum Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten
zur Vermeidung störender Lichtimmissionen und Licht­
verschmutzung
zur umweltverträglichen Entsorgung und Verwertung 
eingesetzter Materialien
6.2.1 Energieeffizienzmaßnahmen/Anwendungen 
zur Generierung von Einsparpotenzialen, Leucht- 
mitteln und Vorschaltgeräten
Leuchtmittel
Kontinuierlicher Austausch ineffizienter Lampen, wie z. B. 
Leuchtstofflampen, Quecksilberdampf-Hochdrucklampen 
sowie ellipsoidförmiger Natriumdampf-Hochdrucklampen 
mit effizienter LED-Beleuchtung, tubeförmigen Natrium­
dampf-Hochdrucklampen und Metalldampf-Halogenlam­
pen sowie der Einsatz von dimmbaren und verlustarmen 
elektronischen Vorschaltgeräten im Zuge von Instandhal­
tungsmaßnahmen.
6.2.2 Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten
Künstliche Beleuchtung beeinflusst das Verhaltensmuster 
nachtaktiver Tiere und Insekten.
Je nach Lichtspektrum, Intensität, Örtlichkeit und Betriebs­
dauer der Lichtquelle können für lichtsensible Lebewesen 
erhebliche negative Folgen auftreten.
Nachtaktive Insekten werden vornehmlich von Lichtquellen 
mit hohem UV- und Blauanteil angelockt und umkreisen 
ständig das künstliche Licht. Dies hat zur Folge, dass die 
Nahrungsaufnahme und Fortpflanzungsaktivitäten erheb­
lich beeinträchtigt werden oder die Insekten durch Aufprall 
und Verbrennungen an der Lichtquelle sterben.
Das obenerwähnte Phänomen kann durchaus negative 
Folgen für die Nahrungsaufnahme von Vögeln, Fledermäu­
sen und Fischen haben, da die getöteten Insekten nicht 
mehr der Nahrungskette zur Verfügung stehen. Daher ist 
es nicht auszuschließen, dass die Auswirkungen der Licht­
verschmutzung Veränderungen im gesamtökologischen 
System mit sich ziehen.
Leuchten
Kontinuierliche Umsetzung eines Modernisierungspro­
grammes zur Ablösung veralteter Leuchtentechnologien 
vorwiegend durch wartungsarme LED-Leuchtensysteme 
mit effizienten optischen Systemen und hohem Leuchten­
wirkungsgrad.
Eine auf das Anwendungsgebiet abgestimmte Lichtstär­
keverteilung des optischen Systems bewirkt, dass der 
Lichtstrom der Leuchten optimal auf die zu beleuchtenden 
Flächen gelenkt wird und somit störende Lichtimmissionen 
für die Anwohner vermieden werden. Hierdurch können für
Was ist Lichtverschmutzung?
Einleitend zum Thema wird zunächst der Begriff,,Lichtver­
schmutzung“ erklärt. Im Allgemeinen versteht man unter 
dem Ausdruck Lichtverschmutzung, auch Licht­
smog genannt, die übermäßige Aufhellung des Nacht­
himmels durch Kunstlicht [4], Straßenleuchten, Reklame­
tafeln, Schaufenster und ähnliche Beleuchtungsanlagen, 
die über Nacht eingeschaltet sind, produzieren Licht, das 
direkt oder indirekt (durch Oberflächenreflexionen) in die 
Atmosphäre gelangt. Auf dem Weg dorthin werden ver­
schiedene molekulare Bestandteile der Luft durch Refle­
xionen sichtbar gemacht. Der Nachthimmel wird dadurch 
künstlich aufgehellt.
Die Intensität der Aufhellung ist hierbei abhängig von der 
aerosolen Zusammensetzung und kann an verschiedenen 
Tagen oder sogar innerhalb weniger Stunden unterschied­
lich sein. Der dadurch entstehende Lichtschleier über 
den Städten wird als Lichtglocke oder Urban Sky 
Glow bezeichnet [5],
Die renommierten internationalen Vereinigungen
Dark Skies Awarness und The International 
Dark-Sky Association, die sich gegen die Lichtver-
143

Köln lichtmasterplan
6.2 STADTBELEUCHTUNG UND ÖKOLOGIE
schmutzung einsetzen, haben den Begriff um drei weitere 
Schlüsselbegriffe erweitert. Zum Urban Sky Glow kom­
men Light Trespass, Glare und Clutter hinzu [6].
Unter Light Trespass versteht man falsch gesteuer­
tes bzw. falsch gelenktes Licht, das in Bereiche strahlt, in 
denen kein Licht vorgesehen ist und somit keinen Zweck 
erfüllt. Der Begriff Glare bedeutet in diesem Zusammen­
hang die störende Blendung durch Lichtquellen. Clutter 
ist der Ausdruck für Leuchtengruppen, die beispielsweise 
zu eng beieinanderstehen und als Gesamtkonsequenz 
eine unnötig überhöhte Lichtmenge emittieren (vgl. Abb. 
165).
Licht im Kontext mit Lichtverschmutzung beinhaltet hier-
Abb.165: Pictografische Erklärung der Begriffe: Trespass, Glare, 
Clutter (Goronczy)
Glare ClutterTrespass
2 
LU
bei nicht nur, die für den Menschen sichtbaren Bereiche 
der elektromagnetischen Strahlung zwischen 380 und 780 
nm, sondern auch die der angrenzenden Bereiche, Infrarot 
(IR) und Ultraviolett (UV). Die IR- und UV-Strahlung befin­
det sich im Sehbereich unterschiedlicher Organismen der 
Flora und Fauna und hat somit ebenso einen Einfluss auf 
die Umwelt (siehe Abb. 166) [7],
Resümierend beinhaltet der Begriff Lichtverschmutzung 
also:
• Aufhellung des nächtlichen Himmels
• Überschüssiges Licht sowohl von der Intensität als 
auch räumlich betrachtet (Licht, das in Bereichen 
ungewollt vorhanden ist)
• Blendung
Einwirken der Lichtquellen auf Insekten 
(vgl. Goronczy, 2018: Lichtverschmutzung in Metropolen)
Lichtquellen jeglicher Art locken Insekten an. Eine beson­
dere Anlockwirkung besitzen hierbei Leuchten die UV- und 
Blauanteile besitzen. Infolge der Anlockwirkung durch die 
Lichtquelle, kann es beispielsweise zur Orientierungslosig­
keit bei einigen Insektenarten kommen. Dies hat zur Folge, 
dass sich das Zeitfenster der Nahrungssuche erweitert und 
andere Aktivitäten wie beispielsweise Fortpflanzungsakti­
vitäten verkürzen. Eine längere Nahrungssuche bedeutet 
zudem auch ein erhöhtes Risiko selbst Beute durch Fress­
feinde zu werden. Folglich kann eine negative Beeinflus­
sung der Reproduktionsrate eine Konsequenz daraus sein. 
Eine weitere Gefahr, die die Lichtverschmutzung mit sich 
bringt, ist der Urban Sky Glow. Die Mehrheit der Organis­
men auf der Welt besitzen einen Biorhythmus, der sich an 
den 24-Stunden-Lauf der Sonne orientiert. Hierbei sind be­
sonders die Hell- und Dunkelphasen des Tages und der 
Nacht wichtig.
Eine direkte Gefahr kann zudem der Leuchtkopf selbst 
sein. Hier besteht bei zu heißen Leuchtenköpfen (vor­
wiegend bei konventionellen Leuchtentechnologien) die 
Gefahr der Verbrennung am Leuchtenkopf selbst. Bei un­
dichten Leuchtenkonstruktionen besteht um ein weiteres 
das Risiko von eindringenden Insekten, die jedoch nicht 
wieder aus der Konstruktion herausfinden und dadurch in 
der Leuchtenkonstruktion verenden (s. Abb. 167).
Abb. 166: Lichtwahrnehmung von Insekten, Menschen, Reptilien 
(gemäß Bartenbach)
uv
uv
UV
1Q0 200 3M 400 50D 600 70D SCO 300 1000 1100
100 200 30*0 400 500 600 700 600 300 1000 1100
Bzgl. der Anlockwirkung von Lichtquellen auf Insekten wur­
den zudem folgende Zusammenhänge beobachtet:
• je höher der Lichtpunkt, desto höher die Anflugrate 
von Insekten
• größere Lichtpunkte sind attraktiver für Insekten
• je heller der Lichtpunkt, desto mehr Insekten werden 
angelockt
• je homogener der urbane Raum ausgeleuchtet wird, 
desto geringer die Anflugrate von Insekten
• in bestimmten Fällen besitzen Full-Cut-Off-Leuchten 
(vgl. Abb. 168, S. 147) durch ihre gute Entblendung 
eine geringe Anflugrate von Insekten (Waldgebiete 
oder ähnliches)
Die Anlockwirkung der Lichtquellen auf Insekten kann ne­
gative Folgen für die Flora und Fauna haben. Das natürli­
che Gleichgewicht zwischen „Beute“ und „Jäger“ wird da­
durch beeinträchtigt. Welche Folgen sich daraus ergeben 
sind artenspezifisch zu betrachten.
Nichts desto minder stellen schlecht geplante Lichtquellen 
ein unnatürliches Einwirken in die Natur dar, die Verände­
rungen am gesamtökologischen System als Folge haben 
können.
IR
100 200 3M 400 500 600 700 800 SOO 10OD 110g
Einwirken der Lichtquellen auf nachtaktive 
Tiere im Allgemeinen
(vgl. Goronzcy, 2018: Lichtverschmutzung in Metropolen)
Artenunspezifisch betrachtet, ist die größte Gefahr von 
schlecht geplanten Lichtquellen eine erhöhte Gesamtlicht-
144

6. LICHTGESTALTERISCHE VORGABEN
emission, wodurch sich ein Urban Sky Glow entwickeln 
kann. Wie im vorangegangenen Teil erwähnt, hat dies 
einen Einfluss auf biorhythmische Abläufe unterschiedlich­
ster Organismen.
Beeinträchtigt werden können jahres- oder tagesspezifi­
sche Abläufe aber auch hormonelle Vorgänge.
So konnte man bei unterschiedlichsten Vogelarten beob­
achten, dass der Urban Sky Glow nicht nur den Zeitraum 
der Nahrungssuche über den Tag beeinträchtigt, sondern 
auch eine vorzeitige Brutzeit im Winter herbeiführen kann. 
Das frühzeitige Schlüpfen in den Wintermonaten kann zur 
Folge haben, dass noch nicht ausreichend Nahrung in 
Form von Insekten vorhanden ist.
Der Urban Sky Glow verhindert zudem die klare Sicht zum 
Nachthimmel. Es existieren Insekten-, Vogel- oder auch 
Fledermausgattungen, die sich phasenweise am Sternen­
himmel orientieren. In Städten mit besonders ausgeprägter 
Lichtverschmutzung ist dies nicht mehr möglich.
Lösungen zur Minimierung der Lichtverschmut­
zung
Obwohl Insekten durch ihre wichtige Rolle im Ökosystem 
einen besonderen Schutz vor der Lichtverschmutzung 
benötigen, sollten die Lösungen artenübergreifend, orts­
spezifisch und nicht pauschalisierend sein.
Dies hat zur Folge, dass es auch zu Kompromisslösungen 
kommen muss. So gibt es beispielsweise Empfehlungen 
bläulich-grünes Licht einzusetzen, um die Orientierung von 
Zugvögeln nicht zu stören und warmweißes Licht dahinge­
hend zu meiden. Bzgl. Insekten wird jedoch genau das Ge­
genteil empfohlen. Resultierend daraus empfiehlt es sich 
als Kompromiss für Regionen, die sich inmitten der Zug­
vögelrouten befinden, mit warmweißen LEDs zu planen. 
Warmweiße LEDs besitzen ein Licht mit niedrigem Blau­
anteil. Der Blauanteil bei Lichtquellen ist bei orientierungs­
spezifischen Abläufen für Zugvögel von Vorteil. Dennoch 
ist dieser so gering, dass nur wenige Insekten angelockt 
werden.
Anhand der vorangegangenen Erkenntnisse sollen folgen­
de Grundsätze im Sinne des Lichtkonzeptes umgesetzt 
werden:
• Einsatz von Lampen mit möglichst geringem kurzwelli­
gen UV- und Blauspektrum, hier vorwiegend Natrium­
dampf-Hochdrucklampen und warmweiße LEDs
• Verwendung von Leuchten mit folgenden Kriterien:
• geringe leuchtende Fläche bei „loser“ urbaner Bebau­
ung oder Waldgebieten
hohe Schutzart, mind. IP 65
optische Systeme, die das Licht vorwiegend nach 
unten auf die zu beleuchtende Fläche lenken 
möglichst auf Non-Cutoff Leuchten verzichten 
(vgl. Abb. 168)
seitliche Abschirmung sowie des oberen Halb­
raumes bei „loser“ urbaner Bebauung 
PMMA-Abdeckungen bei Leuchten mit Lampen 
die einen UV-Anteil besitzen (PMMA filtert den 
UV-Anteil heraus)
dimmbare Vorschaltgeräte ermöglichen, die 
Lichtintensität in verkehrsarmen Zeiten zu verrin­
gern
Gemäß den Beschlüssen des Ausschusses Tiefbau und 
Verkehr vom 25.05.1982 und des Grünausschusses vom 
29.01.2004 sollen im Stadtgebiet Köln keine Park- und 
Grünflächen beleuchtet werden. Einige Wege sind jedoch 
aufgrund ihrer Bedeutung, z. B. Schulwegverbindungen 
oder Wege mit besonderer verkehrlicher Nutzung, be­
leuchtet. Hier sollen Lichtpunkte mit möglichst geringer 
Lichtpunkthöhe (4 m bis max. 5 m) und Leuchten, wie oben 
beschrieben, eingesetzt werden, die eine bedarfsgerechte 
Beleuchtung zulassen. Je geringer die Lichtpunkthöhe, 
desto geringer ist der auf die Insekten wirkende Lichtraum. 
Eine ganznächtige Beleuchtung soll nur in Ausnahmen, 
wenn der Sicherheitsaspekt eine besondere Rolle spielt, 
zugelassen werden. In gewässernahen Bereichen ist di­
rektes Licht aufWasserflächen aus gewässerökologischen 
Gründen zu vermeiden. Indirekte Lichtabstrahlungen 
durch Beleuchtung ufernaher Wege auf Wasserflächen 
sind durch abgeschirmte Leuchten mit möglichst geringer 
Lichtintensität zu minimieren.
Abb. 167: Undichte Leuchte mit Insekten (Käppler unveröffentlicht, 
entnommen aus „Lichtverschmutzung in Metropolen“, Goronczy)
145

Köln Llchtmasterplan
6.2 STADTBELEUCHTUNG UND ÖKOLOGIE
6.2.3 Zuviel künstliches Licht schadet dem Men­
schen
Die besonders in Ballungsgebieten zunehmende Beleuch­
tung von Straßen, Plätzen, Gebäuden, Produktionsstätten, 
Werbeflächen und Schaufenstern etc. zu einer Zeit, in der 
normalerweise natürliche Dunkelheit herrscht, kann auch 
negative Auswirkungen auf den Menschen haben.
Verschiedene Forschungsergebnisse zeigen auf, dass der 
durch die Einwirkung künstlicher Lichtquellen verursach­
te „Verlust der Nacht“ einen negativen Einfluss auf den 
chronobiologischen Rhythmus des Menschen haben kann. 
Der natürliche Wechsel zwischen Tag und Nacht wird ge­
stört, zu viel Dauerbeleuchtung hat negative Auswirkungen 
auf den Hormonhaushalt und kann Schlafstörungen ver­
ursachen. Nächtliche Lichteinwirkung kann die Melatonin­
ausschüttung stören, die für einen guten und gesunden 
Schlaf notwendig ist. Medizinische Untersuchungen konn­
ten darauf hindeuten, dass chronische Schlafstörungen 
Bluthochdruck, Diabetes, Fettleibigkeit und Depressionen 
bewirken können. Ein Bericht der europäischen Kommis­
sion zeigt ebenfalls auf, dass zu viel künstliches Licht das 
Risiko an Schlafstörungen und Depressionen, sowie an 
Brust- und Prostatakrebs zu erkranken, erhöhen kann. 
Zusammenfassend lässt sich allerdings sagen, dass einige 
der Konsequenzen, die das nächtliche Kunstlicht mit sich 
bringt, durchaus vermeidbar sind. So ist es möglich, nächt­
liches Kunstlicht von den Straßen, das in Wohnungen ge­
langt, durch Eigenmaßnamen (z. B. durch Anbringen von 
lichtdichten Vorhängen) „auszusperren“.
Die im Lichtmasterplan zusammengestellten Leuchten­
typen, die in Abb. 168 abgebildet sind, wurden unter 
Berücksichtigung der Inhalte des Kapitels 6.2 Stadtbe­
leuchtung und Ökologie sowie der CIE Empfehlungen 
der internationalen Licht-Kommission ausgewählt. Diese 
Empfehlungen wurden allerdings um die neuesten Er­
kenntnisse aus der Lichtforschung ergänzt. Man hat Unter­
suchungen durchgeführt und stellte fest, dass Full-Cutoff- 
Leuchten dieselben Lichtemissionen im urbanen Raum 
besitzen wie Semi-Cutoff-Leuchten. Die Annahme, dass 
Full-Cutoff-Leuchten weniger Lichtverschmutzung produ­
zieren, ist somit falsch.
Die Simulationen haben unter anderem ergeben, dass 
die größten Lichtemissionen durch die vertikalen Flächen 
verursacht werden. [2] (Goronczy, E. (2018) In Fußgän­
gerzonen sowie Wohnstraßen, wo der sichtbare Stadt­
raum bei Nacht eine wichtige Rolle bei der Erzeugung des 
Sicherheitsgefühls aber auch der Identität des Ortes spielt, 
sollen Semi-Cutoff-Leuchten oder Cutoff-Leuchten einge­
setzt werden dürfen. Die CityLight Komponente, die durch 
Streulicht lebt, muss und darf an diesen Orten nicht fehlen. 
Beim behutsamen Einsatz und entsprechender Steuerung 
der modernen Lichtquellen ist CityLight immer noch effi­
zienter und umweltfreundlicher als konventionelle Licht­
systeme.
Das Ziel des Lichtkonzeptes sollte sein, insbesondere für 
Stadträume mit hohem Wohnanteil nur so viel künstliches 
Licht wie unbedingt notwendig für die Beleuchtung von 
Straßen, Wegen und Plätzen unter Einhaltung der Güte­
kriterien der DIN 13201 einzusetzen.
Die Wahl der Leuchtenstandorte, der Abstand der Licht­
quelle zu Fensterflächen, der Einsatz von abgeschirmten 
Leuchten mit gerichtetem Licht und ggf. mit Blendschutz 
sind so vorzusehen, dass die empfohlenen Grenzwerte der 
LiTG-Publikation „Messung und Beurteilung von Lichtim­
missionen künstlicher Lichtquellen“ [8] eingehalten wer­
den.
Auch bei öffentlichen Objektanstrahlungen sind Strahler 
mit optimierter Lichtlenkung zur flächen- und punktgenau­
en Anstrahlung einzusetzen. Unnötige Beeinträchtigungen 
von in den Gebäuden lebenden Menschen durch zu viel 
streuendes Licht sollen möglichst vermieden werden. Der 
Verzicht dynamischer, greller und bunter Anstrahlungen ist 
grundsätzlich einzuhalten.
Diese Grundsätze sollen auch für das von privaten 
Gebäuden und Objekten ausgehende Kunstlicht gelten. 
Die Stadtverwaltung sollte im Zuge von Baugenehmi­
gungsverfahren rechtzeitig den Bauträgern die Anforde­
rungen darlegen, ihnen beratend zur Seite stehen und 
gemeinsam Lösungsansätze finden.
6.2.4 Umweltschutz und Entsorgung
Zum Schutz der Umwelt ist es erforderlich und 
bindend, die Entsorgung von Elektro- und Elektronik­
geräten ordnungsgemäß und umweltverträglich ge­
mäß den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgesetzes 
(ElektroG) anzusetzen. Damit wird verhindert, dass Giftstoffe, 
z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium nicht die Umwelt belas­
ten und zu Gesundheitsgefährdungen für Menschen, Tiere 
und Pflanzen führen.
Bezogen auf den Materialeinsatz für die Anlagen der 
öffentlichen Beleuchtung sind von der Richtlinie betroffen:
• Leuchtstofflampen
• Entladungslampen, einschl. Halogenmetalldampf- und 
Natriumdampf-Hochdrucklampen
• Natriumdampf-Niederdrucklampen
• Leuchten
• sämtliche Beleuchtungskörper oder Geräte für die 
Ausbreitung und Streuung von Licht
Die Materialien sind sachgerecht, insbesondere für die 
Leuchtmittel bruchsicher zu sammeln und in Behältern zu 
lagern.
Die Verwertung der Altstoffe erfolgt durch zertifizierte 
Recycleunternehmen, die die Lampen in verwertbare und 
nicht verwertbare Stoffe zerlegen. Verwertbare Stoffe kön­
nen somit wieder in neue Produktionsabläufe eingebunden 
werden.
Zur Reduzierung der Entsorgungsmengen werden lang­
lebige Leuchtmittel und Leuchten Systeme sowie Steuer-
146

6. LICHTGESTALTERISCHE VORGABEN
komponenten eingesetzt.
Für hochwertige Leuchtstofflampen und Natriumdampf- 
Hochdrucklampen beträgt derzeit die Lampenlebensdauer 
32.000 h und mehr, d. h., frühestens nach acht Jahren Ein­
satz erfolgt die Entsorgung im Zuge einer Turnuswartung. 
Daher sind bei der Auswahl von Leuchtengehäusen und 
Leuchtenkomponenten die Kriterien Langlebigkeit und 
gute Recyclefähigkeit der eingesetzten Materialien von 
entscheidender Bedeutung.
Abb. 168: Konstruktive Leuchtensysteme
NON-CUTOFF LEUCHTE
■ I
SEMI-CUTOFF LEUCHTE 
LL-STARK ODER CL LEUCHTEN
CUTOFF LEUCHTE 
LL-SCHWACH
FULL-CUTOFF LEUCHTE
F
147

Beratungsverlauf (1)

05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0066/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.01.2026
Erstellt
08.01.2026 13:30