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0498/2018

Zügigkeitserhöhung für den Bildungsgang "Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung" am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.03.2018, TOP 10.16

Anlage 0 Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Dringlichkeit

804 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
 
Um die Beschulung aller Ausbildungskräfte im Bildungsgang 
„Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung“ ab dem Schuljahr 2018/19 
sicherstellen zu können, ist die Erhöhung der Zügigkeit notwendig.  
 
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln bedarf der Genehmigung der 
Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. Eine zeitnahe Beschlussfassung 
ist daher erforderlich um die Zügigkeitserhöhung nicht zu gefährden. 
 
Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Informationen und Ergänzungen konnten 
jedoch erst in den letzten Tagen eingeholt werden, so dass die Erstellung der 
Vorlage nur sehr kurzfristig möglich war. Trotz sehr kurzer Bearbeitungszeiten im 
Genehmigungsprozess war es jedoch nicht möglich, die Vorlage fristgerecht 
einzubringen.

Beschlussvorlage Rat

2310 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0498/2018 
Freigabedatum 
23.02.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserhöhung für den Bildungsgang "Verwaltungsfachangestellte/r 
Kommunalverwaltung" am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Zügigkeit des Bildungsgangs 
 
Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung 
 
am Berufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstr. 78, 50674 Köln (BK 3) zum Schuljahr 2018/19 um 
einen Zug von 4 auf 5 Züge zu erhöhen. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 
Rat 20.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungspla-
nung über die Errichtung und Erweiterungen von Bildungsgängen an Berufskollegs im Sinne einer 
Änderung der Schule. 
Die Fachklassen des dualen Systems nach Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufs-
kolleg (APO-BK) gehören ebenfalls zu den Bildungsgängen der Berufskollegs. 
 
Für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung“ findet die übergrei-
fende theoretische Ausbildung am Berufskolleg an der Lindenstraße in Form des Blockunterrichts 
bislang 4-zügig statt. 
 
Jedoch ist die Anzahl der Anmeldungen durch die ausbildenden Verwaltungen in den letzten Jahren 
gestiegen, so dass die bestehende Zügigkeit nicht mehr ausreicht. 
 
Insbesondere der Nachholbedarf wegen geringer Ausbildungszahlen der Verwaltungen in der Ver-
gangenheit und eine hohe altersbedingte Fluktuation lassen erwarten, dass die Nachfrage auch in 
den kommenden Jahren unverändert hoch bleiben wird. 
 
Es ist daher erforderlich, die Zügigkeit des Bildungsgangs „Verwaltungsfachangestellte/r Kommunal-
verwaltung“ am Berufskolleg an der Lindenstraße um einen Zug auf 5 Züge zu erhöhen. 
 
Die erforderlichen Unterrichtsräume sind im Berufskolleg an der Lindenstraße vorhanden. 
 
Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die Bezirksregierung 
als obere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag wurde im Vorfeld bereits mit der Schulaufsicht abge-
stimmt und von dort die Genehmigung in Aussicht gestellt.

Beratungsverlauf (2)

05.03.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2018 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0498/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.02.2018
Erstellt
14.02.2018 11:11