0498/2018
Zügigkeitserhöhung für den Bildungsgang "Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung" am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3)
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Anlage 0 Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Um die Beschulung aller Ausbildungskräfte im Bildungsgang „Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung“ ab dem Schuljahr 2018/19 sicherstellen zu können, ist die Erhöhung der Zügigkeit notwendig. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist daher erforderlich um die Zügigkeitserhöhung nicht zu gefährden. Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Informationen und Ergänzungen konnten jedoch erst in den letzten Tagen eingeholt werden, so dass die Erstellung der Vorlage nur sehr kurzfristig möglich war. Trotz sehr kurzer Bearbeitungszeiten im Genehmigungsprozess war es jedoch nicht möglich, die Vorlage fristgerecht einzubringen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 0498/2018 Freigabedatum 23.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserhöhung für den Bildungsgang "Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung" am Berufskolleg an der Lindenstraße (BK 3) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Zügigkeit des Bildungsgangs Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung am Berufskolleg an der Lindenstraße, Lindenstr. 78, 50674 Köln (BK 3) zum Schuljahr 2018/19 um einen Zug von 4 auf 5 Züge zu erhöhen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 Rat 20.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 81 Abs. 2 SchulG NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungspla- nung über die Errichtung und Erweiterungen von Bildungsgängen an Berufskollegs im Sinne einer Änderung der Schule. Die Fachklassen des dualen Systems nach Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufs- kolleg (APO-BK) gehören ebenfalls zu den Bildungsgängen der Berufskollegs. Für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung“ findet die übergrei- fende theoretische Ausbildung am Berufskolleg an der Lindenstraße in Form des Blockunterrichts bislang 4-zügig statt. Jedoch ist die Anzahl der Anmeldungen durch die ausbildenden Verwaltungen in den letzten Jahren gestiegen, so dass die bestehende Zügigkeit nicht mehr ausreicht. Insbesondere der Nachholbedarf wegen geringer Ausbildungszahlen der Verwaltungen in der Ver- gangenheit und eine hohe altersbedingte Fluktuation lassen erwarten, dass die Nachfrage auch in den kommenden Jahren unverändert hoch bleiben wird. Es ist daher erforderlich, die Zügigkeit des Bildungsgangs „Verwaltungsfachangestellte/r Kommunal- verwaltung“ am Berufskolleg an der Lindenstraße um einen Zug auf 5 Züge zu erhöhen. Die erforderlichen Unterrichtsräume sind im Berufskolleg an der Lindenstraße vorhanden. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag wurde im Vorfeld bereits mit der Schulaufsicht abge- stimmt und von dort die Genehmigung in Aussicht gestellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0498/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.02.2018
- Erstellt
- 14.02.2018 11:11