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1850/2017

Zweckentfremdung von Wohnraum im Herkules-Hochaus?

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.07.2017, TOP 6.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2797 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561 
56 
Vorlagen-Nummer 
 1850/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 
 
Zweckentfremdung von Wohnraum im Herkules-Hochaus 
Die Fraktion DIE LINKE  hat mit der Anfrage AN/0807/2017 gem. § 4 der Geschäftsordnung des 
Rates in der Bezirksvertretungssitzung Ehrenfeld am 08.05.2017 folgende Anfrage gestellt. Die 
Verwaltung nimmt hierzu Stellung. 
 
1) Ist der Verwaltung der Umstand bekannt, dass mehrere Wohnungen im so genannten Herkules-
Hochhaus zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden? 
 
zu 1) 
Bei dem sogenannten Herkules-Hochhaus handelt es sich um das Gebäude Graeffstr. 1. Daran 
schließen sich allerdings zwei weitere Objekte, Graeffstr. 3 und 5, an. 
Der gültige Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich Kerngebiet (Abkürzung: MK) fest. Eine 
reine Wohnnutzung würde der Festsetzung Kerngebiet der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 
1968 zuwider laufen. In den Objekten Graeffstr. 1 - 3 existieren nach Erkenntnissen des Steueramtes 
auch Nichtwohnnutzungen. 
 
2) Um wie viele Wohnungen handelt es sich?  
 
zu 2):  
Das Verhältnis von Wohnnutzungen zu Nichtwohnnutzungen ist der Verwaltung nicht bekannt; ohne 
erheblichen Rechercheaufwand auch nicht zu ermitteln.  
 
3) Wie viele Genehmigungen/Anträge auf Umnutzung entsprechend Baunutzungsverordnung für 
Wohnungen in diesem Gebäude liegen der Verwaltung vor?  
 
zu 3):  
Mit Ausnahme verschiedener Anträge zur Zulassung von Werbeanlagen gibt es in den vergangenen 
Jahren keine relevanten Baubescheide für die Gebäude Graeffstr. 1 bis 3. Allein für das Gebäude 
Graeffstr. 5 wurde zuletzt im Jahre 2012 eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung im 5., 6. 
und 7. Obergeschoss zu Wohnzwecken mit 11 Wohneinheiten je Geschoss erteilt. Im Jahre 2014 
erfolgte die Änderungsgenehmigung der 2012 genehmigten Planung in Verbindung mit brandschutz-
technischen Ertüchtigungen im Bereich der Aufzüge und Aufzugsvorräume in sämtlichen Etagen ge-
mäß aktualisiertem Brandschutzkonzept. Anträge auf Wohnraumzweckentfremdungen wurden nicht 
gestellt. 
 
4) Werden für diese Nutzungen die Kulturförderabgabe (Bettensteuern) entrichtet? 
 
zu 4) 
Dem Steueramt sind unter der Anschrift Graeffstr. 1 - 3  insgesamt 15 Objekte bekannt, die nicht zu 
Wohnzwecken dienen, sondern in denen entgeltliche Übernachtungen im Sinne der Satzung zur Er-
hebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln stattfinden. Diese wurden steuerlich veran-

2 
 
lagt, soweit die Voraussetzungen für die Erhebung der Kulturförderabgabe gegeben sind. Die Objekte 
wurden zum Teil durch Erklärungen der Anbieter, zum Teil durch Mitteilungen von Dritten oder des 
Außendienstes ermittelt.

Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Graeffstraße 3

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Details

Aktenzeichen
1850/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27