0408/2022
Kyotostraße - Tempo 30 und Radverkehrsanlage
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
1741 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 14.02.2022 0408/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.02.2022 Kyotostraße - Tempo 30 und Radverkehrsanlage hier: mündliche Anfrage der SE Wienke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.01.2022 TOP 6.3 „SE Wienke bedankt sich für die Beantwortung, merkt jedoch an, dass darüber hinaus auch Anwoh- nende sich Tempo 30 wünschen. Sie bittet um Mitteilung, ob diese sich einzeln an die Verwaltung wenden müssen, damit dies umgesetzt wird. Zudem möchte sie wissen, ob weitere Beschlüsse die Umwandlung der Kfz-Fahrspur in einen Rad- fahrstreifen beschleunigen würden.“ Antwort der Verwaltung: Zu Punkt 1: Grundsätzlich ist die Anordnung von Tempo 30 an enge rechtliche Bedingungen geknüpft. Diesen folgend käme in der Kyotostraße eine solche Anordnung nur aufgrund von Lärmschutz in Betracht. Prinzipiell kann sich jede Bürgerin/jeder Bürger im Lärmkataster über ihre/seine Lärmbelastung infor- mieren. Einen Antrag auf geeignete Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbedingter Lärmbelastung kann jeder berechtigte Bewohnende der jeweiligen Straße stellen. Zu Punkt 2: Wie in der vorigen Beantwortung (4249/2021) erläutert, arbeitet die Verwaltung derzeit prioritär an der fahrradfreundlichen Umgestaltung mehrerer anderer Achsen. Die Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen auf der Kyotostraße ist deswegen kurzfristig nicht vorgesehen, wird jedoch bei einer Fortschreibung des Arbeitsprogramms geprüft. Weitere Beschlüsse würden die Umwandlung der Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen nicht beschleunigen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kyotostraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0408/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 14.02.2022
- Erstellt
- 03.02.2022 10:50