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AN/2062/2021

Platzmangel der Frauenhäuser in Köln

SPD Anfrage nach § 4 27.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.11.2021, TOP 10.1.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4622 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Soziales, Seniorinnen und Senioren  
Herrn Daniel Bauer-Dahm  
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57 
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/2062/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
 
Platzmangel der Frauenhäuser in Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Integrationsrates am 
30.09.2021 aufzunehmen: 
 
Bereits vor über einem Jahr, am 10.09.2020, hat der Rat der Stadt Köln der Einrichtung eines 
dritten Frauenhauses mitsamt Trägerkonzept des Frauen helfen Frauen e.  V. zugestimmt. 
Grundlage dieser Zustimmung war ein Beschluss vom 12.12.2019. Ents tehen sollen nach 
bisherigem Planungsstand mindestens 16 Plätze für Frauen und ihre Kinder. Gegenwärtig 
stehen gerade einmal 36 Plätze in Köln zur Verfügung. 376 Frauen, die 2020 anriefen, wur-
den abgewiesen, 49 fanden mitsamt ihren Kindern eine Aufnahme. D och bisher stehen we-
der die Förderzusage des Landes noch die Auswahl der Immobilie respektive des Grund-
stücks für das dritte Haus fest, in dem erstmals auch Söhne über 12 Jahren kein Hindernis 
darstellen, einen Platz zu bekommen. Außerdem sollen transgesch lechtliche Frauen nicht 
mehr ausgeschlossen sein.  
Im Bereich der häuslichen Gewalt gegen Frauen zeigt sich während der Corona-Pandemie ein 
unklares, jedoch besorgniserregendes Bild steigender Gewaltmeldungen. Gleichzeitig dürfte 
die Dunkelziffer im Verhält nis ebenfalls gestiegen sein, weil verschiedene Indikatoren und 
Umfragen darauf hindeuten, dass durch Homeoffice, Lockdowns und Co. die partnerschaftli-
che Kontrolle stärker geworden ist. So nahm in den Zeiten starker Lockdown -
Beschränkungen und Ausgangsspe rren die Zahl der Anfragen an die Häuser zu, obwohl die 
Frauen hier viel mehr Zeit auf viel engerem Raum mit ihren Partnern verbrachten. Eine Um-
frage der „Welt am Sonntag“ bei Innenministerien und Landeskriminalämtern ergab im Mai, 
dass die Zahl registrier ter Opfer häuslicher Gewalt im Jahr 2020 um 6 Prozent gegenüber 
dem Vorjahreszeitraum gestiegen war.

- 2 - 
 
Doch die Versorgungslage mit Frauenhausplätzen war schon vor dem Auftreten des Corona-
virus katastrophal. Dabei sollte doch die von Deutschland ratifizierte  Istanbul-Konvention 
genau solche Zustände beenden. Nach einer Empfehlung des Europarates von 2006, in der 
ein Schlüssel für im Verhältnis zur Bevölkerungszahl vorzuhaltende Frauenhausplätze enthal-
ten ist, ist es prinzipiell auch in Großstädten möglich, de n Bedarf zu erfüllen. Ein Platz auf 
7.500 Einwohner soll es sein. Diese Vorgabe erreichten 2020 nur Berlin und Bremen. 
Durch den Umzug des ersten  Frauenhauses in ein größeres Gebäude  in diesem Sommer ste-
hen in Köln jeweils sechs Plätze mehr für Frauen und Kinder zur Verfügung. Dies mildert die 
oben genannten Probleme zumindest ein bisschen. Für die Platzerweiterung hat der Rat 
2017 zusätzliche Personalstellen bewilligt. Ein anderer Teil der Stellen sollte durch Landes-
mittel gedeckt werden.  
Durch die Umstellung der Finanzierung auf Platzpauschalen 2019 durch das Land ist bei Be-
zug des Neubaus des ersten Kölner Frauenhauses eine Unterfinanzierung von einer Stelle zu 
befürchten. Dies könnte zu einer erneuten Verschlechterung der Versorgungslage der Frau-
enhäuser in Köln führen.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Wie weit ist die Umsetzung der Beschlussvorlage Initiierung eines 3. Frauenhauses in 
Köln (Vorlagen-Nr.: 2277/2020) vorangeschritten?  
 
2. Sind durch die Umstellung der Landesförderu ng auf Platzpauschalen durch die An-
rechnungen Kürzungen der kommunalen Förderung denkbar oder sogar bereits er-
folgt? 
 
3. Der Rat hat 2017 die Förderung von Stellen beschlossen. Sind diese Beschlüsse an die 
geänderte Förderpraxis des Landes anzupassen, sodass die Frauenhäuser weiterhin 
auskömmlich finanziert sind und ihre Arbeit nicht eingeschränkt wird? 
 
4. Haben sich Träger an die Stadt gewandt und Probleme bei der Förderung benannt? 
 
5. Wie stellt sich die Lage in Zukunft mit drei Frauenhäusern dar, und in welcher  Höhe 
müssen städtische Mittel erhöht werden, um eine gleichbleibende Finanzierung pro 
Platz in den Einrichtungen sicherzustellen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann

Beratungsverlauf (1)

18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2062/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
27.09.2021
Erstellt
27.09.2021 11:01