AN/2062/2021
Platzmangel der Frauenhäuser in Köln
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SPD Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/2062/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Platzmangel der Frauenhäuser in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Integrationsrates am 30.09.2021 aufzunehmen: Bereits vor über einem Jahr, am 10.09.2020, hat der Rat der Stadt Köln der Einrichtung eines dritten Frauenhauses mitsamt Trägerkonzept des Frauen helfen Frauen e. V. zugestimmt. Grundlage dieser Zustimmung war ein Beschluss vom 12.12.2019. Ents tehen sollen nach bisherigem Planungsstand mindestens 16 Plätze für Frauen und ihre Kinder. Gegenwärtig stehen gerade einmal 36 Plätze in Köln zur Verfügung. 376 Frauen, die 2020 anriefen, wur- den abgewiesen, 49 fanden mitsamt ihren Kindern eine Aufnahme. D och bisher stehen we- der die Förderzusage des Landes noch die Auswahl der Immobilie respektive des Grund- stücks für das dritte Haus fest, in dem erstmals auch Söhne über 12 Jahren kein Hindernis darstellen, einen Platz zu bekommen. Außerdem sollen transgesch lechtliche Frauen nicht mehr ausgeschlossen sein. Im Bereich der häuslichen Gewalt gegen Frauen zeigt sich während der Corona-Pandemie ein unklares, jedoch besorgniserregendes Bild steigender Gewaltmeldungen. Gleichzeitig dürfte die Dunkelziffer im Verhält nis ebenfalls gestiegen sein, weil verschiedene Indikatoren und Umfragen darauf hindeuten, dass durch Homeoffice, Lockdowns und Co. die partnerschaftli- che Kontrolle stärker geworden ist. So nahm in den Zeiten starker Lockdown - Beschränkungen und Ausgangsspe rren die Zahl der Anfragen an die Häuser zu, obwohl die Frauen hier viel mehr Zeit auf viel engerem Raum mit ihren Partnern verbrachten. Eine Um- frage der „Welt am Sonntag“ bei Innenministerien und Landeskriminalämtern ergab im Mai, dass die Zahl registrier ter Opfer häuslicher Gewalt im Jahr 2020 um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen war. - 2 - Doch die Versorgungslage mit Frauenhausplätzen war schon vor dem Auftreten des Corona- virus katastrophal. Dabei sollte doch die von Deutschland ratifizierte Istanbul-Konvention genau solche Zustände beenden. Nach einer Empfehlung des Europarates von 2006, in der ein Schlüssel für im Verhältnis zur Bevölkerungszahl vorzuhaltende Frauenhausplätze enthal- ten ist, ist es prinzipiell auch in Großstädten möglich, de n Bedarf zu erfüllen. Ein Platz auf 7.500 Einwohner soll es sein. Diese Vorgabe erreichten 2020 nur Berlin und Bremen. Durch den Umzug des ersten Frauenhauses in ein größeres Gebäude in diesem Sommer ste- hen in Köln jeweils sechs Plätze mehr für Frauen und Kinder zur Verfügung. Dies mildert die oben genannten Probleme zumindest ein bisschen. Für die Platzerweiterung hat der Rat 2017 zusätzliche Personalstellen bewilligt. Ein anderer Teil der Stellen sollte durch Landes- mittel gedeckt werden. Durch die Umstellung der Finanzierung auf Platzpauschalen 2019 durch das Land ist bei Be- zug des Neubaus des ersten Kölner Frauenhauses eine Unterfinanzierung von einer Stelle zu befürchten. Dies könnte zu einer erneuten Verschlechterung der Versorgungslage der Frau- enhäuser in Köln führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie weit ist die Umsetzung der Beschlussvorlage Initiierung eines 3. Frauenhauses in Köln (Vorlagen-Nr.: 2277/2020) vorangeschritten? 2. Sind durch die Umstellung der Landesförderu ng auf Platzpauschalen durch die An- rechnungen Kürzungen der kommunalen Förderung denkbar oder sogar bereits er- folgt? 3. Der Rat hat 2017 die Förderung von Stellen beschlossen. Sind diese Beschlüsse an die geänderte Förderpraxis des Landes anzupassen, sodass die Frauenhäuser weiterhin auskömmlich finanziert sind und ihre Arbeit nicht eingeschränkt wird? 4. Haben sich Träger an die Stadt gewandt und Probleme bei der Förderung benannt? 5. Wie stellt sich die Lage in Zukunft mit drei Frauenhäusern dar, und in welcher Höhe müssen städtische Mittel erhöht werden, um eine gleichbleibende Finanzierung pro Platz in den Einrichtungen sicherzustellen? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2062/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 27.09.2021
- Erstellt
- 27.09.2021 11:01