V/0226/2006
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 242: Eisenbahnstraße / Friedrichstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
2735 Zeichen
V/0226/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 242: Eisenbahnstraße / Friedrichstraße Beratungsfolge 02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: • Die Verwaltung beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 242: Eisenbahnstraße / Friedrich- straße zum Zw ecke der Aufhebung öffentlich auszulegen. Die bei Aufstellung des seit 1980 rechtskräftigen B ebauungsplans Nr. 242 projektierten Straßenführungen mit Einbahnrichtungen - getrennt in Nord-Süd-Richtung / Eisenbahnstraße und Süd-Nord-Richtung / Fried- richstraße – und deren Verknüpfung im Knotenpunkt Mauritztor sind nicht mehr vorgesehen. Der Freiherr- vom-Stein-Platz ist im Parkraumkonzept Altstadt nicht als Entwicklungsfläche enthalten. Der Freiherr-vom-Stein-Platz soll im Zusammenhang mit der Entwicklung des zweiten Hauptsitzes der NRW.Bank als repräsentativer Platz vor der denkmalgeschützten Fassade der ehemaligen Landesbank an der Friedrichstraße umgestaltet werden. Die Option einer Umnutzung des Parkplatzes Freiherr-vom-Stein- Platz ist städtebaulich vertretbar und aufgrund der angestrebten Gestaltungsqualität stadträumlich er- wünscht, zumal vor dem Paul-Gerhardt-Haus zukünftig 25 Stellplätze für einen beschränkten Benutzerkreis (u.a. Behinderte / Bildungsstätte + Erlöserkirche) erhalten bleiben. Der Bebauungsplan Nr. 242: Eisenbahnstraße / Friedrichstraße soll aus den vorgenannten Gründen ent- sprechend Beschluss des Rates vom 07.12.2005 insgesamt aufgehoben werden. Zur weiteren geordneten Entwicklung in diesen Bereichen wird für absehbare Zeit kein Regelungsbedürfnis im Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches sind in diesen Bereichen zur Beurteilung von Bauvorhaben ausreichend. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 06.02. bis 20.02.2006. Parallel fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Während dieser Beteiligungen gingen nur zustimmende Äußerungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 242 ein. Weitere Einzelheiten zur Aufhebung des Planes können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Der Stadt Münster werden keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Die Offenlegungen sollen im Mai/Juni 2006 erfolgen. I.V. Anlagen: 1. Begründung 2. Plan (verkleinert) gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0226/2006 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Hülk Ruf: 492 6121 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 03.04.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 2 - Plan
32 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 939/2005
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Eisenbahnstraße
- Friedrichstraße
- Freiherr-vom-Stein-Platz
- Mauritztor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0226/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37