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Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2023/2024 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1592/2022 vom 10.05.2022

Stand: Am 13.06.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2023-2024

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    Konsumtiver Bereich Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan Ansatz 2022 Ansatz 2023/2024 Finanzposition Finanz- stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 0301 Schulträgeraufgaben 15.000 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 0416 Kulturförderung 25.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 19.900 19.600 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 10.000 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 0604 Kinder- und Jugendarbeit 35.000 34.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 30.000 30.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 1201 Straßen, Wege, Plätze 1301 Öffentliches Grün,Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 8.000 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 1401 Umwelt und Stadtgestaltung 5.000 5.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205700 S027020160 531800 Gesamtsummen DR 72 147.900 146.600 Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2023/2024
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1592/2022 Freigabedatum 10.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2023/2024 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023/2024 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 05.05.2022 in Höhe von 146.600 €. Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 146.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertre- tungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent- scheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023/2024 auf insgesamt jeweils 1.417.800 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde • je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und • je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro zugrunde gelegt. 3 Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2023/2024 folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2021): Bezirk Einwoh- ner*inne n Kopfbetrag je Einwohner*in Anteil der Einwoh- ner*innen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 2 Rodenkirchen 108.941 1,07 € 116.567 € 30.000 € 146.567 € 146.600 € Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maßnahmen entschieden hat. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt. Anlage

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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