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1592/2022

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2023/2024 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.06.2022, TOP 9.1.1

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2023-2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2023-2024

1211 Zeichen

Konsumtiver Bereich 
Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan 
Ansatz 
2022 
Ansatz 
2023/2024 Finanzposition 
Finanz- 
stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 
0301 Schulträgeraufgaben 15.000 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 
0416 Kulturförderung 25.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 19.900 19.600 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 
0507 Betrieb, Unterhaltung u. 
Förderung von Bürgerhäusern und - 
zentren 10.000 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 35.000 34.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 
0801 Sportförderung / Unterhaltung von 
Sportstätten 30.000 30.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
1301 Öffentliches Grün,Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 8.000 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 
1401 Umwelt und Stadtgestaltung 5.000 5.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205700 S027020160 531800 
Gesamtsummen DR 72 147.900 146.600 
Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2023/2024

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3368 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1592/2022 
Freigabedatum 
10.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2023/2024  
Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo-
genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023/2024 unter Bezug auf 
den Beschluss des Rates vom 05.05.2022 in Höhe von 146.600 €. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  146.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertre-
tungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel 
erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent-
scheiden können.  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 
Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023/2024 auf insgesamt jeweils 1.417.800 € festgesetzt.  
Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde  
 
• je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und  
• je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro  
 
zugrunde gelegt.

3 
 
 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2023/2024 folgende 
Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2021): 
 
Bezirk 
Einwoh-
ner*inne
n 
Kopfbetrag je 
Einwohner*in  
Anteil der 
Einwoh-
ner*innen  
Sockel-
betrag je 
Bezirk 
Gesamt-
betrag 
auf- 
gerundet 
2 Rodenkirchen 108.941 1,07 € 116.567 € 30.000 € 146.567 € 146.600 € 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen  
Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven  
Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und  
Maßnahmen entschieden hat. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1592/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.05.2022
Erstellt
10.05.2022 13:00