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1518/2020

Refinanzierung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern durch die Leistungserbringer und Hilfsorganisationen im Rettungsdienst Köln

Mitteilung Ausschuss 24.08.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 2.15

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3231 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/374 
 
Vorlagen-Nummer  24.07.2020 
 1518/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
 
Refinanzierung der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern durch die 
Leistungserbringer im Rettungsdienst Köln 
Mitteilung 
 
Die Stadt Köln ist nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) verpflichtet, den Rettungsdienst si-
cherzustellen und die Kosten dafür zu tragen. Die ansatzfähigen Kosten wer den dabei durch die 
Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren refinanziert. 
Am 01. April 2014 hat das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) das bisher geltende Rettungsassiste n-
tengesetz (RettAssG) abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt müssen angehende Rettungsdiens tfachkräfte 
nach dem Notfallsanitätergesetz eine 3-jährige Berufsausbildung absolvieren. 
Die Leistungen der öffentlichen Bodenrettung werden, sofern diese nicht in vollem Umfang selbst von 
der Berufsfeuerwehr Köln sichergestellt werden können, von externen Leistungserbringern erbracht. 
Diese werden durch öffentlich-rechtliche Verträge in den bodengebundenen Rettungsdienst der Stadt 
Köln integriert.  
Die Anzahl der erforderlichen Ausbildungen zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter bei den Lei s-
tungserbringern im Rettungsdienst ist im aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan enthalten und wurde in 
diesem Umfang von den Krankenkassen genehmigt. Die Refinanzierung der Ausbildungskosten, die 
in den Rettungsdienstgebühren enthalten sind, werden durch einen Erlass d es Ministeriums für A r-
beit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) vom 19. Mai 2015 geregelt. 
Über die Auslegung des Erlasstextes zur Refinanzierung von Kosten für die Ausbildung von Notfalls-
anitäterinnen und Notfallsanitätern besteht derzeit Uneinigkeit zwischen den Krankenkassen und der 
Stadt Köln als Trägerin des Rettungsdienstes. Dies führt dazu, dass die von den Leistungserbringern 
für den Zeitraum von September 2016 bis Dezember 2019 geltend gemachten und nachgewiesenen 
Ausbildungskosten in Höhe von 4.665.895,49 € von den Krankenkassen zunächst nur in Höhe von 
3.310.160,70 € als anrechenbar angesehen werden. 
Die Differenz der von den Leistungserbringern nachgewiesenen tatsächlichen zu den von den Kran-
kenkassen als refinanzierbar anerkannten Kosten i. H . v. 1.355.734,79 € muss die Stadt Köln ve r-
tragsgemäß und aufgrund des bestehenden gesetzlichen Auftrags zur Sicherstellung des Rettungs-
dienstes erstatten und vorläufig aus dem Budget der Feuerwehr im Teilergebnisplan 0212, Brand -

2 
 
und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, decken.  
Eine im Optimalfall 100%-ige Kostendeckung der Finanzierungslücke durch die Krankenkassen wird 
im Rahmen des Konnexitätsprinzipes weiterhin angestrebt. 
Zum 1. Januar 2020 hat das MAGS NRW seinen Finanzierungserlass angepasst. Dieser  ist klarer 
gefasst und sieht deutlich höhere Deckungsbeiträge vor, so dass ein mögliches – bei der Stadt Köln 
verbleibendes – Finanzierungsdelta zukünftig geringer ausfallen wird. 
Die Verwaltung wird die zuständigen Fachausschüsse über den weiteren Verlauf der Verhandlungen 
mit den Krankenkassen unterrichten. 
Gez. i.V. Blome für Herrn Dr. Keller

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.11 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 2.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1518/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.08.2020
Erstellt
20.05.2020 10:13