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V/0420/2011

Zwischenbericht Weiterentwicklung Schulsozialarbeit

Vorlagen 16.06.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 06.07.2011, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

15119 Zeichen

V/0420/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zwischenbericht Weiterentwicklung Schulsozialarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
06.07.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit dieser Vorlage wird über die Entwicklung der Schulsozialarbeit in Münster seit 2009 sowie 
über den aktuellen Stand der Umsetzung des Ratsbe schlusses zur Schulsozialarbeit im Rahmen 
der Schulentwicklungsplanung berichtet.  
 
 
1. Ausgangslage
 
 
2009 wurden dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung mit dem ersten Gesamtkonzept umfassend über die kommunal finan-
zierte Schulsozialarbeit und die in Trägerschaft des Landes berichtet. Mit dem Bericht wurde eine 
Bestandsaufnahme vorgenommen. Außerdem beleuchtete es die unterschiedlichen Konzepte: 
 
• „Jugendhilfe an Schulen“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
• Schulsozialarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung 
• Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Landes 
• Angebote freier Träger 
 
Strukturell versteht sich Schulsozialarbeit auf der einen Seite als „Teil von Schule“, auf der ande-
ren Seite als „Teil von Jugendhilfe“, was sich in den Begriffen widerspiegelt (z. B. Soziale Arbeit 
an Schulen, Schulsozialpädagogik, Jugendhilfe an Schule oder schulbezogene Jugendsozialar-
beit), aber auch Auswirkungen auf die organisationsbezogene Anbindung, die jeweilige Zielset-
zung und das Selbstverständnis hat. Schulsozialarbeit unterstützt als eigene Profession das Sys-
tem Schule bei der Umsetzung dieses anspruchsvollen Auftrags.  
 
Schulsozialarbeit steht in engem Bezug zu den Querschnittsthemen Schulpsychologie, Inklusion, 
Migration, Schulverweigerung sowie den Aufgabenfeldern Übergang Schule-Beruf, Sozialpäda-
gogik in der Schuleingangsphase (Lernstudios an Grundschulen). Für die Qualität schulischer 
Arbeit ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit bedeutsam. Die Bezüge zu anderen Diszipli-
Vorlagen-Nr.: 
V/0420/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Epping-Hellrung 
Ruf: 
492 40 73 
E-Mail: 
Epping-Hellrung@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.06.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0420/2011 
 
nen beziehungsweise Querschnittthemen werden jedoch nicht als Schulsozialarbeit in engerem 
Sinne verstanden. 
 
In seiner Sitzung am 16. Februar 2011 hat der Rat mit seinem Beschluss zur Vorlage 
0678/2010/1 „Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung“ auch das Themenfeld Schulsozi-
alarbeit aufgegriffen und die Verwaltung aufgefordert, „eine flächendeckende, sinnvolle und not-
wendige Konzeption von Schulsozialarbeit vorzulegen.“ (Beschlusspunkt 4.11) 
 
 
2. Entwicklung seit 2009
 
 
Seit Vorlage des Rahmenkonzeptes 2009 haben in den Ämtern für Schule und Weiterbildung 
sowie für Kinder, Jugendliche und Familien und auf Seiten der Schulen in Verantwortung des 
Landes vielfältige Entwicklungen stattgefunden. 
 
Angebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Jugendhilfe an Förderschulen 
Aufgrund des Ratsbeschlusses V/0477/2009 sind seit 2010 vier 0,5 Stellen des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien befristet bis 31.12.2014 an den vier Förderschulen mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen eingerichtet. Im Jahr 2010 wurden im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien Evaluationsbausteine entwickelt, die ab dem kommenden Schuljahr angewandt werden. 
 
Jugendhilfe an Grundschulen 
Aufgrund eines Etatbeschlusses im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 
04.03.2009 hält die Beratungsstelle Südviertel e.V. eine 0,5 Stelle befristet bis zum 31.12.2012 in 
der Matthias-Claudius-Schule und der Hermannschule im Südviertel vor. Das Angebot wird von 
Trägerseite evaluiert. 
 
Fachberatung Schulverweigerung 
Das Angebot der sozialp
ädagogischen Intervention bei Schulverweigerung konnte auf Realschu-
len und Gymnasien erweitert werden. 
 
 
Schulsozialarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung 
 
Seit 2009 konnten kommunal finanzierte Stellen für Schulsozialarbeit über das Amt für Schule 
und Weiterbildung eingerichtet werden:  
 
• Grundschule Berg Fidel (Schwerpunkt aufsuchende Elternarbeit) 
• Grundschule Kinderhaus-West (Schwerpunkt aufsuchende Elternarbeit; Fortführung des 
Projektes Soziale Stadt) 
• Uppenbergschule (Schwerpunkte Übergang Schule-Beruf und aufsuchende Arbeit; Fort-
führung des Projektes Soziale Stadt) 
• Geschwister-Scholl-Realschule (Unterstützung des sich im Aufbau befindenden Ganz-
tags) 
 
Die Stelle an der Mosaikschule wird fortgeführt. 
 
Fachstelle Schulsozialpädagogik 
2009 wurde die Fachste
lle „Schulsozialpädagogik / Fachberatung sozialpädagogisches Personal“ 
mit 28 Wochenstunden im Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung Personal, Budget, Bil-
dungsberatung eingerichtet. Aufgabe ist die fachliche und administrative Betreuung der rund 50 
Fachkräfte (Erzieher/innen im Ganztag und GU sowie der sozialpädagogischen Fachkräfte).

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V/0420/2011 
 
Die Fachkräfte erhalten eine Fachberatung, Supervision und Fortbildungsmöglichkeiten. In schul-
interne Fortbildungen und Prozesse des schulinternen Qualitätsmanagements sind sie integriert. 
Ein Ziel ist die schulübergreifende fachliche Vernetzung der Schulsozialarbeit. 
 
 
Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Bezirksregierung Münster / Land Nordrhein Westfa-
len 
 
Im Rahmen der ersten Hauptschul-Offensive stellte das Land zum Schuljahr 2003/04 insgesamt 
250 Schulsozialarbeiter landesweit an Hauptschulen ein. Diese Stellen wurden zusätzlich in den 
Stellenplan des Landeshaushaltes eingebracht. 
In Münster erhielten die Fürstenbergschule, Hauptschule Wolbeck, Waldschule, Hauptschule 
Coerde, Hauptschule Hiltrup Stellen auf dieser Finanzierungsgrundlage. 
 
Über den Erlass Schulsozialarbeit vom 23.1.2008 können Schulen durch die Umwandlung von 
Lehrerstellen Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Landes einrichten. Grundsätzlich ist dies für 
alle Schulformen und Schulen möglich, wird jedoch eher von größeren Schulen genutzt werden 
können. Der Erlass eröffnet auch die Möglichkeit, dass eine Fachkraft an zwei Schulen tätig ist. 
„Bei Einsatz einer Fachkraft an verschiedenen Schulen wird die Federführung bei der Ausübung 
des Direktionsrechts von der zuständigen Schulaufsicht festgelegt.“ (Runderlass, Abschnitt 
3.8).Ganztagsschulen gemäß § 9 Abs. 1 des SchulG können Stellenanteile oder Stellen des 
Ganztagszuschlags in Anspruch nehmen. Das Antragsverfahren an die zuständige Schulauf-
sichtsbehörde ist festgelegt. 
 
Mit der Möglichkeit für die Schulen, Lehrerstellen zu kapitalisieren, soll das bestehende kommu-
nale Angebot verstärkt werden. Land und Kommune sollen in gleichem Umfang Stellen vorhalten, 
wobei der Anteil der Kommune das sozialpädagogische Personal für Schulsozialarbeit (Amt 40) 
und sozialpädagogisches Personal der öffentlichen oder freien Jugendhilfe (Amt 51 und freie 
Träger) umfasst. 
 
In Trägerschaft des Landes wurden auf der Grundlage des Erlasses Schulsozialarbeit an folgen-
den Schulen eingerichtet: 
• Paul-Gerhardt-Realschule 
• Ratsgymnasium 
• Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
• Anne-Frank-Berufskolleg 
• Adolph-Kolping-Berufskolleg 
• Abendrealschule 
 
Am Annettegymnasium und der Geschwister-Scholl-Realschule finden Überlegungen bzw. die 
Vorbereitung des Antragsverfahrens gemäß des Erlasses Schulsozialarbeit statt. 
 
Aktuelle Übersicht Stellen nach Schulformen und Trägern 
 Amt 40 Amt 51* Land** 
Grundschule 2,24 0,5  
Förderschule Lernen 1,34 2,0  
Förderschule ESE  6,17  
Hauptschule 3,75 4,7 3,5 
Realschule 1 0,3  
Gymnasium 0,5   1,5 
Berufskolleg   2,0 
Weiterbildungskolleg   1 
gesamt 8,83 13,67 8 
*incl. Stellen freier Träger in der Trägerförderung des Amtes 51 
**Angaben Gymnasium, Berufskolleg und Weiterbildungskolleg nach Kenntnis Amt 40

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V/0420/2011 
 
 
Qualitätszirkel Schulsozialarbeit 
Seit dem Schuljahr 2009/10 besteht der Qualitätszirkel Ganztag/Schulsozialarbeit in Münster. 
Dieser wird über die Serviceagentur Ganztägig Lernen finanziell gefördert. Ein Antrag auf Förde-
rung für das Schuljahr 2012/13 soll erneut gestellt werden. 
 
Ziel des Qualitätszirkels ist der regelmäßige schul- und trägerübergreifende Austausch sowie die 
Vernetzung der sozialpädagogischen Fachkräfte im Arbeitsschwerpunkt Schulsozialarbeit. Neben 
städtischen Mitarbeiterinnen nehmen Mitarbeiterinnen des Landes und freier Jugendhilfeträger 
an diesem Netzwerk teil. 
 
Im Rahmen des Qualitätszirkels arbeiten das Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien, die Schulaufsicht und Schulpsychologie als Initiatoren eng mit sozial-
pädagogischen Fachkräften zusammen.  
 
Im Juni 2009 konnte der erste große Fachtag Schulsozialarbeit in Münster durchgeführt werden. 
2010 folgten zwei weitere Fachveranstaltungen zur Sinusstudie Elternmilieus und Migration, an 
denen jeweils ca. 35 Fachkräfte teilgenommen haben.  
 
Der diesjährige Fachtag im Rahmen des Qualität szirkels wurde im Juni 2011 zum Thema „Schul-
sozialarbeit und Inklusion“ veranstaltet. 
 
 
Weitere Anträge und Initiativen 
 
Zwischenzeitig haben ve
rschiedene Schulen und Institutionen Bedarfe formuliert, eine finanzielle 
Unterstützung oder die Einrichtung von Planstellen beantragt: 
 
• Paul-Schneider-Schule: Antrag sozialpädagogische Fachkraft nach § 4 AO-GS ab dem 
SJ 2010/11 
• Institut für Schulsozialpädagogik (ISSP): Förderung der Schulsozialarbeit am Annette-
Gymnasium/Finanzielle Unterstützung 
• Fürstin-von-Gallitzin-Schule: Antrag auf eine Viertelstelle für Schulsozialarbeit in Koopera-
tion mit dem CVJM 
• Geschwister-Scholl-Realschule: Einrichtung einer Planstelle 
• Melanchtonschule: Antrag auf unterstützende Hilfen für Kinder im häuslichen Bereich 
• Wunsch nach sozialpädagogischer Begleitung der Integrativen Lerngruppen am Schiller-
gymnasium, an der Fürstin-von-Gallitzin-Schule und den Hauptschulen in Coerde und 
Kinderhaus 
 
 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets 
 
Das finanzie
lle Gesamtvolumen des Bundes für die Leistungen des Bildungspakets beträgt 2011 
bis 2013 mindestens rund 1,6 Milliarden Euro. Der Bund stellt über die Beteiligung an den Kosten 
der Unterkunft den Kommunen 2011, 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen € für das Mittagessen 
von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Ausführungsbestim-
mungen des Ministeriums enthalten keine weiteren konkreten Hinweise zur Umsetzung. Auf 
Münster entfallen von den 400 Millionen € ca. 1,2 Mio €, berechnet auf der Basis der Ausgaben 
2010. 
 
Derzeit ist unklar, ob aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzliche Stellen für 
Schulsozialarbeit finanziert werden können, da die Aufwendungen der Kommune für die Unter-
bringungskosten diese Summe bereits überschreiten. Die Förderung des Bundes ist zudem auf 
2013 begrenzt, sodass vor einer Beantragung der Mittel beim Ministerium die Anschlussfinanzie-
rung geklärt werden müsste.

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V/0420/2011 
 
 
Für eine Stelle für Schulsozialarbeit werden aktuell Durchschnittskosten von ca. 55.500 € 
zugrunde gelegt. 
 
 
3. Aktueller Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Schulsozialarbeit im Rahmen 
der Schulentwicklungsplanung 
 
Mit Beschluss des Rates vom 16.02.2011, Vorlage 678/2010/1 „Rahmenkonzept Schulentwick-
lungsplanung“ wird die Verwaltung beauftragt, „eine Neuordnung durch und mit der Landesregie-
rung zu prüfen. Die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit an Schulen in Münster ist zufällig ge-
wachsen und bedarf daher einer Überarbeitung. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam 
mit Schulen und Kinder- und Jugendhilfe Standards zu entwickeln und die bisherige Praxis (indi-
viduelle Konzepte) kritisch zu überprüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine flächendecken-
de, sinnvolle und notwendige Konzeption von Schulsozialarbeit vorzulegen.“ (Beschlusspunkt 
4.11) 
 
Für die Konzeptentwicklung sind mit dem Ratsauftrag vom 16.02.2011 wesentliche inhaltliche 
Zielsetzungen und organisatorische Rahmenbedingungen festgelegt. Bausteine des Konzeptes 
sind dementsprechend: 
 
„ eine stadtweit einheitliche Konzeption 
„ mit einem klar umrissenen Aufgabenkatalog 
„ in Kooperation aller Träger bzw. alleiniger Verantwortung weiterer Teilaufgaben. 
 
Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit Schulvertretern entwickelt und im Folgenden mit der 
Bezirksregierung abgestimmt werden. 
 
Die bisherige Entwicklung der Schulsozialarbeit hat aus gesamtstädtischer Sicht zu einer eher 
intransparenten Angebotsvielfalt und Ressourcenfülle an den einzelnen Schulstandorten geführt. 
Eine Vergleichbarkeit des Bedarfs, der Aufgaben und ihre Umsetzung sowie der dafür erforderli-
chen Ressourcen ist weder zwischen den Schulformen noch unter den Schulen einer Schulform 
gegeben. Anträge zur Bereitstellung weiterer Ressourcen werden in der Regel in einer Einzelfall-
betrachtung entschieden.  
 
Ein gesamtstädtisches Konzept, das die auf de r Basis unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbe-
dingungen und Trägerschaften zur Verfügungen stehenden Ressourcen bündelt und ihre be-
darfsgerechte Verteilung zu Schulformen und Schulen sichert, setzt  
 
„ grundlegende einvernehmliche Ziele von Schulsozialarbeit  
„ eine Klärung gemeinsamer und / oder differierender Aufgabenfelder 
„ einvernehmliche quantitative und qualitative Bedarfskriterien 
„ nachvollziehbare gemeinsame Steuerung von Ressourcen und 
„ entsprechendes Controlling  
 
als grundlegende Bausteine voraus. 
 
Nach Maßgabe des Ratsbeschlusses sowie der im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor-
genommenen Priorisierung der Verwaltungsaufträge aus dem Rahmenkonzept zur Schulentwick-
lungsplanung hat die Verwaltung zum Projektfeld „Schulsozialarbeit“ eine Projektgruppe aus dem 
Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gegründet, 
die kurzfristig nach dem Ratsbeschluss ihre Arbeit aufgenommen hat.  
 
Ein Ziel ist u. a. die Entwicklung eines Steuerungsinstrumentes zur schulscharfen Zuweisung der 
Schulsozialarbeit nach objektiven und transparenten Kriterien. Diese Kriterien sollen sein:

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V/0420/2011 
 
• Sozialindex des Landes für die Lehrerzuweisung 
• Kriterien zur Vergabe des Förderbudgets OGT 
• Schülerzahlen insgesamt 
• Anteil Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf 
• Sozialraumherkunft 
• Schulform 
• Status Ganztagsschule 
 
Dabei ist zu klären, auf welche Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes zurückgegriffen 
werden können. 
 
Unter Beteiligung weiterer Ämter und Behörden (Sozialamt, Gesundheitsamt, Bezirksregierung) 
werden die Kriterien bewertet und mit Daten hinterlegt, um daraus eine Priorisierung für den Ein-
satz von Schulsozialarbeit vorzulegen. Ebenfalls behandelt wird die Frage des Bestandsschut-
zes. 
 
Die geforderte Einbindung von Schulen und ggfs. in der Schulsozialarbeit tätigen Freien Trägern 
ist für den weiteren Verlauf der Konzeptentwicklung vorgesehen. 
 
Entsprechend der Zeitplanung wird die Verwaltung im vierten Quartal 2011 einen entsprechen-
den Konzeptvorschlag vorlegen. 
 
 
I. V.  
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.07.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0420/2011
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37