V/0420/2011
Zwischenbericht Weiterentwicklung Schulsozialarbeit
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Berichtsvorlage
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V/0420/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Zwischenbericht Weiterentwicklung Schulsozialarbeit Beratungsfolge 28.06.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 06.07.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Mit dieser Vorlage wird über die Entwicklung der Schulsozialarbeit in Münster seit 2009 sowie über den aktuellen Stand der Umsetzung des Ratsbe schlusses zur Schulsozialarbeit im Rahmen der Schulentwicklungsplanung berichtet. 1. Ausgangslage 2009 wurden dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit dem ersten Gesamtkonzept umfassend über die kommunal finan- zierte Schulsozialarbeit und die in Trägerschaft des Landes berichtet. Mit dem Bericht wurde eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Außerdem beleuchtete es die unterschiedlichen Konzepte: • „Jugendhilfe an Schulen“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien • Schulsozialarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung • Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Landes • Angebote freier Träger Strukturell versteht sich Schulsozialarbeit auf der einen Seite als „Teil von Schule“, auf der ande- ren Seite als „Teil von Jugendhilfe“, was sich in den Begriffen widerspiegelt (z. B. Soziale Arbeit an Schulen, Schulsozialpädagogik, Jugendhilfe an Schule oder schulbezogene Jugendsozialar- beit), aber auch Auswirkungen auf die organisationsbezogene Anbindung, die jeweilige Zielset- zung und das Selbstverständnis hat. Schulsozialarbeit unterstützt als eigene Profession das Sys- tem Schule bei der Umsetzung dieses anspruchsvollen Auftrags. Schulsozialarbeit steht in engem Bezug zu den Querschnittsthemen Schulpsychologie, Inklusion, Migration, Schulverweigerung sowie den Aufgabenfeldern Übergang Schule-Beruf, Sozialpäda- gogik in der Schuleingangsphase (Lernstudios an Grundschulen). Für die Qualität schulischer Arbeit ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit bedeutsam. Die Bezüge zu anderen Diszipli- Vorlagen-Nr.: V/0420/2011 Auskunft erteilt: Frau Epping-Hellrung Ruf: 492 40 73 E-Mail: Epping-Hellrung@stadt-muenster.de Datum: 07.06.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0420/2011 nen beziehungsweise Querschnittthemen werden jedoch nicht als Schulsozialarbeit in engerem Sinne verstanden. In seiner Sitzung am 16. Februar 2011 hat der Rat mit seinem Beschluss zur Vorlage 0678/2010/1 „Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung“ auch das Themenfeld Schulsozi- alarbeit aufgegriffen und die Verwaltung aufgefordert, „eine flächendeckende, sinnvolle und not- wendige Konzeption von Schulsozialarbeit vorzulegen.“ (Beschlusspunkt 4.11) 2. Entwicklung seit 2009 Seit Vorlage des Rahmenkonzeptes 2009 haben in den Ämtern für Schule und Weiterbildung sowie für Kinder, Jugendliche und Familien und auf Seiten der Schulen in Verantwortung des Landes vielfältige Entwicklungen stattgefunden. Angebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Jugendhilfe an Förderschulen Aufgrund des Ratsbeschlusses V/0477/2009 sind seit 2010 vier 0,5 Stellen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien befristet bis 31.12.2014 an den vier Förderschulen mit dem Förder- schwerpunkt Lernen eingerichtet. Im Jahr 2010 wurden im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien Evaluationsbausteine entwickelt, die ab dem kommenden Schuljahr angewandt werden. Jugendhilfe an Grundschulen Aufgrund eines Etatbeschlusses im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 04.03.2009 hält die Beratungsstelle Südviertel e.V. eine 0,5 Stelle befristet bis zum 31.12.2012 in der Matthias-Claudius-Schule und der Hermannschule im Südviertel vor. Das Angebot wird von Trägerseite evaluiert. Fachberatung Schulverweigerung Das Angebot der sozialp ädagogischen Intervention bei Schulverweigerung konnte auf Realschu- len und Gymnasien erweitert werden. Schulsozialarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung Seit 2009 konnten kommunal finanzierte Stellen für Schulsozialarbeit über das Amt für Schule und Weiterbildung eingerichtet werden: • Grundschule Berg Fidel (Schwerpunkt aufsuchende Elternarbeit) • Grundschule Kinderhaus-West (Schwerpunkt aufsuchende Elternarbeit; Fortführung des Projektes Soziale Stadt) • Uppenbergschule (Schwerpunkte Übergang Schule-Beruf und aufsuchende Arbeit; Fort- führung des Projektes Soziale Stadt) • Geschwister-Scholl-Realschule (Unterstützung des sich im Aufbau befindenden Ganz- tags) Die Stelle an der Mosaikschule wird fortgeführt. Fachstelle Schulsozialpädagogik 2009 wurde die Fachste lle „Schulsozialpädagogik / Fachberatung sozialpädagogisches Personal“ mit 28 Wochenstunden im Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung Personal, Budget, Bil- dungsberatung eingerichtet. Aufgabe ist die fachliche und administrative Betreuung der rund 50 Fachkräfte (Erzieher/innen im Ganztag und GU sowie der sozialpädagogischen Fachkräfte). 3 V/0420/2011 Die Fachkräfte erhalten eine Fachberatung, Supervision und Fortbildungsmöglichkeiten. In schul- interne Fortbildungen und Prozesse des schulinternen Qualitätsmanagements sind sie integriert. Ein Ziel ist die schulübergreifende fachliche Vernetzung der Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Bezirksregierung Münster / Land Nordrhein Westfa- len Im Rahmen der ersten Hauptschul-Offensive stellte das Land zum Schuljahr 2003/04 insgesamt 250 Schulsozialarbeiter landesweit an Hauptschulen ein. Diese Stellen wurden zusätzlich in den Stellenplan des Landeshaushaltes eingebracht. In Münster erhielten die Fürstenbergschule, Hauptschule Wolbeck, Waldschule, Hauptschule Coerde, Hauptschule Hiltrup Stellen auf dieser Finanzierungsgrundlage. Über den Erlass Schulsozialarbeit vom 23.1.2008 können Schulen durch die Umwandlung von Lehrerstellen Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Landes einrichten. Grundsätzlich ist dies für alle Schulformen und Schulen möglich, wird jedoch eher von größeren Schulen genutzt werden können. Der Erlass eröffnet auch die Möglichkeit, dass eine Fachkraft an zwei Schulen tätig ist. „Bei Einsatz einer Fachkraft an verschiedenen Schulen wird die Federführung bei der Ausübung des Direktionsrechts von der zuständigen Schulaufsicht festgelegt.“ (Runderlass, Abschnitt 3.8).Ganztagsschulen gemäß § 9 Abs. 1 des SchulG können Stellenanteile oder Stellen des Ganztagszuschlags in Anspruch nehmen. Das Antragsverfahren an die zuständige Schulauf- sichtsbehörde ist festgelegt. Mit der Möglichkeit für die Schulen, Lehrerstellen zu kapitalisieren, soll das bestehende kommu- nale Angebot verstärkt werden. Land und Kommune sollen in gleichem Umfang Stellen vorhalten, wobei der Anteil der Kommune das sozialpädagogische Personal für Schulsozialarbeit (Amt 40) und sozialpädagogisches Personal der öffentlichen oder freien Jugendhilfe (Amt 51 und freie Träger) umfasst. In Trägerschaft des Landes wurden auf der Grundlage des Erlasses Schulsozialarbeit an folgen- den Schulen eingerichtet: • Paul-Gerhardt-Realschule • Ratsgymnasium • Freiherr-vom-Stein-Gymnasium • Anne-Frank-Berufskolleg • Adolph-Kolping-Berufskolleg • Abendrealschule Am Annettegymnasium und der Geschwister-Scholl-Realschule finden Überlegungen bzw. die Vorbereitung des Antragsverfahrens gemäß des Erlasses Schulsozialarbeit statt. Aktuelle Übersicht Stellen nach Schulformen und Trägern Amt 40 Amt 51* Land** Grundschule 2,24 0,5 Förderschule Lernen 1,34 2,0 Förderschule ESE 6,17 Hauptschule 3,75 4,7 3,5 Realschule 1 0,3 Gymnasium 0,5 1,5 Berufskolleg 2,0 Weiterbildungskolleg 1 gesamt 8,83 13,67 8 *incl. Stellen freier Träger in der Trägerförderung des Amtes 51 **Angaben Gymnasium, Berufskolleg und Weiterbildungskolleg nach Kenntnis Amt 40 4 V/0420/2011 Qualitätszirkel Schulsozialarbeit Seit dem Schuljahr 2009/10 besteht der Qualitätszirkel Ganztag/Schulsozialarbeit in Münster. Dieser wird über die Serviceagentur Ganztägig Lernen finanziell gefördert. Ein Antrag auf Förde- rung für das Schuljahr 2012/13 soll erneut gestellt werden. Ziel des Qualitätszirkels ist der regelmäßige schul- und trägerübergreifende Austausch sowie die Vernetzung der sozialpädagogischen Fachkräfte im Arbeitsschwerpunkt Schulsozialarbeit. Neben städtischen Mitarbeiterinnen nehmen Mitarbeiterinnen des Landes und freier Jugendhilfeträger an diesem Netzwerk teil. Im Rahmen des Qualitätszirkels arbeiten das Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, die Schulaufsicht und Schulpsychologie als Initiatoren eng mit sozial- pädagogischen Fachkräften zusammen. Im Juni 2009 konnte der erste große Fachtag Schulsozialarbeit in Münster durchgeführt werden. 2010 folgten zwei weitere Fachveranstaltungen zur Sinusstudie Elternmilieus und Migration, an denen jeweils ca. 35 Fachkräfte teilgenommen haben. Der diesjährige Fachtag im Rahmen des Qualität szirkels wurde im Juni 2011 zum Thema „Schul- sozialarbeit und Inklusion“ veranstaltet. Weitere Anträge und Initiativen Zwischenzeitig haben ve rschiedene Schulen und Institutionen Bedarfe formuliert, eine finanzielle Unterstützung oder die Einrichtung von Planstellen beantragt: • Paul-Schneider-Schule: Antrag sozialpädagogische Fachkraft nach § 4 AO-GS ab dem SJ 2010/11 • Institut für Schulsozialpädagogik (ISSP): Förderung der Schulsozialarbeit am Annette- Gymnasium/Finanzielle Unterstützung • Fürstin-von-Gallitzin-Schule: Antrag auf eine Viertelstelle für Schulsozialarbeit in Koopera- tion mit dem CVJM • Geschwister-Scholl-Realschule: Einrichtung einer Planstelle • Melanchtonschule: Antrag auf unterstützende Hilfen für Kinder im häuslichen Bereich • Wunsch nach sozialpädagogischer Begleitung der Integrativen Lerngruppen am Schiller- gymnasium, an der Fürstin-von-Gallitzin-Schule und den Hauptschulen in Coerde und Kinderhaus Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Das finanzie lle Gesamtvolumen des Bundes für die Leistungen des Bildungspakets beträgt 2011 bis 2013 mindestens rund 1,6 Milliarden Euro. Der Bund stellt über die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft den Kommunen 2011, 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen € für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Die Ausführungsbestim- mungen des Ministeriums enthalten keine weiteren konkreten Hinweise zur Umsetzung. Auf Münster entfallen von den 400 Millionen € ca. 1,2 Mio €, berechnet auf der Basis der Ausgaben 2010. Derzeit ist unklar, ob aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit finanziert werden können, da die Aufwendungen der Kommune für die Unter- bringungskosten diese Summe bereits überschreiten. Die Förderung des Bundes ist zudem auf 2013 begrenzt, sodass vor einer Beantragung der Mittel beim Ministerium die Anschlussfinanzie- rung geklärt werden müsste. 5 V/0420/2011 Für eine Stelle für Schulsozialarbeit werden aktuell Durchschnittskosten von ca. 55.500 € zugrunde gelegt. 3. Aktueller Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Schulsozialarbeit im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Mit Beschluss des Rates vom 16.02.2011, Vorlage 678/2010/1 „Rahmenkonzept Schulentwick- lungsplanung“ wird die Verwaltung beauftragt, „eine Neuordnung durch und mit der Landesregie- rung zu prüfen. Die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit an Schulen in Münster ist zufällig ge- wachsen und bedarf daher einer Überarbeitung. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit Schulen und Kinder- und Jugendhilfe Standards zu entwickeln und die bisherige Praxis (indi- viduelle Konzepte) kritisch zu überprüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine flächendecken- de, sinnvolle und notwendige Konzeption von Schulsozialarbeit vorzulegen.“ (Beschlusspunkt 4.11) Für die Konzeptentwicklung sind mit dem Ratsauftrag vom 16.02.2011 wesentliche inhaltliche Zielsetzungen und organisatorische Rahmenbedingungen festgelegt. Bausteine des Konzeptes sind dementsprechend: eine stadtweit einheitliche Konzeption mit einem klar umrissenen Aufgabenkatalog in Kooperation aller Träger bzw. alleiniger Verantwortung weiterer Teilaufgaben. Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit Schulvertretern entwickelt und im Folgenden mit der Bezirksregierung abgestimmt werden. Die bisherige Entwicklung der Schulsozialarbeit hat aus gesamtstädtischer Sicht zu einer eher intransparenten Angebotsvielfalt und Ressourcenfülle an den einzelnen Schulstandorten geführt. Eine Vergleichbarkeit des Bedarfs, der Aufgaben und ihre Umsetzung sowie der dafür erforderli- chen Ressourcen ist weder zwischen den Schulformen noch unter den Schulen einer Schulform gegeben. Anträge zur Bereitstellung weiterer Ressourcen werden in der Regel in einer Einzelfall- betrachtung entschieden. Ein gesamtstädtisches Konzept, das die auf de r Basis unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbe- dingungen und Trägerschaften zur Verfügungen stehenden Ressourcen bündelt und ihre be- darfsgerechte Verteilung zu Schulformen und Schulen sichert, setzt grundlegende einvernehmliche Ziele von Schulsozialarbeit eine Klärung gemeinsamer und / oder differierender Aufgabenfelder einvernehmliche quantitative und qualitative Bedarfskriterien nachvollziehbare gemeinsame Steuerung von Ressourcen und entsprechendes Controlling als grundlegende Bausteine voraus. Nach Maßgabe des Ratsbeschlusses sowie der im Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor- genommenen Priorisierung der Verwaltungsaufträge aus dem Rahmenkonzept zur Schulentwick- lungsplanung hat die Verwaltung zum Projektfeld „Schulsozialarbeit“ eine Projektgruppe aus dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gegründet, die kurzfristig nach dem Ratsbeschluss ihre Arbeit aufgenommen hat. Ein Ziel ist u. a. die Entwicklung eines Steuerungsinstrumentes zur schulscharfen Zuweisung der Schulsozialarbeit nach objektiven und transparenten Kriterien. Diese Kriterien sollen sein: 6 V/0420/2011 • Sozialindex des Landes für die Lehrerzuweisung • Kriterien zur Vergabe des Förderbudgets OGT • Schülerzahlen insgesamt • Anteil Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf • Sozialraumherkunft • Schulform • Status Ganztagsschule Dabei ist zu klären, auf welche Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes zurückgegriffen werden können. Unter Beteiligung weiterer Ämter und Behörden (Sozialamt, Gesundheitsamt, Bezirksregierung) werden die Kriterien bewertet und mit Daten hinterlegt, um daraus eine Priorisierung für den Ein- satz von Schulsozialarbeit vorzulegen. Ebenfalls behandelt wird die Frage des Bestandsschut- zes. Die geforderte Einbindung von Schulen und ggfs. in der Schulsozialarbeit tätigen Freien Trägern ist für den weiteren Verlauf der Konzeptentwicklung vorgesehen. Entsprechend der Zeitplanung wird die Verwaltung im vierten Quartal 2011 einen entsprechen- den Konzeptvorschlag vorlegen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0420/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37