Mandari Insight

1009/2022

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 22 Integrationsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.04.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 6.1.1

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3107 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1009/2022 
Freigabedatum 
27.04.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 22 Integrationsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die 28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln 
vom 10.02.2009 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. 
 
Rat 20.06.2022

2 
Begründung 
Die Verwaltungsgliederung Interkulturelles Referat ist mit der Gründung des Kommunalen Integra-
tionszentrums im Jahre 2013 in dieses aufgegangen.  
Das Amt für Integration und Vielfalt, unter anderem mit der Abteilung Kommunales Integrations-
zentrum, wurde im Jahre 2018 gegründet und organisatorisch dem Dezernat der Oberbürgermeisterin 
zugeordnet. 
Aufgrund dieser organisatorischen Änderungen sind Anpassungen von § 22 Absatz 4 und Absatz 11 
der Hauptsatzung der Stadt Köln wie folgt erforderlich (siehe Anlage: Änderungssatzung).  
Bei den Sitzungen des Integrationsrats ist bisher optional die Teilnahme des/der zuständigen Beige-
ordneten vorgesehen. Dies wird ersetzt durch die Leitung des Amtes für Integration und Vielfalt.  
§ 22 Absatz 4 Satz 1 der Hauptsatzung (Änderungen fett formatiert):  
Für die Verwaltung nehmen die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister und/oder die 
Leitung des Amtes für Integration und Vielfalt und/oder die Leitung des Kommunalen In-
tegrationszentrums an den Sitzungen des Integrationsrates teil. 
Bisher ist in § 22 Absatz 11 die frühzeitige Information und Möglichkeit einer Stellungnahme des In-
tegrationsrates vor der Entscheidungsfindung bei der Besetzung der Leitung des Interkulturellen Re-
ferates geregelt. Dies wird aktualisiert auf die Leitung des Kommunalen Integrationszentrums.  
§ 22 Absatz 11 der Hauptsatzung (Änderungen fett formatiert):  
Der Integrationsrat wird bei der Besetzung der Stelle der Geschäftsführung des Integrationsra-
tes, sowie bei der Besetzung der Leitung des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt 
Köln frühzeitig informiert und hat die Möglichkeit, vor der Entscheidungsfindung eine Stellung-
nahme abzugeben. 
Zudem ist nach der Geschäftsordnung des Integrationsrates (§ 10, Absatz 1) der Runde Tisch für 
Integration als Teilnehmer benannt. Des Weiteren hat der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.V. sei-
ne Bezeichnung in Kölner Flüchtlingsrat e.V. geändert. § 22 Absatz 4 Satz 2 der Hauptsatzung ist 
entsprechend anzupassen. 
§ 22 Absatz 4 Satz 2 der Hauptsatzung (Änderungen fett formatiert):  
Daneben können im Einzelfall Vertreterinnen / Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, des Arbeitge-
berverbandes, der Agentur für Arbeit Köln, des Caritasverbandes, des Deutschen Gewerk-
schaftsbundes, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Diakonischen Werkes, 
der Kölner Flüchtlingsrat e.V., der Seniorenvertretung der Stadt Köln und des Runden Ti-
sches für Integration als Sachverständige zu den Beratungen hinzugezogen werden. 
 
Anlage: 
Anlage 1 - 28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

Anlage 1 28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln

1767 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
28. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 
Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f Gemeindeordnung NRW i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Arti-
kel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412) hat der Rat in seiner Sit-
zung vom_______ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 
10.02.2009, zuletzt geändert durch die 27. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 
04.04.2022 beschlossen: 
 
§ 1 
§ 22 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Köln wird wie folgt gefasst: 
(4) Für die Verwaltung nehmen die Oberbürgermeisterin / der Oberbürger-
meister und/ oder die Leitung des Amtes für Integration und Vielfalt und/ 
oder die Leitung des Kommunalen Integrationszentrums an den Sitzungen des 
Integrationsrates teil. 
Daneben können im Einzelfall Vertreterinnen / Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, 
des Arbeitgeberverbandes, der Agentur für Arbeit Köln, des Caritasverbandes, 
des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Paritätischen Wohl-
fahrtsverbandes, des Diakonischen Werkes, des Kölner Flüchtlingsrat e.V., 
der Seniorenvertretung der Stadt Köln und des Runden Tisches für Integration 
als Sachverständige zu den Beratungen hinzugezogen werden. 
 
§ 2 
§ 22 Absatz 11 der Hauptsatzung der Stadt Köln wird wie folgt gefasst: 
(11) Der Integrationsrat wird bei der Besetzung der Stelle der Geschäftsfüh-
rung des Integrationsrates, sowie bei der Besetzung der Leitung des Kommu-
nalen Integrationszentrums der Stadt Köln frühzeitig informiert und hat die 
Möglichkeit, vor der Entscheidungsfindung eine Stellungnahme abzugeben. 
 
§ 3 
Diese Änderungen der Satzung treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntma-
chung der Satzung in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1009/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.04.2022
Erstellt
23.03.2022 12:19