0138/2026
Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 19.01.2026 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu TOP 8.1 "Bildungsmonitoring Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen" (AN/0053/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5556 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 21.01.2026
0138/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.03.2026
Beantwortung einer Anfrage im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 19.01.2026
der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu TOP 8.1 "Bildungsmonitoring
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen" (AN/0053/2026)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen,
welche die Verwaltung wie folgt vornimmt.
1. Welche konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen ergeben sich aus
dem Inklusionsbericht – insbesondere solche, die ohne bzw. mit wenigen finan-
ziellen Mitteln umgesetzt werden können?
Der Bericht verfolgt in erster Linie das Ziel, die Inklusionsentwicklung an Kölner Schu-
len evidenzbasiert und auf der Grundlage von in der Bildungsstatistik gängigen Kenn-
zahlen zu beschreiben. Diese Kennzahlen schaffen Transparenz auf einem hohen
Abstraktionsniveau und ermöglichen in erster Linie Aussagen über grundlegende Ent-
wicklungen der schulischen Inklusion in Köln.
Gleichwohl weist der Bericht im Abschnitt 10 „Sonderpädagogische Förderung: Wis-
senschaftskonsortium fordert Transformation“ auf relevante Entwicklungen auf der
Landesebene hin: Das vom Land NRW beauftragte Wissenschaftskonsortium hat die
Förderbereiche Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen (Förderschwerpunkte Ler-
nen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) und geistige Entwicklung in den
Blick genommen und fordert die Transformation der Strukturen und Verfahren der ak-
tuellen Gutachten- und Förderpraxis in NRW. Das Wissenschaftskonsortium formuliert
Empfehlungen für eine qualitätsvolle individuelle Förderung von Kindern und Jugendli-
chen auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Schulpraxis und weist darauf
hin, dass für deren Umsetzung umfassende Konkretisierungen erforderlich sein wer-
den.
Einige der Empfehlungen werden derzeit von der Landesregierung im Rahmen einer
Pilotierung (08/25 bis 07/27) in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster ge-
prüft. In seiner Arbeitshilfe beschreibt das Schulministerium NRW die veränderten Ab-
läufe des Feststellungsverfahrens wie z.B. den Aufbau der standardisierten Vorlagen
zu den Förderschwerpunkten und der multiprofessionellen Bearbeitung der vier Klä-
rungsbereiche:
- relevante vor- und außerschulische Entwicklungsbedingungen,
- Prävention,
- unterrichtsfachliche Kompetenzentwicklung,
- zentrale Förderschwerpunktaspekte.
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Es bleibt abzuwarten, inwiefern Erkenntnisse der Pilotierung auch kommunale Schul-
trägeraufgaben berühren und damit eine belastbare Planungsgrundlage für Hand-
lungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen sein werden. Eine weitere wichtige
kommunale Planungsgrundlage stellt der im Koalitionsvertrag der Landesregierung
NRW angekündigte Aktionsplan Inklusion NRW als inklusionspolitische Strategie der
Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK dar.
Unabhängig von den dargestellten Entwicklungen arbeitet die Verwaltung im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten seit Jahren an der Umsetzung der
schulischen Inklusion. Die Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen hierzu
einen Überblick über Maßnahmen zur Prävention von Benachteiligungslagen (weiter
Begriff Inklusion) vorstellen.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Inklusion an Kölner Schulen
auch qualitativ zu evaluieren?
Für eine qualitative Evaluation der Inklusion an (Kölner) Schulen fehlen der Verwaltung
die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen. Zudem sieht die Verwaltung die
Zuständigkeit für diese Aufgabe beim Land NRW, das mit der unter 1 dargestellten Pi-
lotierung erste wichtige Schritte hierzu unternimmt.
3. Insbesondere bei Förderschulen LE und ESE erreichen uns Informationen, dass
die Förderbedürftigkeit der SuS in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Wel-
che Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dieser Entwicklung?
Die Frage nach den Ursachen und möglichen Konsequenzen in der Frage, wie sich die
sonderpädagogische Förderbedürftigkeit insgesamt und speziell für die Förderschwer-
punkte LE und ESE entwickelt, ist eng mit den Ausführungen des vom Land beauftrag-
ten Wissenschaftskonsortiums verbunden, weshalb auf die Ausführungen zu Frage 1
verwiesen wird.
4. Warum ist nur an sechs Gymnasien Gemeinsames Lernen eingerichtet und was
macht die Verwaltung, um den Anteil und die Qualität zu erhöhen?
Zuständigkeitshalber richtet die Bezirksregierung Gemeinsames Lernen an Gymnasien
ein, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden oder
mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können (§ 20 Abs. 5 SchulG). Nach § 19 Abs.
5 Satz 3 SchulG ist zudem die Zustimmung des Schulträgers einzuholen. Bisher hat
die Verwaltung als Schulträger für die Kölner Schulen stets dafür gesorgt, dass die
sächlichen Voraussetzungen erfüllt wurden, so dass die Zustimmung immer erteilt wer-
den konnte.
5. Es sind zwei neue Förderschulen geplant, um den akuten Bedarf zu decken, aber
mit dem langfristigen Ziel die Inklusion weiter voranzutreiben und die Schulge-
bäude anschließend anderweitig zu nutzen: Inwieweit wird die Umnutzung be-
reits beim Bau der Schulen berücksichtigt, um aufwendige Umbauten zu vermei-
den?
Eine potenzielle Umnutzung für Grundschule ist mitgedacht, um die erforderlichen Um-
bauten für eine Folgenutzung möglichst gering zu halten.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0138/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.01.2026
- Erstellt
- 15.01.2026 10:38