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2371/2025

Erneuerung der Eisenbahnüberführungen am Bahnhof West, Venloer Straße und Vogelsanger Straße in Köln-Innenstadt durch die DB InfraGO AG

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2025

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Anlage 5 Vogelsanger Straße Ansicht

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Anlage 4 Vogelsanger Straße Draufsicht

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Anlage 3 Venloer Straße Ansicht West

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Venloer Straße Draufsicht

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Vogelsanger Straße Ansicht

4 Zeichen

2029

Anlage 4 Vogelsanger Straße Draufsicht

10 Zeichen

Ⅱ
Ⅲ
ⅣⅠ
Ⅰ Ⅳ

Anlage 3 Venloer Straße Ansicht West

233 Zeichen

Köln West
2029
48,50
52,15
innenliegender Absturz
Inside Drop 250
(Fa. Beton Tille) o.glw.
Haltung 106 -10,20 m- DN200PP 20‰
53,60
S 7
S 6
52,60
52,33
45,60
48,60
48,09
Hltg 107 -20,70 m- DN200PP 20‰ (verzerrt dargestellt!!!)
S 8
Ⅰ Ⅳ

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

926 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine gesetzlich verpflichtende vertragliche Regelung mit der DB InfraGO AG. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Venloer Straße Draufsicht

281 Zeichen

Ⅱ
Ⅲ
ⅣⅠ
18 Stg. 17/29
8 Stg. 17/29
18 Stg. 17/29
18 Stg. 17/29
Treppenanlage Nr.2
Treppenanlage Nr.4
18 Stg. 17/29
8 Stg. 17/29
18 Stg. 17/29
18 Stg. 17/29
Lage der Kontrollschächte an
örtliche Randbedingungen / an
Lage der Versorgungsleitungen
Dritter  anpassen.
α
2630 001 131
Ⅰ Ⅳ

Beschlussvorlage Rat

11409 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-7 
 
Vorlagen-Nummer 
 2371/2025 
Freigabedatum 
 20.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen am Bahnhof West, Venloer Straße und 
Vogelsanger Straße in Köln-Innenstadt durch die DB InfraGO AG  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, Kreuzungsvereinbarungen nach dem Ei-
senbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) zur Erneuerung der DB-Brückenbauwerke über die Ven-
loer Straße und die Vogelsanger Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe zur richt-
linienkonformen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts mit der DB InfraGO AG abzuschlie-
ßen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtli-
nien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-Kom-Stra) zu beantragen. 
 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ab 2027 
rd.  95.340.443 € € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird noch 
geprüft      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2031 
a) Erträge    einmalig 
rd.84.203.650 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die DB InfraGO AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) Venloer Straße 
und Vogelsanger Straße, die beide im Stadtbezirk Innenstadt liegen. Die EÜ werden auf 
Grund des altersbedingten schlechten Zustandes erneuert. Eine Sanierung ist laut gutachterli-
cher Einschätzung, die durch die DB InfraGO durchgeführt worden ist, nicht mehr möglich. 
 
Die Venloer Straße und Vogelsanger Straße sind Gemeindestraßen, welche in der Baulast 
der Stadt Köln liegen. Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktionen ist die Durchfahrtshöhe für 
den Individualverkehr derzeit eingeschränkt. 
 
Die bestehenden Bogenbrücken weisen eine ausgeschilderte Durchfahrtshöhe von 3,60 m 
(Venloer Straße) und 3,80 m (Vogelsanger Straße) auf. Die Anpassung der lichten Höhe auf 
4,50 m im Straßenbereich ist aufgrund der derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards 
und der rechtlichen Vorgaben aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) zwingend gebo-

3 
ten. Daher wurde ein sogenanntes Aufweitungsverlangen im Rahmen eines Abstimmungspro-
zesses im Jahr 2023 durch die Stadt Köln gegenüber der DB kommuniziert. Ein solches Ver-
langen zieht gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Kostenbeteiligung für die Stadt Köln 
nach sich. Demgegenüber steht eine Erstattungszahlung (Ablösebetrag) durch die DB In-
fraGO AG in Form eines Vorteilsausgleiches, da sie aufgrund des neuen Bauwerkes Vorteile 
in Form geringerer Unterhaltungskosten für dieses hat. 
 
Die Brückenbauwerke überführen die 2-gleisigen Strecken 2630 Köln – Bingen und 2613 Köln 
Hbf. - Köln West, die 1-gleisige Strecke 2617 Köln West - Köln Ehrenfeld und 5 Abstellgleise 
im Bahnhof Köln-West. 
 
Die Widerlager werden abgebrochen und ersetzt. Die Überbauten als Stahlbogenbrücken wer-
den zurückgebaut und durch Überbauten als Stahltrogbrücken für die Streckengleise und als 
Stahlbetonverbund-Deckbrücken für die Abstellgleise im Bahnhof (Venloer Straße) und als 
Trägerrostbrücken (Vogelsanger Straße) ersetzt. 
 
Im Zuge der Planung der EÜ werden, unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen, an 
den beiden Enden der Bauwerke jeweils eigenständige Randbrücken vorgesehen. Diese sol-
len in der Optik eines Bogenfachwerks gestaltet werden und bestehen aus zwei statisch wirk-
samen Hauptträgern. 
 
Der Bau der EÜ Venloer Straße und der EÜ Vogelsanger Straße erfolgt gemeinsam mit dem 
Bau der EÜ Luxemburger Straße und EÜ Zülpicher Straße weitestgehend unter Vollsperrung 
der Bahnstrecken im Rahmen einer 17-monatigen Sperrpause. Hierbei wird angestrebt, dass 
die Venloer Straße und die Vogelsanger Straße nicht gleichzeitig gesperrt werden, um Umlei-
tungsverkehre durch die jeweils geöffnete Straße zu ermöglichen. Die Herstellung der Wider-
lager findet unter Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs mit eingeschränktem Straßenquer-
schnitt statt. Der Ausbau und Einbau der Überbauten erfolgt unter Vollsperrung der Straßen.  
 
Für beide Baumaßnahmen wurde ein Planfeststellungverfahren nach § 18 Allgemeines Eisen-
bahngesetz (AEG) eingeleitet. Die Planfeststellungsbeschlüsse werden in Kürze erwartet.  
 
Bei den vorliegenden Kreuzungsmaßnahmen handelt es sich um Vorhaben der DB InfraGO 
AG, für die Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen nach § 3 EBKrG mit Kostenfolge nach § 12 
Abs. 1 Nr. 2 EBKrG zwischen dem Schienenbaulastträger DB InfraGO AG und dem Straßen-
baulastträger Stadt Köln abzuschließen sind. Die nach EBKrG und 1. Eisenbahnkreuzungs-
verordnung ermittelten, kreuzungsbedingten Kosten (Kostenmasse) sind von der DB InfraGO 
AG und dem Straßenbaulastträger Stadt Köln gemäß dem zugrunde zulegenden Kostentei-
lungsschlüssel gemeinsam zu tragen. Es fallen keine nichtkreuzungsbedingten Maßnahmen 
und Kosten an. 
 
Für die neuen Eisenbahnbrücken werden im Zuge der Kreuzungsvereinbarung vereinfachte, 
vorläufige Ablösungsberechnungen und nach Ende der Baumaßnahme, endgültige Ablö-
sungsberechnungen nach der ABBV (Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen 
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz) erstellt. Die DB InfraGO AG zahlt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahmen die Ablösebeträge, als Vorteilsausgleich, an den Straßenbaulastträger. 
 
Kosten 
Die Gesamtkosten der EÜ Venloer Straße belaufen sich laut aktueller Kostenkalkulation auf 
108.488.756 €. Die Gesamtkosten der EÜ Vogelsanger Straße belaufen sich auf 82.192.129 
€. Laut Ermittlung der Kostenteilungsschlüssel sind die kreuzungsbedingten Kostenanteile je-
weils zu 50 % vom Schienenbaulastträger und vom Straßenbaulastträger zu tragen. Gemäß 
vorliegender Fiktivkostenberechnung und Mittelabflussplanung der DB InfraGO AG stellen 
sich die städtischen Kostenanteile demnach wie folgt dar:  
 
Maßnahme 
 
2027 
(Beträge in €) 
2028 
(Beträge in €) 
2029 
(Beträge in €)) 
2030 
(Beträge in €) 
Kostenanteil 
Stadt Köln  
(Beträge in €)

4 
EÜ Venloer  5.424.438  12.476.210 18.443.090  17.900.640  54.244.378  
EÜ Vogelsanger  4.109.605    9.452.090  13.972.660  13.561.710 41.096.065   
vorzufinanzierender Kostenanteil 95.340.443 
EÜ Venloer  abzgl. Ablösebetrag 47.952.750  
EÜ Vogelsanger  abzgl. Ablösebetrag 36.250.900  Zwischensumme Ablösebeträge 84.203.650   
Zwischensumme verbleibender Anteil 11.136.793   abzgl. möglicher Förderung (70 %)   7.795.755  
verbleibender Eigenanteil Stadt Köln   3.341.038  
 
Förderung 
Gemäß FöRi-Kom-Stra sind Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz 
förderfähig. Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den kommunalen Stra-
ßenbaulastträger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil abzüglich Anteile Dritter (z.B. Ablö-
sebetrag). Der Fördersatz beträgt 70 %. Ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln zur Vor-
stellung der Maßnahmen ist bereits terminiert. Die Förderanträge werden anschließend erar-
beitet und der Bezirksregierung Köln vorgelegt.  
 
Finanzierung 
Der städtische Gesamtkostenanteil (vor Ablösebeitrag und Förderung) für beide Maßnahmen 
beträgt in Summe 95.340.443 €. Dieser Kostenanteil ist in den Haushaltsjahren 2027 bis 2030 
im städtischen Haushalt vorzufinanzieren. Da die Baumaßnahmen wie auch die Kosten im Ei-
gentum Dritter, hier der DB InfraGO AG, entstehen, sind diese konsumtiv zu finanzieren. Wie 
oben erläutert, sind frühestens ab 2031 ff. durch die Ablösebeträge der DB InfraGO AG an die 
Stadt Köln, Erträge zur Entlastung des städtischen Haushaltes in Höhe von insgesamt 
84.203.650 € zu erwarten. Bisher sind im aktuellen HPL 2025/2026 inkl. mittelfristiger Finanz-
planung 2027-2029 die genannten Aufwendungen noch nicht veranschlagt. 
 
Die ab dem Haushaltsjahr 2027 zu finanzierenden städtischen Kostenanteile in einer Gesamt-
höhe von rd. 95.340.443 € wird das Dezernat für Mobilität, entsprechend der oben aufgeführ-
ten Mittelabflussplanung, im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. im 
Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, innerhalb des 
dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die frühestens ab dem Haushaltsjahr 2031 ff. zu erwartenden Erträge durch die Zahlung der 
Ablösebeträge in Höhe von 84.203.650 € werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanauf-
stellungsprozesse, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radewegebau, in der Pro-
duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 07, Sonstige ordentliche Erträge, be-
rücksichtigt. Ebenso würden mögliche Zuwendungen in den Folgejahren in der Teilplanzeile 2, 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen veranschlagt. 
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 werden in allen Punkten be-
achtet. Eine kommunale Kostenbeteiligung bei Maßnahmen der DB InfraGO AG, hier bei Ei-
senbahnüberführungen nach §§ 3, 12 Abs. 1, Nr. 2 EBKrG, ist rechtlich verpflichtend. Beide 
EÜ Venloer und Vogelsanger Straße wurden in den Jahren 1885 und 1886 erbaut. Der bauli-
che Zustand ist mittlerweile so schlecht, dass nach Vorgabe des Eisenbahnbundesamtes 
(EBA) eine schnellstmögliche Umsetzung erfolgen muss, um eine Totalsperrung des betroffe-
nen Schienenverkehrs zu vermeiden. Eine kommunale Kostenbeteiligung ist durch das gebo-
tene Aufweitungsverlangen unumgänglich. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen leistet einen wesentlichen Beitrag, den Bürge-
rinnen und Bürgern adäquate Alternativen zur Nutzung des privaten Pkw zu bieten. Dies alles 
trägt u.a. zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Demnach kann die

5 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit – Verzicht auf Vorberatung in den Fachausschüssen 
Bei Einhaltung der regulären Beratungsfolge wäre eine Beschlussfassung des Rates erst 
nach der Kommunalwahl, voraussichtlich im 1. Quartal 2026 möglich. Die DB InfraGO AG be-
nötigt jedoch die verbindliche Zustimmung der Stadt Köln, um wichtige Arbeitsschritte (Vorbe-
reitung der Vergabe, Ausschreibung der Bauleistungen) zeitnah einleiten zu können. Der Bau-
zeitraum und die Sperrpausen sind aufgrund der massiven Auswirkungen auf den Eisenbahn-
verkehr, der auch national beeinträchtigt wird, bereits festgesetzt (2028/29). Dieses Zeitfens-
ter muss unbedingt eingehalten werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Venloer Straße Draufsicht 
Anlage 2: Venloer Straße Ansicht West 
Anlage 3: Vogelsanger Straße Draufsicht 
Anlage 4: Vogelsanger Straße Ansicht

Beratungsverlauf (3)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2371/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2025
Erstellt
25.07.2025 11:50