2371/2025
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen am Bahnhof West, Venloer Straße und Vogelsanger Straße in Köln-Innenstadt durch die DB InfraGO AG
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Anlage 5 Vogelsanger Straße Ansicht
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2029
Anlage 4 Vogelsanger Straße Draufsicht
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Ⅱ Ⅲ ⅣⅠ Ⅰ Ⅳ
Anlage 3 Venloer Straße Ansicht West
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Köln West 2029 48,50 52,15 innenliegender Absturz Inside Drop 250 (Fa. Beton Tille) o.glw. Haltung 106 -10,20 m- DN200PP 20‰ 53,60 S 7 S 6 52,60 52,33 45,60 48,60 48,09 Hltg 107 -20,70 m- DN200PP 20‰ (verzerrt dargestellt!!!) S 8 Ⅰ Ⅳ
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine gesetzlich verpflichtende vertragliche Regelung mit der DB InfraGO AG. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Venloer Straße Draufsicht
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Ⅱ Ⅲ ⅣⅠ 18 Stg. 17/29 8 Stg. 17/29 18 Stg. 17/29 18 Stg. 17/29 Treppenanlage Nr.2 Treppenanlage Nr.4 18 Stg. 17/29 8 Stg. 17/29 18 Stg. 17/29 18 Stg. 17/29 Lage der Kontrollschächte an örtliche Randbedingungen / an Lage der Versorgungsleitungen Dritter anpassen. α 2630 001 131 Ⅰ Ⅳ
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-7 Vorlagen-Nummer 2371/2025 Freigabedatum 20.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Eisenbahnüberführungen am Bahnhof West, Venloer Straße und Vogelsanger Straße in Köln-Innenstadt durch die DB InfraGO AG Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, Kreuzungsvereinbarungen nach dem Ei- senbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) zur Erneuerung der DB-Brückenbauwerke über die Ven- loer Straße und die Vogelsanger Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe zur richt- linienkonformen Ausgestaltung des Straßenquerschnitts mit der DB InfraGO AG abzuschlie- ßen, auf dieser Grundlage die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtli- nien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-Kom-Stra) zu beantragen. Finanzausschuss 01.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ab 2027 rd. 95.340.443 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird noch geprüft % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2031 a) Erträge einmalig rd.84.203.650 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB InfraGO AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) Venloer Straße und Vogelsanger Straße, die beide im Stadtbezirk Innenstadt liegen. Die EÜ werden auf Grund des altersbedingten schlechten Zustandes erneuert. Eine Sanierung ist laut gutachterli- cher Einschätzung, die durch die DB InfraGO durchgeführt worden ist, nicht mehr möglich. Die Venloer Straße und Vogelsanger Straße sind Gemeindestraßen, welche in der Baulast der Stadt Köln liegen. Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktionen ist die Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit eingeschränkt. Die bestehenden Bogenbrücken weisen eine ausgeschilderte Durchfahrtshöhe von 3,60 m (Venloer Straße) und 3,80 m (Vogelsanger Straße) auf. Die Anpassung der lichten Höhe auf 4,50 m im Straßenbereich ist aufgrund der derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards und der rechtlichen Vorgaben aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) zwingend gebo- 3 ten. Daher wurde ein sogenanntes Aufweitungsverlangen im Rahmen eines Abstimmungspro- zesses im Jahr 2023 durch die Stadt Köln gegenüber der DB kommuniziert. Ein solches Ver- langen zieht gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Kostenbeteiligung für die Stadt Köln nach sich. Demgegenüber steht eine Erstattungszahlung (Ablösebetrag) durch die DB In- fraGO AG in Form eines Vorteilsausgleiches, da sie aufgrund des neuen Bauwerkes Vorteile in Form geringerer Unterhaltungskosten für dieses hat. Die Brückenbauwerke überführen die 2-gleisigen Strecken 2630 Köln – Bingen und 2613 Köln Hbf. - Köln West, die 1-gleisige Strecke 2617 Köln West - Köln Ehrenfeld und 5 Abstellgleise im Bahnhof Köln-West. Die Widerlager werden abgebrochen und ersetzt. Die Überbauten als Stahlbogenbrücken wer- den zurückgebaut und durch Überbauten als Stahltrogbrücken für die Streckengleise und als Stahlbetonverbund-Deckbrücken für die Abstellgleise im Bahnhof (Venloer Straße) und als Trägerrostbrücken (Vogelsanger Straße) ersetzt. Im Zuge der Planung der EÜ werden, unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen, an den beiden Enden der Bauwerke jeweils eigenständige Randbrücken vorgesehen. Diese sol- len in der Optik eines Bogenfachwerks gestaltet werden und bestehen aus zwei statisch wirk- samen Hauptträgern. Der Bau der EÜ Venloer Straße und der EÜ Vogelsanger Straße erfolgt gemeinsam mit dem Bau der EÜ Luxemburger Straße und EÜ Zülpicher Straße weitestgehend unter Vollsperrung der Bahnstrecken im Rahmen einer 17-monatigen Sperrpause. Hierbei wird angestrebt, dass die Venloer Straße und die Vogelsanger Straße nicht gleichzeitig gesperrt werden, um Umlei- tungsverkehre durch die jeweils geöffnete Straße zu ermöglichen. Die Herstellung der Wider- lager findet unter Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs mit eingeschränktem Straßenquer- schnitt statt. Der Ausbau und Einbau der Überbauten erfolgt unter Vollsperrung der Straßen. Für beide Baumaßnahmen wurde ein Planfeststellungverfahren nach § 18 Allgemeines Eisen- bahngesetz (AEG) eingeleitet. Die Planfeststellungsbeschlüsse werden in Kürze erwartet. Bei den vorliegenden Kreuzungsmaßnahmen handelt es sich um Vorhaben der DB InfraGO AG, für die Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen nach § 3 EBKrG mit Kostenfolge nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 EBKrG zwischen dem Schienenbaulastträger DB InfraGO AG und dem Straßen- baulastträger Stadt Köln abzuschließen sind. Die nach EBKrG und 1. Eisenbahnkreuzungs- verordnung ermittelten, kreuzungsbedingten Kosten (Kostenmasse) sind von der DB InfraGO AG und dem Straßenbaulastträger Stadt Köln gemäß dem zugrunde zulegenden Kostentei- lungsschlüssel gemeinsam zu tragen. Es fallen keine nichtkreuzungsbedingten Maßnahmen und Kosten an. Für die neuen Eisenbahnbrücken werden im Zuge der Kreuzungsvereinbarung vereinfachte, vorläufige Ablösungsberechnungen und nach Ende der Baumaßnahme, endgültige Ablö- sungsberechnungen nach der ABBV (Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz) erstellt. Die DB InfraGO AG zahlt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen die Ablösebeträge, als Vorteilsausgleich, an den Straßenbaulastträger. Kosten Die Gesamtkosten der EÜ Venloer Straße belaufen sich laut aktueller Kostenkalkulation auf 108.488.756 €. Die Gesamtkosten der EÜ Vogelsanger Straße belaufen sich auf 82.192.129 €. Laut Ermittlung der Kostenteilungsschlüssel sind die kreuzungsbedingten Kostenanteile je- weils zu 50 % vom Schienenbaulastträger und vom Straßenbaulastträger zu tragen. Gemäß vorliegender Fiktivkostenberechnung und Mittelabflussplanung der DB InfraGO AG stellen sich die städtischen Kostenanteile demnach wie folgt dar: Maßnahme 2027 (Beträge in €) 2028 (Beträge in €) 2029 (Beträge in €)) 2030 (Beträge in €) Kostenanteil Stadt Köln (Beträge in €) 4 EÜ Venloer 5.424.438 12.476.210 18.443.090 17.900.640 54.244.378 EÜ Vogelsanger 4.109.605 9.452.090 13.972.660 13.561.710 41.096.065 vorzufinanzierender Kostenanteil 95.340.443 EÜ Venloer abzgl. Ablösebetrag 47.952.750 EÜ Vogelsanger abzgl. Ablösebetrag 36.250.900 Zwischensumme Ablösebeträge 84.203.650 Zwischensumme verbleibender Anteil 11.136.793 abzgl. möglicher Förderung (70 %) 7.795.755 verbleibender Eigenanteil Stadt Köln 3.341.038 Förderung Gemäß FöRi-Kom-Stra sind Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz förderfähig. Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den kommunalen Stra- ßenbaulastträger nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil abzüglich Anteile Dritter (z.B. Ablö- sebetrag). Der Fördersatz beträgt 70 %. Ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln zur Vor- stellung der Maßnahmen ist bereits terminiert. Die Förderanträge werden anschließend erar- beitet und der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Finanzierung Der städtische Gesamtkostenanteil (vor Ablösebeitrag und Förderung) für beide Maßnahmen beträgt in Summe 95.340.443 €. Dieser Kostenanteil ist in den Haushaltsjahren 2027 bis 2030 im städtischen Haushalt vorzufinanzieren. Da die Baumaßnahmen wie auch die Kosten im Ei- gentum Dritter, hier der DB InfraGO AG, entstehen, sind diese konsumtiv zu finanzieren. Wie oben erläutert, sind frühestens ab 2031 ff. durch die Ablösebeträge der DB InfraGO AG an die Stadt Köln, Erträge zur Entlastung des städtischen Haushaltes in Höhe von insgesamt 84.203.650 € zu erwarten. Bisher sind im aktuellen HPL 2025/2026 inkl. mittelfristiger Finanz- planung 2027-2029 die genannten Aufwendungen noch nicht veranschlagt. Die ab dem Haushaltsjahr 2027 zu finanzierenden städtischen Kostenanteile in einer Gesamt- höhe von rd. 95.340.443 € wird das Dezernat für Mobilität, entsprechend der oben aufgeführ- ten Mittelabflussplanung, im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die frühestens ab dem Haushaltsjahr 2031 ff. zu erwartenden Erträge durch die Zahlung der Ablösebeträge in Höhe von 84.203.650 € werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanauf- stellungsprozesse, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radewegebau, in der Pro- duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 07, Sonstige ordentliche Erträge, be- rücksichtigt. Ebenso würden mögliche Zuwendungen in den Folgejahren in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen veranschlagt. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 werden in allen Punkten be- achtet. Eine kommunale Kostenbeteiligung bei Maßnahmen der DB InfraGO AG, hier bei Ei- senbahnüberführungen nach §§ 3, 12 Abs. 1, Nr. 2 EBKrG, ist rechtlich verpflichtend. Beide EÜ Venloer und Vogelsanger Straße wurden in den Jahren 1885 und 1886 erbaut. Der bauli- che Zustand ist mittlerweile so schlecht, dass nach Vorgabe des Eisenbahnbundesamtes (EBA) eine schnellstmögliche Umsetzung erfolgen muss, um eine Totalsperrung des betroffe- nen Schienenverkehrs zu vermeiden. Eine kommunale Kostenbeteiligung ist durch das gebo- tene Aufweitungsverlangen unumgänglich. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen leistet einen wesentlichen Beitrag, den Bürge- rinnen und Bürgern adäquate Alternativen zur Nutzung des privaten Pkw zu bieten. Dies alles trägt u.a. zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Demnach kann die 5 hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Begründung der Dringlichkeit – Verzicht auf Vorberatung in den Fachausschüssen Bei Einhaltung der regulären Beratungsfolge wäre eine Beschlussfassung des Rates erst nach der Kommunalwahl, voraussichtlich im 1. Quartal 2026 möglich. Die DB InfraGO AG be- nötigt jedoch die verbindliche Zustimmung der Stadt Köln, um wichtige Arbeitsschritte (Vorbe- reitung der Vergabe, Ausschreibung der Bauleistungen) zeitnah einleiten zu können. Der Bau- zeitraum und die Sperrpausen sind aufgrund der massiven Auswirkungen auf den Eisenbahn- verkehr, der auch national beeinträchtigt wird, bereits festgesetzt (2028/29). Dieses Zeitfens- ter muss unbedingt eingehalten werden. Anlagen Anlage 1: Venloer Straße Draufsicht Anlage 2: Venloer Straße Ansicht West Anlage 3: Vogelsanger Straße Draufsicht Anlage 4: Vogelsanger Straße Ansicht
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2371/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 25.07.2025 11:50