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Anfrage der SPD--Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3127/2018 vom 24.09.2018

Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/42 Vorlagen-Nummer 3127/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Anfrage der SPD--Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes hier: Rodungen entlang der Kleingartenanlage und an der Mülheimer Brücke/Kuhweg AN/0770/2018 Entlang des Rad- und Gehwegs an der Kleingartenanlage Jadepötzje wurden mehrere Hundert Meter Gehölze vollständig entfernt. An der Mülheimer Brücke setzen sich die Rodungen fort. Hierzu haben folgende Fragen: a) warum wurden diese massiven Eingriffe vorgenommen? b) Welche ortsnahen Ausgleichsmaßnahmen sind für die Entfernung der Gehölzstreifen vorge- nommen worden bzw. sind geplant und bis wann umzusetzen? c) Welche Pläne gibt es für die zukünftige Bepflanzung der gerodeten Areale? d) Die gerodete Fläche entlang der Gartenanlage ist teilweise sehr abschüssig. Wie wird zukünf- tig sichergestellt, dass an diesem gut frequentierten Rad- und Fußweg niemand abstürzt? Antwort der Verwaltung: zu a: Entlang des Rad- und Fußweges an der nördlichen Grenze des Kleingartenvereins in der Bol- tensternstraße (Köln-Riehl e.V.) befindet sich in den städtischen Grundstücken Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstücke 1784/158 und 831 eine Gashochdruckleitung DN 500 und Brauchwasserleitung DN 1200 der Rheinenergie. Der für die Leitungen zwingend benötigte Schutzstreifen war stark be- wachsen und wurde von den Pächtern des Kleingartenvereins mit diversen Aufbauten, Anlagen und Zäunen überbaut sowie als Lagerungsfläche verwendet. Laut Rheinenergie bestand bzw. besteht hier eine konkrete Gefahr aufgrund Beschädigungen durch Wurzeln sowie der Aufbauten, die teilweise nur 30 – 40 cm über der Gasleitung errichtet wurden. Da- her ist zuerst die Fläche im Auftrag der Rheinenergie von allem Aufwuchs befreit worden. Der Ab- bruch der durch die Kleingärtner im Schutzbereich errichteten Aufbauten, Anlagen und Zäune sowie die Entsorgung von Müll, der eindeutig dem Kleingartenverein zuzuordnen ist, wird durch die Stadt Köln veranlasst. Weiterhin wird entlang der Grenze des Kleingartenvereins im unteren Bereich ein Stabgitterzaun errichtet, um für die Zukunft den Überbau des Schutzstreifens zu verhindern. zu b: Ausgleichsmaßnahmen werden nicht vorgenommen zu c: 2 Eine erneute Bebauung oder Bepflanzung des Schutzstreifens ist aus o.a. Gründen ausgeschlossen. Die Fläche wird zukünftig regelmäßig durch die Rheinenergie gepflegt, gemulcht und von entspre- chendem Aufwuchs freigehalten. zu d: Die Verwaltung, hier das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, hat diesen Hinweis aufgenommen, prüft die Situation vor Ort und wird gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Beratungsverlauf

  1. 15.11.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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