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3127/2018

Anfrage der SPD--Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2806 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 3127/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Anfrage der SPD--Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
hier: Rodungen entlang der Kleingartenanlage und an der Mülheimer Brücke/Kuhweg 
          AN/0770/2018 
Entlang des Rad- und Gehwegs an der Kleingartenanlage Jadepötzje wurden mehrere Hundert Meter 
Gehölze vollständig entfernt. An der Mülheimer Brücke setzen sich die Rodungen fort. 
 
Hierzu haben folgende Fragen: 
 
a) warum wurden diese massiven Eingriffe vorgenommen? 
b) Welche ortsnahen Ausgleichsmaßnahmen sind für die Entfernung der Gehölzstreifen vorge-
nommen worden bzw. sind geplant und bis wann umzusetzen? 
c) Welche Pläne gibt es für die zukünftige Bepflanzung der gerodeten Areale? 
d) Die gerodete Fläche entlang der Gartenanlage ist teilweise sehr abschüssig. Wie wird zukünf-
tig sichergestellt, dass an diesem gut frequentierten Rad- und Fußweg niemand abstürzt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu a: 
 
Entlang des Rad- und Fußweges an der nördlichen Grenze des Kleingartenvereins in der Bol-
tensternstraße (Köln-Riehl e.V.) befindet sich in den städtischen Grundstücken Gemarkung Nippes, 
Flur 86, Flurstücke 1784/158 und 831 eine Gashochdruckleitung DN 500 und Brauchwasserleitung 
DN 1200 der Rheinenergie. Der für die Leitungen zwingend benötigte Schutzstreifen war stark be-
wachsen und wurde von den Pächtern des Kleingartenvereins mit diversen Aufbauten, Anlagen und 
Zäunen überbaut sowie als Lagerungsfläche verwendet. 
 
Laut Rheinenergie bestand bzw. besteht hier eine konkrete Gefahr aufgrund Beschädigungen durch 
Wurzeln sowie der Aufbauten, die teilweise nur 30 – 40 cm über der Gasleitung errichtet wurden. Da-
her ist zuerst die Fläche im Auftrag der Rheinenergie von allem Aufwuchs befreit worden. Der Ab-
bruch der durch die Kleingärtner im Schutzbereich errichteten Aufbauten, Anlagen und Zäune sowie 
die Entsorgung von Müll, der eindeutig dem Kleingartenverein zuzuordnen ist, wird durch die Stadt 
Köln veranlasst. Weiterhin wird entlang der Grenze des Kleingartenvereins im unteren Bereich ein 
Stabgitterzaun errichtet, um für die Zukunft den Überbau des Schutzstreifens zu verhindern. 
 
zu b: 
 
Ausgleichsmaßnahmen werden nicht vorgenommen 
 
zu c:

2 
 
Eine erneute Bebauung oder Bepflanzung des Schutzstreifens ist aus o.a. Gründen ausgeschlossen. 
Die Fläche wird zukünftig regelmäßig durch die Rheinenergie gepflegt, gemulcht und von entspre-
chendem Aufwuchs freigehalten. 
 
zu d: 
 
Die Verwaltung, hier das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, hat diesen Hinweis aufgenommen, 
prüft die Situation vor Ort und wird gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mülheimer Brücke
  • Kuhweg

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Details

Aktenzeichen
3127/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.09.2018
Erstellt
21.09.2018 08:37