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Vandalismus an Schulen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2280/2022 vom 08.08.2022

Stand: Am 29.08.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 2280/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Vandalismus an Schulen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates bittet die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Rodenkirchen um die Beantwortung folgender Fragestellung (AN/0842/2022): Aktuell werden Jugendliche mittels der Internet-Plattform Tik-Toc bundesweit aufgefordert, einer drei- teiligen sogenannten Toiletten-Challenge in Schulen sämtlicher Schulformen nachzukommen. Mit dem ersten Teil sollen die Abflüsse mit Toilettenpapier oder ganzen Toilettenrollen verstopft und zum Überlaufen der Toiletten gebracht werden. Im zweiten Teil sollen sodann die Türen von Toiletten aus- gehangen werden. Der dritte Teil beinhaltet das Anzünden von To ilettenpapier und Papierhandtü- chern in Schultoiletten. Diese sogenannten „Herausforderungen“ werden dann häufig von den Ju- gendlichen selbst oder von Mitschülern gefilmt und die Videos sodann mit der Aufforderung, dies ebenso nachzumachen, in das Internet gestellt. Die Folgen dieser Art des Vandalismus sind teils gravierend. So entstanden an mehreren bundes- deutschen Schulen bereits Sachschäden im fünfstelligen Bereich. Bei einem Vorfall in Hessen wur- den zwei Menschen, in einer Schule in Bayern sogar sieben Menschen verletzt. Hierzu stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) Wie viele Vorkommnisse dieser „Challenge“ sind bislang im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen bekannt geworden? 2) Für den Fall, dass es auch im Stadtbezirk Rodenkirchen zu solchen Vorkommnissen gekom- men sein sollte, welche Schäden wurden durch diese neue Form des Vandalismus bislang verursacht? In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich diese Schadensereignisse? Wur- de durch solche Vorkommnisse Menschen verletzt? 3) Welche Maßnahmen hat die Schulverwaltung zusammen mit den Schulen ergriffen, um solche Schadensereignisse möglichst zu verhindern? Inwieweit wurden die Jugendzentren im Stadt- bezirk in diese Arbeit mit einbezogen? Antwort der Verwaltung: Zu 1) und 2) Bislang sind im Stadtbezirk Rodenkirchen Vorkommnisse dieser Art nicht bekannt. Dadurch liegt auch kein Schaden vor, welcher hätte behoben werden müssen. 2 Zu 3) Am 22.04.2022 erging folgende Information an alle Schulen: „Aufgrund der aktuellen Ereignisse und Medienberichterstattungen über TikTok-Challenges in Schu- len leiten wir Ihnen die Information des Kriminalkommissariats Kriminalprävention/ Opferschutz des Polizeipräsidiums Köln weiter. Die Servicestelle Jugendschutz und das Programm Polizeiliche Krimi- nalprävention haben entsprechende Informationen auf ihren Homepages dazu veröffentlicht. Einen entsprechenden Flyer finden Sie ebenfalls im Anhang. Zu Sachbeschädigung und Vandalismus finden Sie Information in dem Notfallordner der Schulen NRW.“ Weitere Maßnahmen wurden von der Schulverwaltung nicht ergriffen.

Beratungsverlauf

  1. 29.08.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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