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2280/2022

Vandalismus an Schulen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 29.08.2022, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3072 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2280/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
 
Vandalismus an Schulen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
Gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates bittet die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-
Rodenkirchen um die Beantwortung folgender Fragestellung (AN/0842/2022): 
 
Aktuell werden Jugendliche mittels der Internet-Plattform Tik-Toc bundesweit aufgefordert, einer drei-
teiligen sogenannten Toiletten-Challenge in Schulen sämtlicher Schulformen nachzukommen. Mit 
dem ersten Teil sollen die Abflüsse mit Toilettenpapier oder ganzen Toilettenrollen verstopft und zum 
Überlaufen der Toiletten gebracht werden. Im zweiten Teil sollen sodann die Türen von Toiletten aus-
gehangen werden. Der dritte Teil beinhaltet das Anzünden von To ilettenpapier und Papierhandtü-
chern in Schultoiletten. Diese sogenannten „Herausforderungen“ werden dann häufig von den Ju-
gendlichen selbst oder von Mitschülern gefilmt und die Videos sodann mit der Aufforderung, dies 
ebenso nachzumachen, in das Internet gestellt.   
 
Die Folgen dieser Art des Vandalismus sind teils gravierend. So entstanden an mehreren bundes-
deutschen Schulen bereits Sachschäden im fünfstelligen Bereich. Bei einem Vorfall in Hessen wur-
den zwei Menschen, in einer Schule in Bayern sogar sieben Menschen verletzt.    
 
Hierzu stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:  
 
1) Wie viele Vorkommnisse dieser „Challenge“ sind bislang im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen 
bekannt geworden?  
 
2) Für den Fall, dass es auch im Stadtbezirk Rodenkirchen zu solchen Vorkommnissen gekom-
men sein sollte, welche Schäden wurden durch diese neue Form des Vandalismus bislang 
verursacht? In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich diese Schadensereignisse? Wur-
de durch solche Vorkommnisse Menschen verletzt? 
 
3) Welche Maßnahmen hat die Schulverwaltung zusammen mit den Schulen ergriffen, um solche 
Schadensereignisse möglichst zu verhindern? Inwieweit wurden die Jugendzentren im Stadt-
bezirk in diese Arbeit mit einbezogen?    
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1) und 2) 
Bislang sind im Stadtbezirk Rodenkirchen Vorkommnisse dieser Art nicht bekannt. Dadurch liegt auch 
kein Schaden vor, welcher hätte behoben werden müssen.

2 
 
 
Zu 3) 
Am 22.04.2022 erging folgende Information an alle Schulen: 
 
„Aufgrund der aktuellen Ereignisse und Medienberichterstattungen über TikTok-Challenges in Schu-
len leiten wir Ihnen die Information des Kriminalkommissariats Kriminalprävention/ Opferschutz des 
Polizeipräsidiums Köln weiter. Die Servicestelle Jugendschutz und das Programm Polizeiliche Krimi-
nalprävention haben entsprechende Informationen auf ihren Homepages dazu veröffentlicht. Einen 
entsprechenden Flyer finden Sie ebenfalls im Anhang.  
Zu Sachbeschädigung und Vandalismus finden Sie Information in dem Notfallordner der Schulen 
NRW.“  
 
Weitere Maßnahmen wurden von der Schulverwaltung nicht ergriffen.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2280/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.08.2022
Erstellt
18.07.2022 14:44