3666/2024
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Lindenthal 2024/2025 - Mittelvergabe
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2350 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02-3/0
Vorlagen-Nummer
3666/2024
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der
Veedelszüge im Stadtbezirk Lindenthal 2024/2025 - Mittelvergabe und Förderprogramm
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Mittel zur Förderung des Brauchtums in Höhe
von 10.000,00 € gemäß dem Förderprogramm, welches Teil dieser Vorlage ist, wie folgt zu
vergeben:
Veranstalter Zuteilung Mittel
Große Junkersdorfer KG von 1973 e.V 2.474,00 €
KG Lövenicher Neustädter 1903 e.V.: 1.032,00 €
IG "Sülz-Klettenberg-Lindenthal Veedelszoch: 5.154,00 €
Dorfgemeinschaft Köln-Widdersdorf e.V.: 1.340,00 €
Gesamt 10.000,00 €
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Für das Haushaltsjahr 2024 stehen den Bezirken jeweils 10.000 Euro zur Sicherung der Vee-
delsumzüge zur Verfügung.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung.
Das Förderprogramm wird durch die Bezirksvertretung Lindenthal ebenfalls mit dieser Vorlage
beschlossen.
Die Aufteilung der Mittel wurde anhand der von den Trägergesellschaften mitgeteilten erwarte-
ten Teilnehmer*innen-Zahlen durchgeführt
Anlagen
Förderprogramm der Bezirksvertretung Lindenthal Veedelszüge
2289 Zeichen
Förderprogramm der Bezirksvertretung Lindenthal zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Lindenthal für das Jahr 2024 für Saison 2024/2025 Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? Ziel der Förderung ist die Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Lindenthal Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Die Förderung soll im Stadtbezirk Lindenthal die Durchführung der Veedelszüge sicherstellen. Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Lindenthal. Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? Das Finanzvolumen für das Jahr 2024/2025 beträgt insgesamt 10.000 Euro. Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedelszüge? Das Fördervolumen bemisst sich nach der erwarteten Teilnehmerzahl der einzelnen Veedelszüge auf Grund der angegebenen Zahlen aus 2024. Wer ist anspruchsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Anspruchsberechtigt sind alleine die Zugorganisatoren der Veedelszüge: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.11.2024 bis zum 05.03.2025 Was ist förderfähig? Förderfähig sind grundsätzlich alle sicherheitsrelevante Kosten, die im Zusammenhang mit der Organisation eines Veedelszuges anfallen. Wer entscheidet über die Förderung? Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Lindenthal. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Was muss sonst noch beachtet werden? 1. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3666/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.11.2024
- Erstellt
- 19.11.2024 09:29