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Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/1234/2020 vom 10.09.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Kölner Rat FDP-Fraktion im Kölner Rat An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.09.2020 AN/1234/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.09.2020 Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs- Betriebe AG Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnver- trages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG - auf die Tagesord-nung des Rates am 10.09.2020: Beschluss: Der Beschlusstext unter Nr. 3. und 4. wird wie folgt ersetzt und mit einem Punkt 5. ergänzt: 3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Zündorf / Ranzeler Straße und darüber hinaus bis Langel die Entwurfsplanung und Ge- nehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt die entsprechende Förderung beim Zuschussgeber. Sollten Teile der Streckenführung nicht för-derfähig sein, sind andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmodelle zu identifizie- ren. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Ent- wurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Halte- stelle Ranzeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik entfallenden Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung be- rücksichtigt. Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der städtischen Gewerke in Höhe von ebenfalls prognostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden Planungskosten für die Betriebstechnik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristpla- nung berücksichtigen. - 2 - 5. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 14.11.2017 (AN/1647/2017), insbesondere die Vorgabe, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderli- chen ÖPNV-Infrastruktur erfolgen darf. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Linke-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2020

    Rat

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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