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AN/1234/2020

Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Gem. Änderungsantrag (CDU) 10.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2915 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die Vorsitzende 
des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.09.2020 
 
AN/1234/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.09.2020 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung 
der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnver-
trages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG - auf die Tagesord-nung des Rates am 10.09.2020: 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext unter Nr. 3. und 4. wird wie folgt ersetzt und mit einem Punkt 5. ergänzt: 
 
3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 
bis Zündorf / Ranzeler Straße und darüber hinaus bis Langel die Entwurfsplanung und Ge-
nehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure) erarbeitet und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt 
die entsprechende Förderung beim Zuschussgeber. Sollten Teile der Streckenführung nicht 
för-derfähig sein, sind andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmodelle zu identifizie-
ren. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Ent-
wurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Halte-
stelle Ranzeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik 
entfallenden Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung be-
rücksichtigt. Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung 
der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der 
städtischen Gewerke in Höhe von ebenfalls prognostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden 
Planungskosten für die Betriebstechnik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristpla-
nung berücksichtigen.

- 2 - 
 
5. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 14.11.2017 (AN/1647/2017), insbesondere die 
Vorgabe, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderli-
chen ÖPNV-Infrastruktur erfolgen darf. 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Rafael Struwe     gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer     gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   Linke-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1234/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
10.09.2020
Erstellt
10.09.2020 15:10