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2009/0329

Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2007/19/19

Magistratsvorlage 05.08.2009

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2009/0329

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2009/0329

6338 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.08.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0329 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2007/19/19 
 
Vorlage vom: 05.08.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes wird zur Kenntnis genommen. 
2. Die Vorlage mit der Nr. 2007/0452 ist obsolet. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.08.2009
 
 
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) gehen von dem Grundsatz aus, dass (LSA) in der Regel 
ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb zu halten sind. Ausnahmen bilden lediglich 
Fußgängerschutzanlagen im Einzugsbereich von Schulen, Einkaufsmärkten und Altenwohn-heimen, 
die auch heute schon entsprechend dem Bedarf zwischen 20:00 Uhr und 23:30 Uhr abgeschaltet 
werden und um 6:00 Uhr wieder in Betrieb gehen. 
 
Auch in verkehrsschwachen Zeiten sollten zur Verringerung der Emissionen und der Warte-zeiten 
LSA an Kreuzungen nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der 
Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft 
wurde, dass bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist bzw. durch 
das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen.  
 
Die Idee mag verlockend erscheinen: Mit der nächtlichen Ampelabschaltung werden Strom-kosten 
gespart und PKW-Fahrer können vermeintlich sinnlose nächtliche Wartezeiten ver-meiden. Doch 
„Ampel aus“ heißt nicht automatisch freie Fahrt. Wenn die Signalregelung an der Kreuzung fehlt, 
verlangt dies besonders erhöhte Aufmerksamkeit.  
 
Unfalluntersuchungen in verschiedenen Städten haben gezeigt, dass durch das Abschalten eine 
deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit hervorgerufen wird. Das trifft besonders zu für Ein-biegen / 
Kreuzen-Unfälle. Bereits in den 80er Jahren durchgeführte Abschaltungen von Kreu-zungsanlagen in 
Darmstadt während der Nachtzeit hatten zu einem erhöhten Unfallaufkommen geführt. Die 
Betriebszeiten wurden daraufhin sofort wieder auf Dauerbetrieb umgestellt. Die entstehenden 
volkwirtschaftlichen Verluste durch erhöhte Unfallzahlen werden deutlich höher eingeschätzt, als die 
bewertbaren Einsparungen und eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern und 
die Flüssigkeit des Verkehrs. 
 
Eine aktuelle Untersuchung (2008) des Instituts für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU 
Dresden im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat gezeigt: Ampeln in der Nacht 
abzuschalten, provoziert Unfälle und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. Ohne 
Ampeln sind Kreuzungen nachts doppelt so unsicher. Die Unfälle sind deutlich schwerer. Die 
Unfallstruktur verändert sich negativ. Abgeschaltete Ampeln provozieren die gleichen Vorfahrtsunfälle 
wie verkehrszeichengeregelte Kreuzungen. 
 
Ein Großteil der städtischen Kreuzungsanlagen liegt im Zuge von ÖPNV-Linien, deren Einsatz-fahrten 
in der Regel gegen 04:00 Uhr morgens beginnen und gegen 01:00 Uhr nachts enden. Eine vorzeitige 
Abschaltung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr während den Betriebszeiten des ÖPNV ist daher  aus 
Verkehrssicherheitsgründen abzulehnen. 
 
In Industriegebieten bzw. Randbereichen gibt es bereits heute vereinzelt Anlagen, die zu unter-
schiedlichen Zeiten in den Nachtstunden abgeschaltet werden. Es handelt sich hierbei um folgende 
Knotenpunkte:  
 
A   35 Landgraf-Georg-Straße / Beckstraße   06:00 - 23:30 Uhr 
A   63 Pfungstädter Straße / Reuterallee  06:00 - 22:00 Uhr 
A   71 Heinrichstraße / Hochstraße   06:00 - 23:00 Uhr 
A   84 Teichhausstraße / Soderstraße  06:00 - 24:00 Uhr 
A   86 Heinrichstraße / Petersenstraße   06:00 - 01:00 Uhr

3 
... 
 
 
A   96 Pallaswiesenstraße / Rösslerstrasse  06:00 - 22:00 Uhr * 
A   97 Pallaswiesenstraße / Im Tiefen See  05:30 - 22:30 Uhr 
A 128 Heidelberger Straße / Noackstraße  06:00 - 22:30 Uhr 
A 134 Pallaswiesenstraße / Liebigstraße  06:00 - 22:30 Uhr 
A 138 Jägertorstraße / Hammelstrift   06:00 - 22:30 Uhr 
 
* Im Rahmen der Unfallpunktbearbeitung 2006 wurde am Knotenpunkt Pallaswiesenstraße / Rößlerstrasse eine 
  Häufung von Verkehrsunfällen bei abgeschalteter Signalanlage festgestellt. Die Signalanlage wird ab sofort aus 
  Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb geschaltet.  
 
Im übrigen sei besonders darauf hingewiesen, dass auch ohne das Abschalten von Licht-
signalanlagen Nachteile der Lichtsignalsteuerung bei schwachem Verkehr durch technische 
Maßnahmen vermieden werden können, ohne dass die Sicherheitsvorteile der Signalsteuerung 
aufgegeben werden müssen. Hierzu zählen vor allem Nachtprogramme mit kurzen Umlauf-zeiten oder 
spezielle, verkehrsabhängige Steuerungen. Beides wird bereits seit vielen Jahren in Darmstadt 
angewandt. Die Umlaufzeit während den Nachtstunden liegt bei 56 Sekunden und bereits seit ca. 
1985 werden neu errichtete Signalanlagen im Regelfall mit Anforderungs-schleifen in der 
Nebenrichtung ausgestattet. Somit wird zum einen die gesicherte Einfahrt aus der Nebenrichtung 
gewährleistet und eine Unterbrechung der Hauptrichtung nur bei Bedarf vorgenommen. Eine 
Verbesserung des Verkehrsflusses oder die Verminderung der Geräusch- und Schadstoffemissionen 
aus der Nebenrichtung wird mit der Abschaltung einer Signalanlage nicht erreicht. Die Brems- und 
Anhaltevorgänge sind  unter Beachtung der Vorfahrtsregelung weiterhin erforderlich und führen zu 
keiner Komfortverbesserung. 
 
Aufgrund der erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit sollte weiterhin sehr restriktiv mit der Abschaltung von 
Lichtsignalanlagen verfahren werden.  
 
Darmstadt, 05.08.2009 
VI-66/3 ST/la-ha 
Nst.: 29 60 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 445

Orte (16)

  • Landgraf-Georg-Straße
  • Beckstraße 06
  • Pfungstädter Straße
  • Reuterallee 06
  • Heinrichstraße
  • Hochstraße 06
  • Teichhausstraße
  • Soderstraße 06
  • Pallaswiesenstraße
  • Rößlerstraße 06
  • Heidelberger Straße
  • Noackstraße 06
  • Liebigstraße 06
  • Jägertorstraße
  • Im Tiefen See 05
  • Hammelstrift 06

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0329
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.08.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00