2009/0329
Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2007/19/19
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2009/0329
6338 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.08.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0329 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 26. Juni 2007/19/19 Vorlage vom: 05.08.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage mit der Nr. 2007/0452 ist obsolet. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.08.2009 Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) gehen von dem Grundsatz aus, dass (LSA) in der Regel ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb zu halten sind. Ausnahmen bilden lediglich Fußgängerschutzanlagen im Einzugsbereich von Schulen, Einkaufsmärkten und Altenwohn-heimen, die auch heute schon entsprechend dem Bedarf zwischen 20:00 Uhr und 23:30 Uhr abgeschaltet werden und um 6:00 Uhr wieder in Betrieb gehen. Auch in verkehrsschwachen Zeiten sollten zur Verringerung der Emissionen und der Warte-zeiten LSA an Kreuzungen nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen. Die Idee mag verlockend erscheinen: Mit der nächtlichen Ampelabschaltung werden Strom-kosten gespart und PKW-Fahrer können vermeintlich sinnlose nächtliche Wartezeiten ver-meiden. Doch „Ampel aus“ heißt nicht automatisch freie Fahrt. Wenn die Signalregelung an der Kreuzung fehlt, verlangt dies besonders erhöhte Aufmerksamkeit. Unfalluntersuchungen in verschiedenen Städten haben gezeigt, dass durch das Abschalten eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit hervorgerufen wird. Das trifft besonders zu für Ein-biegen / Kreuzen-Unfälle. Bereits in den 80er Jahren durchgeführte Abschaltungen von Kreu-zungsanlagen in Darmstadt während der Nachtzeit hatten zu einem erhöhten Unfallaufkommen geführt. Die Betriebszeiten wurden daraufhin sofort wieder auf Dauerbetrieb umgestellt. Die entstehenden volkwirtschaftlichen Verluste durch erhöhte Unfallzahlen werden deutlich höher eingeschätzt, als die bewertbaren Einsparungen und eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern und die Flüssigkeit des Verkehrs. Eine aktuelle Untersuchung (2008) des Instituts für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU Dresden im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat gezeigt: Ampeln in der Nacht abzuschalten, provoziert Unfälle und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. Ohne Ampeln sind Kreuzungen nachts doppelt so unsicher. Die Unfälle sind deutlich schwerer. Die Unfallstruktur verändert sich negativ. Abgeschaltete Ampeln provozieren die gleichen Vorfahrtsunfälle wie verkehrszeichengeregelte Kreuzungen. Ein Großteil der städtischen Kreuzungsanlagen liegt im Zuge von ÖPNV-Linien, deren Einsatz-fahrten in der Regel gegen 04:00 Uhr morgens beginnen und gegen 01:00 Uhr nachts enden. Eine vorzeitige Abschaltung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr während den Betriebszeiten des ÖPNV ist daher aus Verkehrssicherheitsgründen abzulehnen. In Industriegebieten bzw. Randbereichen gibt es bereits heute vereinzelt Anlagen, die zu unter- schiedlichen Zeiten in den Nachtstunden abgeschaltet werden. Es handelt sich hierbei um folgende Knotenpunkte: A 35 Landgraf-Georg-Straße / Beckstraße 06:00 - 23:30 Uhr A 63 Pfungstädter Straße / Reuterallee 06:00 - 22:00 Uhr A 71 Heinrichstraße / Hochstraße 06:00 - 23:00 Uhr A 84 Teichhausstraße / Soderstraße 06:00 - 24:00 Uhr A 86 Heinrichstraße / Petersenstraße 06:00 - 01:00 Uhr 3 ... A 96 Pallaswiesenstraße / Rösslerstrasse 06:00 - 22:00 Uhr * A 97 Pallaswiesenstraße / Im Tiefen See 05:30 - 22:30 Uhr A 128 Heidelberger Straße / Noackstraße 06:00 - 22:30 Uhr A 134 Pallaswiesenstraße / Liebigstraße 06:00 - 22:30 Uhr A 138 Jägertorstraße / Hammelstrift 06:00 - 22:30 Uhr * Im Rahmen der Unfallpunktbearbeitung 2006 wurde am Knotenpunkt Pallaswiesenstraße / Rößlerstrasse eine Häufung von Verkehrsunfällen bei abgeschalteter Signalanlage festgestellt. Die Signalanlage wird ab sofort aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb geschaltet. Im übrigen sei besonders darauf hingewiesen, dass auch ohne das Abschalten von Licht- signalanlagen Nachteile der Lichtsignalsteuerung bei schwachem Verkehr durch technische Maßnahmen vermieden werden können, ohne dass die Sicherheitsvorteile der Signalsteuerung aufgegeben werden müssen. Hierzu zählen vor allem Nachtprogramme mit kurzen Umlauf-zeiten oder spezielle, verkehrsabhängige Steuerungen. Beides wird bereits seit vielen Jahren in Darmstadt angewandt. Die Umlaufzeit während den Nachtstunden liegt bei 56 Sekunden und bereits seit ca. 1985 werden neu errichtete Signalanlagen im Regelfall mit Anforderungs-schleifen in der Nebenrichtung ausgestattet. Somit wird zum einen die gesicherte Einfahrt aus der Nebenrichtung gewährleistet und eine Unterbrechung der Hauptrichtung nur bei Bedarf vorgenommen. Eine Verbesserung des Verkehrsflusses oder die Verminderung der Geräusch- und Schadstoffemissionen aus der Nebenrichtung wird mit der Abschaltung einer Signalanlage nicht erreicht. Die Brems- und Anhaltevorgänge sind unter Beachtung der Vorfahrtsregelung weiterhin erforderlich und führen zu keiner Komfortverbesserung. Aufgrund der erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit sollte weiterhin sehr restriktiv mit der Abschaltung von Lichtsignalanlagen verfahren werden. Darmstadt, 05.08.2009 VI-66/3 ST/la-ha Nst.: 29 60 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (16)
- Landgraf-Georg-Straße
- Beckstraße 06
- Pfungstädter Straße
- Reuterallee 06
- Heinrichstraße
- Hochstraße 06
- Teichhausstraße
- Soderstraße 06
- Pallaswiesenstraße
- Rößlerstraße 06
- Heidelberger Straße
- Noackstraße 06
- Liebigstraße 06
- Jägertorstraße
- Im Tiefen See 05
- Hammelstrift 06
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0329
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.08.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00