0807/2026
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Herrmann in der Sitzung der BV Chorweiler am 12.03.2026 zu TOP 7.1.3 Ballfangzaun am Bolzplatz Blumenberg-Süd
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1737 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 0807/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Herrmann in der Sitzung der BV Chorweiler am 12.03.2026 zu TOP 7.1.3 Ballfangzaun am Bolzplatz Blumenberg-Süd Frau Herrmann zufolge werden Fehlschüsse entgegen der Stellungnahme der Verwaltung nicht abgefangen, sondern Bälle landen im Dickicht, so dass sie nur schwer zu erreichen sind und Bälle zahlreich verloren gehen, dies schränke die Nutzung des Platzes ein. Sie möchte daher wissen, welche alternativen Maßnahmen seitens der Verwaltung möglich sind, um das Verlorengehen von Bällen zu verhindern, und den Jugendlichen damit entgegenzukommen. Die Fachverwaltung verweist auf ihre bereits in der Beantwortung erfolgten Hinweise, dass die betreffende Anlage in Köln-Blumberg dem Bestandsschutz unterliegt, und keine nachträg- lichen Ballfangvorrichtungen geplant sind. Weiterhin steht fest, dass es keine kritische Infra- struktur (Straßen, Bahntrassen, Privatgelände) in direkter Nachbarschaft bzw. „in Ball-Schuss- weite“ gibt. Es besteht keine Gefährdungslage. Es muss unterstellt werden, dass Nutzer*innen des Bolzplatzes erkennen und lernen, dass Fehlschüsse möglicherweise im Dickicht landen, und ihre Spielweise darauf einstellen. Die BV Chorweiler hat darüber hinaus die im Rahmen der personellen und finanziellen Mög- lichkeiten umzusetzenden Maßnahmen auf den Spielflächen und Bolzplätzen priorisiert durch die Beschlussfassung über die kommunale Spielraumplanung 2025-2030 im Frühjahr 2025. Deren Umsetzung ist Auftragslage für die Fachverwaltung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0807/2026
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 19.03.2026
- Erstellt
- 18.03.2026 08:08