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3860/2019

Betreff: Regionalplan-Überarbeitung, Modul III – Empfehlungen zur Darstellung Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Porz zur Sitzung der Bezirksvertretung am 05.11.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.12.2019, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2585 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 3860/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 
 
Betreff: Regionalplan-Überarbeitung, Modul III – Empfehlungen zur Darstellung  
Anfrage, AN/1477/2019, der SPD-Fraktion in der BV Porz zur Sitzung der Bezirksvertretung am 
05.11.2019 
 
In Bezug auf die o.g. Beschlussvorlage bittet die SPD-Bezirksfraktion um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. Warum soll diese Fläche für eine LVR-Erweiterung vorgehalten werden? 
2. Hat die Verwaltung Kenntnis von konkreten Erweiterungsplänen der Forensik? 
3. Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus? 
4. Wie ist die Position der Verwaltung dazu und wie ist dies mit früheren Zusagen an die Bevöl-
kerung in Einklang zu bringen? 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Hier liegt offenbar ein Missverständnis vor: Die Optionsfläche 7-702-013 beiderseits der Porzer Ring-
straße wurde ungeachtet ihrer Nachbarschaft zur forensischen Klinik zur Aufnahme in den Regional-
plan vorgeschlagen. 
 
Die Ermittlung potentieller Siedlungserweiterungsflächen im gesamten Stadtgebiet erfolgte nach einer 
Systematik, in die diverse Lagemerkmale der betrachteten Flächen, nicht jedoch deren konkrete spä-
tere Nutzung eingeflossen sind. Für den Regionalplan ist zunächst nur von Interesse, ob eine ins Au-
ge gefasste Fläche sich aufgrund ihrer Lage als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) oder als Ge-
werblich-Industrieller Bereich (GIB) eignet.  
 
Die vorgeschlagene ASB-Optionsfläche in Porz-Westhoven wurde insbesondere wegen ihrer hervor-
ragenden Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV (Stadtbahn-Haltestelle Kölner Straße) in 
die Vorschlags-Liste aufgenommen; sie entspricht dem Prinzip, künftige Siedlungserweiterungen an 
den Haltepunkten des schienengebundenen ÖPNV zu konzentrieren. Aus einem im Regionalplan 
dargestellten ASB-Bereich kann die Stadt Köln im Rahmen ihrer Planungshoheit in nachfolgenden 
Verfahren unterschiedliche Gebietstypen entwickeln, von einem Mischgebiet einschließlich nichtstö-
rendem Gewerbe bis zum reinen Wohngebiet einschließlich aller Einrichtungen zur Daseinsvorsorge 
und der notwendigen Verkehrsflächen. Hierbei ist dann auch zu klären, welche Schlussfolgerungen 
aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu einer forensischen Klinik zu ziehen sind. 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen 2 bis 4: 
 
Die Verwaltung hat keinerlei Kenntnis zu konkreten Erweiterungsplänen der Forensik und kann daher 
hierzu auch nicht Stellung nehmen.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kölner Straße

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Details

Aktenzeichen
3860/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.11.2019
Erstellt
06.11.2019 10:45