3860/2019
Betreff: Regionalplan-Überarbeitung, Modul III – Empfehlungen zur Darstellung Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Porz zur Sitzung der Bezirksvertretung am 05.11.2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2585 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 3860/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 Betreff: Regionalplan-Überarbeitung, Modul III – Empfehlungen zur Darstellung Anfrage, AN/1477/2019, der SPD-Fraktion in der BV Porz zur Sitzung der Bezirksvertretung am 05.11.2019 In Bezug auf die o.g. Beschlussvorlage bittet die SPD-Bezirksfraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum soll diese Fläche für eine LVR-Erweiterung vorgehalten werden? 2. Hat die Verwaltung Kenntnis von konkreten Erweiterungsplänen der Forensik? 3. Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus? 4. Wie ist die Position der Verwaltung dazu und wie ist dies mit früheren Zusagen an die Bevöl- kerung in Einklang zu bringen? Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Hier liegt offenbar ein Missverständnis vor: Die Optionsfläche 7-702-013 beiderseits der Porzer Ring- straße wurde ungeachtet ihrer Nachbarschaft zur forensischen Klinik zur Aufnahme in den Regional- plan vorgeschlagen. Die Ermittlung potentieller Siedlungserweiterungsflächen im gesamten Stadtgebiet erfolgte nach einer Systematik, in die diverse Lagemerkmale der betrachteten Flächen, nicht jedoch deren konkrete spä- tere Nutzung eingeflossen sind. Für den Regionalplan ist zunächst nur von Interesse, ob eine ins Au- ge gefasste Fläche sich aufgrund ihrer Lage als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) oder als Ge- werblich-Industrieller Bereich (GIB) eignet. Die vorgeschlagene ASB-Optionsfläche in Porz-Westhoven wurde insbesondere wegen ihrer hervor- ragenden Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV (Stadtbahn-Haltestelle Kölner Straße) in die Vorschlags-Liste aufgenommen; sie entspricht dem Prinzip, künftige Siedlungserweiterungen an den Haltepunkten des schienengebundenen ÖPNV zu konzentrieren. Aus einem im Regionalplan dargestellten ASB-Bereich kann die Stadt Köln im Rahmen ihrer Planungshoheit in nachfolgenden Verfahren unterschiedliche Gebietstypen entwickeln, von einem Mischgebiet einschließlich nichtstö- rendem Gewerbe bis zum reinen Wohngebiet einschließlich aller Einrichtungen zur Daseinsvorsorge und der notwendigen Verkehrsflächen. Hierbei ist dann auch zu klären, welche Schlussfolgerungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu einer forensischen Klinik zu ziehen sind. Antwort der Verwaltung zu Fragen 2 bis 4: Die Verwaltung hat keinerlei Kenntnis zu konkreten Erweiterungsplänen der Forensik und kann daher hierzu auch nicht Stellung nehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kölner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 3860/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 06.11.2019 10:45