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4007/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2024 betrf. „Subnetzstraßen“ (AN/1459/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.01.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.01.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1_Auswertung mehrspurige Straßen mit Buslinien welche nicht auf MIV-Grundnetz liegen

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6079 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/1 
 
Vorlagen-Nummer 14.01.2025 
 4007/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.01.2025 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
der Volt-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2024 betrf. 
„Subnetzstraßen„ (AN/1459/2024) 
Die Volt-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Welche zweispurigen Straßen im Kölner Stadtraum existieren, die nicht auf dem 
Grundnetz liegen und eine Buslinie haben oder parallel zu einer solchen verlaufen? 
 
2. Können diese Straßen kurzfristig auf eine einspurige Führung mit einer kombinierten 
Bus-/Radspur umgestellt werden? 
 
3. Welche Straßen eignen sich nach Ansicht der Verwaltung für die kurzfristige, mittelfris-
tige und langfristige Einrichtung sogenannter Kommunaltrassen nach dem Vorbild von 
Hamburg? Kommunaltrassen sind Straßen im Stadtgebiet, bei denen die Straße für 
den Durchgangsverkehr geschlossen wird und nur noch Busse und Fahrräder zugelas-
sen sind. 
 
4. Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich aus der Novelle der Straßenverkehrsord-
nung in diesem Jahr? 
 
5. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, darzustellen, ob und in welchem Umfang 
die in den vorherigen Punkten genannten Straßen als sogenannte Superblocks gestal-
tet werden können.“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
zu Frage 1:  
 
Anlage 1 zeigt einen Lageplan, in welchem die betreffenden Straßen abgebildet sind. Es han-
delt sich um Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 6,8 km. 
 
zu Frage 2: 
 
Die Einrichtung von kombinierten Bus- und Radspuren kann nicht alleine von der Verfügbar-
keit eines Fahrstreifens abhängig gemacht werden. Es ist immer zu berücksichtigen, ob auf 
dem betrachteten Streckenabschnitt viel Linienbusverkehr und/oder viel Radverkehr vorhan-
den sein wird, da beide Verkehrsarten unterschiedliche Geschwindigkeitsprofile aufweisen. 
Bei hohen Busangebots- und Radnachfragedichten ist eine Trennung der beiden Verkehrsar-
ten unerlässlich. Es muss auch zunächst die Frage beantwortet werden, ob sich durch die

2 
 
Einrichtung einer Busspur ein Fahrzeitvorteil bzw. eine bessere Betriebsqualität für den Lini-
enbusverkehr ergibt. Es ist also jeweils eine Betrachtung und Bewertung des einzelnen Stre-
ckenabschnitts erforderlich 
 
zu Frage 3: 
 
Das in Hamburg umgesetzte Instrument der so genannten Kommunaltrasse wurde auf Stra-
ßenabschnitten eingerichtet, die von Handelsgeschäften geprägt sind und über eine hohe 
Fußgängerfrequenz verfügen. Der Linienbusverkehr, der Radverkehr sowie zeitweise auch 
der Lieferverkehr können die Kommunaltrasse befahren. Die als Kommunaltrassen gestalte-
ten Straßen weisen eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Durchgangsverkehr wird – mit Aus-
nahme des Radverkehrs – weitgehend vermieden. 
Ein solches Modell wäre grundsätzlich auch in Köln denkbar. Die Voraussetzungen wären 
eine hohe Geschäftsdichte, z. B. in einem Bezirks- oder Stadtteilzentrum und Buslinien, die 
über eine solche Straße verkehren sowie ein hoher Qualitätsstandard zur Nutzung der Trasse 
durch den Radverkehr. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße 
wurde ein vergleichbares Modell auch für Köln diskutiert. Eine der hier vorgelegten Gestal-
tungsvarianten sah eine Sperrung der Straßen für den Kfz- (Durchgangs-) Verkehr unter Bei-
behaltung des Linienbusverkehrs und unter Attraktivierung der Infrastruktur für den Radver-
kehr vor. Die Diskussion zur Gestaltung der Kalker Hauptstraße ist noch im Gange und eine 
Entscheidung noch nicht getroffen. 
Darüber hinaus ist es auch denkbar, Straßen in Wohngebieten für den Kfz-Durchgangsver-
kehr zu sperren und nur den Linienbus- sowie den Radverkehr durch diese Straßen zu führen. 
Eine Sperrung für den Kfz-Verkehr kann z. B. mittels einer „Busschleuse“ erreicht werden. In 
Köln sind für diese Art der Verkehrsberuhigung bereits Beispiele zu finden, wie der Silbermö-
wenweg in Vogelsang. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass durch verkehrliche Beschränkungen entsprechend der Kom-
munaltrassen in Hamburg (s. hierzu: https://beteiligung.hamburg/elbchaussee2/sites/default/fi-
les/public/downloads/Verkehrsplanung-Kurze-Begriffserlaeuterungen.pdf) ergänzend zum pla-
nerischen und politischen Willen straßenrechtliche Teileinziehungen erforderlich sind.  
 
zu Frage 4: 
 
Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes als auch der StVO sieht zu vorherigen Fassungen 
keine weitergehenden Verkehrseinschränkungen mit Nutzungsausschluss für genannte Ver-
kehrsarten vor. Mit der Novelle der StVO wird die Straßenverkehrsbehörde unter Abwägung 
der Belange in weitergehenden Anwendungsfällen ermächtigt Verkehrsbeschränkungen be-
züglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorzunehmen. Weitere Ausführun-
gen hierzu finden sich in der Mitteilung 3337/2024. 
 
zu Frage 5: 
 
Im Rahmen von „Superblocks“ werden Häuserblocks zusammengefasst und im Rahmen einer 
integrierten Mobilitätsplanung betrachtet. Zentrales Element der Superblocks sind weiterge-
hende Maßnahmen der Verkehrsberuhigung, wie z. B. Modalfilter, bei denen i. d. R. durch 
Poller die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr unterbunden wird, jedoch für den Radverkehr, E-
Scooter etc. durchlässig ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsberuhigung dazu genutzt die Auf-
enthaltsqualität zu steigern. Der Kfz-Durchgangsverkehr soll dabei auf Hauptverkehrsstraßen 
gebündelt werden. 
Die Buslinien in Köln verlaufen bereits überwiegend auf Hauptverkehrsstraßen. So sind etwa 
bei den vier Räumen, in denen bereits die Umsetzung von „Superblocks“ beschlossen, per 
Bürgerantrag beantragt oder seitens der Verwaltung Gespräche mit den Initiativen geführt 
worden sind, keine Buslinien betroffen. 
Im Einzelfall kann es aber denkbar sein, „Superblocks“ in Gebieten mit Busverkehr einzurich-
ten und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu prüfen, die den Kfz-Verkehr reduziert. 
 
Gez. Egerer 
 
Anlage 1 
Auswertung mehrspurige Straßen mit Buslinien, welche nicht auf MIV-Grundnetz liegen

Anlage 1_Auswertung mehrspurige Straßen mit Buslinien welche nicht auf MIV-Grundnetz liegen

25 Zeichen

	




Beratungsverlauf (1)

28.01.2025 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4007/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.01.2025
Erstellt
19.12.2024 08:00