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AN/0043/2026

Änderungsantrag zu TOP 6.2: „Änderungsantrag zur Prüfung der Änderung der Geschäftsordnung Präambel und §10, Abs. 1“

CDU Änderungsantrag nach § 13 13.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 09.06.2026, TOP 6.3

CDU Änderungsantrag nach § 13

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CDU Änderungsantrag nach § 13

10013 Zeichen

CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln  
 
CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
+49 221 221 2597-0 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Chancengerechtigkeit und Integration 
Herrn Tayfun Keltek 
 
Herrn 
Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:  
 
AN/0043/2026 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 
 
Änderungsantrag zu TOP 6.2: „Änderungsantrag zur Prüfung der Änderung der 
Geschäftsordnung Präambel und §10, Abs. 1„ 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 6.2 zur Be-
schlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit 
und Integration am 13.01.2026 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten die im Folgenden aufgeführten Änderungs- bzw. Ergänzungs-
vorschläge zu prüfen: 
 
1. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine Ergän-
zung der Präambel der Geschäftsordnung in:

- 2 - 
 
Präambel 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich gemäß der Ge-
meindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Angelegenheiten der Ge-
meinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner*innen mit internationaler 
Familiengeschichte als solche betreffen, befassen. In diesem Sinne versteht sich der 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als kommunales Fachgremium 
zur Begleitung des Prozesses der kommunalen Integrationspolitik und gleichberech-
tigte Teilhabe von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte. Ziel des Aus-
schusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist es, den im Zusammenhang mit 
der Zuwanderung nach Köln stattfindenden Veränderungsprozess inhaltlich kompe-
tent zu begleiten. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration macht 
Vorschläge und gibt Anregungen an Politik und Verwaltung, um die Potentiale von 
Migration aufzuzeigen und den Gesamtprozess für mehr Chancengerechtigkeit in der 
Stadt positiv zu beeinflussen. 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration versteht das Grundgesetz 
und die dort genannten unveräußerlichen Grundrechte aller Menschen als Grundlage 
seiner politischen Arbeit. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
verurteilt jede Art von Diskriminierung und Herabwürdigung von Menschen aufgrund 
ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen oder sprachlichen Zugehörigkeit, ihrer sexuel-
len Orientierung, ihrer sexuellen Identität sowie aufgrund einer Behinderung. Er setzt 
sich für die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und nicht-binären Personen, für 
die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wendet sich ge-
gen Rassismus und Sexismus. Er kritisiert den Missbrauch von Ideologien und Religi-
onen, insbesondere wenn sie dazu genutzt werden, Menschen herabzuwürdigen und 
auszugrenzen – in diesem Zusammenhang positioniert er sich auch klar gegen Anti-
semitismus, Antiziganismus sowie gegen jede Form von Feindlichkeit gegenüber Re-
ligionen wie zum Beispiel Islamfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit 
etc. 
 
 
2. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine Ergänzung des § 
10, Abs. 1 der Geschäftsordnung in:

- 3 - 
§ 10 Teilnehmer*innen mit beratender Stimme (1) Neben den 33 stimmberechtigten Mit-
gliedern können an den Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In-
tegration in Einzelfall Vertreter*innen des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, 
des Arbeitgeberverbandes, der Agentur für Arbeit Köln, des Caritasverbandes für die 
Stadt Köln, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Kölner Flüchtlingsrates e.V., der 
Seniorenvertretung der Stadt Köln, des Runden Tisches für Integration, einen/eine Ver-
treter/In mit internationaler Familiengeschichte der anerkannten Interkulturellen Zentren 
Köln, einen/eine Vertreter/In der des Rom e.V. und eine/einen Vertreter/In der Syna-
gogen-Gemeinde Köln als Expert*innen zu einzelnen Themen mit beratender Stimme 
teilnehmen. Die Institutionen schlagen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In-
tegration ihre*n Vertreter*in vor. 
 
 
Zu 1: 
Die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in die Präambel entspricht den Verpflich-
tungen, die Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-
BRK) eingegangen ist. Die UN-BRK stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen gleichbe-
rechtigte Träger*innen aller Menschenrechte sind und dass Staaten aktiv dafür Sorge tragen 
müssen, Diskriminierungen abzubauen und Barrieren in allen gesellschaftlichen Bereichen 
zu beseitigen. Mit der Nennung in der Präambel wird dieser Anspruch auf kommunaler 
Ebene sichtbar gemacht und im Selbstverständnis des Ausschusses verankert. Dies ist nicht 
nur ein symbolisches Signal, sondern besitzt demokratische Relevanz: Auf kommunaler 
Ebene ist der Ort, an dem Inklusion gelebt, gestaltet und konkret umgesetzt wird — etwa bei 
Zugängen zu Bildung, Arbeit, Wohnraum, Mobilität, Freizeitangeboten oder politischen Betei-
ligungsmöglichkeiten. 
 
Die ausdrückliche Erwähnung von Menschen mit Behinderungen stellt sicher, dass ihre Per-
spektiven in zukünftigen Entscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Sie schafft 
Klarheit, Orientierung und Verbindlichkeit für eine Politik, die Vielfalt anerkennt und Barriere-
freiheit nicht als Zusatz, sondern als Grundprinzip versteht. Damit wird die Präambel zu ei-
nem wichtigen Instrument, um die Ziele der UN-BRK — Selbstbestimmung, Teilhabe und 
Gleichberechtigung — lokal umzusetzen und eine inklusive Stadtgesellschaft zu fördern. 
 
Die explizite Nennung nicht-binärer Menschen ist notwendig, um der tatsächlichen Vielfalt 
geschlechtlicher Identitäten gerecht zu werden und den Anspruch auf Gleichberechtigung

- 4 - 
umfassend einzulösen. In vielen Texten wurden historisch nur „Frauen und Männer“ ge-
nannt, was alle Personen ausschließt, die sich weder ausschließlich als weiblich noch aus-
schließlich als männlich verstehen. Dadurch entsteht nicht nur eine symbolische Unsichtbar-
keit, sondern auch ein praktisches Risiko: Richtlinien, Maßnahmen und Schutzmechanismen 
greifen dann häufig nicht für alle, die von Diskriminierung betroffen sein können. Die Erwäh-
nung nicht-binärer Menschen macht deutlich, dass Gleichberechtigung unabhängig von der 
Geschlechtsidentität gilt, stärkt die Sichtbarkeit einer oft marginalisierten Gruppe und signali-
siert, dass ihre Rechte, Bedürfnisse und Erfahrungen ausdrücklich mitgedacht werden. Da-
mit wird ein inklusives Verständnis von Gleichberechtigung gefördert, das allen Menschen 
gerecht wird. 
 
Zu 2: 
Die anerkannten Interkulturellen Zentren in Köln leisten seit vielen Jahren einen zentralen 
Beitrag zur Förderung von Integration, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Sie verfügen 
über unmittelbare Einblicke in die Lebensrealitäten von Menschen mit internationaler Famili-
engeschichte und kennen die Bedarfe, Herausforderungen und Potenziale in den Stadtteilen 
aus erster Hand. Durch ihre jahrzehntelange Arbeit im Beratungs-, Bildungs- und Commu-
nity-Bereich sind die Zentren wichtige fachliche Akteur*innen, deren Expertise für die inhaltli-
che Arbeit des Ausschusses unverzichtbar ist. 
 
Die Beteiligung der Interkulturellen Zentren mit beratender Stimme ermöglicht es, fachlich 
fundierte Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubringen, die die Wirksamkeit integra-
tionspolitischer Maßnahmen erhöhen und eine bedarfsgerechte Ausrichtung der kommuna-
len Integrationsarbeit sicherstellen. Damit tragen die Zentren maßgeblich dazu bei, den Aus-
schuss in seiner Arbeit zu stärken und integrationspolitische Entwicklungen im Kölner Kon-
text konstruktiv zu begleiten. 
 
Die Benennung einer Vertreterin, eines Vertreters des Rom e. V. in den Ausschuss für Chan-
cengerechtigkeit und Integration ist sinnvoll, da der Verein über ausgewiesene Expertise in 
der Bildungs-, Beratungs- und Antidiskriminierungsarbeit verfügt und seit vielen Jahren zent-
raler Ansprechpartner für die Belange von Roma und Sinti in Köln ist. Durch seine langjäh-
rige Praxis und enge Anbindung an die Community kann Rom E. V. wichtige fachliche Im-
pulse zu Fragen von Chancengleichheit, Teilhabe und der Bekämpfung von Antiziganismus 
einbringen. Die Mitwirkung einer Vertreterin/eines Vertreters gewährleistet, dass die Per-
spektiven einer häufig unterrepräsentierten Minderheit in die Ausschussarbeit einfließen, und

- 5 - 
unterstützt eine evidenzbasierte, sozial verantwortliche kommunalpolitische Entscheidungs-
findung. 
 
Ergänzend ist die Berücksichtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Synagogen-
Gemeinde Köln von besonderer Bedeutung. Als größte jüdische Gemeinde in Nordrhein-
Westfalen verfügt sie über langjährige Erfahrung in der religiösen, sozialen und kulturellen 
Bildungsarbeit und ist seit vielen Jahren eine anerkannte Institution im Einsatz gegen Antise-
mitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Synagogen-Ge-
meinde ist durch ihre vielfältigen Einrichtungen und Projekte eng mit den Lebenswirklichkei-
ten jüdischer Bürgerinnen und Bürger verbunden und kann dadurch differenzierte Einschät-
zungen zu aktuellen Herausforderungen im Bereich Teilhabe, Sicherheit, Diskriminierungs-
schutz und gesellschaftlichem Zusammenhalt geben. Ihre regelmäßige Beteiligung stellt si-
cher, dass die Perspektiven einer historisch wie aktuell besonders vulnerablen Bevölke-
rungsgruppe ebenfalls in die Beratungen des Ausschusses einfließen und stärkt zugleich 
den kontinuierlichen Dialog zwischen Politik, Verwaltung und religiösen Gemeinschaften. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0043/2026
Typ
CDU Änderungsantrag nach § 13
Datum
13.01.2026
Erstellt
13.01.2026 12:17