AN/0043/2026
Änderungsantrag zu TOP 6.2: „Änderungsantrag zur Prüfung der Änderung der Geschäftsordnung Präambel und §10, Abs. 1“
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CDU Änderungsantrag nach § 13
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CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln +49 221 221 2597-0 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herrn Tayfun Keltek Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: AN/0043/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 Änderungsantrag zu TOP 6.2: „Änderungsantrag zur Prüfung der Änderung der Geschäftsordnung Präambel und §10, Abs. 1„ Sehr geehrter Herr Keltek, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 6.2 zur Be- schlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 13.01.2026 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten die im Folgenden aufgeführten Änderungs- bzw. Ergänzungs- vorschläge zu prüfen: 1. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine Ergän- zung der Präambel der Geschäftsordnung in: - 2 - Präambel Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich gemäß der Ge- meindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Angelegenheiten der Ge- meinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte als solche betreffen, befassen. In diesem Sinne versteht sich der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als kommunales Fachgremium zur Begleitung des Prozesses der kommunalen Integrationspolitik und gleichberech- tigte Teilhabe von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte. Ziel des Aus- schusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist es, den im Zusammenhang mit der Zuwanderung nach Köln stattfindenden Veränderungsprozess inhaltlich kompe- tent zu begleiten. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration macht Vorschläge und gibt Anregungen an Politik und Verwaltung, um die Potentiale von Migration aufzuzeigen und den Gesamtprozess für mehr Chancengerechtigkeit in der Stadt positiv zu beeinflussen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration versteht das Grundgesetz und die dort genannten unveräußerlichen Grundrechte aller Menschen als Grundlage seiner politischen Arbeit. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verurteilt jede Art von Diskriminierung und Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen oder sprachlichen Zugehörigkeit, ihrer sexuel- len Orientierung, ihrer sexuellen Identität sowie aufgrund einer Behinderung. Er setzt sich für die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und nicht-binären Personen, für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wendet sich ge- gen Rassismus und Sexismus. Er kritisiert den Missbrauch von Ideologien und Religi- onen, insbesondere wenn sie dazu genutzt werden, Menschen herabzuwürdigen und auszugrenzen – in diesem Zusammenhang positioniert er sich auch klar gegen Anti- semitismus, Antiziganismus sowie gegen jede Form von Feindlichkeit gegenüber Re- ligionen wie zum Beispiel Islamfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit etc. 2. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine Ergänzung des § 10, Abs. 1 der Geschäftsordnung in: - 3 - § 10 Teilnehmer*innen mit beratender Stimme (1) Neben den 33 stimmberechtigten Mit- gliedern können an den Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In- tegration in Einzelfall Vertreter*innen des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, des Arbeitgeberverbandes, der Agentur für Arbeit Köln, des Caritasverbandes für die Stadt Köln, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Kölner Flüchtlingsrates e.V., der Seniorenvertretung der Stadt Köln, des Runden Tisches für Integration, einen/eine Ver- treter/In mit internationaler Familiengeschichte der anerkannten Interkulturellen Zentren Köln, einen/eine Vertreter/In der des Rom e.V. und eine/einen Vertreter/In der Syna- gogen-Gemeinde Köln als Expert*innen zu einzelnen Themen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Institutionen schlagen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In- tegration ihre*n Vertreter*in vor. Zu 1: Die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in die Präambel entspricht den Verpflich- tungen, die Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) eingegangen ist. Die UN-BRK stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen gleichbe- rechtigte Träger*innen aller Menschenrechte sind und dass Staaten aktiv dafür Sorge tragen müssen, Diskriminierungen abzubauen und Barrieren in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beseitigen. Mit der Nennung in der Präambel wird dieser Anspruch auf kommunaler Ebene sichtbar gemacht und im Selbstverständnis des Ausschusses verankert. Dies ist nicht nur ein symbolisches Signal, sondern besitzt demokratische Relevanz: Auf kommunaler Ebene ist der Ort, an dem Inklusion gelebt, gestaltet und konkret umgesetzt wird — etwa bei Zugängen zu Bildung, Arbeit, Wohnraum, Mobilität, Freizeitangeboten oder politischen Betei- ligungsmöglichkeiten. Die ausdrückliche Erwähnung von Menschen mit Behinderungen stellt sicher, dass ihre Per- spektiven in zukünftigen Entscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Sie schafft Klarheit, Orientierung und Verbindlichkeit für eine Politik, die Vielfalt anerkennt und Barriere- freiheit nicht als Zusatz, sondern als Grundprinzip versteht. Damit wird die Präambel zu ei- nem wichtigen Instrument, um die Ziele der UN-BRK — Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung — lokal umzusetzen und eine inklusive Stadtgesellschaft zu fördern. Die explizite Nennung nicht-binärer Menschen ist notwendig, um der tatsächlichen Vielfalt geschlechtlicher Identitäten gerecht zu werden und den Anspruch auf Gleichberechtigung - 4 - umfassend einzulösen. In vielen Texten wurden historisch nur „Frauen und Männer“ ge- nannt, was alle Personen ausschließt, die sich weder ausschließlich als weiblich noch aus- schließlich als männlich verstehen. Dadurch entsteht nicht nur eine symbolische Unsichtbar- keit, sondern auch ein praktisches Risiko: Richtlinien, Maßnahmen und Schutzmechanismen greifen dann häufig nicht für alle, die von Diskriminierung betroffen sein können. Die Erwäh- nung nicht-binärer Menschen macht deutlich, dass Gleichberechtigung unabhängig von der Geschlechtsidentität gilt, stärkt die Sichtbarkeit einer oft marginalisierten Gruppe und signali- siert, dass ihre Rechte, Bedürfnisse und Erfahrungen ausdrücklich mitgedacht werden. Da- mit wird ein inklusives Verständnis von Gleichberechtigung gefördert, das allen Menschen gerecht wird. Zu 2: Die anerkannten Interkulturellen Zentren in Köln leisten seit vielen Jahren einen zentralen Beitrag zur Förderung von Integration, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Sie verfügen über unmittelbare Einblicke in die Lebensrealitäten von Menschen mit internationaler Famili- engeschichte und kennen die Bedarfe, Herausforderungen und Potenziale in den Stadtteilen aus erster Hand. Durch ihre jahrzehntelange Arbeit im Beratungs-, Bildungs- und Commu- nity-Bereich sind die Zentren wichtige fachliche Akteur*innen, deren Expertise für die inhaltli- che Arbeit des Ausschusses unverzichtbar ist. Die Beteiligung der Interkulturellen Zentren mit beratender Stimme ermöglicht es, fachlich fundierte Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubringen, die die Wirksamkeit integra- tionspolitischer Maßnahmen erhöhen und eine bedarfsgerechte Ausrichtung der kommuna- len Integrationsarbeit sicherstellen. Damit tragen die Zentren maßgeblich dazu bei, den Aus- schuss in seiner Arbeit zu stärken und integrationspolitische Entwicklungen im Kölner Kon- text konstruktiv zu begleiten. Die Benennung einer Vertreterin, eines Vertreters des Rom e. V. in den Ausschuss für Chan- cengerechtigkeit und Integration ist sinnvoll, da der Verein über ausgewiesene Expertise in der Bildungs-, Beratungs- und Antidiskriminierungsarbeit verfügt und seit vielen Jahren zent- raler Ansprechpartner für die Belange von Roma und Sinti in Köln ist. Durch seine langjäh- rige Praxis und enge Anbindung an die Community kann Rom E. V. wichtige fachliche Im- pulse zu Fragen von Chancengleichheit, Teilhabe und der Bekämpfung von Antiziganismus einbringen. Die Mitwirkung einer Vertreterin/eines Vertreters gewährleistet, dass die Per- spektiven einer häufig unterrepräsentierten Minderheit in die Ausschussarbeit einfließen, und - 5 - unterstützt eine evidenzbasierte, sozial verantwortliche kommunalpolitische Entscheidungs- findung. Ergänzend ist die Berücksichtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Synagogen- Gemeinde Köln von besonderer Bedeutung. Als größte jüdische Gemeinde in Nordrhein- Westfalen verfügt sie über langjährige Erfahrung in der religiösen, sozialen und kulturellen Bildungsarbeit und ist seit vielen Jahren eine anerkannte Institution im Einsatz gegen Antise- mitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Synagogen-Ge- meinde ist durch ihre vielfältigen Einrichtungen und Projekte eng mit den Lebenswirklichkei- ten jüdischer Bürgerinnen und Bürger verbunden und kann dadurch differenzierte Einschät- zungen zu aktuellen Herausforderungen im Bereich Teilhabe, Sicherheit, Diskriminierungs- schutz und gesellschaftlichem Zusammenhalt geben. Ihre regelmäßige Beteiligung stellt si- cher, dass die Perspektiven einer historisch wie aktuell besonders vulnerablen Bevölke- rungsgruppe ebenfalls in die Beratungen des Ausschusses einfließen und stärkt zugleich den kontinuierlichen Dialog zwischen Politik, Verwaltung und religiösen Gemeinschaften. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0043/2026
- Typ
- CDU Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 13.01.2026 12:17