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AN/0043/2018

Prüfung einer Parkpalette unter bzw. an der Zoobrücke

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) 21.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 7.2.9

Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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Sachstandsbericht 2022

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Antrag nach § 3 (CDU BV1)

1294 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0043/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
 
 
Prüfung einer Parkpalette unter bzw. an der Zoobrücke 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag  auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit einer Einrichtung einer Parkpalette am 
Auenweg in/unter der Zoobrücke zu prüfen. 
 
BEGRÜNDUNG: 
 
Bei den vielfältigen Veranstaltungen ( Jugendpark – Claudius Therme – Diskothek – Seilbahn 
– Messe ) vor Ort wird die Parksituation dem Besucherandrang nicht gerecht. Insofern findet 
ein wildes Parken bzw. Falschparken statt, welches zu erheblichen Behinderungen führt.  
Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Dieser Prüfantrag soll die Möglichkeit ausloten, am 
vorhandenen Parkplatz der Claudius Therme eine Parkpalette einzurichten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Ralf Uerlich 
Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht 2022

2912 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0043/2018 
 Stand: 06.05.2022 
Sachstandsbericht  Bezirksvertretung Innenstadt  
Prüfung einer Parkpalette unter bzw. an der Zoobrücke, Antrag CDU 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit einer Einrichtung einer Parkpalette am Auenweg 
in/unter der Zoobrücke zu prüfen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2022: 
Eine Parkpalette unter der Zoobrücke am Auenweg würde größtenteils von Besucher*innen des 
Rheinparks genutzt werden. Somit würde die Parkpalette den motorisierten Freizeitverkehr fördern 
und einen Anreiz gegen die Nutzung des ÖPNV darstellen. Gerade solche Verkehre sollten im Sinne 
der angestrebten Verkehrswende vermieden werden. Die Einrichtung von Parkpaletten sollte vielmehr 
in verdichteten Wohnbereichen geprüft werden, um dort eine Entlastung des öffentlichen Parkraums 
für die Bewohnerinnen und Bewohner zu bieten. 
Hinsichtlich der konkreten Örtlichkeit zu berücksichtigen ist die Verpflichtung der Stadt Köln, die in 
ihrer Unterhaltslast befindlichen Ingenieurbauwerke (u.a. Brücken) entsprechend der gesetzlichen 
Vorgaben zu prüfen sowie die Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleis-
ten. Dies geht in den meisten Fällen einher mit zum Teil erheblichen Prüf- und Baumaßnahmen bzw. 
mit Gerätschaften und Fahrzeugen, die mitunter dem Schwerlastverkehr gleichzustellen sind. Hierfür 
muss das jeweilige Bauwerk (Parkpalette) oder auch dessen Teile uneingeschränkt zugänglich sein. 
Es sind Abstände von mehreren Metern zum Bau-werk einzuhalten. 
Es ist weiterhin sicherzustellen, dass Belastungen im Rahmen von Baumaßnahmen (Baustellenver-
kehre, etc.) von etlichen Tonnen, auch als Punktlasten möglich sind. Es ist ferner zu gewährleisten, 
dass jedwede Form von Hitzeschäden am Bauwerk – verursacht durch Brand-fälle - ausgeschlossen 
werden. Dies bezieht sich auch auf die Dauer der Einwirkung. Natürlich ist aber auch darüber hinaus 
eine direkte oder indirekte Schädigung am Bauwerk durch eine Maßnahme Dritter nicht zulässig. 
Insofern ist es ausgeschlossen, dass unterhalb der Vorlandbrücken der städtischen Rheinquerungen 
Parkpaletten o. ä. zukünftig gebaut werden können. Die Auflagen ‚Abstand‘, ‚erforderliche Belastun-
gen‘ und vor Allem ‚Brandschutz‘ wiegen zu schwer. 
 
2021: Der Parkplatz Claudius-Therme ist vermietet und wird durch das Amt für  Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster verwaltet. Sofern alle beteiligten Ämter sich für den Bau einer Parkpalette 
entscheiden, wäre zu klären, wer die Parkpalette bauen und betreiben soll. Dann müsste der beste-
hende Mietvertrag gekündigt und das Grundstück übertragen werden. Dez. III fragt an, ob der Be-
schluss noch zeitgemäß sei.

2 
 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0043/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
Datum
21.03.2018
Erstellt
11.01.2018 11:44