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Prüfung einer Parkpalette unter bzw. an der Zoobrücke

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) AN/0043/2018 vom 21.03.2018

Stand: Am 19.04.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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    Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0043/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Prüfung einer Parkpalette unter bzw. an der Zoobrücke Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit einer Einrichtung einer Parkpalette am Auenweg in/unter der Zoobrücke zu prüfen. BEGRÜNDUNG: Bei den vielfältigen Veranstaltungen ( Jugendpark – Claudius Therme – Diskothek – Seilbahn – Messe ) vor Ort wird die Parksituation dem Besucherandrang nicht gerecht. Insofern findet ein wildes Parken bzw. Falschparken statt, welches zu erheblichen Behinderungen führt. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Dieser Prüfantrag soll die Möglichkeit ausloten, am vorhandenen Parkplatz der Claudius Therme eine Parkpalette einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Fraktionsvorsitzender
  • Sachstandsbericht 2022

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0043/2018 Stand: 06.05.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Prüfung einer Parkpalette unter bzw. an der Zoobrücke, Antrag CDU Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit einer Einrichtung einer Parkpalette am Auenweg in/unter der Zoobrücke zu prüfen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2022: Eine Parkpalette unter der Zoobrücke am Auenweg würde größtenteils von Besucher*innen des Rheinparks genutzt werden. Somit würde die Parkpalette den motorisierten Freizeitverkehr fördern und einen Anreiz gegen die Nutzung des ÖPNV darstellen. Gerade solche Verkehre sollten im Sinne der angestrebten Verkehrswende vermieden werden. Die Einrichtung von Parkpaletten sollte vielmehr in verdichteten Wohnbereichen geprüft werden, um dort eine Entlastung des öffentlichen Parkraums für die Bewohnerinnen und Bewohner zu bieten. Hinsichtlich der konkreten Örtlichkeit zu berücksichtigen ist die Verpflichtung der Stadt Köln, die in ihrer Unterhaltslast befindlichen Ingenieurbauwerke (u.a. Brücken) entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen sowie die Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleis- ten. Dies geht in den meisten Fällen einher mit zum Teil erheblichen Prüf- und Baumaßnahmen bzw. mit Gerätschaften und Fahrzeugen, die mitunter dem Schwerlastverkehr gleichzustellen sind. Hierfür muss das jeweilige Bauwerk (Parkpalette) oder auch dessen Teile uneingeschränkt zugänglich sein. Es sind Abstände von mehreren Metern zum Bau-werk einzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass Belastungen im Rahmen von Baumaßnahmen (Baustellenver- kehre, etc.) von etlichen Tonnen, auch als Punktlasten möglich sind. Es ist ferner zu gewährleisten, dass jedwede Form von Hitzeschäden am Bauwerk – verursacht durch Brand-fälle - ausgeschlossen werden. Dies bezieht sich auch auf die Dauer der Einwirkung. Natürlich ist aber auch darüber hinaus eine direkte oder indirekte Schädigung am Bauwerk durch eine Maßnahme Dritter nicht zulässig. Insofern ist es ausgeschlossen, dass unterhalb der Vorlandbrücken der städtischen Rheinquerungen Parkpaletten o. ä. zukünftig gebaut werden können. Die Auflagen ‚Abstand‘, ‚erforderliche Belastun- gen‘ und vor Allem ‚Brandschutz‘ wiegen zu schwer. 2021: Der Parkplatz Claudius-Therme ist vermietet und wird durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verwaltet. Sofern alle beteiligten Ämter sich für den Bau einer Parkpalette entscheiden, wäre zu klären, wer die Parkpalette bauen und betreiben soll. Dann müsste der beste- hende Mietvertrag gekündigt und das Grundstück übertragen werden. Dez. III fragt an, ob der Be- schluss noch zeitgemäß sei. 2 Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 19.04.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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