1112/2025
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanentwurfs Nr. 65439/04 (6442 Nb/04); Arbeitstitel: Greinstraße in Köln-Sülz
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Anlage 6 Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB
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Anlage 6 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Da rstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 65439/04 (6442 Nb/04) – Arbeitstitel: Greinstraße in Köln- Sülz; 1. Änderung (Teilaufhebung) eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Di e Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 17.12.2024 bis zum 22.01.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Nac hfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend wer- den in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat darge- stellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 1 Landesbetrieb Straßenbau NRW: Keine Bedenken Der Stellungnahme wird gefolgt Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 2 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr: Keine Bedenken Der Stellungnahme wird gefolgt Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 3 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR: Keine Bedenken Der Stellungnahme wird gefolgt Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 4 Pledoc GmbH: Nicht betroffen Der Stellungnahme wird gefolgt Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 5 Gascade: Nicht betroffen Der Stellungnahme wird gefolgt Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 6 Amprion GmbH: Nicht betroffen Der Stellungnahme wird gefolgt Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 7 IHK: Nicht betroffen Der Stellungnahme wird gefolgt Eine Kenntnisnahme ist ausreichend Stand 17.03.2025
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/61 612-1 Groß Vorlagen-Nummer 1112/2025 Freigabedatum 16.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplans 65439/04 (6442 Nb/04) Arbeitstitel: Greinstraße in Köln-Sülz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Verfahren zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 65439/04 (6442 Nb/04) für das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxembur- ger Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) -Arbeitstitel: Greinstraße in Köln-Sülz- abgegebenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 6 und 7; 2. die 1. Änderung (Teilaufhebung) 65439/04 (6442 Nb/04) des Bebauungsplans nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —je- weils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel: Der Bebauungsplan 65439/04 (6442 Nb/04) für das Gebiet zwischen Wilhelm-Waldeyer – Straße, Gottfriedstraße, Zülpicher Straße, Luxemburger Wall, Luxemburger Straße, Grein- straße, Berrenrather Straße und Universitätsstraße ist am 07.01.1966 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan setzt in seinem Geltungsbereich die Art und das Maß der baulichen Nut- zung, hier ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Universitätsgelände) mit einer Geschossflächenzahl von 2,0, ein MI mit der Zweckbestim- mung weitere Hofüberdachungen, eine Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Er- holungsanlagen sowie Verkehrsflächen fest. Die Universität Köln beabsichtigt einen Erweiterungsbau der einen Teil der Verkehrsfläche (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße beansprucht. Es handelt sich hierbei um eine gewidmete Verkehrsfläche. Die erforderliche Erweiterung der Universität Köln kann auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden. Um den Erweiterungsbau zu ermöglichen, muss die Verkehrsfläche entwidmet wer- den. Dies ist nur nach erfolgter Teilaufhebung möglich. Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans und Entwidmung der Verkehrsfläche erfolgt die Be- urteilung der Verkehrsfläche nach § 34 BauGB. Verfahrensablauf und Vorberatung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.09.2024 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Grein- straße in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB gefasst. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Die betroffenen Umweltbelange sind gleichwohl zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO im Geltungsbereich bleibt unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzich- tet. Ein Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung ist gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB nicht erforderlich, da Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bauungsplans im beschleu- nigten Verfahren, zu erwarten sind, im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder als zulässig zu bewerten sind. Die Notwendigkeit, die von der Planung berührten Belange einschließlich der Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Num- mer 7 BauGB nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachgerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen, bleibt hiervon unberührt. 3 Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt vom 27.11.2024. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 05.12.2024 bis 20.12.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungs- amt informieren. Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 17.12.2024 bis 22.01.2025 durchgeführt. Es sind sieben Stellungnahmen ein- gegangen (siehe Anlage 6). Die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte – nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln am 29.01.2025 – in der Zeit vom 06.02.2025 bis 12.03.2025. Es sind sieben Stellungnahmen eingegangen (siehe Anlage 7). Der Bebauungsplan kann nun mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung als Satzung beschlossen werden. Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt-Köln abgelegt. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Geltungsbereich Teilaufhebung 3. Bebauungsplan Nummer 65439/04 (6442 Nb/04) mit Geltungsbereich Teilaufhebung 4. Begründung gem. § 9 Absatz 8 BauGB 5. Bebauungsplan 6. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB 7. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 5 Bebauungsplan
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Bereich der Teilaufhebung Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Planänderung (Teilaufhebung) am 19.09.2024 nach § 12 Abs.2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 27.11.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung hat in der Zeit vom 05.12.2024 bis 20.12.2024 nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Dieser Plan ist zum Zwecke der Änderung (Teilaufhebung) in der Zeit vom 06.02.2025 bis 12.03.2025 nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begrün- dung veröffentlicht worden. Der Rat hat diese Änderung (Teilaufhebung) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in seiner Sitzung am …………. nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss dieser Ände- rung (Teilaufhebung) durch den Rat einschließlich des Hinweises nach § 10 Abs. 3 BauGB wurde am …………….bekannt gemacht. Die Oberbürgermeisterin Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Im Auftrag Die Oberbürgermeisterin Die Oberbürgermeisterin Köln, den 18.11.2024 Köln, den 17.03.2025 Köln, den Köln, den gez. Reker gez. Groß Anlage 5
Anlage 2 Geltungsbereich Teilaufhebung
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Bereich der Teilaufhebung Geltungsbereich des Bebauungsplanes 65439/04 "Greinstraße" Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04) Greinstraße in Köln - Sülz 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 Bebauungsplan 6543904 (6442 Nb04) mit Geltungsbereich Teilaufhebung
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Bereich der Teilaufhebung Geltungsbereich des Bebauungsplanes 65439/04 "Greinstraße" Anlage 3 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04) Greinstraße in Köln - Sülz 0 10050 200 300 Meter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1112/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 11:37