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1112/2025

Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanentwurfs Nr. 65439/04 (6442 Nb/04); Arbeitstitel: Greinstraße in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 12.2

Anlage 6 Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Begründung nach § 9 Abs 8 BauGB

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Bebauungsplan

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Anlage 2 Geltungsbereich Teilaufhebung

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Anlage 3 Bebauungsplan 6543904 (6442 Nb04) mit Geltungsbereich Teilaufhebung

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Anlage 7 Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

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Anlage 6 Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB

1815 Zeichen

Anlage 6
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Da
rstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 65439/04 (6442 Nb/04) – Arbeitstitel: Greinstraße in Köln- Sülz; 1. Änderung 
(Teilaufhebung) eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Di
e Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 17.12.2024 bis 
zum 22.01.2025 durchgeführt. 
Im
 Zeitraum der Beteiligung sind 7 Stellungnahmen eingegangen. 
Nac
hfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend wer-
den in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat darge-
stellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen.  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
1 Landesbetrieb Straßenbau NRW: 
Keine Bedenken 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt 
Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 
2 Polizeipräsidium Köln, Führungsstelle Verkehr: 
Keine Bedenken 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt  
Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 
3 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR: 
Keine Bedenken 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt  
Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 
4 Pledoc GmbH: 
Nicht betroffen 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt  
Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 
5 Gascade: 
Nicht betroffen 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt  
Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 
6 Amprion GmbH: 
Nicht betroffen 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt  
Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 
7 IHK: 
Nicht betroffen 
Der Stellungnahme 
wird gefolgt  
Eine Kenntnisnahme ist ausreichend 
Stand 17.03.2025

Beschlussvorlage Rat

5816 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
612-1 Groß 
Vorlagen-Nummer 
 1112/2025 
Freigabedatum 
 16.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung 
(Teilaufhebung) des Bebauungsplans 65439/04 (6442 Nb/04) Arbeitstitel: Greinstraße in 
Köln-Sülz  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt 
 
1. über die zum Verfahren zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 
65439/04 (6442 Nb/04) für das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxembur-
ger Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) -Arbeitstitel: 
Greinstraße in Köln-Sülz- abgegebenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 6 und 7; 
 
2. die 1. Änderung (Teilaufhebung) 65439/04 (6442 Nb/04) des Bebauungsplans nach § 
10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I 
S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —je-
weils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach 
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel:  
 
Der Bebauungsplan 65439/04 (6442 Nb/04) für das Gebiet zwischen Wilhelm-Waldeyer –
Straße, Gottfriedstraße, Zülpicher Straße, Luxemburger Wall, Luxemburger Straße, Grein-
straße, Berrenrather Straße und Universitätsstraße ist am 07.01.1966 in Kraft getreten. 
 
Der Bebauungsplan setzt in seinem Geltungsbereich die Art und das Maß der baulichen Nut-
zung, hier ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Baugrundstück für den Gemeinbedarf 
(Universitätsgelände) mit einer Geschossflächenzahl von 2,0, ein MI mit der Zweckbestim-
mung weitere Hofüberdachungen, eine Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Er-
holungsanlagen sowie Verkehrsflächen fest. 
 
Die Universität Köln beabsichtigt einen Erweiterungsbau der einen Teil der Verkehrsfläche 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße beansprucht.  
Es handelt sich hierbei um eine gewidmete Verkehrsfläche. Die erforderliche Erweiterung der 
Universität Köln kann auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt 
werden. Um den Erweiterungsbau zu ermöglichen, muss die Verkehrsfläche entwidmet wer-
den. Dies ist nur nach erfolgter Teilaufhebung möglich. 
Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans und Entwidmung der Verkehrsfläche erfolgt die Be-
urteilung der Verkehrsfläche nach § 34 BauGB. 
 
Verfahrensablauf und Vorberatung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.09.2024 den Beschluss zur 
Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Grein-
straße in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB gefasst.  
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß 
§ 2a BauGB verzichtet werden. Die betroffenen Umweltbelange sind gleichwohl zu ermitteln 
und in die Abwägung einzustellen. 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO im Geltungsbereich bleibt unter 
dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzich-
tet. Ein Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung ist gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB 
nicht erforderlich, da Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bauungsplans im beschleu-
nigten Verfahren, zu erwarten sind, im Sinne des §  1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als vor der 
planerischen Entscheidung erfolgt oder als zulässig zu bewerten sind. Die Notwendigkeit, die 
von der Planung berührten Belange einschließlich der Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Num-
mer 7 BauGB nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachgerecht gegeneinander und 
untereinander abzuwägen, bleibt hiervon unberührt.

3 
 
Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt vom 27.11.2024. 
 
Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 05.12.2024 bis 20.12.2024 über die allgemeinen 
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungs-
amt informieren. Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. 
 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde 
in der Zeit vom 17.12.2024 bis 22.01.2025 durchgeführt. Es sind sieben Stellungnahmen ein-
gegangen (siehe Anlage 6). 
 
Die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte – nach Bekanntmachung im Amtsblatt 
der Stadt Köln am 29.01.2025 – in der Zeit vom 06.02.2025 bis 12.03.2025. Es sind sieben 
Stellungnahmen eingegangen (siehe Anlage 7). 
 
Der Bebauungsplan kann nun mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung als 
Satzung beschlossen werden. 
 
Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt-Köln abgelegt. 
 
Anlagen 
 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Geltungsbereich Teilaufhebung 
3. Bebauungsplan Nummer 65439/04 (6442 Nb/04) mit Geltungsbereich Teilaufhebung 
4. Begründung gem. § 9 Absatz 8 BauGB 
5. Bebauungsplan 
6. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 
BauGB 
7. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 
BauGB

Anlage 5 Bebauungsplan

1231 Zeichen

Bereich der
Teilaufhebung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat 
die Planänderung (Teilaufhebung)      
am 19.09.2024 nach § 12 Abs.2 BauGB
in Anwendung des beschleunigten   
Verfahrens nach § 13a BauGB 
beschlossen.
Der Beschluss wurde am 27.11.2024 
ortsüblich bekannt gemacht. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeits-
beteiligung hat in der Zeit
vom 05.12.2024 bis 20.12.2024       
nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. 
Dieser Plan ist zum Zwecke der      
Änderung (Teilaufhebung) in der Zeit     
vom 06.02.2025 bis 12.03.2025           
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begrün-
dung veröffentlicht worden. 
Der Rat hat diese Änderung           
(Teilaufhebung) in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB in seiner Sitzung   
am ………….       nach § 10 Abs. 1 
BauGB als Satzung mit Begründung 
nach § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. 
Der Satzungsbeschluss dieser Ände-
rung (Teilaufhebung) durch den Rat 
einschließlich des Hinweises       
nach § 10 Abs. 3 BauGB wurde          
am …………….bekannt gemacht. Die Oberbürgermeisterin 
Die Oberbürgermeisterin 
Stadtplanungsamt 
Im Auftrag Die Oberbürgermeisterin Die Oberbürgermeisterin 
Köln, den 18.11.2024  Köln, den 17.03.2025 Köln, den Köln, den 
gez. Reker
gez. Groß
Anlage 5

Anlage 2 Geltungsbereich Teilaufhebung

477 Zeichen

Bereich der
Teilaufhebung
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
65439/04 "Greinstraße"
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der 1. Änderung (Teilaufhebung) des 
Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)
 Greinstraße in Köln - Sülz
0 10050 200 300 Meter

Anlage 3 Bebauungsplan 6543904 (6442 Nb04) mit Geltungsbereich Teilaufhebung

260 Zeichen

Bereich der
Teilaufhebung
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
65439/04 "Greinstraße"
Anlage 3
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der 1. Änderung (Teilaufhebung) des 
Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)
 Greinstraße in Köln - Sülz
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (3)

23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 12.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1112/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.05.2025
Erstellt
14.04.2025 11:37