V/0543/2006
Dorffeldstraße
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Beschlussvorlage
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V/0543/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Dorffeldstraße - Umbau zwischen Roxeler Straße und Paul-Gerhard-Straße - Baubeschluss - Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Dorffeldstraße wird zwischen der Roxeler Straße und der Paul-Gerhard-Straße auf der Grund- lage des Lageplanes Nr. 9511 Blatt 1-3(3) vom 05.07.2006 ausgebaut. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass einmalige Kosten in Höhe von ca. 652.000 €, aber keine zusätzlichen Folgekosten entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel für den Ausbau sind im Haushaltsplan für das Jahr 2007 neu zu veran- schlagen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro- gramms 2006 – 2010 steht. Für den barrierefreien Umbau der beiden Bushaltestellen „Dorffeldstraße“ wird zum 31.01.2007 ein Förderantrag an das Land gestellt, 80 % der Baukosten der Haltestellen zu übernehmen, in die- sem Fall ca. 15.000 €. Da im Vorfeld der Umbaumaßnahme Leitungs- und Kanalbauarbeiten geplant sind, beteiligt sich der Kanalbau des Tiefbauamtes mit ca. 16.000 € an der Wiederherstellung von Fahrbahn und Ne- benanlagen, die Beteiligung der Stadtwerke liegt bei ca. 25.000 €. Zur Finanzierung werden zudem Beiträge der Anlieger nach § 8 KAG NW von rd. 388.000 € erho- ben. Vorlagen-Nr.: V/0543/2006 Auskunft erteilt: Frau Vissing Ruf: 492 66 44 E-Mail: Christel.Vissing@stadt-muenster.de Datum: 05.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0543/2006 Begründung: Der Zustand der Fahrbahn in der Dorffeldstraße zwischen der Roxeler Straße und der Paul- Gerhardt-Straße hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert. Seitens der Polizei wurde bereits im April 2005 der marode Belag bemängelt. Die teilweise extremen Fahrbahnune- benheiten stellen insbesondere für Zweiradfahrer eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Busli- nien, die über die Dorffeldstraße geführt werden, sorgen außerdem für eine erhebliche Belastung und einen stärkeren Verschleiß der Fahrbahn. Die Straße muss deshalb grundlegend erneuert werden. Vor dem Umbau werden teilweise Kanal- Strom- und Wasserleitungen und stellenweise die Haus- anschlüsse durch die Versorgungsträger und das Tiefbauamt erneuert. Durch die umfangreichen Arbeiten sowohl im Gehweg- als auch im Fahrbahnbereich ist es wirt- schaftlich am sinnvollsten, die Fahrbahn komplett neu aufzubauen und sie den aktuellen Belastun- gen gemäß auszubauen. Ebenso werden die Gehwege in großen Bereichen neu hergestellt. Nur die Erneuerung der Deckschicht würde den Zustand der Fahrbahn nur für kurze Zeit verbes- sern. Die Gehweg- und Fahrbahnbreiten bleiben wie im jetzigen Bestand bestehen. Die Bushaltestellen „Dorffeldstraße“ werden durch einen Niederflurbusbordstein barrierefrei umgebaut. Die stadtein- wärtige Bushaltestelle wird vor das Haus Nr. 21 gelegt, um eine ausreichende Wartefläche für Fahrgäste und für die vorhandene Wartehalle zu schaffen. Die stadtauswärtige Haltestelle bleibt weiterhin vor Haus Nr. 26. In Höhe der Haltestellenschilder werden Aufmerksamkeitsfelder für Blinde und sehbehinderte Menschen gepflastert. Die Dorffeldstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Zur Verdeutlichung dieser Zone wurden Freiburger Kegel aufgestellt und Parkstände markiert, die die Verkehrsberuhigung unterstützen sollen. Durch den Umbau der Dorffeldstraße können diese provisorischen Parkstände durch bauliche Maßnahmen ersetzt und optisch harmonischer in den Straßenraum eingefügt werden. So entste- hen zwischen der Roxeler Straße und der Paul-Gerhardt-Straße 14 Längsparkplätze im Straßen- raum. Die geplanten Verbesserungen an den Teileinrichtungen Fahrbahn, Parkstreifen, Gehwege und Straßenbeleuchtung im Rahmen des geplanten Ausbaues der Dorffeldstraße sind beitragsauslö- send im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträ- gen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaß- nahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. zurzeit geltenden Fassung wird die Dorffeld- straße als Haupterschließungsstraße eingestuft. Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Teileinrichtungen belaufen sich nach einer vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 600.000,00 €. Bei einer Einstufung der Dorffeldstraße als Haupterschließungsstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 60 – 80 % an den Kosten (Fahrbahn = 60 %; Gehwege = 80 %; Parkstreifen = 80 %; Straßenbe- leuchtung = 70 %). Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 8,67 €. Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeitrag: Wohngrundstück 600 m² eingeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,0) x 8,67 € = 5.202,00 € Wohngrundstück 600 m² zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3 x 8,67 € = 6.763,00 € Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch direkte Information der Anlieger unterstützt. Die Eigentümer werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch ein Informationsschreiben vor dem Ausbau über die Planung und die vor- aussichtlich zu zahlenden Beiträge informiert. Die Umsetzung ist für 2007 geplant. i. V. - 3 - V/0543/2006 gez. Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (3)
- Dorffeldstraße
- Roxeler Straße
- Paul-Gerhardt-Straße 14
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0543/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37