Mandari Insight

V/0442/2015

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Vorlagen 20.05.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.06.2015, TOP 5.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

15837 Zeichen

V/0442/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 
hier: Umsetzungsfahrpläne (UFP) und neue Anforderungen aus dem Bereich Abwasser im 
zweiten Bewirtschaftungsplan 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster beabsichtigt, die in den Umsetzungsfahrplänen (UFP) für ihren Zustä n-
digkeitsbereich (unterhaltungspflichtige Gewässer) enthaltenen Maßnahmen vorbehaltlich 
der Förderung durch das Land NRW, der Mittelverfügbarkeit, der Flächenverfügbarkeit und 
des Hochwasserschutzes umzusetzen.  
2. Die im Entwurf des zweiten Bewirtschaftungsplans genannte Programmmaßnahme zum 
Bau einer 4. Reinigungsstufe auf den vier Münsteranern  Kläranlagen lehnt die Stadt Müns-
ter ab. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zu den finanziellen Auswirkungen können auf dieser Konzeptgrundlage noch keine Aussagen g e-
troffen werden. Für die Maßnahmen aus den UFP wird von einer 80 -prozentigen Förderung durch 
das Land NRW ausgegangen. 
 
Die Maßnahmen aus dem Bereich „Abwasser“ sind nach den aktuellen Handhabungen in NRW 
weitestgehend durch die Abwassergebühren zu finanzieren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0442/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Reloe / Herr Hirschmann 
Ruf: 
492 69 30 / 492 67 93 
E-Mail: 
ReloeB@stadt-muenster.de  
hirschmanne@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0442/2015 
Begründung: 
 
zu Beschlusspunkt 1. Umsetzungsfahrpläne (UFP): 
 
Allgemeine Einführung 
 
Mit der Vorlage Nr. V/0345/2008 wurde ausführlich über die Zielsetzung und Bearbeitungsschritte 
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG -WRRL) berichtet. Seitdem sind einerseits zahlre i-
che Schritte erfolgt und Maßnahmen durchgeführt worden; andererseits ist es aber noch ein langer 
Weg bis zur Zielerreichung. 
 
Die EG-WRRL bildet die formale und rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer. 
Sie sieht vor, die Gewässer (bis spätestens 2027) wieder in einen guten Zustand zu versetzen. 
Grundsätzlich gilt aber auch ein Verschlechterungsverbot des bisherigen Zustands. Daher wurden 
mittlerweile auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz NRW (LWG) 
angepasst und dort die Ziele der WRRL gesetzlich verankert. 
 
Die drei wesentlichen Bausteine der Umsetzung sind das „Programm Lebendige Gewässer“ sowie 
die Maßnahmenprogramme „Abwasser“ und „Landwirtschaft“. Mit dem „Programm Lebendige G e-
wässer“ sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängi g-
keit kon kretisiert und umgesetzt werden. Das Programm trägt nicht nur zur Erreichung ökolog i-
scher Ziele und zur verbesserten Adaptionsfähigkeit der ökologischen Systeme an den Klimawa n-
del bei, sondern auch zum Hochwasserrückhalt, zum Natur - und Landschaftsschutz sowie zur Re-
gional- und Stadtentwicklung.  
 
Das Hauptinstrument zur Umsetzung des Programms war bis Mitte 2012 die kooperative Erarbe i-
tung von Umsetzungsfahrplänen, die die Maßnahmenprogramme als landesweit fachliche Ra h-
menplanung konkretisieren und eine ko nzeptionelle und räumlich übergeordnete Planung darste l-
len. Sie geben eine Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie über die bis 2027 vorgese-
henen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und Zielerreichung (Gewässerstruktur 
und Durchgängigkeit). Soweit Planungen bereits weit vorangeschritten sind, wurden die entspr e-
chenden Angaben möglichst konkret in der Örtlichkeit beschrieben. Geht es um längerfristige Pl a-
nungen, legt der Umsetzungsfahrplan in der Regel hingegen noch nicht flächenscharf f est, wo ge-
nau zum Beispiel die für die Entwicklung eines Strahlursprungs benötigte Fläche später liegen wird 
und zeigt eher "Suchräume" auf. 
 
Der erste Schritt zur Erarbeitung der UFP war die Durchführung von Workshops mit allen potenz i-
ellen Maßnahmenträgern und Beteiligten wie Wasser- und Bodenverbände, Westfälisch-Lippischer 
Landwirtschaftsverband, Landwirtschaftskammer NRW, Wasser- und Schifffahrtsdirektion, Landes-
fischereiverband, Grundbesitzerverband, Waldbauernverband, Naturschutzverbände und Straßen 
NRW. Hier wurden Vereinbarungen zur Maßnahmenfindung getroffen und das weitere Vorgehen 
abgesprochen.  
 
Wichtig bei der Entwicklung der UFP war die Berücksichtigung bestimmter Grundlagen und Spie l-
regeln wie 
 
- In der Phase der Maßnahmenfindung sind finanzielle Faktoren kein relevantes Kriterium. 
 
- Die Flächenverfügbarkeit ist kein relevantes Kriterium für die technische Machbarkeit, sehr 
wohl aber für die Umsetzbarkeit und damit die Priorisierung (zeitlich und räumlich). 
 
- Anwendung des Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzips mit dem Ziel, Einvernehmen, Ak-
zeptanz und Konfliktvermeidung mit allen am Prozess Beteiligten zu erreichen. Allerdings 
bedeutet freiwillig nicht beliebig und soll keine Legitimation für ein Nichthandeln sein. Die 
Zielerreichung ist eine rechtliche Forderung aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

- 3 - 
V/0442/2015 
- Falls möglich, sind zuerst die Flächen in öffentlicher Hand in Anspruch zu nehmen. 
 
- Für Maßnahmen an Gewässern sollen Öko-Punkte angerechnet werden. 
 
- Synergien sind zu erkennen und zu nutzen (z.B. Tourismus und Naherholung, Reaktivie-
rung von Auenflächen zum Hochwasserschutz, Trinkwassergewinnung, Umwelt und Ge-
sundheit, Sport und Freizeit) 
 
- Es ist möglichst für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation herzustellen. 
 
Zur Maßnahmenfindung wurde eine Kombination gewählt aus einem vorschlagsbasierten (bottom-
up) und dem planungsbasierten (top -down) Ansatz, der auf der Auswertung der Datenerhebung 
vom Land und der Übernahme von Maßnahmen aus einem Konzept zur naturnahen Entwicklung 
von Fließgewässern (KNEF) beruht. Im weiteren Verlauf wurden Gespräche geführt mit Maßna h-
menträgern, so dass z.B. auch die Wasser - und Bodenverbände zusammen mit der Arbeitsg e-
meinschaft Wasser- und Bodenverbände (AG WuB) ihre Vorschläge und Vorstellungen einbringen 
konnten. 
 
Mit Blick auf die Förderfähigkeit von Maßnahmen wird darauf hingewiesen, dass zukünftig die B e-
schreibung von Maßnahmen im Umsetzungsfahrplan als ein wesentliches Kriterium der Prüfung 
der Förderfähigkeit herangezogen wird. Damit müssen zumindest die Maßnahmen de r jeweils 
nächsten drei Jahre entsprechend konkretisiert sein und ggf. ein jährlicher bzw. dreijährlicher For t-
schreibungsrhythmus in den Kooperationen vereinbart werden. Die Detailplanung und Umsetzung 
der Maßnahmen liegt in der Regel in der Zuständigkeit der Nutzer sowie der Abwasserbeseit i-
gungs- und Unterhaltungspflichtigen. 
 
Die Beschlussfassung bedeutet ledi glich eine Absichtserklärung, Maßnahmen entsprechend der 
Planungen (mit der gebotenen Flexibilität) durchzuführen. Im Falle einer Umsetzung  (mit Ausnah-
me Gewässerunterhaltungsmaßnahmen) sind - wie auch in der Vergangenheit - förmliche Geneh-
migungsverfahren durchzuführen, welche die Beteiligung aller Betroffenen umfasst, allein die Ein-
schätzung der technischen Machbarkeit besitzt noch keine formale Verbindlichkeit.  
 
 
Aktueller Stand der Umsetzung und Inhalte des Bewirtschaftungsplans 
 
Die zweite Bestandaufnahme und der dritte Monitoringszyklus wurden Ende 2013 abgeschlossen; 
derzeit läuft der vierte Monitoringszyklus.

- 4 - 
V/0442/2015 
 
(BP=Bewirtschaftungsplan, Mapro=Maßnahmenprogramm) 
 
 
Als weiterer Meilenstein wurden Anfang 2015 auf Grundlage der zweiten Bestandsaufnahme die 
Entwürfe der zweiten Bewirtschaftungspläne (BWP) 2016-2021 und Maßnahmenprogramme veröf-
fentlicht, die sich nunmehr in der Phase der öffentlichen Anhörung befinden. Parallel dazu läuft seit 
April 2015 die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung. 
 
Anschließend erfolgt auf Landesebene die Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen, ggf. 
kommt es dann zu Korrekturen am Bewirtschaftungsplan, Maß nahmenprogramm oder den Pr o-
grammmaßnahmen. Die endgültige Fertigstellung des BWP ist für Herbst 2015 vorgesehen, b evor 
Ende 2015 der Beschluss durch die Landesregierung NRW erfolgt und er dann für alle behördl i-
chen Entscheidungen in NRW verbindlich wird.  
 
Laut Bewirtschaftungsplan sind im Einzugsgebiet der Ems 17% (44%) der Gewässer als natürlich, 
76% (50%) als stark verändert (HMWB=heavily modified water bodies) und 7% (6%) als künstlich 
eingestuft (in Klammern gesamt NRW). 98% der Wasserkörper haben Land entwässe-
rung/Hochwasserschutz als Hauptfunktion. 
 
Unter den signifikanten Belastungsfaktoren, die zu Auswirkungen auf den Gewässerzustand fü h-
ren, nehmen bei den Oberflächengewässer die Belastungen der Gewässerstruktur (Morphologie) 
einschließlich fehlender Durchgängigkeit (98%) den größten Anteil ein. Belastungen aus diffusen 
Quellen (80%) sind fast ebenso häufig als signifikant identifiziert worden. Auch Punktquellen (71%) 
sind noch sehr häufig für den schlechten bis mäßigen chemischen und ökologischen Gew ässerzu-
stand verantwortlich. Weniger relevant wirken sich Belastungen aus Wasserentnahmen (11%) aus. 
 
Leider ist aber ein 1:1-Vergleich mit den Ergebnissen des ersten Bewirtschaftungsplans nicht mög-
lich. Das erschwert bedauerlicherweise auch die Darstellun g erreichter Verbesserungen an G e-
wässern, die im Internet bei ELWAS -WEB vom Land veröffentlicht wurden. Die erkennbaren "Ve r-
schlechterungen" sind überwiegend auf Änderung der Typologie, Wasserkörpergrenzen und B e-
wertungsmethodik zurückzuführen und haben ni chts mit durchgeführten Maßnahmen und der S i-
tuation vor Ort zu tun. Hinzu kommen offensichtlich noch Mängel bei der Anwendung der neuen 
Kartieranleitung. Dieses Vorgehen wurde von der Stadt Münster gemeinsam mit den Kreisen C o-
esfeld, Steinfurt, Warendorf, Borken und Recklinghausen gegenüber dem Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) deutlich kritisiert. Bemängelt wurde zudem, dass

- 5 - 
V/0442/2015 
bislang die Bewertung des ökologischen Potenzials fehlt, das eigentlich die Zielvorstellung für stark 
veränderte Gewässer sein soll. 
 
Der chemische Zustand der Wasserkörper ist besser, da er im allgemeinen mit "gut" eingestuft 
wird, aber durch die Einbeziehung von ubiquit ären (überall vorkommenden) Stoffen - vornehmlich 
Quecksilber in Lebewesen (vor allem in Fischen) - insgesamt als schlecht eingestuft wird. 
 
Zur Zielerreichung und Beseitigung der Defizite aus der zweiten Bestandaufnahme hat die zustä n-
dige Bezirksregierung Münster in den sog. „ Runden Tisch Gesprächen“ für die Hydromorphologie 
und für das Abwas ser aufgrund von Plausibilitätsanalysen Vorschläge erarbeitet und sie anschli e-
ßend den Beteiligten und Verantwortlichen zur Stellungnahme weitergeleitet. Bei den hydromo r-
phologischen Problemen wurde auf die Entwürfe der UFP zurückgegriffen. Auf dieser Grun dlage 
wurden die hierzu entsprechenden Maßnahmen entwickelt. Für diese Umsetzung sind die geset z-
lich festgelegten Träger von Gewässerausbau und -unterhaltung (Wasser - und Bodenverbände 
und Stadt Münster) verantwortlich. 
 
 
Im nächsten Schritt soll die weite re Konkretisierung der Programmmaßnahmen durch die Ma ß-
nahmenträger und die Behörden erfolgen: 
 
 Umsetzung konzeptioneller Maßnahmen (Ursachenforschung, Erarbeitung von Machbar-
keitsstudien und Maßnahmenkonzepten) 
 Fortschreibung der Umsetzungsfahrpläne 
 Planung von Einzelmaßnahmen im Bereich '"Abwasser" (Punktquellen, diffuse Quellen) 
 Ausweitung und Intensivierung der landwirtschaftlichen Beratung (Modellbetrieb, Oberflä-
chengewässer)  
 
Das Land NRW unterstützt die Handlungsträger durch folgende Maßnahmen: 
 
 Weiterhin bis zu 80% / 90% Förderung bei hydromorphologischen Maßnahmen gem. UFP 
 Förderrichtlinie wird optimiert 
 Beratungsangebot wird eingerichtet 
 Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote 
 Unterstützung bei der Flächenaquise 
 
 
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken zu den hydromorphologischen Programmma ß-
nahmen unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen durch das Land NRW gefördert werden, 
die entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen und der Hochwasserschutz gewährleistet ist. 
 
Anlagen ( Umsetzungsf ahrpläne, Bewirtschaftungspläne ) zu dieser Vorlage können nicht in P a-
pierform zur Verfügung gestellt werden, weil die Dokumente sehr umfangreich sind und die Bewirt-
schaftungspläne nur auf Landesebene erarbeitet wurden. Sämtliche landesweiten Dokumente sind 
aber im Internet zu finden unter der Adresse www.flussgebiete.nrw.de. Die Umsetzungsfahrpläne 
und Maßnahmen der Stadt Münster und Münsterlandkreise werden auf der gemeinsamen Hom e-
page www.vision-wasser.de präsentiert.  
 
Zur weiteren Information der Bürger ist es vorgesehen, eine neue konzipierte Wanderausstellung 
des LANUV zum Thema EG-WRRL Anfang 2016 in Münster zu präsentieren. 
 
 
zu Beschlusspunkt 2. Maßnahmen zum Abwasser und Bau einer 4. Reinigungsstufe: 
 
Da sich, wie zuvor beschrieben, in der zweiten Bestandaufnahme gezeigt hat, dass die ursprüngl i-
chen Ziele der EG-WRRL nicht zu erreichen sind, wurden die Programmmaßnahmen insbesond e-

- 6 - 
V/0442/2015 
re im Bereich "stoffliche Belastung/Abwasser" ausgedehnt. Während in dem ersten BWP „nur“ die 
in den jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzepten (Vorlage V/0758/2014 6. Fortschreibung des 
Abwasserbeseitigungskonzeptes 2015 der Stadt Münster) aufgeführten Maßnahmen aufgeno m-
men wurden, werden jetzt auch Maßnahmen aufgelistet, die auf weitergehende Immissions - und 
Emissionsanforderungen basieren. Diese Maßnahmen werden in der Regel momentan nicht ins 
Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen, da hierfür keine rechtliche Grundlage vorhanden ist. 
 
Für die Stadt Münster sind dies hauptsächlich Forderungen zum Ausbau der 4. Reinigungsstufe 
der kommunalen Kläranlagen bis 2024 und zur Verbesserung der Reinigungsleist ung der Kläran-
lagen. Aufgeführt sind diese Maßnahmen für folgende Oberflächenwasserkörper: 
 
- Münstersche Aa (DE_NRW_332_0) Greven –Münster „Hauptkläranlage“ 
- Werse (DE_NRW_32_0) Münster – Ahlen „Kläranlage Loddenbach“ 
- Emmerbach (DE_NRW_326-7086) Münster – Ascheberg „Kläranlage Hiltrup“ 
- Getterbach (DE_NRW_3268_0) „ Kläranlage Geist“  
 
Die Stadt Münster unterstützt die Zielerreichung der WRRL derzeit mit Machbarkeitsstudien zur 4. 
Reinigungsstufe sowie durch die freiwillige, erweiterte Selbstüberwachung auf Mikroschadstoffe für 
die Hauptkläranlage sowie für die Kläranlagen Am Loddenbach, Hiltrup und Geist. Die Machba r-
keitsstudien werden Grundlagen und Erkenntnisse zur Notwendigkeit und Umsetzbarkeit einer 4. 
Reinigungsstufe erst aufzeigen. Bisher liegen weder be lastbare Erkenntnisse noch rechtliche 
Grundlagen zum Bau einer 4. Reinigungsstufe vor. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine nachweisliche 
Verbesserung der Gewässergüte durch diese Maßnahmen sehr fraglich.  
 
Die Stadt Münster lehnt die Aufnahme der Maßnahmen im Entwurf des zweiten Bewirtschaftungs-
planes entsprechend ab und wird dies im Rahmen einer Stellungnahme zum Entwurf deutlich m a-
chen. Die Maßnahmen zum Bau der 4. Reinigungsstufe werden zudem derzeit nicht ins Abwa s-
serbeseitigungskonzept aufgenommen. 
 
Die erforderlichen Finanzmittel aus dem Bereich Abwasser sollen weitestgehend durch die Abwas-
serbeseitigungspflichtigen aufgebracht werden, was zu einer erheblichen Steigerung der Abwa s-
sergebühren führen kann. 
 
Fazit: 
 
Abschließend ist festzuhalten, dass die Sta dt Münster durch eine Vielzahl von durchgeführten und 
zukünftig geplanten Maßnahmen im Abwasserbereich sowie in der Hydromorpholgie in den Ei n-
zugsgebieten der Münsterschen Aa und der Werse die Ziele der EG -WRRL ausdrücklich unte r-
stützt. 
 
 
 
In Vertretung    In Vertretung 
 
gez.     gez. 
 
Schultheiß    Paal 
Stadtdirektor    Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0442/2015
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37