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3384/2022

Einhalten der Reaktionszeiten der Rettungsdienste und Rettungsdienstbedarfsplan

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.11.2022, TOP 7.3.15.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1959 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 3384/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
 
Einhalten der Reaktionszeiten der Rettungsdienste und Rettungsdienstbedarfsplan 
Zur Anfrage AN/1460/2022 der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, eingegan-
gen am 22.08.2022, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
Hat die zunehmende Reduzierung von Fahrspuren und Sperrung und Abpollerung von Straßen im 
Kölner Stadtgebiet einen Einfluss auf die Reaktionszeiten der Rettungsdienste? 
 
Zu Frage 1: 
Die Verlangsamung des motorbetriebenen Individualverkehrs durch die Reduzierung von Fahrspuren 
bzw. die Sperrung und Abpollerung von Straßen im Kölner Stadtgebiet hat gleichsam einen Einfluss 
darauf, in welcher Geschwindigkeit sich Fahrzeuge des Rettungsdienstes durch das Stadtgebiet be-
wegen können. 
 
 
Frage 2: 
Inwieweit sind die Feuerwachen im Stadtbezirk Rodenkirchen davon betroffen? 
 
Zu Frage 2: 
Die Verlangsamung des motorbetriebenen Individualverkehrs im Stadtbezirk Rodenkirchen ist im Be-
reich der großstädtisch geprägten inneren Vororte (wie die Stadtteile Zollstock, Bayenthal, Marien-
burg etc.) stärker ausgeprägt, als in den ländlich geprägten südlichen Stadtteilen wie z. B. Rodenkir-
chen, Rondorf, Sürth, Meschenich des Stadtbezirkes Rodenkirchen. 
 
 
Frage 3: 
Welche Maßnahmen sind notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebenen Reaktionszeiten auch wei-
terhin einhalten zu können? 
 
Zu Frage 3: 
Der Rettungsdienstbedarfsplan wird derzeit von der Verwaltung überarbeitet und die notwendigen 
Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen enthalten. Hierbei werden 
auch die Einflüsse der allgemeinen Verkehrswende berücksichtigt. 
 
 
Frage 4: 
Muss der Rettungsdienstbedarfsplan angepasst werden? 
 
Zu Frage 4: 
Siehe Antwort zu Frage 3.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3384/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.11.2022
Erstellt
12.10.2022 18:21