Einhalten der Reaktionszeiten der Rettungsdienste und Rettungsdienstbedarfsplan
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3384/2022 vom 04.11.2022
Stand: Am 07.11.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 3384/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Einhalten der Reaktionszeiten der Rettungsdienste und Rettungsdienstbedarfsplan Zur Anfrage AN/1460/2022 der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, eingegan- gen am 22.08.2022, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Hat die zunehmende Reduzierung von Fahrspuren und Sperrung und Abpollerung von Straßen im Kölner Stadtgebiet einen Einfluss auf die Reaktionszeiten der Rettungsdienste? Zu Frage 1: Die Verlangsamung des motorbetriebenen Individualverkehrs durch die Reduzierung von Fahrspuren bzw. die Sperrung und Abpollerung von Straßen im Kölner Stadtgebiet hat gleichsam einen Einfluss darauf, in welcher Geschwindigkeit sich Fahrzeuge des Rettungsdienstes durch das Stadtgebiet be- wegen können. Frage 2: Inwieweit sind die Feuerwachen im Stadtbezirk Rodenkirchen davon betroffen? Zu Frage 2: Die Verlangsamung des motorbetriebenen Individualverkehrs im Stadtbezirk Rodenkirchen ist im Be- reich der großstädtisch geprägten inneren Vororte (wie die Stadtteile Zollstock, Bayenthal, Marien- burg etc.) stärker ausgeprägt, als in den ländlich geprägten südlichen Stadtteilen wie z. B. Rodenkir- chen, Rondorf, Sürth, Meschenich des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Frage 3: Welche Maßnahmen sind notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebenen Reaktionszeiten auch wei- terhin einhalten zu können? Zu Frage 3: Der Rettungsdienstbedarfsplan wird derzeit von der Verwaltung überarbeitet und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen enthalten. Hierbei werden auch die Einflüsse der allgemeinen Verkehrswende berücksichtigt. Frage 4: Muss der Rettungsdienstbedarfsplan angepasst werden? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3.
Beratungsverlauf
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07.11.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.15.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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