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AN/0635/2025

Verwahrlosung in Köln: Aktueller Sachstand der Maßnahmen rund um die Plätze mit besonderem Handlungsbedarf in der Innenstadt Köln – Übertragbarkeit auf andere Stadteile, z.B. Porz, Kalk, Chorweiler

SPD Anfrage nach § 4 14.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.06.2025, TOP 3.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4443 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2025 
 
AN/0635/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 19.05.2025 
 
Verwahrlosung in Köln: Aktueller Sachstand der Maßnahmen rund um die Plätze mit 
besonderem Handlungsbedarf in der Innenstadt Köln – Übertragbarkeit auf andere 
Stadteile, z.B. Porz, Kalk, Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 19.05.2025 
zu setzen.  
 
Die bisherigen Maßnahmen im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Hand-
lungsbedarf“ und der dort eingerichteten Arbeitsgruppen – u. a. zu Neumarkt, Zülpicher 
Platz, Ebertplatz (Vorlagen-Nr. 3944/2024) und Wiener Platz (Vorlagen-Nr. 1356/2024) – zei-
gen, dass interdisziplinär arbeitende Strukturen, die Polizei, Ordnungs- und Sozialbehörden 
sowie lokale Akteure einbinden, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen 
Ordnung, der Aufenthaltsqualität und der sozialen Situation leisten können. Besonders her-
vorzuheben ist der Fall der AG Zülpicher Platz, die „aufgrund stabiler Entwicklungen und 
ausbleibender akuter Problemlagen“ erfolgreich abgeschlossen wurde und aktuell ruhend 
gestellt ist.  
 
Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Ansätze bislang fast ausschließlich auf die Innenstadt 
beschränkt bleiben. Andere Problemlagen – etwa in Porz und Chorweiler oder weiteren 
Quartieren mit bekannten Belastungslagen – wurden bislang nicht systematisch in vergleich-
bare Arbeitsstrukturen einbezogen. Eine stadtweite Strategie gegen Verwahrlosung auf Plät-
zen und Straßen mit besonderem Handlungsbedarf ist bisher nicht erkennbar. 
 
Hinzu kommt, dass Maßnahmenempfehlungen der Polizei sowie die Beschwerdelage aus 
der Bevölkerung (Anwohnende, Schulen, Initiativen, Gewerbetreibende usw.) bislang nicht 
einheitlich und transparent dokumentiert oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Gerade

- 2 - 
 
dies wäre jedoch für eine belastbare Steuerung, Priorisierung und Wirkungskontrolle der 
Maßnahmen unabdingbar. 
 
Zudem erscheint es aus Sicht der SPD-Fraktion erforderlich, dass künftige Sachstandsbe-
richte zu solchen Themen – soweit rechtlich möglich – im öffentlichen Teil der Ausschüsse 
und Bezirksvertretungen behandelt werden, um Transparenz und politische Teilhabe sicher-
zustellen. 
 
Diese Anfrage zielt daher darauf ab, einen aktualisierten Sachstand der AGs und Unterar-
beitsgruppen des Fachkreises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf im öffentlichen 
Teil des AVR bereitzustellen sowie Informationen zu weiteren potenziellen Brennpunkten, 
Einschätzungen der Polizei, der Beschwerdelage und zur Übertragbarkeit erfolgreicher Mo-
delle auf andere Stadtteile einzuholen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zu Maßnahmen und Entwicklungen an Plätzen 
mit besonderem Handlungsbedarf dar? (Wir bitten um eine Fortführung und Zusam-
menfassung der Vorlagen 3944/2024 und 1356/2024 im öffentlichen Teil des AVR.) 
 
2. Welche weiteren Orte im Stadtgebiet werden derzeit als besonders handlungsbedürf-
tig eingestuft, nach welchen Kriterien erfolgt diese Bewertung?  
 
3. Welche Kenntnisse von Maßnahmenvorschlägen oder Einschätzungen der Polizei für 
bestehende oder neu entstehende Hotspots im Kölner Stadtgebiet sind der Stadt be-
kannt, und wie fließen diese in die Entwicklung von Maßnahmen ein? 
 
4. Gibt es eine systematische Erfassung, Auswertung und Nutzung von Beschwerden 
oder Hinweisen aus der Bevölkerung, etwa von Anwohnenden, Schulen oder Initiati-
ven – und wenn ja: Können diese Informationen dem AVR zur Verfügung gestellt 
werden? 
 
5. Wie bewertet die Verwaltung die bisherige Wirksamkeit der Maßnahmen und der Ar-
beit der Arbeitsgruppen in Bezug auf die Verbesserung von Aufenthaltsqualität, öf-
fentlicher Ordnung und sozialer Lage – und welche Indikatoren oder Rückmeldungen 
werden dabei berücksichtigt? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0635/2025
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
14.05.2025
Erstellt
14.05.2025 09:18