2509/2025
Arbeitsergebnisse der Kommission zur Stärkung der Bezirke
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Mitteilung Hauptausschuss
5872 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 20.08.2025 2509/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2025 Hauptausschuss 29.09.2025 Arbeitsergebnisse der Kommission zur Stärkung der Bezirke Die Kommission zur Stärkung der Bezirke hat auf Initiative und unter dem Vorsitz von Frau Oberbürgermeisterin Reker 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Mitglieder der Kommission sind die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen des Rates, die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, Vertreterin- nen und Vertreter aus den Bezirksvertretungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ver- waltung. Die Einrichtung der Kommission und die gemeinsame Beratung von Themen aus den Berei- chen „Zuständigkeiten“, „Finanzen“ und zur „Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Bezirksvertretungen“ haben ein stärkeres Bewusstsein für die Belange der Bezirke und ihre Einbeziehung bewirkt. Die Arbeitsergebnisse sollen in Ergänzung der 2019 mitgeteilten Informationen (3067/2019) dem Hauptausschuss und den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben werden. Zuständigkeiten In der Kommission wurden die Entscheidungs- und Beratungskompetenzen der Bezirksvertre- tungen eingehend erörtert und Vorschläge zur Anpassung der Zuständigkeitsordnung einver- nehmlich abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde mit Beschluss des Rates vom 11.07.2017 2 (0976/2017) die Zuständigkeitsordnung geändert. Der im Jahr 2018 veröffentlichte Erfah- rungsbericht zur geänderten Zuständigkeitsordnung fiel sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Bezirksvertretungen positiv aus (3430/2018 – siehe Anlage 5). Im Jahr 2019 wurde der in der Kommission entwickelte Abgrenzungskatalog zur weiteren Konkretisierung der Zuständigkeitsordnung als Verwaltungsrichtlinie in Kraft gesetzt. Der Ab- grenzungskatalog unterstützt mit seinen konkreten Beispielen bei der Einordnung, ob eine An- gelegenheit bezirkliche oder überbezirkliche Bedeutung hat. Er ist nicht abschließend und be- gründet keine neuen Zuständigkeiten. Finanzen Die sogenannten „bezirksorientierten Mittel“, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen gemäß § 37 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW allein entscheiden, wurden seit 2015 annäh- rend verdreifacht - von insgesamt 504.000 € für alle Bezirke auf 1.435,600 € im Jahr 2025 (Vorlage 1049/2024). Die zunächst in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kämmerei behandelten Themen, insbesondere die Priorisierung, Budgetierung und Transparenz zur Erweiterung von bezirkli- chen Kompetenzen im Finanzbereich, wurden in der Kommission vorgestellt und erörtert. Die Kommission regte an, der Finanzausschuss möge bei den Stadtklima-/Stadtverschöne- rungsmitteln auf seinen Freigabevorbehalt verzichten. Der Finanzausschuss hat am 26.05.2025 der entsprechenden Vorlage (0971/2025) einstimmig zugestimmt. Dadurch wurde die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen gestärkt und die Abläufe vereinfacht. Zur Steigerung der Transparenz in Bezug auf Haushaltsmittel, über die die Bezirksvertretun- gen als Entscheidungsgremium verfügen, wurde in der Kommission abgestimmt, dass die Be- zirksvertretungen per Mitteilung über dieses Finanzvolumen informiert werden. Entsprechende Mitteilungen für die Jahre 2021 bis 2023 wurden allen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gege- ben. Für die Jahre 2024 und 2025 werden den Bezirksvertretungen weitere Mitteilungen über dieses Finanzvolumen zur Information vorgelegt. Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Bezirksvertretungen Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden konkrete Verfahren zu Einbin- dung der Bezirke, wie z.B. bei - der Spielplatzbedarfsplanung - einer verbesserten Information der Bezirksvertretungen zu Straßenbaumaßnahmen zur Ausübung des Rückholrechts - dem Verfahren zum Ausbau der Kunstrasenplätze sowie - der beschleunigten Vorlage der Anregungen der Bezirksvertretungen an den Rat in der Kommission besprochen und abgestimmt. Das in der Kommission abgestimmte Verfahren zur Priorisierung von Straßenbaumaßnahmen aus jedem Bezirk soll fortentwickelt werden. Zudem wurde der Stadtbezirk Mülheim in der Kommission als Pilotbezirk ausgewählt, um bei der Erstellung eines stadtweiten Grünflächenkatasters mitzuwirken. Die einzelnen Grünflä- chen im Bezirk Mülheim sollen in Pflegekategorien eingestuft werden. Nachfolgend soll eine Priorisierung festgelegt werden. Die weiteren Bezirke sollen folgen. Derzeit wird an der Bestandsaufnahme und Priorisierung von Beschlüssen aus dem Verkehrs- bereich unter Einbezug der Fachverwaltung gearbeitet. Bei länger zurückliegenden Beschlüssen kann sich aus unterschiedlichen Gründen Aktualisie- 3 rungsbedarf ergeben. Die Kommission hat vereinbart, dass zunächst mit einer Bezirksvertre- tung begonnen werden soll, diese „alten“ Beschlüsse gemeinsam mit der Verwaltung zu prü- fen, zu kategorisieren und diese dann gegebenenfalls der Bezirksvertretung vorzulegen, um sie aufzuheben oder anzupassen. Ausblick Aufgrund der positiven Ergebnisse und der konstruktiven Zusammenarbeit der Kommission zur Stärkung der Bezirke hat sich die Kommission in ihrer Sitzung am 20.05.2025 dafür aus- gesprochen, auch in der nächsten Wahlperiode ein Gremium einzurichten, das an die bishe- rige Arbeit der Kommission anknüpft und den Austausch der Verwaltung mit den Bezirken in einem regelmäßigen Format verstetigt. gez. Reker
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2509/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 11.08.2025 11:10