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AN/0318/2026

Antrag der SPD-Fraktion "Verkehrssituation Ludwigstr. und Pfaffenpfädchen und Besenbinderstr."

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 26.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.03.2026, TOP 8.12

Antrag SPD - Verkehrssituation Ludwigstr.

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Ansehen

Antrag SPD - Verkehrssituation Ludwigstr.

3555 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Lutz Tempel 
Alfred-Moritz-Platz 1 
51143 Köln 
 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz 
 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
 
Mail: spdfraktion.bvporz@gmail.com  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 23.02.2026 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 12.03.2026 
Betreff Verkehrssituation Ludwigstr. und Pfaffenpfädchen und Besenbinderstr. 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrsverhältnisse im Bereich der 
Ludwigstr. und des Paffenpfädchens und der Besenbinderstr. in Köln-Porz-Eil verbessert 
werden können, um städtisches und privates Eigentum nicht weiter den Gefahren durch 
fehlgeleiteten und festgefahrenen LKW- Verkehr auszusetzen. 
Hierzu verweisen wir auf die Beschlüsse AN/2548/2021 und AN/2550/2021. 
 
Begründung:  
 
Die Verkehrsverhältnisse in der Ludwigstr., der Besenbinderstr.  und des 
Pfaffenpfädchens sind ein Verkehrsproblem, das bislang ungelöst ist.     
Von der neuen Eiler Str. kommend fahren große LKWs, Sattelschlepper, Autotransporter 
aufgrund falscher Angaben in Navigationsgeräten und wegen unzureichender bzw. teils 
falscher Beschilderung in die Ludwigstr. ein mit dem Ziel, von Bauhaus oder den 
Autohäusern im Gewerbegebiet kommend die Frankfurter Str. und den Zugang zur 
Autobahn zu erreichen. Bei dem untauglichen Versuch, ins Pfaffenpfädchen abzubiegen, 
beschädigen die LKWs privates Eigentum und städtisches Eigentum. So wurde der Zaun 
am Pfaffenpfädchen 45/47 mehrfach eingedrückt, das Straßenschild Pfaffenpfädchen 
umgebogen und ständig werden parkende Autos beschädigt. 
Zum Antrag AN/2548/2021 wurde von der Verwaltung eine weitere Beschilderung, die die 
Einfahrt in die Ludwigstr. verhindert, abgelehnt. 
Weiterhin erfahren LKW - Fahrer, die sich in der Ludwigstr. festfahren, nicht wie sie aus 
dieser Lage herauskommen. Sie stellen fest, dass sie am Pfaffenpfädchen nicht abbiegen 
können, müssen zurücksetzen. Sie versuchen dann häufig in der Besenbinderstr. zu 
wenden um die Ludwigstr. wieder verlassen zu können.

Auch der Beschluss AN/2550/2021, der die Einfahrt in das Pfaffenpfädchen von einer 
Seite verhindern sollte und zumindest zur  Entspannung im Pfaffenpfädchen beigetragen  
hätte, wurde bislang nicht umgesetzt. Das Pfaffenpfädchen ist nicht nur durch 
festgefahrene LKWs an der Einmündung Ludwigstr.belastet, sondern zusätzlich durch 
Abkürzungen, die Fahrer nehmen, um die Kreuzung Frankfurter Str, und Bergerstr. zu 
umgehen. 
Bei einer extrem hohen Belastung durch notwendigerweise dort parkende Autos ist das 
Gebiet insgesamt zu betrachten. Unnötige LKW- und PKW - Einfahrten sind zu verhindern. 
Gleichzeitig ist eine Beschilderung erforderlich, die an allen Straßenecken eindeutig auch 
darauf aufmerksam macht, dass Einfahrten mangels Durchfahrtsmöglichkeit und 
Wendemöglichkeit nicht erfolgen können. 
Der Hinweis auf das nicht erwünschte Anbringen weiterer Verkehrsschilder geht fehl, 
wenn wie hier keine eindeutige Beschilderung erfolgt und in massiver Form städtisches 
und privates Eigentum von der Verwaltung nicht mehr geschützt wird. 
Ob eine solche Regelung durch Verkehrszeichen wie VZ 253 mit VZ 257-57  oder VZ 250 
mit VZ 1020-30 oder durch Einbahnstraßenregelung oder Zick-Zack- Markierungen erfolgt, 
mag geprüft werden. Jedenfalls ist der bereits erfolgte ordnungsbehördliche Einsatz nicht 
ausreichend. 
 
 
Bettina Jureck Jutta Komorowski    
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0318/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
26.02.2026
Erstellt
26.02.2026 11:18