BV5/100/2025
Bauantrag Alte Gasse 35 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
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Katasterauszug
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=4 Landeshauptstadt Datum: 23.05.2025 3 Düsseldorf »
Beschlussvorlage
2367 Zeichen
BV5/100/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Alte Gasse 35 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Alte Gasse 35 liegt im unbeplanten Innenbereich und wird bauplanungsrechtlich daher nach § 34 Abs. 2 BauGB bewertet. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Maß der baulichen N utzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Art der Nutzung muss hier zulässig sein. Das Bauvorhaben wurde am 29.08.2023 unter der Nummer BV 5/112/2023 von der Bezirksvertretung positiv beschieden. Es wird eine neue Baugenehmigung benötigt, da das Bauvorhaben abweichend ausgeführt wurde. Folgende Änderungen ergeben sich zur der Beschlussvorlage vom 29.08.2023: Das Gebäude wurde um 1,11 m verschoben. Die Garage ist um 1,11 m breiter als geplant. Die Zufahrt wurde verändert bzw. verbreitert. Die Gebäudebreite wurde um 0,47 m reduziert. Seite 2 Die Fahrradgarage wurde um 0,90 m reduziert. Die Höhe der Oberkante im Erdgeschoss wurde um 39 cm reduziert. Das Untergeschoss und die Traufhöhe liegen entsprechend tiefer. Die Vordächer wurden in ihren Abmessungen reduziert. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Das Bauvorhaben fügt sich weiterhin in die nähere Umgebung ein, es kam lediglich zu den genannten Verschiebungen und Reduzierungen. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen keine weiteren satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Ansicht Nord Ost Ansicht Nord West Ansicht Süd Ost Ansicht Süd West Schnitt Beschlussvorlage - BV5-112-2023
Lageplan
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Ansicht Nord Ost
609 Zeichen
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Luftbild
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Datum: 23.05.2025 1 Landeshauptstadt Düsseldorf
Beschlussvorlage - BV5-112-2023
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BV5/112/2023 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Alte Gasse 35 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 29.08.2023 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. Sachdarstellung: Das Grundstück Alte Gasse 35 liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 5589/004, welcher für das Grundstück lediglich Festsetzungen bezüglich der Verkehrsfläche enthält. Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach sich das Bauvorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung zudem sichergestellt sein muss. Die maßgebliche Umgebungsbebauung, die die Grundstücke Al te Gasse 25 bis 41 sowie die jeweils gegenüberliegende Bebauung Alte Gasse 22 -48 sowie Görlitzer Straße 1 umfasst, entspricht einem reinen Wohngebiet (WR) nach § 3 BauNVO. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in offener Bauweise mit einer Bautiefe von 18,57 m und einer Firsthöhe von etwa 6,60 m. Die Grundfläche soll 156 m² betragen. Flankiert wird das Hauptgebäude durch die Errichtung einer Garage in westlicher und einer Fahrradgarage in östlicher Richtung. Alle Fl achdachflächen werden extensiv begrünt und darüber hinaus ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauptgebäudes geplant. Seite 2 Die Bezirksvertretung ist nach der Bezirkssatzung für das Bauvorhaben zuständig, da das Grundstück nach § 34 BauGB beurteilt wird und größer als 1.000 m² ist. Begründung: Die geplante Art der Nutzung ist in einem reinen Wohngebiet zulässig. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung unterschreitet das Bauvorhaben den vorhandenen Rahmen der Nachbarschaft. Die ebenfalls zweigeschossigen Gebäude Alte Gasse 34, 36, 38 und 42 weisen Firsthöhen von 8,74 m bis 11,16 m und Bautiefen von bis zu 22 m auf. Die Grundfläche des Gebäudes Alte Gasse 42 beträgt etwa 280 m² und wird damit ebenfalls deutlich unterschritten. Somit fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß in die maßgebliche Umgebung der Nachbargrundstücke ein. Die Erschließung ist über die Alte Gasse sichergestellt. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. Nachrichtlich: Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist die Fällung von vier Bäumen (Birke, Eibe, Laubbaum und Kastanie) nötig. Eine entsprechende Genehmigung hierzu wurde vom Garten-, Friedhofs - und Forstamt erteilt. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen in Abstimmung mit der Verwaltung auf dem Baugrundstück. Die notwendigen KFZ - und Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Anlagen: Luftbild Katasterauszug Bebauungsplan Lageplan Ansicht_Nord_Ost Ansicht_Nord_West Ansicht_Süd_Ost Ansicht_Süd_West Straßenabwicklung Schnitt_AA Schnitt_BB Einfügenachweis
Ansicht Süd Ost
618 Zeichen
FLURSTÜCK +80 +E210NEN +210NHN OKATTKA _ __V OKATTIKA vorı+ ++ v 5 \ HBSZNHN <g x v R 3] rurstüctes BI ALTEon 328 HBTZNHN | ” OKFFBOG._ .._V oKama VS - = ZRACHOACH EXTENSIBEGRÜNUNG L \ FREIEN a | j - 137 | B 10 397 en t er FRHRRADGARAGE B2 HECKE IMBESTAND. TERRASSE S| \ OB +35.40NHN (GEP. TER) +3550NHNWVDRH ES 300HN ASS3SNHNIGEP.FAGA) VORH. GELÄNDE +343ONHNIVORH)) _—— — - —f vorn BE +35.08NHINIVORH) »3 v +3ESRNFNIVORR) vorn. me FSEZRNFNIVORR) ASENHN UNVERÄNGERTES GELÄNDE AN DER GRENZE ANSICHT SÜDOST UMIERÄNDERTES GELÄNDE AN DER. GRENZE OKATTIKA OK GELÄNDER OKATTKA FAHRRADGARAGE OKEFH OKF FAHRRADGARAGE
Ansicht Süd West
562 Zeichen
+8,80 +420NHN IK ATTIKA +42. OKATTIKA vw Kam v + N oKarın rn FLURSTÜCK [=] 426° 123 5 OKFFBOG v g FLURSTÜCK 1631 & < HBZENHN °S e [ <& OKATTIKAGARAGE V 4 F = . | zggrsnn OKATIKA r I nn FLACHDACH EXTENSIVBEGRÜNUNG Sg FAHRRADGARAGE ss GARAGE) FAHRRADGARAGE e +35,53NH ) GEPL.GEIÄNDE +357BNHNWVORH) GEPL.GELÄNDE GEPL. GELÄNDE .: OKFFBEG a0 OKEFH ASEINHN or +35,4BNHN Yv -+35.48NHN— VORH. GELÄNDE __#35,50NHN (GEP. EFH) NHN ‚SONHNJORH.) ASSSONEN + — ı = VORH. GELANOE sanworh TV OKEFH _! [= UNVERÄNDERTES GELÄNDE AN DER GRENZE UNVERANDERTES GELÄNDE AN_DER. GRENZE}
Schnitt
1020 Zeichen
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Ansicht Nord West
661 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV5/100/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 14:41