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BV5/100/2025

Bauantrag Alte Gasse 35 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen

Beschlussvorlage 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 24.06.2025, TOP 8

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Beschlussvorlage

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Ansicht Nord Ost

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Beschlussvorlage - BV5-112-2023

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Ansicht Süd Ost

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Katasterauszug

52 Zeichen

=4 Landeshauptstadt Datum: 23.05.2025
3 Düsseldorf
»

Beschlussvorlage

2367 Zeichen

BV5/100/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauantrag Alte Gasse 35 – Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 5 24.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Alte Gasse 35 liegt im unbeplanten Innenbereich und wird 
bauplanungsrechtlich daher nach § 34 Abs. 2 BauGB bewertet. Demnach ist ein 
Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Maß der baulichen N utzung, der 
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der 
näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Art der Nutzung 
muss hier zulässig sein. 
 
Das Bauvorhaben wurde am 29.08.2023 unter der Nummer BV 5/112/2023 von der 
Bezirksvertretung positiv beschieden. Es wird eine neue Baugenehmigung benötigt, 
da das Bauvorhaben abweichend ausgeführt wurde. 
 
Folgende Änderungen ergeben sich zur der Beschlussvorlage vom 29.08.2023: 
 
Das Gebäude wurde um 1,11 m verschoben. 
 
Die Garage ist um 1,11 m breiter als geplant. 
 
Die Zufahrt wurde verändert bzw. verbreitert. 
 
Die Gebäudebreite wurde um 0,47 m reduziert.

Seite 2 
 
Die Fahrradgarage wurde um 0,90 m reduziert. 
 
Die Höhe der Oberkante im Erdgeschoss wurde um 39 cm reduziert. Das 
Untergeschoss und die Traufhöhe liegen entsprechend tiefer. 
 
Die Vordächer wurden in ihren Abmessungen reduziert. 
 
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die 
Erteilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Das Bauvorhaben fügt sich weiterhin in die nähere Umgebung ein, es kam lediglich 
zu den genannten Verschiebungen und Reduzierungen. 
 
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. 
 
Für das Bauvorhaben müssen keine weiteren satzungsgeschützten Bäume gefällt 
werden. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan 
Ansicht Nord Ost 
Ansicht Nord West 
Ansicht Süd Ost 
Ansicht Süd West 
Schnitt 
Beschlussvorlage - BV5-112-2023

Lageplan

93 Zeichen

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Ansicht Nord Ost

609 Zeichen

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OKFFBEG

Luftbild

48 Zeichen

Datum: 23.05.2025

1 Landeshauptstadt
Düsseldorf

Beschlussvorlage - BV5-112-2023

3156 Zeichen

BV5/112/2023 
 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft:  
Bauantrag Alte Gasse 35 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt    
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke     
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 5 29.08.2023 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. 
 
 
Sachdarstellung: 
Das Grundstück Alte Gasse 35 liegt im Geltungsbereich des einfachen 
Bebauungsplanes Nr. 5589/004, welcher für das Grundstück lediglich Festsetzungen 
bezüglich der Verkehrsfläche enthält.  
 
Die weitere planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m.  
§ 34 Abs. 2 BauGB, wonach sich das Bauvorhaben nach Art und Maß in die Eigenart 
der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung zudem sichergestellt sein 
muss.  
 
Die maßgebliche Umgebungsbebauung, die die Grundstücke Al te Gasse 25 bis 41 
sowie die jeweils gegenüberliegende Bebauung Alte Gasse 22 -48 sowie Görlitzer 
Straße 1 umfasst, entspricht einem reinen Wohngebiet (WR) nach § 3 BauNVO. 
 
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in  
offener Bauweise mit einer Bautiefe von 18,57 m und einer Firsthöhe von etwa 6,60 
m. Die Grundfläche soll 156 m² betragen.  
 
Flankiert wird das Hauptgebäude durch die Errichtung einer Garage in westlicher und 
einer Fahrradgarage in östlicher Richtung. 
 
Alle Fl achdachflächen werden extensiv begrünt und darüber hinaus ist eine 
Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauptgebäudes geplant.

Seite 2 
 
Die Bezirksvertretung ist nach der Bezirkssatzung für das Bauvorhaben zuständig, da 
das Grundstück nach § 34 BauGB beurteilt wird und größer als 1.000 m² ist. 
 
 
Begründung: 
Die geplante Art der Nutzung ist in einem reinen Wohngebiet zulässig. 
 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen  Nutzung unterschreitet das Bauvorhaben den 
vorhandenen Rahmen der Nachbarschaft.  
 
Die ebenfalls zweigeschossigen Gebäude Alte Gasse 34, 36, 38 und 42  weisen 
Firsthöhen von 8,74 m bis 11,16 m und Bautiefen von bis zu 22 m auf.  
Die Grundfläche des Gebäudes Alte Gasse 42 beträgt etwa 280 m² und wird damit 
ebenfalls deutlich unterschritten. 
 
Somit fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß in die maßgebliche Umgebung 
der Nachbargrundstücke ein.  
 
Die Erschließung ist über die Alte Gasse sichergestellt. 
 
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. 
 
 
Nachrichtlich: 
Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist die Fällung von vier Bäumen (Birke, Eibe, 
Laubbaum und Kastanie) nötig. Eine entsprechende Genehmigung hierzu wurde vom 
Garten-, Friedhofs - und Forstamt erteilt. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen 
erfolgen in Abstimmung mit der Verwaltung auf dem Baugrundstück.  
 
Die notwendigen KFZ - und Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück 
nachgewiesen. 
 
 
Anlagen: 
Luftbild 
Katasterauszug 
Bebauungsplan 
Lageplan 
Ansicht_Nord_Ost 
Ansicht_Nord_West 
Ansicht_Süd_Ost 
Ansicht_Süd_West 
Straßenabwicklung 
Schnitt_AA 
Schnitt_BB 
Einfügenachweis

Ansicht Süd Ost

618 Zeichen

FLURSTÜCK

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Ansicht Süd West

562 Zeichen

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1020 Zeichen

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UNVERÄNDERTES GELÄNDE AN DER GRENZE

FLURSTÜCK 1933

Ansicht Nord West

661 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/100/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
27.05.2025
Erstellt
27.05.2025 14:41