1781/2023
Ungewisse Zukunft des Großmarktes in Köln-Raderberg
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
4728 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 1781/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Ungewisse Zukunft des Großmarktes in Köln-Raderberg Mit Antrag AN/1035/2023 stellt die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) gemäß § 5 der Geschäftsordnung den Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde in der Sitzung der BV 2 am 05.06.2023 zum Thema „Ungewisse Zukunft des Großmarktes in Köln- Raderberg“. In dieser Aktuellen Stunde soll der Umstand der geplanten Aufgabe des Standorts des Groß- marktes in Köln-Raderberg zum Ende des Jahres 2025 in Verbindung mit fehlenden Investo- ren für den Bau und Betrieb eines neuen Großmarktes in Köln-Marsdorf erläutert und seine Folgen dargestellt werden. Der aktuelle Großmarkt verfügt über eine Marktfläche von rund 238.000 m² und gehört zu ei- nem der größten Großmärkte Deutschlands, stellt für die Stadt Köln also einen nicht unbedeu- tenden Wirtschaftsfaktor dar. Da das jetzige Gelände des Großmarktes als Teil des Bauvorha- bens "Parkstadt Süd" komplett neu entwickelt werden soll, soll der Großmarkt örtlich verlagert werden. Gemäß einem Ratsbeschluss soll der Großmarkt dabei an den Standort Köln-Mars- dorf als „Frischezentrum Marsdorf“ verortet werden. Dabei soll die Marktfläche auf rund 160.000 m² merklich verkleinert werden. Nach einer nunmehr abgeschlossenen Markterkundung steht jetzt fest, dass sich für den Bau und den Betrieb eines Großmarktes an einem neuen Standort kein Investor gefunden hat. Als Hauptgrund für die fehlende Investitionsbereitschaft gilt u.a. die zu geringe Marktfläche. Die Verwaltung möge vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen daher den aktuellen, ggf. zu modifizierenden Zeit-Maßnahmenplan darstellen. Im Rahmen dieser Darstellung wird die Verwaltung gebeten, insbesondere die Planung des Bauvorhabens "Parkstadt Süd", das Schicksal eines Großmarktes und seiner Händler, die Versorgung der Gewerbetreibenden und Großverbraucher (z.B. Altenheime, Krankenhäuser) im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen und eine denkbare Verlängerung der Betriebszeit des Großmarkts am bisherigen Standort mit einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Großmarkt in Raderberg mit einer Fläche von rund 15 ha und derzeit rund 120 ansässi- gen Firmen wird durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 06.05.2021 bis einschließlich 31.12.2025 betrieben. Nach diesem Beschluss soll der zukünftige Großmarkt in Form eines neuen Frischezentrums in Marsdorf bis Ende 2025 verwirklicht werden. Mit Beschluss des Rates vom 14.12.2021 wurde hierzu eine Fläche von rund 10 ha nördlich der Toyota-Allee zur Verfügung gestellt. 2 Um die Realisierungsmöglichkeiten für ein Frischezentrum unter den gegebenen Vorausset- zungen zu eruieren, wurde im I-Quartal 2023 eine EU-weite Markterkundung durchgeführt, nachdem im Jahr 2022 bereits Gespräche mit potentiellen Investoren stattgefunden hatten, die jedoch alle nicht bereit waren ohne eine irgendwie geartete Absicherung / finanzielle Un- terstützung ein solches Projekt anzugehen. Anhand einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wurden potenzielle Investoren auf das Projekt aufmerksam gemacht und gebeten, ihr Interesse für Errichtung und Betrieb eines Frischezentrums zu bekunden. Die Vorgaben für Bau und Betrieb sowie weitere wirtschaftliche Indikatoren wurden dabei bewusst offengehalten, um das erwartete Potenzial des Marktes nicht durch Vorannahmen zu be- schränken. Die ohnehin schon geringe Anzahl an Rückmeldungen aus dem Markt be- schränkte sich auf die die Anforderung weiterführender Unterlagen. Das Ergebnis der Markter- kundung zeigt, dass aktuell kein Interesse zur Umsetzung von Bau und Betrieb aus einer Hand besteht. Die Verwaltung prüft derzeit, ob es auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen einer ak- tualisierten Betrachtung der Wirtschaftlichkeit für den Betrieb eines Frischezentrums bedarf. Außerdem wurde eine vertiefte rechtliche Prüfung möglicher Erfolgsaussichten sowie des zeit- lichen Ablaufs eines Notifizierungsverfahrens bei der EU beauftragt. Unter Hinzuziehung der o.g. Rahmenbedingungen sowie weiterer Aspekte wird die Verwal- tung eine Entscheidungsvorlage über das weitere Vorgehen in die Gremien einbringen. Zu berücksichtigen wird unter anderem sein, dass der Großmarkt in Raderberg nicht ohne große Sanierungsmaßnahmen und damit verbundene hohe Investitionen über das Ende des Jahres 2025 hinaus betrieben werden kann. Ferner ist bekannt, dass ein weiterer Verbleib an dieser Stelle zudem Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Parkstadt-Süd sowie daran angeknüpfte Projekte hätte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Toyota-Allee
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1781/2023
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 05.06.2023
- Erstellt
- 24.05.2023 11:50