2808/2022
Einrichtung von Kiss & Ride Zonen für Schulen
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Mitteilung BV
2660 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 2808/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 Einrichtung von Kiss & Ride Zonen für Schulen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 07.10.2021, TOP 7.7 Beschluss: „1) Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit Schulverwaltung und Verkehrsdezernat min- destens einen Kiss & Ride Platz je Schule in einem Umkreis von ca. 200 bis 500 Metern Radius um die Schule zu benennen.“ 2) Der BV Kalk geeignete Vorschläge für eine effiziente Schulwegsicherung, z.B. durch „Reaktivie- rung der Idee des Schülerlotsen“ zu unterbreiten, damit der verbleibende Restschulweg zwischen Kiss & Ride Platz und Schule abgesichert werden kann.“ 3) Die Verwaltung wird gebeten bei den Grundschulen im Stadtbezirk auf die Suche nach Pilotschu- len für die Einführung von Kiss & Ride Parkplätzen und zusätzlicher Schulwegsicherung zu gehen.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennt die Begrifflichkeit „Kiss-and-Ride“-Platz nicht und hat hierzu weder im Gesetzestext noch im Verkehrszeichenkatalog eine entsprechende Regelung getrof- fen. Damit bleibt den Straßenverkehrsbehörden vorrangig die Möglichkeit, die gewünschten Bereiche ersatzweise mit dem Zeichen 286 StVO (Eingeschränktes Haltverbot) zu beschildern. In der Praxis wird die angestrebte Wirkung - Hol- und Bringverkehr - damit jedoch nicht oder nicht hinreichend er- zielt. Insbesondere in stark frequentierten Quartieren kann bei Verwendung eines eingeschränkten Haltverbotes beispielsweise eine Nutzung durch Lieferverkehre, Handwerker mit Ausnahmegenehmi- gung oder behinderte Menschen mit einer Parkerleichterung nicht ausgeschlossen werden. Die Verwaltung lehnt die Einrichtung von sogenannten „Kiss-and-Ride“-Plätzen vor Schulen und Kin- dertagesstätten auch grundsätzlich ab. Es wird vielmehr die Notwendigkeit gesehen, im urbanen Raum die Mobilität und die persönliche bzw. motorische Entwicklung der Kinder zu stärken und das Zurücklegen des Schulwegs zu Fuß, mit dem Fahrrad bzw. Roller oder dem ÖPNV zu fördern. Die Verwaltung sieht sich dabei u. a. durch die Vorgaben der angestrebten Verkehrswende und deren Ziel zur Reduzierung des motorisierten Kraftverkehrs bestätigt. Es ist zudem festzustellen, dass jähr- lich mehr Kinder im Pkw der Eltern zu Schaden kommen als durch die selbstständige Mobilität zu Fuß. Die Verwaltung verfolgt daher einen anderen Ansatz und sucht gemeinsam mit den Schulen nach einer verträglichen sowie rechtswirksamen Lösung für mögliche Defizite im Schulumfeld.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2808/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.09.2022
- Erstellt
- 25.08.2022 16:14