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2808/2022

Einrichtung von Kiss & Ride Zonen für Schulen

Mitteilung BV 20.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.10.2022, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2660 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 2808/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
 
Einrichtung von Kiss & Ride Zonen für Schulen 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 07.10.2021, TOP 7.7 
Beschluss: 
 
„1) Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit Schulverwaltung und Verkehrsdezernat min-
destens einen Kiss & Ride Platz je Schule in einem Umkreis von ca. 200 bis 500 Metern Radius um 
die Schule zu benennen.“ 
 
2) Der BV Kalk geeignete Vorschläge für eine effiziente Schulwegsicherung, z.B. durch „Reaktivie-
rung der Idee des Schülerlotsen“ zu unterbreiten, damit der verbleibende Restschulweg zwischen 
Kiss & Ride Platz und Schule abgesichert werden kann.“ 
 
3) Die Verwaltung wird gebeten bei den Grundschulen im Stadtbezirk auf die Suche nach Pilotschu-
len für die Einführung von Kiss & Ride Parkplätzen und zusätzlicher Schulwegsicherung zu gehen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennt die Begrifflichkeit „Kiss-and-Ride“-Platz nicht und hat 
hierzu weder im Gesetzestext noch im Verkehrszeichenkatalog eine entsprechende Regelung getrof-
fen. Damit bleibt den Straßenverkehrsbehörden vorrangig die Möglichkeit, die gewünschten Bereiche 
ersatzweise mit dem Zeichen 286 StVO (Eingeschränktes Haltverbot) zu beschildern. In der Praxis 
wird die angestrebte Wirkung - Hol- und Bringverkehr - damit jedoch nicht oder nicht hinreichend er-
zielt. Insbesondere in stark frequentierten Quartieren kann bei Verwendung eines eingeschränkten 
Haltverbotes beispielsweise eine Nutzung durch Lieferverkehre, Handwerker mit Ausnahmegenehmi-
gung oder behinderte Menschen mit einer Parkerleichterung nicht ausgeschlossen werden.  
 
Die Verwaltung lehnt die Einrichtung von sogenannten „Kiss-and-Ride“-Plätzen vor Schulen und Kin-
dertagesstätten auch grundsätzlich ab. Es wird vielmehr die Notwendigkeit gesehen, im urbanen 
Raum die Mobilität und die persönliche bzw. motorische Entwicklung der Kinder zu stärken und das 
Zurücklegen des Schulwegs zu Fuß, mit dem Fahrrad bzw. Roller oder dem ÖPNV zu fördern. Die 
Verwaltung sieht sich dabei u. a. durch die Vorgaben der angestrebten Verkehrswende und deren 
Ziel zur Reduzierung des motorisierten Kraftverkehrs bestätigt. Es ist zudem festzustellen, dass jähr-
lich mehr Kinder im Pkw der Eltern zu Schaden kommen als durch die selbstständige Mobilität zu 
Fuß. Die Verwaltung verfolgt daher einen anderen Ansatz und sucht gemeinsam mit den Schulen 
nach einer verträglichen sowie rechtswirksamen Lösung für mögliche Defizite im Schulumfeld.

Beratungsverlauf (1)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2808/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.09.2022
Erstellt
25.08.2022 16:14